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Versicherungspflicht ab 2.500 qm (Gelesen 77830 mal)
Moderatoren: Nina, Phalaina, cydorian, partisanengärtner, AndreasR
Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
;DTrotzdem wundere ich mich, wenn mir am Telefon (0561/9280, öffentliche Nummer) scheinbar/offensichtlich? falsche Auskünfte gegeben werden und auf der Seite der BG eindeutig der Eindruck entsteht, jeder mit einem größeren Grundstück sei beitragspflichtig.Eins steht jedenfalls fest: Wer von den Mitlesern traditionell belangt wird oder neu belangt werden soll, sollte die Versicherungspflicht hinterfragen und Widerspruch einlegen, wenn er an der BG-Versicherung kein Interesse hat.
„Am Ende entscheidet die Wirklichkeit.“ Robert Habeck
Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Und für alle andern gilt das Sprichwort "Gehe nie zu Deinem Fürst, wenn de nich gerufen wirst."Eins steht jedenfalls fest: Wer von den Mitlesern traditionell belangt wird oder neu belangt werden soll, sollte die Versicherungspflicht hinterfragen und Widerspruch einlegen, wenn er an der BG-Versicherung kein Interesse hat.
Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
fars...im fall von cornishsnows betreuung des gartens der hauseigentümergemeinschaft greift sgb VII § 123 abs 2...es handelt sich um einen haus- + ziergarten, größe ist egal. entscheidend ist, dass den garten eine person regelmäßig oder in erheblichen umfang bewirtschaftet. den "erhebl. umfang" hat die bg konkretisiert (mehr als 100 std./monat). wenn weniger stunden, müsste man jetzt anhand eines kommentars herausfinden, wie "regelmäßig" auszulegen ist.die 2.500 m² spielen dann eine rolle, wenn es sich um einen nebenbetrieb handeln würde. nebenbetriebe unterfallen nach bg-satzung § 3 abs. 2 c i.v.m. § 131 abs. 1 sgb VII der allg. unfallversicherung (muss der staat finanzieren), außer es handelt sich bei dem nebenbetrieb um ein Unternehmen des Gartenbaues, Weinbaues, Tabakbaues und anderer Spezialkulturen in einer Größe von mehr als 0,25 ha. dann greift wieder die zuständigkeit der landw. bg.
z6b
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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Der Rat ist suspekt.Es geht hier ja in erster Linie darum, wer haftungsmäßig einspringt, wenn ein Unglück geschieht. Von daher ist es schon wichtig herauszufinden, ob eine simple Grundstückshaftpflicht-Versicherung ausreicht oder ob man "berufsständisch" versichert sein muss.Tut man nichts, ist man im Schadensfall auch nicht versichert.Sobald mein Grundstück eine gewisse Besucherfrequenz hat (auch "Offener Garten" o.ä.) ist eine Versicherung angeraten. Für Gewerbetreibende allemal.Und für alle andern gilt das Sprichwort "Gehe nie zu Deinem Fürst, wenn de nich gerufen wirst."Eins steht jedenfalls fest: Wer von den Mitlesern traditionell belangt wird oder neu belangt werden soll, sollte die Versicherungspflicht hinterfragen und Widerspruch einlegen, wenn er an der BG-Versicherung kein Interesse hat.
Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Das geht aus Waldschrats Eingangspost und auch aus dem, was sie danach schrieb, nicht hervor.Der Rat ist suspekt.Es geht hier ja in erster Linie darum, wer haftungsmäßig einspringt, wenn ein Unglück geschieht.
Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Auch hier habe ich meine Zweifel. Ich unterstelle, dass C. Miteigentümer ist und somit seinen ideellen Gartenanteil und den der anderen Miteigentümer pflegt. Ich befürchte, dass im Schadensfall die Versicherung die Zahlung verweigert. Wie will er nachweisen, dass das Schadensereignis im fremden Gartenteil geschehen ist.fars...im fall von cornishsnows betreuung des gartens der hauseigentümergemeinschaft greift sgb VII § 123 abs 2...es handelt sich um einen haus- + ziergarten, größe ist egal.
Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Das muss es auch nicht. Es geht um Versicherungspflicht: wann und bei wem oder gar nicht.Das geht aus Waldschrats Eingangspost und auch aus dem, was sie danach schrieb, nicht hervor.Der Rat ist suspekt.Es geht hier ja in erster Linie darum, wer haftungsmäßig einspringt, wenn ein Unglück geschieht.
Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
versicherung meinetwegen, aber das wäre dann eine private haftpflichtversicherung(?), jedenfalls keine pflichtversicherung der landw. bg oder müssen deine besucher bei dir regelmäßig oder in erheblichen umfang arbeiten (z.b. knöterich roden)Sobald mein Grundstück eine gewisse Besucherfrequenz hat (auch "Offener Garten" o.ä.) ist eine Versicherung angeraten.


