@findling: Aber streng genommen habe ich mich also strafbar gemacht, da ich keine Rücksprache mit dem "Besitzer" ( verdient diese Bezeichnung wirklich nicht ! ) gehalten habe ?
Wann besitzt jemand denn überhaupt eine Katze?
Wenn er
behauptet , dass Tier gehöre ihm, ist das wirklich immer so?
Auch in Hinblick auf die Schilderungen von Landpomeranze der Stallkatzen, die verwahrlost werden.
Es gibt eine Kategorie von angeblichen Katzenbesitzern auf dem Lande, die es so handhaben
- Katze ist nicht registriert, gekennzeichnet (keine Tätowierung, kein Chip)
- keine Tierarztbesuche mit der Katze
- das Tier darf nicht ins Haus (schläft im Stall)
Der angebliche Besitzer müsste doch jetzt mindestens die
Grundbedürfnisse des Tieres erfüllen.
- geeigneter Schlafplatz (auch mit Winterfell, zugfreier, ruhiger Platz, wo die Katze ungestört schlafen kann)
- Katzenfutter (entweder gekauftes oder selber hergestelltes) – Essensreste sind KEIN Katzenfutter
- immer frisches Wasser
- die Katze pflegen, von Ungeziefern befreien, Fellpflege bei langhaarigen Rassen
- im Krankenheitsfall behandeln, entweder sind bei dem angeblichen Besitzer selber ausreichend Kenntnisse vorhanden oder dann doch zum Tierarzt
Tierschutzgesetz TierSchg
2. Abschnitt Tierhaltung § 2Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
muß das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend
angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen. (..)
Nach meinen Informationen
muss die zuständige Stelle, wie z.B. in Deutschland das Veterinäramt, bei
schlechter Tierhaltung (von Kastration rede ich jetzt nicht) aktiv werden. Sinnvollerweise in Zusammenarbeit mit dem Tierschutzverein.
Wie sieht es aber in der Praxis in D aus? Wie in A und CH?