Floris hat geschrieben: ↑23. Jul 2025, 12:33
In unserer Nähe gibt es ein Gebiet, dessen Bedeutung für die Wildbienen vom ehrenamtlichen Naturschutz sehr hervorgehoben wird, es gibt zu dem Thema dort auch Führungen. Letztes Jahr gab es ein amtlich angefordertes Gutachten um die Grundlage für eine Schutzgebietsausweisung zu schaffen. Fazit des Gutachtens: Keine besonderen Artvorkommen, Schutzwürdigkeit nicht gegeben. So verschieden sind die Ansichten.
Damit hast du jetzt ein Thema angesprochen worüber man sich wirklich aufregen kann, nämlich das unsere Naturschutzgesetzte teilweise nicht wirken wie sie sollen..
Ich kenne diese Fläche nicht, das Gutachten mag stimmen.
Aber von diesen Gutachten im Allgemeinen halte ich nicht wirklich viel. Ich habe es jetzt oft genug erlebt:
Auf der einen Seite wird nicht schutzwürdigen Gebieten Schutzwürdigkeit zugesprochen und artenreichen Flächen mit extremen Potenzial wird die Schutzwürdigkeit abgesprochen. Insbesondere werden gerne eine Reihe an schützenswerten floristischen und faunistischen Elementen übersehen...
Floristisch gesehen gibt es kaum eine Pflanze, die planungsrelevant ist, man kann sie gefühlt an einer Hand abzählen:
- Frauenschuh (Cypripedium calceolus)
- Sumpf-Glanzkraut (Liparis loeselii)
- Sommer-Schraubenstendel / Sommer-Drehwurz (Spiranthes aestivalis)
Edit: es sind doch ein paar mehr, aber dennoch sehr wenige:
https://www.ffh-gebiete.de/ffh-arten/pflanzen/
Der Status "besonders schützenswert" für Arten wie Helleborus viridis uvm. ist auch nur ein trauriger Witz; er hat keine wirklich rechtliche Bedeutung, außer dass es Ausbuddelnde bestraft. Aber wenn die Fläche zum Bauland wird, ist es wiederum völlig okay, diese mit dem Bagger zu zerstören..
Das liegt daran, dass die meisten besonders oder streng geschützten Pflanzenarten (gemäß Bundesnaturschutzgesetz und Bundesartenschutzverordnung) zwar ein Entnahme- und Zerstörungsverbot haben, aber bei Flächenumwandlungen (z.B. von Natur- oder Grünland in Bauland) oft "Ausgleichsmaßnahmen" genügen, die den Verlust der Population am ursprünglichen Standort in Kauf nehmen.
Aber wenn diese Arten im Vorfeld nicht kartiert worden sind, folgen auch keine Ausgleichsmaßnahmen..
Und man übersieht einiges, auch hier ist Prävention > Heilung.
Faunistisch gibt es schon einige Arten die einen Schutzstatus begründen können das wären bspw:
Säuegtiere: Feldhamster, einige Fledermausarten, Bieber
Vögel: Schwarzstorch, Uhu
Reptilien: Zauneidechse, Kreuzkröte, Nördliche Kammmolch
Insekten: Juchtenkäfer, Schmetterlinge ( Dunkler Wiesenknopf-Ameisen-Bläuling, Apollofalter uvm)
Hier kann man anschauen welche FFH-Arten sind hier für Wirbelose:
https://www.ffh-gebiete.de/ffh-arten/wirbellose/
Hier eine Übersicht mit allen Arten:
https://www.ffh-gebiete.de/ffh-anhangiv ... v-anhang5/
Alle heimischen Wildbienenarten sind in Deutschland nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besonders geschützt. Das bedeutet, sie dürfen nicht mutwillig getötet, verletzt oder ihre Nester zerstört werden, aber da verhält es sich ähnlich wie mit den "geschützten" Pflanzen.
Es wird eher bestraft wenn jemand ein Wespennest vorsätzlich vernichtet wird. Aber nur weil ein paar Wildbienen im Boden nisten wird sicher kein Schutzgebiet erklärt, selbst wenn diese selten sind. Es gibt keine planungsrelevante FFH-Art unter den Wildbienen, bitte klärt mich auf, wenn ich mich irre.
Und mal ehrlich: Ich will gar nicht wissen, wie viele Nester beim Hausbau schon ausgehoben wurden. Wo kein Kläger, da kein Richter. Realistisch betrachtet verstehe ich das auch – sonst müssten wir jedes Fundament buddhistisch von Hand ausheben und auf jeden Regenwurm Rücksicht nehmen.