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Rechtliche Fragen bei Fotos (Gelesen 2718 mal)

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Moderator: thomas

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thomas
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Rechtliche Fragen bei Fotos

thomas »

Schneller Schnappschuss bei extrem schlechtem Licht (ISO 12.800, daraus noch ein Ausschnitt).
*Bild aus Vorsicht entfernt.**Überarbeitetes Bild hier.*
Ich mag das Motiv. Aber, geht das? Fotografisch? Und, 'darf' man das (vielleicht Privatsphäre, obwohl öffentlich einsehbares Fenster)?Liebe GrüßeThomasEdit Thomas:Bild mit Person wegen juristischer Bedenken entfernt.
Kaum macht man etwas richtig, klappt es auch.
birgit.s
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Re:Rechtliche Fragen bei Fotos

birgit.s » Antwort #1 am:

Rechtlich gesehen kann Dir die Dame auf dem Bild schon Probleme machen, die Panoramafreiheit gilt für Gebäude nicht für Personen. In diesem Fall wäre es Dir sicher auch möglich gewesen zu warten bis die Dame nicht mehr auf dem Bild wäre, sie ist also kein "Beiwerk". In diesem Fall bräuchtest Du also eine Absprache/Vertrag mit der Erlaubnis zur Veröffentlichung.Gruß Birgit
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Faulpelz
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Re:Rechtliche Fragen bei Fotos

Faulpelz » Antwort #2 am:

Schneller Schnappschuss bei extrem schlechtem Licht (ISO 12.800, daraus noch ein Ausschnitt).
ISO 12.800.......ist ja der Wahnsinn ::) ::). Das Motiv sieht für diese sehr hohe Isozahl immer noch verhältnismäßig gut aus. Deine neue Kamera war wohl wirklich ihr Geld wert.Ich finde schon, dass die Dame zum Gelingen dieses Fotos notwendig ist. Sie ist der Blickfang. Thomas, ich hätte allerdings arge Bedenken, dieses Bild ohne Genehmigung jener gezeigten Dame im Internet zu präsentieren. Ich würde mich das nicht trauen. Ich habe gerade ein Malheur bezüglich Bildrechten hinter mir. Ich möchte diese Sache hier nicht öffentlich nicht bis ins Detail erläutern. Mir steckt der Schrecken noch arg in den Gliedern . Meine Sache ist in letzter Minute noch gut ausgegangen. Ich habe daraus gelernt. Man muss höllisch aufpassen mit den Fotorechten und sich hundertprozentig absichern. LG Evi
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Frank
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Re:Rechtliche Fragen bei Fotos

Frank » Antwort #3 am:

Schneller Schnappschuss bei extrem schlechtem Licht (ISO 12.800, daraus noch ein Ausschnitt).
ISO 12.800.......ist ja der Wahnsinn ::) ::). Das Motiv sieht für diese sehr hohe Isozahl immer noch verhältnismäßig gut aus. Deine neue Kamera war wohl wirklich ihr Geld wert.Ich finde schon, dass die Dame zum Gelingen dieses Fotos notwendig ist. Sie ist der Blickfang. Thomas, ich hätte allerdings arge Bedenken, dieses Bild ohne Genehmigung jener gezeigten Dame im Internet zu präsentieren.
Stimmt, hatte ich ganz übersehen zu kommentieren. Das Bild strahlt viel Gefühl aus und die Kamera scheint ja wirklich teuflich gut zu sein! :D :D :DDas Bildrechtthema ist wirklich "heiß", birgit s. Buchtip an anderer Stelle scheint eine gute Investition zu sein... ;) . Mal sehen, ob eine Buchhandlung ein Buch präsent hat zum Reinschauen. Ich denke, daß ich es mir kaufen werde bei der dünnen Grenzlinie zum Illegalen. Meine Dame im Restaurant auf der Vorseite dieses Threads kann man nun wirklich nicht erkennen, ob das auch grenzwertig sein sollte?! ??? ::)LG Frank
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birgit.s
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Re:Rechtliche Fragen bei Fotos

birgit.s » Antwort #4 am:

Meine Dame im Restaurant auf der Vorseite dieses Threads kann man nun wirklich nicht erkennen, ob das auch grenzwertig sein sollte?! ??? ::)LG Frank
Die Frau ist so stark stark angschnitten und die Haare sind im Gesicht, da hätte ich wenig bedenken. Bei dem Bild vom Thomas ist die Person zu erkennen und gehört eindeutig zur Bildaussage ....Aber ich bin kein Rechtsanwalt ::)Bei uns in der Nähe gibt es damnächst einige Workshops zum Thema Recht ums Bild, ich bin schon am Überlegen, ob ich diese besuche, weil das Thema wirklich schwierig ist. Gut ich verdiene mit meinen Bildern kein Geld, in vielen Fällen hilft das auch nur bedingt weiter.Gruß Birgit
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Faulpelz
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Re:Rechtliche Fragen bei Fotos

