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Hinweise zur Gentechnologie (Gelesen 139976 mal)

Natur und Umwelt erleben und schützen
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fars
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Re:Hinweise zur Gentechnologie

fars » Antwort #60 am:

Da wirkt die pure Gier, eine Folge, u.a., puritanischer bzw. calvinistischer Geisteshaltung.
Eine etwas verbitterte Weltsicht.
thomas

Re:Hinweise zur Gentechnologie

thomas » Antwort #61 am:

Nicht nur Monsanto:
WOZ vom 24.11.2005 - Ressort Wirtschaft GentechVom Weizen bis zur BananeVon Heinz Roland Der Basler Agrokonzern Syngenta ist dabei, sich grosse Teile des Erbgutes von Nutzpflanzen unter den Nagel zu reissen.40 000 Bäume will der Basler Syngenta-Konzern aus Anlass seines fünfjährigen Bestehens rund um den Globus pflanzen - 20 000 allein in Afrika. Mit der weltumspannenden Baumpflanzaktion wolle das Unternehmen, das aus dem Zusammenschluss der beiden Agrochemieabteilungen von Zeneca und Novartis hervorging, sein «Engagement für eine nachhaltige Landwirtschaft» demonstrieren, liess CEO Michael Pragnell letzte Woche verlauten.Mit einem Jahresumsatz von fast zehn Milliarden Franken (im Jahre 2004) und weltweit mehr als 20 000 MitarbeiterInnen gilt Syngenta als grösster Agrochemiekonzern der Welt. Auf dem Feld der chemischen Pflanzenschutzmittel hat er seine beiden wichtigsten Konkurrenten, die US-Unternehmen Dupont-Pioneer und Monsanto, längst hinter sich gelassen. Und auch beim gentechnisch veränderten Saatgut - dem Megageschäft der Zukunft, wie viele glauben - strebt Syngenta die globale Marktführerschaft an. Dabei geht es dem Unternehmen, wie es betont, um weit Höheres als den schnöden Profit. «Das Unternehmen nimmt nachdrücklich seine soziale Verantwortung wahr», wird CEO Pragnell in der Konzernverlautbarung zum Baumpflanzhappening zitiert. Das gelte «für die Bereiche Bodenerhaltung, Wasserqualität, Unterstützung der Mitarbeitenden und Engagement für das Gemeinwesen».Humanitäre MissionAls Beispiel für ihre humanitäre Mission verweist die Syngenta dabei gerne auf den Golden Rice, eine gentechnisch veränderte Reissorte, deren erhöhter Betakarotingehalt die Mangelernährung in den Ländern des Südens bekämpfen soll. Millionen von Kindern, die als Folge eines chronischen Vitamin-A-Mangels zu erblinden drohten, könne auf diese Weise geholfen werden, verspricht Syngenta und bekennt sich deshalb «vorbehaltlos zu den humanitären Zielen des Projekts». Den kleinen LandwirtInnen in den Entwicklungsländern werde der Golden Rice gratis abgegeben; und auch für die weitere Forschung an ihren Genkonstrukten in den Entwick-lungsländern will Syngenta keine Lizenzgebühren erheben.Wie lange dieses Angebot noch gilt, ist allerdings ungewiss. Denn, ungeachtet aller Beteuerungen, man verfolge mit dem Golden-Rice-Projekt keinerlei kommerzielle Absichten, hat Syngenta ihren gentechnisch angereicherten Vitaminreis inzwischen in über hundert Ländern zur Patentierung angemeldet. Ausser in Europa und den USA auch in Indien, China, den Philippinen, Vietnam sowie in sechzehn Staaten Afrikas.Dabei fordert Syngenta für ihren Golden Rice nicht nur ein Monopol auf die gesamte Technologie; auch die Pflanze selbst und das entsprechende Saatgut sollen nach den Vorstellungen des Unternehmens unter strikten Patentschutz gestellt werden. Für Syngenta-Pressesprecher Guy Wolff steht dies keineswegs im Widerspruch zur humanitären Zielsetzung des Projektes: «Wir tun das nur, um unsere Erfindungen vor dem