Es wird anscheinend bei "zulässig andere Verwendung" nachgebessert. Schotterungen in Privatgärten sind in Zukunft verboten.
Hier gibt es eine Art Zusammenfassung.
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Na, damit sind ja alle Zweifel beseitigt. Oder alle Klarheiten?
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Übrigens heißt es in besagter LBO im Absatz nach dem über die "verpflichtende Begrünung" weiter:
"Bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen, die jeweils mindestens zwei Aufenthaltsräume haben, ist auf dem Baugrundstück oder in unmittelbarer Nähe auf einem anderen geeigneten Grundstück, dessen dauerhafte Nutzung für diesen Zweck öffentlich-rechtlich gesichert sein muss, ein ausreichend großer Spielplatz für Kleinkinder anzulegen. Die Art, Größe und Ausstattung der Kinderspielplätze bestimmt sich nach der Zahl und Größe der Wohnungen auf dem Grundstück. Es genügt auch, eine öffentlich-rechtlich gesicherte,
ausreichend große Grundstücksfläche von baulichen Anlagen, Bepflanzung und sonstiger Nutzung freizuhalten, die bei Bedarf mit festen oder mobilen Spielgeräten für Kleinkinder belegt werden kann. Die Sätze 1 bis 3 gelten nicht, wenn die Art der Wohnungen einen Kinderspielplatz nicht erfordert." (Hervorhebung von mir).
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Aber schön.
In Zukunft also keine Schottergärten mehr.
Die betreffenden Flächen kann man dann tatsächlich begrünen, z. B. mit Lorbeerkirsche 'Otto Luyken', Lonicera nitida oder was sonst so hier gängig ist.
Oder mit Rasen. Der muss dann im Sommer bewässert werden, oder er verwandelt sich in eine "Grauzone" - wie hier gerade. Mich stört das nicht, ich glaube aber nicht, dass sich diese Ansicht des "Das wird auch wieder grün, wenn's mal wieder regnet" durchsetzt.
Eine Bewässerung ist zwar im Sinne eines besseren Kleinklimas und einer Verminderung des Aufheizens "toter" überbauter Flächen positiv.
Aber ich wage mal eine Prognose: In zehn Jahren wird beklagt, dass ökologisch tote Rollrasenflächen mit viel Dünger und im Sommer mit Unmengen an Wasser künstlich am Leben gehalten werden.