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Kleintiere im Garten beerdigen
Verfasst: 16. Mär 2008, 22:43
von Wiesentheo
Ich weiß zwar nicht,ob ich hier an der richtigen Stelle bin,aber ich möchte gerne Mal Meinungen über dieses umstrittene Thema erfahren.Wie sind die Meinungen dazu.Hintergrund ist eine Kleingartenordnung.
Re:Kleintiere im Garten beerdigen
Verfasst: 16. Mär 2008, 22:47
von Rendel
Bei uns liegen zwei Hamster. Ist das verboten?Gruß Rendel
Re:Kleintiere im Garten beerdigen
Verfasst: 16. Mär 2008, 22:49
von max.
ja!sofort exhumieren und dem zuständigen hamsterwart übergeben!verstanden?
Re:Kleintiere im Garten beerdigen
Verfasst: 16. Mär 2008, 22:52
von Wiesentheo
Das ist die Frage.In verschiedenen Gartenordnungen ist es.Aber ich bin der Ansicht,dass es nicht verboten sein soll.Bei solchen kleinen Tieren nicht.Aber wie sieht es mit Hunden zum Beispiel aus.Da besagen die Bestimmungen,dass die mindestens 80 Deckung haben müssen.Wie ist das im Gartenanlagen geregelt unter Einhaltung der ges.FestlegungenFrank
Re:Kleintiere im Garten beerdigen
Verfasst: 16. Mär 2008, 22:55
von Netti
Das schreib ich lieber PMNetti
Re:Kleintiere im Garten beerdigen
Verfasst: 16. Mär 2008, 23:08
von freitagsfish
ich frag an ostern mal meinen nachbarn. der ist bestatter, der sollte das wissen!
Re:Kleintiere im Garten beerdigen
Verfasst: 16. Mär 2008, 23:11
von max.
@ff,an ostern gibt es nichts zu bestatten. das ist der tag, an dem die daseinsberechtigung von bestattern für immer widerlegt wurde.
Re:Kleintiere im Garten beerdigen
Verfasst: 16. Mär 2008, 23:11
von Wiesentheo
Das ist schön.Berichtest du mir drüber?Frank
Re:Kleintiere im Garten beerdigen
Verfasst: 16. Mär 2008, 23:12
von Staudo
Gut, aber eine gewisse Zwischenlagerung für die irdische Hülle ist durchaus angebracht.
Re:Kleintiere im Garten beerdigen
Verfasst: 16. Mär 2008, 23:12
von Wiesentheo
Ja,Max Aber nach Ostern....da...
Re:Kleintiere im Garten beerdigen
Verfasst: 16. Mär 2008, 23:23
von fips
Unahängig von der Kleingartenordnung ist das besonders geregelt. Vielleicht ist es auch von Bundesland zu Bundesland verschieden. In BW darf man das im eigenen Garten im Außenbereich und ja, es muß eine bestimmte Tiefe eingehalten werden. Außerdem sollte man das Tier höchstens in ein Tuch einwickeln....Vor allem gilt es das Wasserwirtschaftsrecht zu beachten, d.h. im Wasserschutzgebiet darf man keine Tiere begraben. Ich hatte mich vor vielen Jahren beim TA schlau gemacht. Im übrigen gilt, wer lange frägt....
Re:Kleintiere im Garten beerdigen
Verfasst: 16. Mär 2008, 23:28
von Luna
Bei uns (CH) darf man
Kleintiere bis 10 Kilo im Garten beerdigen
Re:Kleintiere im Garten beerdigen
Verfasst: 17. Mär 2008, 00:58
von Raphaela
Ich hatte mich vor vielen Jahren auch mal erkundigt und erfahren daß man Tiere bis Schafgröße im eigenen Garten begraben darf solange es kein Wasserschutz- oder Wassereinzugsgebiet ist.De facto findet man beim Umgraben alter Bauerngärten neben allerlei anderen Kuriosa aber auch Knochen von veritablen Rindern u.a.

Re:Kleintiere im Garten beerdigen
Verfasst: 17. Mär 2008, 01:16
von zephyr
Zu Kleingartenanlagen kann ich nichts beitragen.Aber: wir haben unsere Katze in einem gemieteten Garten zur gemieteten Wohnung vergraben - auf jeden Fall tief genug. 1 1/2 Jahre danach sind wir ausgezogen, und ich war so blöd, dem Nachmieter zu sagen, daß er an der Stelle vorsichtig mit dem Graben sein sollte (ich dachte, der hätte Verständnis, weil selbst Katzenhalter).Leider hat der Nachmieter das dann an den Vermieter weitergegeben, der einen unglaublichen Aufstand deswegen gemacht hat. Ich war kurz davor, die Katze, bzw., was von ihr übriggeblieben ist, zu exhumieren.Wir mussten dem Vermieter dann genau die Stelle zeigen, an der die Katze vergraben war ... und ich will nicht wissen, was er danach gemacht hat

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Re:Kleintiere im Garten beerdigen
Verfasst: 17. Mär 2008, 01:37
von Raphaela