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Frage zu Glyphosat (Gelesen 800779 mal)

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Staudo
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Re: Frage zu Glyphosat

Staudo » Antwort #4140 am:

Heizöl ist auch bloß Diesel. 8)
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thuja thujon
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Re: Frage zu Glyphosat

thuja thujon » Antwort #4141 am:

Sollte eine Änderung des Rechts nicht hier erscheinen?
https://www.bvl.bund.de/DE/04_Pflanzenschutzmittel/06_Fachmeldungen/psm_fachmeldungen_node.html
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Daniel - reloaded
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Re: Frage zu Glyphosat

Daniel - reloaded » Antwort #4142 am:

Staudo hat geschrieben: 20. Feb 2019, 15:25
Taspo 7/19 Seite 11, bei Herrn Wilke ;)


Ich habs gerade gelesen und jetzt wird es kleinlich:

Genehmigt wurde nicht Essigsäure (die ist nach wie vor ein PSM-Wirkstoff und damit zulassungspflichtig und auch nicht vom Anwendungsverbot auf Nichtkulturland ausgenommen ist) sondern Essig im Sinne des Lebensmittels.

Und auch die Aufnahme von Essig als Herbizid in die Liste der Grundstoffe (bislang als Fungizid und Bakterizid) ist kein Freibrief.
Auch da ist genau geregelt wo, wieviel, wie oft etc incl. zulässiger Höchstmenge Wirkstoff je Kultur und Jahr. Das führt sogar soweit, dass die Anwendung von selbst hergestelltem Schachtelhalmextrakt (auch die Herstellung ist genau vorgegeben) in einigen Gemüsekulturen mit 5 Tagen Wartezeit belegt ist, manch chemisches PSM hat weniger.

Wer mal herzhaft lachen will (ich konnte es mir stellenweise zumindest nicht verkneifen) guckt sich mal die Dokumente in der Liste der Grundstoffe an.
Der Essig ist da übrigens noch nicht aktualisiert. Somit ist fraglich ob ich ihn überhaupt schon als Herbizid auf Nichtkulturland nutzen würde, denn bislang muss EU-Recht erstmalin nationalesRecht umgesetzt werden bevor die Regelung auch hier Gültigkeit hat.

Die deutsche Bahn, um beim Thema zu bleiben, fährt jedenfalls deitlich besser ind um Längen günstiger mit der Ausnahmegenehmigung für Glyphosat solange die noch erteilt wird.
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Re: Frage zu Glyphosat

thuja thujon » Antwort #4143 am:

Mich würde der Artikel interessieren, habe leider keinen Zugriff drauf.

Es gibt ein extra Glyphosat-Mittel/Präparat mit extra Zulassung für industrielle Anwendungen um `die Sicherheit zu gewährleisten´. Wurde kürzlich von Bayer an BASF verkauft als Folge der Auflagen der Kartellbehörden während der Übernahme von Teilen der Saatgutsparte von Bayer an BASF.

Weiter kleinlich: Essigsäure im Sinne von Essig als Lebensmittel ist von der Gefahrgutverordnung ausgenommen und so entfällt zB. das Ätzend Gefahrensymol auf der Balsamico-Flasche. Alle Lebensmittel sind im Sinne der Gefahrstoffverordnung nicht deklarierungsfähig. Der Lebensmittelkonsument muss die Stoffbedingten Gefahren selbst einschätzen können. zB auch das Fettreste nicht ins Abwasser gehören da `sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung´.

Lebensmittel als Pestizid, eigentlich nichts neues. Rapsöl ist als solches gelistet und auch Zusatzstoffe wie Soja-Lecithin gibts als Pflanzengift. Das war mal ein bekannter Mehltauwirkstoff vor Anhang 2.

Was mich stutzig macht, ich dachte bisher gilt die Regelung, dass wenn etwas zB. gegen Pflanzen eingesetzt wird (Herbizidanwendung), das als Pflanzenschutzmaßnahme eingestuft wird, egal ob chemisch zB. mit natürlichem Meerwasser oder anderen Wikrstoffen. Heißschaumverfahren oder Dampf usw. mit der Chemikalie Wasser werden als physikalische Verfahren mit geringem Riskio eingestuft und fallen deswegen wohl aus der Chemikalienfalle raus.

