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Autor Thema: Frage zu Glyphosat  (Gelesen 731381 mal)

bristlecone

  • Gast
Re: Frage zu Glyphosat
« Antwort #3705 am: 11. Januar 2018, 13:51:59 »

Soweit ich es gelesen hab werden Genmanipulierte Futterpflanzen, die mit Glyphosat behandelt worden sind, in großen Mengen importiert und verfüttert.
Bei einem Glyphosatverbot würde das dann zu einem Importstop dieser Futtermittel führen.   

Das war wohl das eigentliche Ziel der ganzen verlogenen Kampagne: Erst keine Verlängerung der Zulassung von Glyphosat in der gesamten EU wegen des angeblichen Krebsverdachts, dann ein Verbot des Imports von Futter- und Nahrungsmitteln, in denen dieses vermeintlich gefährliche Krebsgift nachweisbar ist.
Ein solches Verbot wäre aber allenfalls möglich gewesen, wenn man es mit gesundheitlichen Risiken für den Verbraucher hätte begründen können.

Das dürfte sich mit der Verlängerung der Zulassung in der EU erledigt haben. Selbst wenn in fünf (?) Jahren die Zulassung für Glyphosat in der EU auslaufen sollte, dürften aber weiter Futtermittel importiert werden, die aus genetisch modifizierten Pflanzen gewonnen würden.
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Borker

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Re: Frage zu Glyphosat
« Antwort #3706 am: 11. Januar 2018, 13:59:24 »

soweit ich es gelesen habe kann jedes EU Mitgliedsland selbst über den Einsatz von Glyphosat entscheiden.
Ach das die Bauern ihre Pflanzen lieber in in Biogasanlagen stecken nehme ich wieder zurück  ;)
Sie müssen es tun, weil sie so am Besten überleben können. Sie können hier ja nicht so Preiswert Futtermittel anbauen wie in Übersee.
« Letzte Änderung: 11. Januar 2018, 14:00:55 von Borker »
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bristlecone

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Re: Frage zu Glyphosat
« Antwort #3707 am: 11. Januar 2018, 14:07:06 »

Selbst wenn die einzelnen Natoonen das können und tun sollten: Damit lässt sich der Import von Futtermitteln aus "Genpflanzen" nicht stoppen.
Der Versuch, das zu tun, dürfte vor einem WTO-Gericht landen.
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Staudo

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Re: Frage zu Glyphosat
« Antwort #3708 am: 11. Januar 2018, 16:46:21 »

GroKo will Glyphosat-Verwendung bald beenden

"Glyphosat wird für das Insektensterben und den Rückgang der Artenvielfalt in der Natur verantwortlich gemacht."

Hervorhebung von mir.

Was macht der Fachmann, um angesichts dieses von unseren gewählten Politikern verzapften Blödsinns nicht verrückt zu werden?
« Letzte Änderung: 11. Januar 2018, 18:14:41 von Staudo »
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zwerggarten

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Re: Frage zu Glyphosat
« Antwort #3709 am: 11. Januar 2018, 18:14:10 »

der ist sicher so orientierungslos wie (wild)bienen, die in kontakt mit dem pestizid gekommen sind.
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pro luto esse

moin

"(…) die abstrakten worte, deren sich doch die zunge naturgemäß bedienen muß, um irgend welches urteil an den tag zu geben, zerfielen mir im munde wie modrige pilze." hugo von hofmannsthal – der brief des lord chandos

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rinaldo rinaldini

bristlecone

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Re: Frage zu Glyphosat
« Antwort #3710 am: 11. Januar 2018, 18:21:52 »

GroKo will Glyphosat-Verwendung bald beenden

"Glyphosat wird für das Insektensterben und den Rückgang der Artenvielfalt in der Natur verantwortlich gemacht."

Hervorhebung von mir.

Was macht der Fachmann, um angesichts dieses von unseren gewählten Politikern verzapften Blödsinns nicht verrückt zu werden?

Den Blödsinn haben ja ursprünglich nicht Politiker verzapft, die sind nur auf den Kampagnenzug "Wir sind das Verbrauchervolk" aufgesprungen.
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dmks

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Re: Frage zu Glyphosat
« Antwort #3711 am: 11. Januar 2018, 19:24:45 »

Was macht der Fachmann, um angesichts dieses von unseren gewählten Politikern verzapften Blödsinns nicht verrückt zu werden?

...atmen...atmen...atmen...ganz ruhig atmen.
« Letzte Änderung: 11. Januar 2018, 19:35:15 von dmks »
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Sandkeks

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Re: Frage zu Glyphosat
« Antwort #3712 am: 11. Januar 2018, 22:23:39 »

Das UBA hat sich schon einmal die Rechtsgrundlagen für ein Glyphosatverbot in Deutschland angeschaut. Allen Breitbandpflanzenschutzmitteln wird es wohl über kurz oder lang an den Kragen gehen. Jedenfalls wird schon ordentlich daraufhin gearbeitet.