unberechtigten Zugriff der Konkurrenz zu schützen», beteuert er. «Wenn es aber um die kleinen Bauern in der Dritten Welt geht, die Subsistenzwirtschaft betreiben, bestehen wir natürlich nicht auf unseren Ansprüchen.» Das ändert freilich nichts daran, dass das Basler Unternehmen im Gefolge des Golden-Rice-Projektes immer weitergehende Monopolansprüche für seine genmanipulierten Pflanzen geltend macht. So hat Syngenta beim Europäischen Patentamt (Epa) und der Weltorganisation für geistiges Eigentum (Wipo) in Genf ein Gesuch eingereicht, das nichts Geringeres als ein «Mega-Gen-Patent» fordert.Masslose BesitzansprücheKonkret geht es dabei um rund 30 000 Gensequenzen aus dem Genom der Reispflanze, die von Syngenta entschlüsselt und damit zu ihrem geistigen Eigentum erklärt wurde. Wird das Patent erteilt, geht praktisch der gesamte genetische Bauplan der Reispflanze in den privaten Besitz der Syngenta über.Darüber hinaus erhebt Syngenta Anspruch auf alle gentechnisch veränderten Pflanzenarten, die dadurch in die Welt gelangt sind, dass ihnen eines oder mehrere der Syngenta-eigenen Gensequenzen eingepflanzt wurden.Und schliesslich erstrecken sich die Patentansprüche der Syngenta auch auf Gensequenzen in andern Nahrungspflanzen, sofern diese eine ähnliche Struktur wie die des Reisgenoms aufweisen. Auf diese Weise könnte sich Syngenta auf einen Schlag die genetischen Rechte an mindestens vierzig weiteren Nahrungspflanzen sichern, die - vom Weizen bis zur Banane - von der Natur mit weitgehend identischen Genstrukturen ausgestattet wurden.Die masslosen Besitzansprüche des Basler Gentech-Konzerns haben längst schon die Proteste zahlreicher Entwicklungsorganisationen und Aktionsgruppen provoziert. In der Schweiz haben Swissaid, Greenpeace, die Erklärung von Bern und die Aktion «Kein Patent auf Leben» die Syngenta wiederholt dazu aufgerufen, ihre ausufernden Patentanträge wieder zurückzuziehen.Die Patentanmeldungen beruhten nicht auf Erfindungen, sondern «auf der blossen Beschreibung natürlich vorkommender Gene mit altbekannten Methoden», sagt etwa Gentech-Experte und Greenpeace-Aktivist Christoph Then. Für ihn sind die Patentanträge nichts anderes als «ein Trick» von Syngenta, um grosse Teile des Erbgutes von Nutzpflanzen in Besitz zu nehmen und wesentliche Kernbereiche der Nahrungsmittelproduktion weltweit für sich zu monopolisieren.Immerhin: Nach der ersten Überprüfung der eingereichten Unterlagen hat das Europäische Patentamt (Epa) signalisiert, dass die Patentanträge wenig Chancen hätten, gutgeheissen zu werden. Dem Ratschlag des Epa folgend ist Syngenta deshalb jetzt daran gegangen, ihren «Mega-Gen-Patent»-Antrag (der in seiner kompletten Form mehr als 12 000 Seiten umfasst) zu überarbeiten und in kleinere Teilanträge zu zerlegen.Ein Rückzug steht trotz aller Kritik nicht zur Debatte, wie Syngenta-Sprecher Guy Wolff betont: «Wir sind nun mal ein kommerzielles Unternehmen», sagt er. «Deshalb werden wir uns auch in Zukunft dagegen wehren, wenn sich ein Konkurrent an unseren Patenten vergreift.»
Wo soll das hinführen? Macht ihr euch da keine Sorgen um eure Gemüsegärten? "Guten Tag, ich bin Privatdetektiv im Auftrag von Monsanto/Syngenta, ich komme wegen dem Mais, der da bei ihnen wächst. Ich nehme an, sie akzeptieren unsere Forderung...". Dabei müssten sie Schadenersatz für die Verunreinigung anbieten, diese Verbrecher!
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fars
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Re:Hinweise zur Gentechnologie

fars » Antwort #62 am:

Wo soll das hinführen? Macht ihr euch da keine Sorgen um eure Gemüsegärten? "Guten Tag, ich bin Privatdetektiv im Auftrag von Monsanto/Syngenta, ich komme wegen dem Mais, der da bei ihnen wächst. Ich nehme an, sie akzeptieren unsere Forderung..."
Wird vermutlich wie mit den Raubkopien bei Musik-CD's und Filmen werden. Die Hälfte aller Gartenpflanzen sind dann illegal angebaut. Gibt ja heute schon Zierpflanzenzüchtungen mit Copyright. Dürfen nicht vermehrt werden. Ich halte mich daran. ::)
thomas

Re:Hinweise zur Gentechnologie

thomas » Antwort #63 am:

Den Vergleich mit elektronischen Tonträgern finde ich unpassend. Grundlage von noch so raffinierten Pflanzenzüchtungen ist "Natur", bei den DVDs ists Kultur. Gegen eine Patentierung von "Natur" werde ich mich wehren und entsprechende Ansprüche der Profteure bekämpfen. Es gibt Dinge, die gehören uns allen. Wasser, Luft, Pflanzen gehören dazu. Sowas ins immaterielle Privateigentum verschieben zu wollen zeugt von einem beispiellosen Egoismus und einer verbrecherischen Profitgier. Das müssen, sollen und dürfen wir uns nicht bieten lassen.
marcir

Re:Hinweise zur Gentechnologie

marcir » Antwort #64 am:

Aus diesen Gründen stimme ich dieses Wochenende mit JA zum 5-jährigen Verbot des Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen. Ich denke, wir werden in den nächsten Jahren den Konzernen noch weitere Beschränkungen auferlegen müssen. Ansonsten wird man einies Tages Zustände wie im alten SciFi-Horrorfilm "Soylent Green" bekommen. Dort werden die Massen mit grünen Keksen gefüttert, die auf menschliches Protein basieren.
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fars
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Re:Hinweise zur Gentechnologie

fars » Antwort #65 am:

Es gibt Dinge, die gehören uns allen. Wasser, Luft, Pflanzen gehören dazu.
Ja und nein. Wenn eine Pflanze durch Züchterfleiß verändert wird, hat das mit "Natur" nur noch wenig zu tun. Das Ergebnis ist einem handwerklichen oder industriellen Produkt fast gleichzusetzen. Angesichts des Aufwands, den Züchtungen mitunter bedeuten können, habe ich schon Verständnis dafür, dass diese patentiert werden oder Sortenschutz genießen. Andernfalls könnte das Interesse an Neuentwicklungen erlahmen. Nicht alles muss unter der (berechtigten?) Bedenklichkeit zur Genentwicklung gesehen werden.
sarastro

Re:Hinweise zur Gentechnologie

sarastro » Antwort #66 am:

Dieser Argumentation muss Recht gegeben werden. Es sollte sich allerdings hierbei um echte Neuzüchtungen handeln, die nachvollziehbar sind und sich von anderen, ähnlichen Vorläuferprodukten deutlich unterscheiden. Dazu kommen zumindest neue Stauden- und Zierpflanzensorten in eine längere Sichtung.Was allerdings schärfstens zu verurteilen ist, sind die Machenschaften vieler Patent-Haie, die sich z.B. in Brasilien geistigen Eigentums der Naturvölker bemächtigen und dann gehörigen Profit heraushauen. Oder ein anderes Beispiel, wenn alte Staudensorten, welche noch nie angemeldet oder registriert wurden, umgetauft und einfach zu einer neuen Sorte mit oder auch ohne Patent und Lizenzgebühr kreirt werden, vor lauter Weissnichtwasnochallesabermusswasneuessein!!! Dies ist leider gängige Praxis, kann euch einige Beispiele aufzeigen!
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fars
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Re:Hinweise zur Gentechnologie

fars » Antwort #67 am:

100% einverstanden.
knorbs
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Re:Hinweise zur Gentechnologie

knorbs » Antwort #68 am:

zitat von fars
Gibt ja heute schon Zierpflanzenzüchtungen mit Copyright. Dürfen nicht vermehrt werden. Ich halte mich daran.
du + ich + wir fast alle dürfen schon solche pflanzen vermehren und auch weitergeben/tauschen. bei sarastro als gewerbl. staudengärtner sieht das allerdings anders aus.sortenschutzgesetz:§ 10Wirkung des Sortenschutzes(1) Vorbehaltlich der §§ 10a und 10b hat der Sortenschutz die Wirkung, daß allein der Sortenschutzinhaber berechtigt ist, 1. Vermehrungsmaterial der geschützten Sorte a) zu erzeugen, für Vermehrungszwecke aufzubereiten, in den Verkehr zu bringen, ein- oder auszuführen oder b) zu einem der unter Buchstabe a genannten Zwecke aufzubewahren, 2. Handlungen nach Nummer 1 vorzunehmen mit sonstigen Pflanzen oder Pflanzenteilen oder hieraus unmittelbar gewonnenen Erzeugnissen, wenn zu ihrer Erzeugung Vermehrungsmaterial ohne Zustimmung des Sortenschutzinhabers verwendet wurde und der Sortenschutzinhaber keine Gelegenheit hatte, sein Sortenschutzrecht hinsichtlich dieser Verwendung geltend zu machen.§ 10aBeschränkung der Wirkung des Sortenschutzes(1) Die Wirkung des Sortenschutzes erstreckt sich nicht auf Handlungen nach § 10 Absatz 1 1. im privaten Bereich zu nicht gewerblichen Zwecken,
z6b
sapere aude, incipe
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fars
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Re:Hinweise zur Gentechnologie

fars » Antwort #69 am:

Wie gut. Hatte selbstverständlich gelogen. ;D
sarastro

Re:Hinweise zur Gentechnologie

sarastro » Antwort #70 am:

Ja klar, sah man ja am Smiley! ;D
marcir

Re:Hinweise zur Gentechnologie

marcir » Antwort #71 am:

Die Schweizer haben heute in einer landesweiten Abstimmung mit 55,7% für ein fünfjähriges Verbot des Anbaus und Einfuhr gentechnisch veränderter Pflanzen und Nutztiere gestimmt. Alle Kantone haben zu diesem Ergebnis beigetragen.
thomas

Re:Hinweise zur Gentechnologie

thomas » Antwort #72 am:

Freude herrscht. :D
Wenn eine Pflanze durch Züchterfleiß verändert wird, hat das mit "Natur" nur noch wenig zu tun. Das Ergebnis ist einem handwerklichen oder industriellen Produkt fast gleichzusetzen.
Gut, hast du "fast" geschrieben. Trotz der Logik der Argumentation sträubt sich mir gefühlsmässig etwas dagegen, dass die Verwertung des Zuchterfolgs an Pflanzen oder Tieren gleich wie eine elektronische Schaltung durch Patente sozusagen privatisiert werden kann. Auch eine gezüchtete Pflanze lebt und interagiert mit der "Natur", kann neben Nutzen auch Schäden verursachen, Standortpflanzen verdrängen oder Gentechpollen verstäuben. Dafür zahlen dann die, welche den kommerziellen Nutzen für sich beanspruchen, kaum je. Da ist noch ein riesiger Regelungsbedarf im Patent- und Haftpflichtrecht, bis eine einigermassen vertretbare Lösung dasteht.
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fars
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Re:Hinweise zur Gentechnologie

fars » Antwort #73 am:

Selbstverständlich muss dann auch die Produkthaftung für Pflanzen gelten. Aber nur insoweit, wie die ihr attestierten Fähigkeiten nicht oder nur fehlerhaft vorhanden sind. Ein Automobilhersteller haftet ja auch nicht für den nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch des Kfz.
Günther

Re:Hinweise zur Gentechnologie

Günther » Antwort #74 am:

Es geht eindeutig NICHT um die attestierten (oder angedichteten) Fähigkeiten.Es geht um die Einflüsse und Auswirkungen auf die Umwelt.Das doch wohl bekannte Beispiel der Patentklagen wegen, vorsichtig gesagt, ungewollter Auskreuzung und ähnlicher Erscheinungen muß da aufgeführt werden.DAS zu verhindern gilt es eher dringend.Bhopal war auch eine "nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch" - also, keine Haftung - oder doch?(Hinkt ein bisserl, ich weiß)
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