Hausgeist hat geschrieben: ↑20. Jun 2024, 16:17 Du bist immer noch in Brandenburg, oder? Da darf seine Nachbarin zur Rechten verlangen, dass du einen Zaun ziehst.
Mir wurde gerade hier für Brandenburg gesagt - von wem nur - dass das alles "Schnee von gestern" sei.
Ich wüsste nicht, dass das Nachbarrechtsgesetz in Brandenburg geändert wurde, § 28 ist da einschlägig.
Latifundista Man benötigt kein botanisches Wissen, um eine Pissnelke erkennen zu können.
Hm. Ich wartsab 8), die Garage ist ne gute Grenze, da gewinnen alle, wenn das Zeug nicht mehr hochwächst, denn sie will es ja auch nicht auf ihrer Garage haben. Die Seiten müssen dann eben zu. Vielleicht eine von Ihrer Seite, eine von meiner Seite, damit jeder in den Zwischenraum reinkommt, an die Rückseite seiner Garage. Dann kann sie sich ein Tor einbauen, damit ich nicht zu ihr rüber laufen kann ;D
Wie das bei Dir läuft, Gänselieschen, das kapier ich alles nicht. ;D Muss ich ja auch nicht. 8) . Ich kann nur meine Erfahrungen mit der "Brezelwiese" beisteuern, wo nach Übernahme neuer Zaun gezogen werden musste, und einige Jahre später kam eine Garage dazu. . Für den Frontzaun ist man selber zuständig, und man bezahlt auch den Grenzzaun zur rechten Seite. Für die linke Seite ist der Nachbar zur Linken zuständig. Und die Ausgaben für den Zaun hinten teilt man sich mit dem dahinter wohnenden Nachbarn. Dieser Zaun bildet die offizielle Grenze, muss also vom Profi auf der exakt vermessenen Grundstücksgrenze eingebaut werden (in der Regel gibt es Abweichungen zu Grundstücksgrenzen aus DDR-Zeiten ;)). Es gibt also nicht "meine Grenze" oder "Nachbars Grenze". . Eine massiv gebaute Garage kann genau auf die Grenze gebaut werden und ersetzt an dieser Stelle den Zaun. Der müsste dann nur noch davor und dahinter gezogen werden. Wenn die Garage nicht auf die Grenze gebaut wird, sind bestimmte Abstände zur Grundstücksgrenze einzuhalten. Die weiß ich jetzt nicht auswenig, steht aber alles im Bauantrag genau drin...
Brezel hat geschrieben: ↑21. Jun 2024, 13:55 ... Für den Frontzaun ist man selber zuständig, und man bezahlt auch den Grenzzaun zur rechten Seite. Für die linke Seite ist der Nachbar zur Linken zuständig. ...
Also Links kosts nix, aber rechts? Ich würde mich dann immer so aufstellen dass der marode Zaun links ist.... Beim nächsten mal rumdrehen kostet der rechte dann auch nix weil der dann ja links ist... Oder wie oder was? ;D
Rumdrehen gilt nicht. ;) Man steht auf der Straße und hat das Grundstück vor sich, das man demnächst betritt. Davon ausgehend gibt es eine rechte und eine linke Seite. Und so gilt das für alle anderen auch.
Wie sieht es dann aus, wenn man keinen Nachbarn zur Linken hat, weil da z. B. eine Straße ist? Dann muss man wohl den Zaun auf beiden Seiten bezahlen, während man mit einem Nachbarn zur Linken fein 'raus ist...
Das ist in Rheinland-Pfalz etwas gerechter gelöst, hier sagen die Bestimmungen, dass angrenzende Nachbarn sich die Kosten teilen sollen. Wer ein Eckgrundstück hat, muss logischerweise mehr Geld für eine Einzäunung aufwenden, aber das weiß man ja schon vorher.
Eckgrundstücke waren schon immer teuer.... Aber so mit rechts und links etc kenne ich das auch noch - mit der Einschränkung, dass mir mal wer sagte, das sei nicht mehr gültig, weil ein Zaun nicht gezogen werden müsse...
Die Garage hat nur ca. 30 cm zum jetzigen Zaun. Und deshalb werde ich keinen neuen Zaun setzen. Der jetzige Zaun war - so wie sein "Erhaltungszustand" ist, auch schon vor der Garage dort.
Und wenn nicht - dann verzichte ich auf die 30 cm und erkläre die Garage zur Grenze und mache zu den beiden angrenzenden Zaunpfosten von meiner Seite dicht. Ginge auch. Dann muss ich eben fragen, wenn ich drüben mal ran will...
Aaaalso - die ganz kurze Suche für Brandenburg ergab:
- Zaun muss nicht sein, BGB - man hat das Recht auf seinem Grundstück einen Zaun zu ziehen (BGB) - Der Nachbar kann aber einen Zaun verlangen - und da zahlt man dann für den rechtsseitigen Zaun (brandenburg) - sprich - verlangt sie Zaun, bekommt sie die 30 cm noch dazu, und ich mache jeweils von der Garage zum letzten Zaunpfosten dicht ;D ;D
Geht aber jetzt zu weit - der Zaun wird heute zu Ende abgebaut - morgen früh um 8 wird der Schrott abgeholt.
Die Schere ist gekommen, mein LAP hat doch schon mit dem Trennschleifer begonnen, da kann frau reden was sie will...zum Glück sehe ich das nicht, weil ich nicht vor Ort bin. Und wenn er das machen möchte - ich werde ihn nicht bremsen - das ist eine unerwartete Wendung des Geschehens :D
Brezel hat geschrieben: ↑21. Jun 2024, 13:55 ... Eine massiv gebaute Garage kann genau auf die Grenze gebaut werden und ersetzt an dieser Stelle den Zaun. Der müsste dann nur noch davor und dahinter gezogen werden. Wenn die Garage nicht auf die Grenze gebaut wird, sind bestimmte Abstände zur Grundstücksgrenze einzuhalten. Die weiß ich jetzt nicht auswenig, steht aber alles im Bauantrag genau drin...
Wenn die neue Garage jetzt wieder 30cm von der Grenze steht, gilt doch eigentlich das zitierte ???
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Erich Kästner, (1933/46), Ein alter Mann geht vorüber
“Frei zu sein bedeutet nicht nur seine eigenen Ketten abzulegen, sondern sein Leben so respektvoll zu leben, dass es die Freiheit anderer steigert.“ Nelson Mandela
G hat geschrieben: ↑21. Jun 2024, 16:09 ... - sprich - verlangt sie Zaun, bekommt sie die 30 cm noch dazu, und ich mache jeweils von der Garage zum letzten Zaunpfosten dicht ;D ;D
Nee ;D Der Grenzzaun muss schon da sein, wo das Katasteramt die Grenze vermerkt hat. . Natürlich können Grundstücksbesitzer untereinander alles Mögliche vereinbaren, wovon die offiziellen Stellen nichts erfahren. Das führt aber bei Eigentümerwechsel unweigerlich zu Problemen. Und so ein Wechsel kommt manchmal schneller als man denkt. :-\
G hat geschrieben: ↑21. Jun 2024, 16:09Die Schere ist gekommen, mein LAP hat doch schon mit dem Trennschleifer begonnen, da kann frau reden was sie will...zum Glück sehe ich das nicht, weil ich nicht vor Ort bin. Und wenn er das machen möchte - ich werde ihn nicht bremsen - das ist eine unerwartete Wendung des Geschehens :D