Aus dem Rechtsgutachten zum Schutz von terrestrischen Nichtzielarten einschließlich der biologischen Vielfalt vor den Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln zitiert:
"Nach den vom EuG aufgestellten Maßstäben genügen somit bereits "vernünftige Zweifel" an der vom Hersteller zu beweisenden Unbedenklichkeit eines Stoffes, um sogar die Nichtzulassung eines Wirkstoffs oder eines Pflanzenschutzmittels zu rechtfertigen. Sie rechtfertigen erst recht die Ergreifung  von Risikomanagementmaßnahmen. Dass nur dann vernünftige Zweifel an der Zulassungsfähigkeit vorliegen, wenn eines der in der Verordnung (EU) Nr. 546/2011 näher beschriebenen spezifischen Kriterien nicht erfüllt ist, lässt sich der Rechtsprechung gerade nicht entnehmen."

Der Gleichheitsgrundsatz ist bei Anwendungsvorbehalten für Breitband-PSM demnach kein Problem:
"Die Vergleichsgruppe muss in irgendeiner Art objektiv identifizierbar sein. Dies ist nur mög-
lich, wenn man das Kriterium „Nutzung von Breitbandpflanzenschutzmitteln“ als einheitliches
vergleichbares Merkmal zugrunde legt.
Würde das Kriterium „schädlicher Einfluss auf die Biodiversität“ zugrunde gelegt, würde dies zu einer unübersehbaren, willkürlichen Ausuferung der heranzuziehenden Personen führen. ...
Selbst die Personen, die rein mechanische Pflanzenschutzverfahren anwenden, können daher
nicht Teil der Vergleichsgruppe sein, weil sich ihre Bodennutzung von der pflanzenschutzmittelnutzenden Gruppe unterscheidet.
Auch gegenüber Personen, die zwar Pflanzenschutzmittel nutzen, jedoch nur solche, die spezifisch wirken, wäre eine Ausweitung der Vergleichsgruppe fehlerhaft, weil eben gerade eine komplett unterschiedliche Anwendung  erfolgt."
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bristlecone

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Re: Frage zu Glyphosat
« Antwort #3713 am: 11. Januar 2018, 22:48:53 »

Muss man das verstehen?

Es hilft, sich das Gutachten, zu dem Sandbiene verlinkt hat, herunterzuladen und dort S. 13 zu lesen. Dort steht, welchen Vorschlag das UBA gemacht hat.
« Letzte Änderung: 11. Januar 2018, 23:04:16 von bristlecone »
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lerchenzorn

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Re: Frage zu Glyphosat
« Antwort #3714 am: 12. Januar 2018, 07:30:47 »

Ja. Im Zusammenhang des gesamten Gutachtens und mit der zugrunde liegenden EU-Verordnung kann man das gut verstehen.
« Letzte Änderung: 12. Januar 2018, 07:33:25 von lerchenzorn »
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zwerggarten

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Re: Frage zu Glyphosat
« Antwort #3715 am: 12. Januar 2018, 08:03:03 »

ich verstehe nur immer, worauf ich schon im alten jahr hinwies: bevorraten sie sich jetzt. umsomehr.
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rinaldo rinaldini

bristlecone

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Re: Frage zu Glyphosat
« Antwort #3716 am: 12. Januar 2018, 08:04:32 »

Ja. Im Zusammenhang des gesamten Gutachtens und mit der zugrunde liegenden EU-Verordnung kann man das gut verstehen.

Na ja, die Ausführungen zum Gleichheitsgrundsatz kann ich erstmal nicht nachvollziehen.
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lerchenzorn

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Re: Frage zu Glyphosat
« Antwort #3717 am: 12. Januar 2018, 08:21:57 »

Es wird darum gehen, eine Gruppe derer zu erfassen, die großflächig mit "total" wirkenden und gleichzeitig mit vergleichsweise geringen Kosten und geringem Aufwand einsetzbaren Mitteln arbeiten.
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bristlecone

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Re: Frage zu Glyphosat
« Antwort #3718 am: 12. Januar 2018, 08:32:42 »

Ich kopiere mal aus dem Gutachten, das Sandbiene oben verlinkt hat, die Passagen von S. 13 des Gutachtens mit Kernaussagen des Vorschlags vom UBA zum Einsatz von PSM:

"Am 20. November 2015 stellte das UBA einen Ansatz zum Schutz der biologischen Vielfalt vor Beeinträchtigungen aufgrund der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln vor. Nach diesem Konzept sollen durch die Festlegung von Anwendungsvorbehalten im Rahmen des Zulas-sungsverfahrens unannehmbare Auswirkungen auf die biologische Vielfalt durch indirekte Effekte von Pflanzenschutzmitteln vermieden werden.
Dem Vorschlag des UBA liegt die auf Forschungsergebnisse gestützte Annahme zugrunde, dass der bisherige Einsatz von Pflanzenschutzmitteln einen maßgeblichen Anteil an dem deutlichen Rückgang der Artenvielfalt in der Agrarlandschaft hat und bei unveränderter Zu-lassungspraxis auch weiter haben wird.
...
Es sei daher erforderlich, zusätzliche Maßnahmen der Risikominderung zu ergreifen, um die bestehenden Auswirkungen des chemischen Pflanzenschutzes auf die Artenvielfalt auf ein an-nehmbares Maß zu senken. Nur so könne der durch das unionsrechtliche Pflanzenschutzrecht geforderte Schutz des Naturhaushalts und insbesondere auch der biologischen Vielfalt sicher-gestellt werden.
Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und den Naturhaushalt generell beruhen insbeson-dere auf sogenannten indirekten Effekten. So führen sog. Nahrungsnetzeffekte zu einer Ein-schränkung der Nahrungsgrundlage und der Lebensraumqualität für Wildtiere (sog. Nichtziel-arten) in den Ackerflächen. Das UBA schlägt deshalb die Einführung spezifischer Anwen-dungsvorbehalte zur Gewährleistung einer ausreichenden Kompensation der beschriebenen Auswirkungen vor. Diese sollen im Rahmen des Zulassungsverfahrens dann festgeschrieben werden, wenn von der Anwendung des jeweils betrachteten Pflanzenschutzmittels ein hohes Risiko indirekter Auswirkungen ausgeht. Die Anwendungsvorbehalte sollen die Nutzung des Pflanzenschutzmittels davon abhängig machen, dass ökologische Ausgleichsflächen auf Be-triebsebene vorhanden sind, die nicht mit Pflanzenschutzmitteln behandelt werden. Durch diese Option der kompensatorischen Risikominderung soll auch zukünftig die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit einem hohen Risiko für Auswirkungen auf den Naturhaushalt mög-lich sein.
...
Für die landwirtschaftlichen Betriebe soll eine weitgehende Wahlfreiheit in der Hinsicht gel-ten, dass diesen die Möglichkeit gegeben wird, für die Erfüllung des mit der Anwendung ver-bundenen Vorbehalts verschiedene Typen von ökologischen Ausgleichsflächen anzurechnen. Da sich diese Typen ökologischer Ausgleichsflächen hinsichtlich ihrer relativen Wirksamkeit für den Schutz der biologischen Vielfalt zum Teil deutlich unterscheiden, soll ihnen eine be-stimmte Wertigkeit zugeordnet werden (Punktesystem). Maßgeblich für das Erfüllen der An-forderungen der Anwendungsbestimmungen ist das Erreichen einer bestimmten Mindest-punktzahl pro Ackerfläche des Betriebes.
...
Die Größe der jeweiligen Kompensationsfläche soll nach dem Vorschlag flexibel sein. Sie richtet sich nach der jeweils gewählten Maßnahme und der mit dieser spezifisch verknüpften Mindestpunktzahl. Nach den Überlegungen des UBA im derzeitigen Vorschlag könnte von einem Richtwert von 10% (bezogen auf den Flächentyp „Brache“) ausgegangen werden.
...
Die Anwendungsbestimmungen sollen für Pflanzenschutzmittel mit einem hohen Risiko für Auswirkungen auf die Biodiversität erteilt werden. Eine diesbezügliche Untersuchung verläuft so, dass für das einzelne Pflanzenschutzmittel geprüft wird, inwieweit es infolge seiner bean-tragten Anwendung die Nährtiere oder -pflanzen auf den Anwendungsflächen schädigt und damit die biologische Vielfalt in der Agrarlandschaft..."


Wer mit mechanischen Verfahren das Unkraut beseitigt, wird demnach von diesen Auflagen überhaupt nicht tangiert. Und nach Auffassung des juristischen Gutachtens ist das auch keine Verletzung des Gleichheitsprinzips.
« Letzte Änderung: 12. Januar 2018, 08:36:23 von bristlecone »
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Daniel - reloaded

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Re: Frage zu Glyphosat
« Antwort #3719 am: 12. Januar 2018, 08:54:17 »

Ich wollte gestern schon fragen ob ich das jetzt richtig verstanden habe...... ich habe. ::) ::) ::)

Muss ich jetzt verstehen warum es einen Unterschied gibt ob auf einem Acker die Artenvielfalt durch

a) mechanische Verfahren
b) Breitbandherbizide oder
c) einer Mischung aus diversen selektiven Herbiziden (oder besser PSM)

eingeschränkt wird?
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Was man über mich sagt(e):
Ich habe den Jargon eines Bauarbeiters, die Abgeklärtheit und Resolutheit einer Puffmutter und den Charme einer Drahtbürste...

(In Erinnerung an die Zeit im Wohnheim der Meisterschule)
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