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Was für „Produkte“ aus dem Garten darf ich auf dem eigenen Grundstück verkaufen
Verfasst: 16. Dez 2024, 10:28
von Aella
Hallo zusammen,
einige der „alten Hasen“ kennen mich wahrscheinlich noch.
Die letzten zwei Jahre habe ich Schnittblumen für mich entdeckt und habe ein extra Beet (zusätzlich zu Rosen und Stauden) nur für Dahlien, Zinnien, Cosmeen, Löwenmäulchen und vielen mehr reserviert. Daraus lassen sich die allerschönsten Sträußchen binden, die ich im ganzen Haus verteile oder als Mitbringsel verschenke.
Nun kam mir die Idee, nächstes Jahr Sträuße auf dem Grundstück vorm Haus anzubieten. Daneben eine Kasse zum Geld einwerfen (Gartenspende). Nach Recherche dürfte das kein Problem sein ohne Gewerbeanmeldung da „Urproduktion“.
Nun spinnen meine Gedanken aber schon weiter…
Aus meinen Kiwi- und Traubenranken binde ich gerne Kränze. Dürfte ich die ebenfalls verkaufen oder ist das schon „verarbeitet“?
Dürfte ich z.B. überzählige Schneeglöckchenzwiebeln mit Erde in eine alte Dose Pflanzen, mit Moos und Schleifchen versehen und das anbieten? Oder ist das schon ein Pflanzenverkauf ohne Pflanzenpass? Wie sieht es mit überzähligen Tomatenpflänzchen aus? Darf ich die dazu stellen?
Ich weiß, wo kein Kläger, da kein Richter - aber ich möchte alles richtig machen und falls mir doch mal jemand „ans Bein pinkeln“ möchte, keine Schwierigkeiten bekommen.
Re: Was für „Produkte“ aus dem Garten darf ich auf dem eigenen Grundstück verkaufen
Verfasst: 16. Dez 2024, 11:05
von Roeschen1
Re: Was für „Produkte“ aus dem Garten darf ich auf dem eigenen Grundstück verkaufen
Verfasst: 18. Dez 2024, 12:22
von Aella
Hallo Röschen,
vielen Dank für die Links. Das hilft mir schon weiter
Demnach dürfte alles „mit Wurzel“ nicht erlaubt sein zu verkaufen. Wenn ein Kranz aus mind 50 Prozent aus „Zutaten“ aus dem Garten besteht, sollte es keine Probleme geben.
Würdet ihr Sträusschen und Co. gegen eine Gartenspende abgeben? Also jeder gibt so viel er mag und kann, oder eine Preisempfehlung, z.B. pro Strauß 5 Euro angeben?
Re: Was für „Produkte“ aus dem Garten darf ich auf dem eigenen Grundstück verkaufen
Verfasst: 18. Dez 2024, 12:32
von borragine
Ich würde schon eine Preisempfehlung angeben; einfach weil viele Menschen bei "Sträußen aus dem Garten" wahrscheinlich kein Gefühl dafür haben, was sie geben sollten. Du würdest es Ihnen dann mit einer Empfehlung also erleichtern, zuzugreifen.
Re: Was für „Produkte“ aus dem Garten darf ich auf dem eigenen Grundstück verkaufen
Verfasst: 18. Dez 2024, 12:43
von Apfelbaeuerin
Aella hat geschrieben: ↑18. Dez 2024, 12:22
Demnach dürfte alles „mit Wurzel“ nicht erlaubt sein zu verkaufen.
Huhu Aella,
wenn du dir nicht ganz sicher bist oder dich diese Vorschriften zu sehr einengen, hol dir doch einfach einen Gewerbeschein. Das ist total einfach und kostet nicht viel (30 Euro waren es bei mir).
Preisempfehlungen für Blumensträuße würde ich auch angeben.
Re: Was für „Produkte“ aus dem Garten darf ich auf dem eigenen Grundstück verkaufen
Verfasst: 18. Dez 2024, 12:52
von Roeschen1
Apfelbaeuerin hat geschrieben: ↑18. Dez 2024, 12:43
Aella hat geschrieben: ↑18. Dez 2024, 12:22
Demnach dürfte alles „mit Wurzel“ nicht erlaubt sein zu verkaufen.
Huhu Aella,
wenn du dir nicht ganz sicher bist oder dich diese Vorschriften zu sehr einengen, hol dir doch einfach einen Gewerbeschein. Das ist total einfach und kostet nicht viel (30 Euro waren es bei mir).
Preisempfehlungen für Blumensträuße würde ich auch angeben.
Dann hat man jährlich die Pflicht der Steuererklärung, das ist kein unerheblicher Aufwand für ein paar Blümchen für ein Taschengeld.
Ich würde eine Preisempfehlung angeben.
Re: Was für „Produkte“ aus dem Garten darf ich auf dem eigenen Grundstück verkaufen
Verfasst: 18. Dez 2024, 13:10
von Anubias
Das wird dann nicht nur die Steuererklärung, sondern auch noch der Papierkram mit dem Pflanzenpass.
