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Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch (Gelesen 44613 mal)
Moderatoren: Nina, Phalaina, cydorian, partisanengärtner, AndreasR
Re:Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch
Abgesehen von der Rechtslage (die ja regional verschieden sein kann):Eine erprobte Vorgangsweise:1) Netter nachbarschaftlicher (aber eingeschriebener) Brief mit angemessener Fristsetzung zur Beseitigung (oder was immer)nach Ablauf der Frist:2) Nachfristsetzung mit der Ankündigung eines kostenintensiven Rechtsbeistandes bei Nichteinhaltung3) Anwaltsbrief mit Fristsetzung4) Nachfrist durch Anwalt5) Klage und Durchsetzung der Ansprüche (mit dieser Vorarbeit bekommt man vor (fast) jedem Gericht ein positives Urteil.Andeseits klingt das viel böser, als es ist; der nette Nachbar hat 4x die Möglichkeit einzulenken, tut er`s nicht, kann er sich nicht beklagen.
Re:Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch
Gut, aber vergessen wir nicht: beliebt ist das halbwegse Einlenken: da wird mal pro forma ein wenig was weggeschnippelt, aber natürlich nicht alles, was der potentielle Kläger möchte. Es gibt sehr subtile Formen, um einen Einigungswillen vorzutäuschen.
Re:Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch
so ist es, deswegen halte ich es einerseits für erstrebenswert ein brauchbares nachbarschaftliches Klima aufrechtzuerhalten, anderseits unmissverständlich klarzumachen, dass es sehr unangenehm und teuer werden könnte- leider ist das so.Gut, aber vergessen wir nicht: beliebt ist das halbwegse Einlenken: da wird mal pro forma ein wenig was weggeschnippelt, aber natürlich nicht alles, was der potentielle Kläger möchte. Es gibt sehr subtile Formen, um einen Einigungswillen vorzutäuschen.
Re:Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch
An einem lauen Maiensonntagmorgen mit der Giftspritze entlang der Grundstücksgrenze spritzen sollte seine Wirkung bei einem Möchtegernöko nicht verfehlen.
„Am Ende entscheidet die Wirklichkeit.“ Robert Habeck
Re:Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch
aber bitte nur am eigenen Grundstück, sonst begibst du dich in den Bereich der Selbstjustiz (und machst dich damit strafbar)An einem lauen Maiensonntagmorgen mit der Giftspritze entlang der Grundstücksgrenze spritzen sollte seine Wirkung bei einem Möchtegernöko nicht verfehlen.
Re:Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch
Das steht außer Zweifel. Mein Nachbar, der allerdings äußerst verträglich ist, hatte auch einen dieser großblättrigen Wucherknöteriche gepflanzt. Als die ersten Ausläufer bei mir erschienen, habe ich diese gespritzt und den Nachbarn darauf hingwiesen. Er hat den Knöterich (auf Sandboden) rückstandsfrei ausgegraben und entsorgt.
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Re:Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch
Wenn ich mich richtig erinnere, sind die Stiele vom Riesenknöterich hohl... hat schon mal jemand versucht, Roundup in den Stiel zu kippen? Wenn das dem Wucherer Einhalt gebieten würde, wäre die Gefahr nicht mehr ganz so groß. Bei anderen Hohlstiel-Nervkräutern funktioniert die Methode sogar mit Wasser, leider auch beim Rittersporn.
Edel sei der Mensch, hilfreich und gut.
Re:Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch
Susanne, genau das ist die wohl sicherste Methode nach dem "Schweizer Rezept". Leider steht in dem Thread nicht drin, wie hoch die Aufwandsmenge ist. ml, l, hl?
Re:Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch
Gegen das Abdriften von Sprühnebel würde auch helfen, wenn Du das Zeug mit dem Pinsel auftragen würdest...Der Herbizid-Einsatz wäre tatsächlich Ultima Ratio. Nicht weil ich in einem derartige Fall gegen Chemie bin, sondern wegen der Gefahr des Abdriftens. Immerhin sind die Halme ca. 2 m hoch und damit ist die Gefahr der Vernebelung der Umgebung ziemlich groß.
Man soll die Dinge nicht so tragisch nehmen, wie sie sind (Karl Valentin)
Re:Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch
Oder warten, bis der Wind in Richtung Urwald steht. 

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Re:Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch
vergesst das mit dem round up, hatte ich schon ausprobiert. round up pur auf die blätter gepinselt. natürlich zeigt das wirkung, aber der wucherer treibt immer wieder aus seinem riesigen rhizom neu aus, vielleicht sogar verstärkt. in dem unterirdischen speichergewebe steckt scheint's (fast) unerschöpfliche energie. wer sich die schweizer broschüre über die bekämpfungsmaßnahmen durchliest erkennt das...selbst mehrjähriges abdecken killt den nach dem motto "etwas hat überlebt" nicht vollständig. wirksamste methode lt. schweizer empfehlung... 3m tief + 7m im umkreis ausgraben
...da kann man die grube gleich als keller für einen hausbau oder swimmingpool verwenden
. ich hatte den hauptstock ~ 1 m tief+ 1,5m breit ausgegraben + dann ständig die neuen sprosse ausgerissen. die tauchen dann in mehreren metern entfernung ständig auf. da muss man sehr dahinter her sein, dass möglichst keine photosynthese betrieben werden kann, sonst lädt der wucherer ständig seinen energiespeicher auf. die neuaustriebe werden dann von jahr zu jahr weniger. sie erscheinen auch nicht ganzjährig, sondern nur in der hauptwachstumszeit...lässt sich schon überwachen, wenn das im eigenen garten geschieht, wo man täglich kontrollieren kann. ich weiß nicht mehr genau wann, aber ~ nach 3 oder 4 jahren war dann ruhe.hilft aber fars nicht weiter, weil das übel im nachbarsgarten ja nicht beseitigt wird
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Re:Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch
Unser Nachbar ist seinen losgeworden, indem er ihn abgemacht hat und dann wie einen Rasen wöchentlich gemäht hat. Natürlich auch die Umgebung um den eigentlichen „Tatort“.Nach 2 Jahren war Ruhe und nix mehr ist aufgetaucht und er hatte ein Grasfläche (Rasen wars nicht, weil da alles mögliche gekommen ist, da ja nicht eingesät wurde). Das verträgt er anscheinend nicht. Hilft Fars wohl nicht so sehr, ausser da wäre eh eine breitere Rasenfläche. Dann wärs wohl weniger ein Problem.mfg
nördlichstes Oberschwaben, Illertal, Raum Ulm
Re:Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch
Wen wundert diese Empfehlung aus eidgenössischem Munde, die Schweizer haben sich schliesslich schon im 2. WK in riesige Alpenkavernen zurückgezogen, da ist das nix, 3 auf 7 Meter.wirksamste methode lt. schweizer empfehlung... 3m tief + 7m im umkreis ausgraben![]()
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Re:Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch
Ihr macht mir Mut!
Auf der verlassenen Schrebergartenparzelle bei uns gegenüber breitet sich so ein Ding aus. Erste Ausläufer sind bei mir angekommen. Da die Parzelle gegenüber vom Verein aufgegeben worden ist, habe ich keine Hoffnung, dass jemand das ursächliche Problem beseitigen wird.

Man soll die Dinge nicht so tragisch nehmen, wie sie sind (Karl Valentin)
Re:Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch
Wäre es möglich in den sauren Apfel zu beißen und die Parzelle im Winter zu beräumen ab nächstem Jahr mit dem Rasenmäher kurz zu halten? Ich stelle es mir äußerst lästig vor, wenn allerlei Unkrautsamen herüberfliegt.
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