News: Problem bei der Anmeldung? Bitte Mail über das Kontaktformular ganz unten! | garten-pur unterstützen mit einer Spende oder über das Partnerprogramm!
Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch (Gelesen 46042 mal)
Moderatoren: Nina, Phalaina, cydorian, partisanengärtner, AndreasR
Re:Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch
Von der Parzelle macht sich niemand eine Vorstellung, der sie nicht mal gesehen hat. Es stehen etwa 20 Obstbäume und 50 Sträucher auf 500qm
. Der Besitzer ist ein 90-jähriger, der den Garten seit 5 Jahren nicht mehr betreten hat. Der Verein hat einfach geschlafen. Es würde eine Unsumme kosten, die Parzelle zu roden, deshalb überlässt der Verein sie nun einfach sich selbst. Unkrautsamen fliegt wenig, weil die Bäume die Parzelle so sehr beschatten, dass da nicht viel am Boden wächst, naja, Giersch und Brennessel, aber da fliegt auch nicht viel, weil Hecke und Sträucher davor sind.Bislang fand ich das gar nicht so schlecht, da ich lieber keinen Nachbarn als doofe Nachbarn habe. Aber nun, wo ich den Jap-Knöterich ausgemacht habe....
Man soll die Dinge nicht so tragisch nehmen, wie sie sind (Karl Valentin)
-
Lehm
Re:Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch
Na ja, also diesen Knöterich muss ja jetzt auch nicht so dramatisieren, da muss man dann halt mal ab und zu mit dem Spaten ran. Der kommt nicht einfach und wirft deinem Garten einen dunkle Decke über. 
- Staudo
- Beiträge: 36208
- Registriert: 7. Jul 2007, 08:39
- Wohnort: Südbrandenburg
- Höhe über NHN: 84
- Winterhärtezone: 7a: -17,7 °C bis -15,0 °C
Re:Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch
Bist Du ein scheinökologischer Studienrat?
„Am Ende entscheidet die Wirklichkeit.“ Robert Habeck
-
Lehm
Re:Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch
;DNö, aber Panik wegen einem blöden Knöterich?
- Staudo
- Beiträge: 36208
- Registriert: 7. Jul 2007, 08:39
- Wohnort: Südbrandenburg
- Höhe über NHN: 84
- Winterhärtezone: 7a: -17,7 °C bis -15,0 °C
Re:Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch
Darf ich das Niveau wieder heben? Diese Knöteriche sind wirklich nicht ohne, eben weil sie so invasiv sind. Wo die wachsen, wächst nichts anderes mehr. Deshalb sollten sie schon überall und mit allen Mitteln bekämpft werden.
„Am Ende entscheidet die Wirklichkeit.“ Robert Habeck
- knorbs
- Beiträge: 13551
- Registriert: 18. Mär 2004, 16:02
- Region: Mittelfranken
- Höhe über NHN: 300
- Bodenart: sandig humos
- Winterhärtezone: 7b: -14,9 °C bis -12,3 °C
Re:Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch
genau! um lehm mal eine kostprobe zu geben schlage ich vor, dass er so ein ding mal in seinen garten setzt. der wucherer sieht toll aus wenn er mal so richtig eingewachsen ist, fast schon ein juwel für den wildstaudenfan + naturgärtner. meiner hatte bestimmt so an die 4 m höhe + blühend mit seinen riesenblättern war der stock schon beeindruckend. er wuchs in den ersten jahren auch schön horstig. die hinterfotzigen ableger tauchten erst viel später auf + dann geht's los...mit der arbeit
sapere aude
- austria_traveller
- Beiträge: 1253
- Registriert: 27. Okt 2004, 08:16
- Kontaktdaten:
-
Einmal sehen ist besser als hundertmal hören
Re:Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch
*lol*Ich hatte ganz am Anfang meines Gartenlebens mal einen.Hat innerhalb des 1. Jahres gleich mal ein Zaunfeld 2x3m in Beschlag genommen.Da wurde mir dann doch zu unheimlich und ich habe ihn entfernt.Früh genug, wenn ich die Postings hier lese 
Beste Grüße
Gerhard aus Wien
Gerhard aus Wien
-
Lehm
Re:Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch
Nein nein, ich glaub euch ja schon. Wollte nur etwas beruhigen. Mit tun Leute immer gleich so leid, wenn sie verzweifelt sind.genau! um lehm mal eine kostprobe zu geben schlage ich vor, dass er so ein ding mal in seinen garten setzt.
