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ACHTUNG Abmahngefahr wegen Copyrightverletzungen (Gelesen 102507 mal)
Re:ACHTUNG Abmahngefahr wegen Copyrightverletzungen
Brav, Czwergo. Nehmen sich die andern ein Beispiel an unserem vorbidlichen Mituser!
Re:ACHTUNG Abmahngefahr wegen Copyrightverletzungen
Genau. Aber in diesem Fall scheint mir, hat sich jemand bei MKB und Konsorten ein wenig was abgeschaut und sich auch mal versucht.... Außerdem habe ich es auch schon erlebt, dass kommerzielle Nutzer (Hotels, Ferienvermieter) Fotos von meiner Seite auf ihrer Homepage ungefragt verwenden. Da stelle ich auch eine Rechnung. Das ist einfach Diebstahl, Punkt. ...
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Re:ACHTUNG Abmahngefahr wegen Copyrightverletzungen
Ich habe noch eine Rolle mit 13er Maschendraht liegen, aber überhaupt keine Lust, daraus noch Körbe zu bauen.Gegen solche Prinzipienreiter, die wichtigen Stützen unserer Gesellschaft, kommt man nicht an, auch wenn sie nur formaljuritisch Recht haben. Und gegen Kanzleien, die sich im WWW gegen den Abmahnwahn verschrieben haben, auch nicht; die brauchen offensichtlich jeden Euro.Übrigens: Wer den Fehler begangen hat, muss ihn auch ausbügeln.
Man bekommt die Welt nicht besser gemeckert. (Quelle unbekannt)
Re:ACHTUNG Abmahngefahr wegen Copyrightverletzungen
Gegenfrage, wer verfolgt klauen bei pur?aus den Nutzungsbedingungen:
Mir wurde auf einer anderen Seite Text und Bild geklaut und mit Erfolg zum löschen gebracht. Geld wollt ich keins, ich wollt ja nie was verkaufen.CopyrightAlle Inhalte dieser Website sind durch das Urheberrecht geschützt:Nur für Euren privaten, nicht-geschäftlichen Gebrauch könnt Ihr das hier veröffentlichte Material ansehen, kopieren, ausdrucken und speichern. Zur Veröffentlichung ausdrücklich als freigegeben gekennzeichnete Dokumente, Fotografien und Grafiken dürfen nur dann verwendet werden, wenn Garten-pur bzw. der jeweilige Verfasser / die jeweilige Verfasserin als Quelle für die genutzte Information in der Veröffentlichung genannt wird. Jede andere Verwendung von Informationen dieser Website ist ohne ausdrückliche Genehmigung von Garten-pur bzw. des jeweiligen Verfassers / der jeweiligen Verfasserin eines Beitrages untersagt. Bei einer beabsichtigten Verwendung nehmt bitte Kontakt zu uns auf:redaktion@garten-pur.deBei Veröffentlichung der von Garten-pur genehmigten Inhalte der Website ist deutlich dieser Vermerk anzubringen:Copyright © garten-pur GbR
Re:ACHTUNG Abmahngefahr wegen Copyrightverletzungen
Diese Abmahngeschichte verunsichert mich, weil ich Oile in der Gartenküche gerne antworten würde wegen dem "Rhabarber mal anders", aber nicht weiss, ob man ein Rezept einfach aufschreiben kann und wie man es am besten absichert, um Ärger zu vermeiden.
Re:ACHTUNG Abmahngefahr wegen Copyrightverletzungen
Guck hier is es klar geschrieben.Diese Abmahngeschichte verunsichert mich, weil ich Oile in der Gartenküche gerne antworten würde wegen dem "Rhabarber mal anders", aber nicht weiss, ob man ein Rezept einfach aufschreiben kann und wie man es am besten absichert, um Ärger zu vermeiden.