Rührt daher vielleicht die Essig-Ente?
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Daniel - reloaded
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Re: Frage zu Glyphosat

Daniel - reloaded » Antwort #4144 am:

@thuja thujon:
Das ist lediglich eine kleine Meldung im Pflanzenschutztipp der Taspo. Der wird vermutlich nie online erscheinen.

Und da das BVL dazu bislang weder eine Fachmeldung veröffentlicht hat, noch die entsprechende Liste der Grundstoffe aktualisiert hat, gehe ich mal davon aus, dass das Ganze entweder noch nicht in nationales Recht umgesetzt ist oder in Deutschland nie umgesetzt wird. Eine Verpflichtung besteht dazu meines Wissens ja nicht.

Lecithin darf übrigens, dank der Grundstoffregelung, wieder als Fungizid eingesetzt werden nach dem unsinnigen Verbot des Präparates damals.
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Re: Frage zu Glyphosat

thuja thujon » Antwort #4145 am:

Na dann warten wir das einfach mal ab und gucken demnächst wie das zB. in Italien oder anderen Ländern gehandhabt wird.
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Staudo
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Re: Frage zu Glyphosat

Staudo » Antwort #4146 am:

Ich war gestern bei einer Baumschule ganz im Osten. Dort war man nicht amüsiert darüber, dass im Endverkauf allerlei Klimmzüge zu vollziehen sind, um überhaupt Pflanzenschutzmittel verkaufen zu dürfen, während noch ein paar Kilometer weiter östlich Glyphosat im 5-Liter-Kanister auf dem Wochenmarkt angeboten wird.
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Re: Frage zu Glyphosat

thuja thujon » Antwort #4147 am:

Weiter Richtung westlicher Grenze, ich sag mal im eher frankophilen Raum, sieht das schon anders aus.
Da gabs früher die grünen Flaschen neben Geschirrspülreiniger im Supermarkt, das ist nicht mehr und die 5-Liter-Kanister sind eher weit weg.
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Daniel - reloaded
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Re: Frage zu Glyphosat

Daniel - reloaded » Antwort #4148 am:

Eben. Solange hier offiziell dazu nichts zu finden ist gilt was du oben geschrieben hast:

hat geschrieben: 1. Jan 1970, 01:00Was mich stutzig macht, ich dachte bisher gilt die Regelung, dass wenn etwas zB. gegen Pflanzen eingesetzt wird (Herbizidanwendung), das als Pflanzenschutzmaßnahme eingestuft wird, egal ob chemisch zB. mit natürlichem Meerwasser oder anderen Wikrstoffen.


Nicht die Zulassung als Herbizid ist entscheidend sondern die Wirkung als Herbizid und damit die Eignung eines Stoffes.
Somit wird man vorerst in SH zumindest gerügt und in anderen Bundesländern bestraft, wenn man Essig etc. auf Nichtkulturland als Herbizid einsetzt. Das gilt auch immer noch, trotz des Urteils des OLG Oldenburg, dass Essig und Salz keine Herbizide seien und deshalb deren Anwendung nicht nach dem PflSchG geahndet werden könne. Nach Umweltschutzrecht kann geahndet werden und das wird ggf. noch teurer.
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Re: Frage zu Glyphosat

dmks » Antwort #4149 am:

Staudo hat geschrieben: 22. Feb 2019, 22:32
...dass im Endverkauf allerlei Klimmzüge zu vollziehen sind, um überhaupt Pflanzenschutzmittel verkaufen zu dürfen, während noch ein paar Kilometer weiter östlich Glyphosat im 5-Liter-Kanister auf dem Wochenmarkt angeboten wird.
Und "Bi 58" (Dimethoat - ein Phosphorsäureester) in Literbuddeln! :o
Wenn man eine Palette (6 oder 12Flaschen) nimmt gibt's Rabatt.

