Also entweder ihr wirkt da mal einträchtig an einem frischen Samstagmorgen, und löst das Problem wie richtige Männer...
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Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch (Gelesen 45947 mal)
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- knorbs
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Re:Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch
sapere aude
-
Lehm
Re:Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch
Ja, erinnere mich zu gut. Du hattest mich da toll motiviert, und ich habs an einem frischen Samstag prompt allein geschaft, seither fühl ich mich befugt, andern solche Tipps zu geben. 
- Christiane
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Re:Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch
Fars,Du darfts wohl auch den netten Spagat versuchen, zwischen Deinen Anspruch rechtlich (und vor allen Dingen rechtzeitig, s. Landesrecht) durchzusetzen und es Dir mit dem Nachbarn nicht ganz zu verderben. Gibt es irgendjemand, den Du hinsichtlich des Ausbreitungsdrangs des Knöterichs als Vermittler einsetzen kannst, sozusagen als "neutrale" Stelle bzw. als Mediator?!?Wie Du das schilderst, versteht Dein Nachbar einfach nicht, dass er eine dermaßen invasive Pflanze ohne entsprechende Vorkehrungsmaßnahmen nicht in den Begriff bekommen wird. Erfahrungsgemäß kannst Du Dir bei solchen Zeitgenossen den Mund fusselig reden, es sei denn, Du kannst Ihnen anschaulich vorführen, dass Deine Befürchtung berechtigt ist. Nicht vergessen: Der Typ ist Oberstudienrat. Diese Berufsgruppe neigt leider im besonderen Maße zu einer gewissen Beratungsresistenz, wobei es selbstverständlich auch jede Menge Ausnahmen gibt
.LGChristiane
Re:Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch
Zumindest verbal scheint alles geregelt zu sein. In Kürze will er die Giftspritze einsetzen. Wie bereits geschrieben: Der Geist ist willig. Bleibt abzuwarten, ob das Fleisch schwach ist/wird.Der Mann hat großen Respekt vor unserem Garten. Von daher scheint er tatsächlich die von dir angesprochene Ausnahme zu sein. Sozusagen ein weißer Rabe.
- Gänselieschen
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Re:Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch
Habe mir am WE- nachdem ich im Thema "Anpflanzungsverbote" erfuhr, dass bei mir hinter dem Zaun auch dieser Staudenknöterich wild wuchert das Ganze mal angesehen. Er ist jetzt schon direkt hinter meinem Zaun, die ganze Uferböschung voll.Habe ich eine Chance, wenn ich immer einen Meter hinter meinem Zaun absense?? Graben kann ich nicht und es ist auch nicht möglich glaube ich. Ständiges Hemmen des Wachstums müsste doch auch Einhalt bieten???L.G.Gänselieschen.
Re:Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch
Vermutlich nach etwa 20 Jahren.
- Staudo
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Re:Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch
Eine 5-10 Meter breite Schneise, wöchentlich gemäht, dürfte reichen, den Knöterich aus dem Garten fern zu halten.
„Am Ende entscheidet die Wirklichkeit.“ Robert Habeck
Re:Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch
Du vergisst die unterirdischen Ausläufer. Ist wie beim Giersch: Oberflächlich hui, im Dunklen pfui.
- Gänselieschen
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Re:Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch
Ach Mönsch, und das Montag-Morgen.Wie gesagt, da hinten steht eine ziemlich rustikale Reihe Ulmen, vielleicht ist das ja schon der Schutz, denn so wie ihr das beschreibt, müsste das Chaos schon größer sein, denn der Knöterich ist schon so lange dort, wie ich das Grundstück habe, sprich 10 Jahre, kann nicht mal sagen, ob es hinter dem Zaun mehr wurde, die paar Ausläufer, die ich rausmache, sind bischen mehr geworden, aber nicht übermächtig. Es gibt da noch ne wilde Ecke, die kann ich nicht kontrollieren, aber von weitem ist nichts hohes zu sehen außer Brennnessel und Giersch 
Re:Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch
Schattendruck, Wurzeldruck und Wassermangel führen zweifellos zu einer Richtungsänderung bei Wachstum auch des Knöterichs. Deshalb blieb mein Garten ja auch bislang verschont, wohingegen die südlich gelegene Pferdekoppel bereits erobert wurde.Von daher müssen dir die Ulmen hochwillkommen sein. Aber probiers mit mähen. Eine andere Alternative hast du ja wohl auch nicht.