Re:Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch
Mein Nachbar hängt an seinem Knöterich, was ich ihm auch voll und ganz zugestehe, dal ich ein Verfechter der Gartenphilosophie bin, jeder mag mit seinem Garten tun und lassen, was er mag, so lange er mich nicht damit belästigt.Es kann also tatsächlich nur darum gehen, die Invasion an meiner Gartengrenze zu stoppen. Gestern nun hatte ich ein Gespräch mit dem Chefgärtner des BoGa's. Der gab zu, dass dieser Knöterich dort mit Roundup bekämpft worden sei und zwar, so meint er, sehr erfolgreich. Allerdings seien nur sehr lockere Bestände aufgetreten.Und darin unterscheidet sich halt mein Fall. Was sich da nebenan tut, hat mit "locker" nicht szu tun. Das ist ein veritabler Wald, in dem sich ein militärische Spähtrupp völlig unsichtbar machen kann. Dass dieser "Wald" noch nicht in mein Grundstück eingedrungen ist führe ich auf dessen Schattendruck zurück. Denn in eine südlich gelegene, offenen Pferdewiese ist er bereits eingewandert.Ich werde in diesen Tagen einige Halme köpfen und Roundup im Verhältnis 1:1 applizieren. Wollmermagucke.
Re:Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch
Was sagt denn deren Besitzer zu dem netten "Geschenk"?Denn in eine südlich gelegene, offenen Pferdewiese ist er bereits eingewandert.
Edel sei der Mensch, hilfreich und gut.
Re:Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch
Im vergangenen Jahr war er mit einer Motorsense zugange und fluchte laut vor sich hin.Wie ich an anderer Stelle schon schrieb: Auf dem Dorf braucht es schon Extremsituationen (z.B. falsches Grüßen, ungekehrter Bürgersteig, bestückte Wäscheleine am Sonntag), bevor ein Nachbar etwas sagt oder sich gar massiv beschwert.Das meiste wird mit einem Mäntelchen des Schweigens zugedeckt, was aber absolut nichts mit Toleranz zu tun hat, da es unter dem Mäntelchen weiterköchelt.Insofern ecke ich als reingeschmeckter Städter insbesondere dadurch an, dass ich mich lauthals gegen was auch immer wehre.
- knorbs
- Beiträge: 13551
- Registriert: 18. Mär 2004, 16:02
- Region: Mittelfranken
- Höhe über NHN: 300
- Bodenart: sandig humos
- Winterhärtezone: 7b: -14,9 °C bis -12,3 °C
Re:Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch
wenn ich mich recht erinnere steht in der schweizer broschüre, dass u.a. pferde den knöterich gern fressen...soll er sich mehr pferde anschaffen, statt schwitzend + fluchend das gestrüpp abzusensen
sapere aude
Re:Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch
Vielleicht kannst Du Deinem Nachbarn ja mit der Aufnahme in die Schwarze Liste drohen?
Re:Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch
Nö, er ist ja eigentlich ein sehr lieber Nachbar und durchaus auch willig, das Problem zu lösen. Nur dass er den Kern der Angelegenheit nicht realisiert. Er meint, mit ein bisschen zupfen und hier und da ein wenig sprühen sei es getan.Mähen, wie bei Katrin, geht leider nicht. Das Gelände ist mit schweren, oberirdisch liegenden Steinbrocken durchsetzt. Und steinig geht's unterirdisch weiter. Ist halt Ausläufer eines Vulkangebietes.
-
Lehm
Re:Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch
Das hat man dann davon, wenn man an einen Vulkan zieht.Tönt doch ganz so, dass er an sich recht willig ist, aber das eben nicht schafft, wegen den Steinen und so.Also entweder ihr wirkt da mal einträchtig an einem frischen Samstagmorgen, und löst das Problem wie richtige Männer, oder du mäht halt auf deiner Seite, wenns dann soweit ist (nachdem du die Steine weggeräumt hast).