Faulpelz » Antwort #5 am:

Die Frau ist so stark stark angschnitten und die Haare sind im Gesicht, da hätte ich wenig bedenken. Bei dem Bild vom Thomas ist die Person zu erkennen und gehört eindeutig zur Bildaussage ....Aber ich bin kein Rechtsanwalt ::)
Birgit, der Vortrag wäre sehr interessant. Solltest du ihm tatsächlich beiwohnen, dann halt uns bitte auf dem Laufenden.Frank, deine Dame ist auf dem Foto nicht zu identifizieren. Ich hab´s mir nochmals angeguckt. Dennoch weiß ich nicht, wie es sich mit solchen Aufnahmen verhält. Ob es jener Dame recht ist, dass ihr Haus/ihr Fenster/ihre Wohnungseinrichtung im Internet gezeigt wird. Sollte sie hier mal reingucken, wird sie ihr Haus sicher hundertprozentig wiedererkennen. Darum wäre ich auch diesbezüglich lieber vorsichtig. Ich möchte hier niemanden Angst machen, aber ich bin ein gebranntes Kind und deswegen vielleicht etwas zuuuu überängstlich.Ich habe mir schon oft Gedanken darüber gemacht, wie es ist, wenn man im Urlaub (Privat)Häuser fotografiert und diese dann im Internet präsentiert. Kann einem da der Besitzer einen Strick drehen? Möchtet ihr euer Haus plötzlich im Internet vorfinden........? Eigentlich ist es ja eine Ehre, wenn ein Fotograf das Objekt so attraktiv findet, dass er es zeigen möchte. Aber man weiß nie, wie der Hausbesitzer darauf reagiert :-\Bin diesbezüglich leider sehr verunsichert und sollte die rechtliche Situation eigentlich kennen.Evi LG Evi
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birgit.s
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Re:Rechtliche Fragen bei Fotos

birgit.s » Antwort #6 am:

Die Frau ist so stark stark angschnitten und die Haare sind im Gesicht, da hätte ich wenig bedenken. Bei dem Bild vom Thomas ist die Person zu erkennen und gehört eindeutig zur Bildaussage ....Aber ich bin kein Rechtsanwalt ::)
Birgit, der Vortrag wäre sehr interessant. Solltest du ihm tatsächlich beiwohnen, dann halt uns bitte auf dem Laufenden.Frank, deine Dame ist auf dem Foto nicht zu identifizieren. Ich hab´s mir nochmals angeguckt. Dennoch weiß ich nicht, wie es sich mit solchen Aufnahmen verhält. Ob es jener Dame recht ist, dass ihr Haus/ihr Fenster/ihre Wohnungseinrichtung im Internet gezeigt wird. Sollte sie hier mal reingucken, wird sie ihr Haus sicher hundertprozentig wiedererkennen. Darum wäre ich auch diesbezüglich lieber vorsichtig. Ich möchte hier niemanden Angst machen, aber ich bin ein gebranntes Kind und deswegen vielleicht etwas zuuuu überängstlich.Ich habe mir schon oft Gedanken darüber gemacht, wie es ist, wenn man im Urlaub (Privat)Häuser fotografiert und diese dann im Internet präsentiert. Kann einem da der Besitzer einen Strick drehen? Möchtet ihr euer Haus plötzlich im Internet vorfinden........? Eigentlich ist es ja eine Ehre, wenn ein Fotograf das Objekt so attraktiv findet, dass er es zeigen möchte. Aber man weiß nie, wie der Hausbesitzer darauf reagiert :-\Bin diesbezüglich leider sehr verunsichert und sollte die rechtliche Situation eigentlich kennen.Evi LG Evi
In Bezug auf Häuser ist die Restlage auf den ersten Blick sehr einfach. In Deutschland und weiten Teilen Europas gilt die Panoramafreiheit. Alles was Du ohne Hilfsmittel (z.B. Leiter) vom öffentlichen Grund aus fotografierst, darfst Du veröffentlichen und auch Geld damit verdienen. Du fotografierst z.B. schöne Haustüren, machst daraus eine Postkarte und verkaufst diese, geht dieses ohne Nachfrage bei den Eigentümern der Türen :-\Aber wenn Du durch Felder spazieren gehst und machst ein Bild von einem Haus, ist das dann öffentlicher Grund? Schwierig sind auch Kunstwerke. Fest installierte darf man fotografieren, vorübergehende Installationen nicht ??? Wann weiß ich ob ein Kunstwerk dort fest steht oder nicht. Bei uns gibt es einen Künstlerverein der vor seinem historischen Bauwerk seit neuestem wechselnde Kunstwerke aufstellt, muß ich das Gebäude jetzt ohne dieses Kunstwerk fotografieren?Am schwierigsten finde ich dieses Thema aber bei Streetfotografie. Was ist mit dem Straßenkünstler den ich fotografiere, wann sind die Menschen auf dem Bild Beiwerk wann nicht? Oder ich geh auf ein Mittelalterfestival... Rein rechtlich braucht man wohl eigentlich immer einen "Model-Release" oder "Property-Release" in der Tasche und sollte dieses verwenden oder ....@EviSchließt Du vor deinen Gartenreportagen eigentlich einen Property-Release ab? (Wenn diese Frage zu persönlich ist, ignoeriere sie)Gruß Birgit
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Re:Rechtliche Fragen bei Fotos

