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ACHTUNG Abmahngefahr wegen Copyrightverletzungen (Gelesen 102507 mal)

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Lem

Re:ACHTUNG Abmahngefahr wegen Copyrightverletzungen

Lem » Antwort #45 am:

Brav, Czwergo. Nehmen sich die andern ein Beispiel an unserem vorbidlichen Mituser!
Zausel

Re:ACHTUNG Abmahngefahr wegen Copyrightverletzungen

Zausel » Antwort #46 am:

... Außerdem habe ich es auch schon erlebt, dass kommerzielle Nutzer (Hotels, Ferienvermieter) Fotos von meiner Seite auf ihrer Homepage ungefragt verwenden. Da stelle ich auch eine Rechnung. Das ist einfach Diebstahl, Punkt. ...
Genau. Aber in diesem Fall scheint mir, hat sich jemand bei MKB und Konsorten ein wenig was abgeschaut und sich auch mal versucht.
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Thüringer
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Re:ACHTUNG Abmahngefahr wegen Copyrightverletzungen

Thüringer » Antwort #47 am:

Ich habe noch eine Rolle mit 13er Maschendraht liegen, aber überhaupt keine Lust, daraus noch Körbe zu bauen.Gegen solche Prinzipienreiter, die wichtigen Stützen unserer Gesellschaft, kommt man nicht an, auch wenn sie nur formaljuritisch Recht haben. Und gegen Kanzleien, die sich im WWW gegen den Abmahnwahn verschrieben haben, auch nicht; die brauchen offensichtlich jeden Euro.Übrigens: Wer den Fehler begangen hat, muss ihn auch ausbügeln.
Man bekommt die Welt nicht besser gemeckert. (Quelle unbekannt)
bulan

Re:ACHTUNG Abmahngefahr wegen Copyrightverletzungen

bulan » Antwort #48 am:

Gegenfrage, wer verfolgt klauen bei pur?aus den Nutzungsbedingungen:
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Mir wurde auf einer anderen Seite Text und Bild geklaut und mit Erfolg zum löschen gebracht. Geld wollt ich keins, ich wollt ja nie was verkaufen.
Dietilia

Re:ACHTUNG Abmahngefahr wegen Copyrightverletzungen

Dietilia » Antwort #49 am:

Diese Abmahngeschichte verunsichert mich, weil ich Oile in der Gartenküche gerne antworten würde wegen dem "Rhabarber mal anders", aber nicht weiss, ob man ein Rezept einfach aufschreiben kann und wie man es am besten absichert, um Ärger zu vermeiden.
bulan

Re:ACHTUNG Abmahngefahr wegen Copyrightverletzungen

bulan » Antwort #50 am:

Diese Abmahngeschichte verunsichert mich, weil ich Oile in der Gartenküche gerne antworten würde wegen dem "Rhabarber mal anders", aber nicht weiss, ob man ein Rezept einfach aufschreiben kann und wie man es am besten absichert, um Ärger zu vermeiden.
Guck hier is es klar geschrieben.
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thomas
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Re:ACHTUNG Abmahngefahr wegen Copyrightverletzungen

thomas » Antwort #51 am:

@invivo: Danke für den Hinweis - auch wenn nach meinen Informationen wir nicht für das verantwortlich gemacht werden können, was in Googles Cache ist.@Dietilla: Bei Rezepten ist das etwas kompliziert.Wenn du ein Rezept mit eigenen Worten wiedergibst, ist das ok. - Es liegt ja in der Natur der Sache, dass viele Rezepte schon sehr lange existieren und mit kleinen Abwandlungen immer wieder veröffentlicht werden - Beispiel wäre 'Wiener Schnitzel'. Es darf eben nur keine wörtliche Wiedergabe eines Rezeptes sein, das woanders (Buch, Website) veröffentlicht worden ist.Im Zweifel setzt man besser einen Link zu einer Website mit dem Rezept. Es muss ja nicht MKB sein.Liebe GrüßeThomas
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Re:ACHTUNG Abmahngefahr wegen Copyrightverletzungen

frida » Antwort #52 am:

Bei Standardrezepten reicht die Wiedergabe in eigenen Worten, bei sehr besonderen Rezepten (nicht alltägliche Zutaten, ungewöhnliche Zutatenkombination oder neuartige Zubereitungsweise) kann der Autor durchaus auch eine eigenständige geistige Schöpfung geltend machen, die auch bei anderslautender Rezeptbeschreibung noch durchscheint. Also verlinken ist immer sicherer.
Man soll die Dinge nicht so tragisch nehmen, wie sie sind (Karl Valentin)
Lem

Re:ACHTUNG Abmahngefahr wegen Copyrightverletzungen

Lem » Antwort #53 am:

Was könnte denn da so eine eigene Schöpfung sein, die sonst noch neimand geschöpft hat? Schnittlauch an Erdbeeren?
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Re:ACHTUNG Abmahngefahr wegen Copyrightverletzungen

thomas » Antwort #54 am:

Eine interessante Ausführung zum Urheberrecht von Rezepten gibt es hier.Da heißt es z.B.:
Die Idee einer bestimmten Speise ist nicht schützbar, nur die ausgearbeitete Darstellung dieser Idee, egal wie originell oder hochwertig das Gericht ist und von wem. Geschützt ist nur die Formulierung der Kochanleitung, da nur schützbar ist, was seinen formprägenden Schliff durch einen Menschen erhalten hat.
Interessant ist die Frage, ob auch Juristen das so sehen.Liebe GrüßeThomas
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Re:ACHTUNG Abmahngefahr wegen Copyrightverletzungen

thomas » Antwort #55 am:

Sehr ähnlich wird hier argumentiert - die Idee eines Rezeptes ist nicht schützbar, wohl aber seine sprachliche Form. Wiedergabe mit eigenen Worten im Sinne einer Gebrauchsanweisung geht also immer.Liebe GrüßeThomas
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Re:ACHTUNG Abmahngefahr wegen Copyrightverletzungen

Gartenlady » Antwort #56 am:

Da heißt es z.B.:
Die Idee einer bestimmten Speise ist nicht schützbar, nur die ausgearbeitete Darstellung dieser Idee, egal wie originell oder hochwertig das Gericht ist und von wem. Geschützt ist nur die Formulierung der Kochanleitung, da nur schützbar ist, was seinen formprägenden Schliff durch einen Menschen erhalten hat.
Interessant ist die Frage, ob auch Juristen das so sehen.
Ja, die sehen das so. Eine Freundin ist Anwältin für Urheberrecht (nein, nicht aus dieser hier zu recht beschimpften Riege) und antwortete auf eine entsprechende Frage von mir genau in diesem Sinn.
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Re:ACHTUNG Abmahngefahr wegen Copyrightverletzungen

thomas » Antwort #57 am:

Danke für diese Aussage, Gartenlady! Das gibt doch noch ein wenig mehr Sicherheit.Liebe GrüßeThomas
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Lem

Re:ACHTUNG Abmahngefahr wegen Copyrightverletzungen

Lem » Antwort #58 am:

Die Idee der Speise wäre aber wohl patentierbar. Gewerblich anwendbare Erfindungen werden durch Patente geschützt, Werke durch das Urheberrecht.
bulan

Re:ACHTUNG Abmahngefahr wegen Copyrightverletzungen

bulan » Antwort #59 am:

Meine Frage # 48 is noch offen.
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