- Gänselieschen
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Re:Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch
Werd' ich machen und die fluchenden Wanderer werden es mir danken.
Ich könnte natürlich auch mal die Umweltschützer aufhetzen, die auf der anden Seite unseres Flüsschens den Öko-Wanderweg pflegen und die Schilder anpappen und so. Vielleicht gehört ja auch meine Seite zum Landschaftsschutzgebiet "Erpetal". Das ist nämlich bei uns, jawohl.L.G.Habe grade nochmal gegoogelt, das gesamte Flusstal ist Landschaftsschutzgebiet, vielleicht lässt sich ja wirklich was machen. Mal sehen, wer da der Ansprechpartner ist.
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Katrin
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Re:Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch
Landschaftsschutzgebiet ist ein gutes Argument. Aber dauerhaftes Mähen hält ihn sicher in Zaum. Bei einer Bekannten, die einen sehr alten, eingewachsenen Tümpel hat, wo das Ufer nahtlos in die Wasserzone übergeht, wächst im Uferbereich auch dieser Knöterich, er hat es also feucht und nährstoffreich. Mit Rundherummähen hält sie ihn schon seit sicher 30 Jahren im Zaum. Es besteht also Hoffnung
.
"Ich glaube, viele von uns haben ihre Heimat längst verloren, denn sie haben sie in der Kindheit gelassen, in den staubigen Straßen und an den sonnigen Tagen, als die Welt noch gut war, weil wir nur die Fassade sahen und zu klein waren, die Türen zu öffnen."
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- Gänselieschen
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Re:Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch
Endlich Hoffnung - bei sovielen Schwarzsehern 
- Staudo
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Re:Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch
Unbequeme Wahrheiten sind ebenso unbeliebt wie deren Verkünder.bei sovielen Schwarzsehern
„Am Ende entscheidet die Wirklichkeit.“ Robert Habeck
Keule oder dulden?
Ich habe hier schon einmal über ein Nachbarschaftsproblem berichtet, das mir im Hinblick auf meinen Garten erhebliche Kopfschmerzen bereitet. Ein Nachbar (er gehört der absolut beratungsresistentesten Berufsgruppe an) hat in seinem Garten vor vielen Jahren Fallopia japonica (= Japanischer Staudenknöterich) angepflanzt, der sich inzwischen zu einem 3 m hohen Urwald entwickelt hat. Dieser Urwald wandert mittels seiner Rhizome immer mehr auf meinen Garten zu und hat in diesem Jahr die Grundstücksgrenze fast erreicht. Die tatsächliche Invasion dürfte in 2-3 Jahren bevorstehen.Der Nachbar, ein auch sonst sehr freundlicher, hilfsbereiter und friedliebender Mensch, sieht mein Problem durchaus und verspricht seit mehreren Jahren (!), so lange diskutieren wir schon über das Problem, etwas dagegen zu unternehmen. Voriges Jahr hatte er zwei Stängel mit Roundup gepinselt. Dieses Jahr hat er mehrere, grenznahe Stängel ausgerissen. Meinen Hinweis, dass diese Staude tiefe Rhizome bildet und sich durch seine Maßnahmen wohl kaum beeindrucken lassen wird, kommentiert er mit einem einsichtigen „Ja, Ja“. Mit „Ja, Ja“ ist aber diesem Kraut nicht beizukommen. Und ich habe keine Lust, den Kampf gegen den Knöterich - mit oder ohne Gift - in meinem Garten fortzusetzen. Deshalb überlege ich jetzt tatsächlich, zunächst anwaltlich prüfen zu lassen, ob ich ggf. einen Beseitigungsanspruch habe. Bevor ich diesen dornenreichen Weg beschreite, man muss ja erst einmal einen in diesen Dingen versierten Anwalt finden, eine Frage an euch: Kennt jemand einschlägige Gerichtsurteile zu einem ähnlichen Problem?