- thomas
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Re:ACHTUNG Abmahngefahr wegen Copyrightverletzungen
@invivo: Danke für den Hinweis - auch wenn nach meinen Informationen wir nicht für das verantwortlich gemacht werden können, was in Googles Cache ist.@Dietilla: Bei Rezepten ist das etwas kompliziert.Wenn du ein Rezept mit eigenen Worten wiedergibst, ist das ok. - Es liegt ja in der Natur der Sache, dass viele Rezepte schon sehr lange existieren und mit kleinen Abwandlungen immer wieder veröffentlicht werden - Beispiel wäre 'Wiener Schnitzel'. Es darf eben nur keine wörtliche Wiedergabe eines Rezeptes sein, das woanders (Buch, Website) veröffentlicht worden ist.Im Zweifel setzt man besser einen Link zu einer Website mit dem Rezept. Es muss ja nicht MKB sein.Liebe GrüßeThomas
Kaum macht man etwas richtig, klappt es auch.
Re:ACHTUNG Abmahngefahr wegen Copyrightverletzungen
Bei Standardrezepten reicht die Wiedergabe in eigenen Worten, bei sehr besonderen Rezepten (nicht alltägliche Zutaten, ungewöhnliche Zutatenkombination oder neuartige Zubereitungsweise) kann der Autor durchaus auch eine eigenständige geistige Schöpfung geltend machen, die auch bei anderslautender Rezeptbeschreibung noch durchscheint. Also verlinken ist immer sicherer.
Man soll die Dinge nicht so tragisch nehmen, wie sie sind (Karl Valentin)
Re:ACHTUNG Abmahngefahr wegen Copyrightverletzungen
Was könnte denn da so eine eigene Schöpfung sein, die sonst noch neimand geschöpft hat? Schnittlauch an Erdbeeren?
- thomas
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Re:ACHTUNG Abmahngefahr wegen Copyrightverletzungen
Eine interessante Ausführung zum Urheberrecht von Rezepten gibt es hier.Da heißt es z.B.:
Interessant ist die Frage, ob auch Juristen das so sehen.Liebe GrüßeThomasDie Idee einer bestimmten Speise ist nicht schützbar, nur die ausgearbeitete Darstellung dieser Idee, egal wie originell oder hochwertig das Gericht ist und von wem. Geschützt ist nur die Formulierung der Kochanleitung, da nur schützbar ist, was seinen formprägenden Schliff durch einen Menschen erhalten hat.
Kaum macht man etwas richtig, klappt es auch.
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Re:ACHTUNG Abmahngefahr wegen Copyrightverletzungen
Sehr ähnlich wird hier argumentiert - die Idee eines Rezeptes ist nicht schützbar, wohl aber seine sprachliche Form. Wiedergabe mit eigenen Worten im Sinne einer Gebrauchsanweisung geht also immer.Liebe GrüßeThomas
Kaum macht man etwas richtig, klappt es auch.
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Re:ACHTUNG Abmahngefahr wegen Copyrightverletzungen
Ja, die sehen das so. Eine Freundin ist Anwältin für Urheberrecht (nein, nicht aus dieser hier zu recht beschimpften Riege) und antwortete auf eine entsprechende Frage von mir genau in diesem Sinn.Da heißt es z.B.:Interessant ist die Frage, ob auch Juristen das so sehen.Die Idee einer bestimmten Speise ist nicht schützbar, nur die ausgearbeitete Darstellung dieser Idee, egal wie originell oder hochwertig das Gericht ist und von wem. Geschützt ist nur die Formulierung der Kochanleitung, da nur schützbar ist, was seinen formprägenden Schliff durch einen Menschen erhalten hat.
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Re:ACHTUNG Abmahngefahr wegen Copyrightverletzungen
Danke für diese Aussage, Gartenlady! Das gibt doch noch ein wenig mehr Sicherheit.Liebe GrüßeThomas
Kaum macht man etwas richtig, klappt es auch.
Re:ACHTUNG Abmahngefahr wegen Copyrightverletzungen
Die Idee der Speise wäre aber wohl patentierbar. Gewerblich anwendbare Erfindungen werden durch Patente geschützt, Werke durch das Urheberrecht.