Re: Was für „Produkte“ aus dem Garten darf ich auf dem eigenen Grundstück verkaufen
Verfasst: 18. Dez 2024, 14:05
von Brezel
Zu den Vorschriften kann ich nichts beitragen, nur ein paar Beobachtungen von hier aus einem Dorf in Brandenburg:
Alles, was man vor die Tür stellt, verschwindet. In der Regel ist das so beabsichtigt, beispielsweise für Schrott oder ausrangierte Elektrogeräte. Irgendjemand kann das immer brauchen.
Als wir noch viele Äpfel zu verschenken hatten, hat meine Mutter die in einem alten Drahtkorb vor die Tür gestellt mit Schild „zum Mitnehmen“. Hat gut funktioniert. Bis dann eines Tages auch der Korb weg war. Von da an wurde der Nachfolge-Korb mit einem Fahrradschloss am Zaun befestigt.
Es gibt hier im Dorf eine Hand voll Leute, die jedes Jahr überschüssige Sämlinge anbieten, hauptsächlich Tomatenpflanzen. Da wird aber nichts vor die Tür gestellt. Zu bestimmten Zeiten ist die Gartentür offen, und es ist immer jemand in der Nähe. Sicherheitshalber

Re: Was für „Produkte“ aus dem Garten darf ich auf dem eigenen Grundstück verkaufen
Verfasst: 18. Dez 2024, 14:09
von Apfelbaeuerin
Anubias hat geschrieben: ↑18. Dez 2024, 13:10
Das wird dann nicht nur die Steuererklärung, sondern auch noch der Papierkram mit dem Pflanzenpass.
Na ja, wenn's nur um Kränze und Gestecke geht und vielleicht um Marmelade oder Likör ("verarbeitete Produkte"), dann entfällt ja der Pflanzenpass.
Und Steuererklärung erst über € 410 Gewinn (nicht Umsatz).
Re: Was für „Produkte“ aus dem Garten darf ich auf dem eigenen Grundstück verkaufen
Verfasst: 18. Dez 2024, 14:20
von Krokosmian
Mal vor einer ganz ähnlichen Situation stehend habe ich ganz naiv das Gewerbeamt kontaktiert. Wider jeglichem Erwarten habe ich Antwort bekommen, sogar einen zweimaligen Rückruf durch einen offensichtlich engagierten und hilfswilligen Menschen am anderen Ende der Leitung. Welcher mir Mut machte, "dass alles gar nicht so kompliziert sei, auch das mit der Steuer". Leider kam es wegen diverser Lebensereignisse nicht dazu, ist jetzt zudem um die 10 Jahre her, weswegen die Erinnerung zu verblasst ist.
Wenn ich es aber mal wieder probieren wollte, dann würde ich wieder direkt anfragen, man weiß es dort wahrscheinlich am besten was zu tun wäre...
Pflanzenpass... ja, das wäre Schreiberei, vielleicht Getopftes irgendwie zu den Sträußen reinmogeln... Oder doch nur Schnitt.
Re: Was für „Produkte“ aus dem Garten darf ich auf dem eigenen Grundstück verkaufen
Verfasst: 18. Dez 2024, 16:20
von Aramisz78
Zwar ein bisschen OT, aber wie ist es mit Pflanzenbörsen, Raritätenmarkten, oder Vereinsausstellungen wo auch was zu kaufen gibt? Bei der Kakteenausstellug kaufe ich immer wieder was, und nie war eine pflanzenpass dabei.
Re: Was für „Produkte“ aus dem Garten darf ich auf dem eigenen Grundstück verkaufen
Verfasst: 18. Dez 2024, 16:24
von Staudo
Anubias hat geschrieben: ↑18. Dez 2024, 13:10
Das wird dann nicht nur die Steuererklärung, sondern auch noch der Papierkram mit dem Pflanzenpass.
Der Pflanzenpass ist nur für den Verkauf an Wiederverkäufer von Belang. Dieser soll sicherstellen, dass nachvollziehbar ist, woher die Ware kommt. Wer selbst produziert und an Endverbraucher verkauft ist ja direkt greifbar.
Re: Was für „Produkte“ aus dem Garten darf ich auf dem eigenen Grundstück verkaufen
Verfasst: 18. Dez 2024, 16:46
von Anubias
Dann hab ich das missverstanden. Bei mir kamen die Aussagen der Kammer NRW so an, dass man als Verkäufer an den Endverbraucher die Herkunft der eigenen Ware belegen können muss.
Und das das bei eigener Produktion jede Pflanze betrifft, die weniger als drei Jahre im eigenen Betrieb steht.
Re: Was für „Produkte“ aus dem Garten darf ich auf dem eigenen Grundstück verkaufen
Verfasst: 19. Dez 2024, 10:00
von Hero49
Die Idee finde ich wirklich gut. Ich habe oft Stauden, die geteilt werden müsssen und die Teilstücke sind viel zu schade für den Kompost.
Wenn dann noch Bares für das Gartenbudget rauskommt - um so besser.
Die Kasse muß aber gut gesichert werden.
Re: Was für „Produkte“ aus dem Garten darf ich auf dem eigenen Grundstück verkaufen
Verfasst: 19. Dez 2024, 11:30
von Krokosmian
Oder ein Schild mit "Geld bitte in den Briefkasten werfen" dran. Habe ich eine Weile lang so gemacht und Töpfe (meist blühende Iris) und Paeoniensträuße verkauft. Manchmal war zu wenig, nix, Unterlegscheiben oder polnische Zloty drin. Meistens hat es aber gepasst.