Beides (Glypho und Bi 58) wird von Händlern mit noch ein bisschen Gewissen im Kopp hier nicht mehr verkauft!
Heute war gut!
Morgen - sehen wir dann.
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Re: Frage zu Glyphosat

Daniel - reloaded » Antwort #4150 am:

Staudo hat geschrieben: 22. Feb 2019, 22:32
Ich war gestern bei einer Baumschule ganz im Osten. Dort war man nicht amüsiert darüber, dass im Endverkauf allerlei Klimmzüge zu vollziehen sind, um überhaupt Pflanzenschutzmittel verkaufen zu dürfen, während noch ein paar Kilometer weiter östlich Glyphosat im 5-Liter-Kanister auf dem Wochenmarkt angeboten wird.


Naja Klimmzüge?
Ich brauche einen verschließbaren Schrank um das SB-Verbot sicherzustellen und den kleinen Sachkundenachweis, jeder Gärtner, der vor 2013 seine Prüfung gemacht hat, hat den großen Sachkundenachweis. Okay, möglicherweise muss ich mein Vorhaben noch dem zuständigen Pflanzenschutzamt anzeigen, wobei ich nicht weiß, ob das bei Abgabe an Endverbraucher/Kleingärtner tatsächlich so ist.

Und zum Wochenmarkt: nur, weil es in Polen noch jedem hinterhergeworfen wird, heißt das ja nicht, dass diese Praxis dort legal ist. Dass das dort anscheinend niemanden interessiert, steht ja auf einem anderen Blatt.
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Re: Frage zu Glyphosat

dmks » Antwort #4151 am:

Daniel hat geschrieben: 22. Feb 2019, 22:47
Naja Klimmzüge?
Ich brauche einen verschließbaren Schrank um das SB-Verbot sicherzustellen und den kleinen Sachkundenachweis, jeder Gärtner, der vor 2013 seine Prüfung gemacht hat, hat den großen Sachkundenachweis. Okay, möglicherweise muss ich mein Vorhaben noch dem zuständigen Pflanzenschutzamt anzeigen, wobei ich nicht weiß, ob das bei Abgabe an Endverbraucher/Kleingärtner tatsächlich so ist.

...und eine Schulung aller zwei Jahre, rein theoretisch bei jeder PSM-Abgabe eine ausführliche Belehrung zu Anwendung, Lagerung, Körperschutz. Bei Glyphosat noch die Nachfrage "wofür" - und bei unsachgemäßem Vorhaben Verkaufsverbot... Und den/die/das geschulte Mitarbeiter mußt du auch bei langen Öffnungszeiten immer vor Ort haben ;)
Heute war gut!
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Re: Frage zu Glyphosat

thuja thujon » Antwort #4152 am:

Glyphosat ist so gut wie von der Theke im Baumarkt weg.
Seitdem gibts mehr Maleinsäurehydrazid (dank verbessertem Herstellungsverfahren mit geringeren Hydrazinverunreinigungen überhaupt wieder Zulassungsfähig) und Pelargonsäure.
Das ist wie von hinten durchs Knie in den Kopf geschossen.

Dem Koch könnte man auch sagen mach statt Pfeffer einfach etwas mehr Salz und Muskat dran.
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Re: Frage zu Glyphosat

dmks » Antwort #4153 am:

Ich zähl' in der offiziellen Liste bei 106 glyphosathaltigen Mitteln immerhin 50 die im Haus- und Kleingarten zugelassen sind. Den Überblick zu behalten ist für den Kunden manchmal schwer. Da wo OPI einkaufen geht gibt es beispielsweise "Vorox" - ein Hinweis auf den Wirkstoff finde ich im Internetangebot aber erstmal nicht.
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Re: Frage zu Glyphosat

thuja thujon » Antwort #4154 am:

Mittlerweile gibts im Baumarkt/Internet RoundUp mit dem Wirkstoff Pelargonsäure.

Markennamen sagen da nichts mehr aus. Zusammen mit weniger guter Beratung wird wohl viel Mist unnötig gekauft und evtl. auch eingesetzt.
Viele Hobbygärtner glauben unter anderem auch deshalb, die Hobbymittel wirken alle nicht, man bräuchte Profimittel. Und diese Klientel spritzt sich dann fleissig Resistenzen zusammen wie zB beim Bi58/Dimethoat.
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