z6b
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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Wäre zu klären.Die übliche Haftpflicht vermutlich nicht. Da du als Gärtner ja den Besucher nicht schädigst. Es sei denn, du haust ihm die Hacke auf den Kopf, weil er einige deiner Cyps klauen will.Das Grundstück schädigt den Besucher: wackelige, glitschige Wegsteine, herunterbrechender Ast, zusammenkrachendes Geländer etc.versicherung meinetwegen, aber das wäre dann eine private haftpflichtversicherung(?)Sobald mein Grundstück eine gewisse Besucherfrequenz hat (auch "Offener Garten" o.ä.) ist eine Versicherung angeraten.
Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Bissige Carnivoren!
„Am Ende entscheidet die Wirklichkeit.“ Robert Habeck
Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Mein Bedürfnis nach Klärung dieser Frage gründet sich auf die Befürchtung, irgendwann evtl. mal für etliche Jahre Nachzahlungen leisten zu müssen.Einige Nachbarn leben seit 35 Jahren hier ohne je in dieser Hinsicht behelligt worden zu sein, aber man weiß ja nie und seitdem ich hier im Forum mal davon gelesen hatte, ging es mir nicht mehr aus dem Kopf und beunruhigt mich sehr. Was ist wenn. An zweifelhafte Versicherungsleistungen habe ich dabei noch nicht einmal gedacht, zumal ich ja z.B. haftpflichtversichert bin, ebenfalls Grundstücks- und Gebäudehaftpflichtversicherung i.R. der Mitgliedschaft in der Siedlungsgemeinschaft. Versicherungen drücken sich eh gern bei Leistungen, beim Kassieren sind sie allemal dabei und leider auch oft am längeren Hebel.....im übrigen...wo kein kläger auch kein richter...weshalb hat jemand das bedürfnis diese frage klären zu wollen, wenn die berufsgenossenschaft nicht selber auf einen zukommt + von mir beiträge kassieren will. ....
Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
warum hast du eigentlich befürchtungen? betreibst du auf deinem grundstück (wie groß eigentlich?) einen der genannten spezialbetriebe ("Unternehmen des Gartenbaues, Weinbaues, Tabakbaues und anderer Spezialkulturen in einer Größe von mehr als 0,25 ha")? beschäftigst du regelmäßig oder in größerem umfang personen auf dem grundstück um dieses zu bewirtschaften? dienen die erzeugnisse überwiegend nicht deinem eigenen haushalt, also vermarktest du die erzeugnisse? wenn eines dieser kriterien zutrifft, dann schreib die landw. bg an, erläutere die umstände + dann wirst sehen, was passiert. sie werden dir einen beitragsbescheid schicken
. den kannst du dann in ruhe prüfen. wenn eine rechtsbehelfserklärung dabei ist, ein monat lang, wenn keine dabei ist, ein jahr lang. danach wird der bescheid rechtskräftig, wenn du nicht vorher widerspruch einlegst.

z6b
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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Von den genannten Kriterien trifft keines zu. Was die Befürchtungen angeht: Wenn tatsächlich allein aufgrund der entspr. qm-Zahl eine Mitgliedspflicht bestehen sollte, früher oder später kommt sicher jemand drauf und stöbert nach entsprechenden Grundstücken. Vielleicht leide ich auch nur an Paranoia.

Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Vermutlich.
Bis jetzt sind die Berufsgenossenschaften dank Zwangsmitgliedschaften und üppigen Versicherungsbeiträgen keinesfalls in ihrem Bestand bedroht. Die überleben auch ohne zusätzlichen Aufwand komfortabel.

„Am Ende entscheidet die Wirklichkeit.“ Robert Habeck
Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Das wäre dann aber im Fall von Caniden schon wieder eine Hundehalterhaftpflicht. ;DAlfredosBissige Carnivoren!