Gartenlady » Antwort #7 am:

Wenn die Profifotografin bei mir im Garten fotografiert, hat sie noch nie irgendeinen Vertrag mit mir geschlossen, es ist schließlich klar, dass sie das nicht zu ihrem Veregnügen macht und offenbar gab es auch noch nie Probleme bei ihr.
birgit.s
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Re:Rechtliche Fragen bei Fotos

birgit.s » Antwort #8 am:

Ihr habt sicher mündlich einen Vertrag geschlossen, denn Du wirst gefragt worden sein, ob die Fotografin bei Dir fotografieren darf und man wird Dir gesagt haben, wofür die Bilder verwendet werden. Soweit alles in Ordnung.Aber jetzt kommt es aus irgendeinem Grund zum Streit, der Garten sieht auf den Bildern nicht so aus wie man es sich vorstellt, die Bilder werden entgegen der Absprache auch noch in Büchern verwendet, etwas wird beschädigt usw.Dann beginnen die Probleme und wie beweisbar ist dann eine mündliche Absprache?Gruß Birgit
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Faulpelz
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Re:Rechtliche Fragen bei Fotos

Faulpelz » Antwort #9 am:

Aber jetzt kommt es aus irgendeinem Grund zum Streit, der Garten sieht auf den Bildern nicht so aus wie man es sich vorstellt, die Bilder werden entgegen der Absprache auch noch in Büchern verwendet, etwas wird beschädigt usw.Dann beginnen die Probleme und wie beweisbar ist dann eine mündliche Absprache?
Birgit, dieses Schreckens-Szenario habe ich in meinem Kopf auch schon bis aufs i-Tüpfelchen durchdacht. O Graus, o Schreck.Also, ich mache es genau wie genau alle anderen Fotografen: Ich habe nur eine mündliche Vereinbarung. Ich kläre den/die Gartenbesitzer/in auf, dass die Fotos in einer Zeitschrift veröffentlicht werden oder evtl. auch mal in einem Buch. Ich habe somit auch nichts Schriftliches in der Hand. Ich weiß aber, dass es die Profigartenfotografen (wie Gartenlady/Birgit auch schon erwähnt hat) ebenso handhaben. Früher wurde mein Garten auch von einer Profifotografin abgelichtet und die hatte auch keine schriftliche Vereinbarung mit mir getroffen. Der Neuseeländer Gartenfotograf (ihr kennt ihn alle ;)) handhabt das ebenso. Also......es ist in dieser Branche so üblich, dass nur ein mündliches Einverständnis erwirkt wird. Bei öffentlichen Gärten werde ich mich jedoch in Zukunft absichern. Ich würde diese nur mehr mit einer schriftlichen Einverständniserklärung ablichten. Das erspart unheimlich Nerven und Scherereien.LG Evi
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Re:Rechtliche Fragen bei Fotos

birgit.s » Antwort #10 am:

Wir haben in unserem Bekanntenkreis folgende Begebenheit:Ein Privathaus, von Architekt XY, entworfen mit Licht vom Lichtdesigner XX und Möbeln von ZZ für eine Zeitschrift zum Thema Wohnen. Bei den Arbeiten wurden aus Versehen Möbel beschädigt und der Schriftverkehr mit den Designern zur Bilderfreigabe war alles andere als erfreulich. Glaubt mir, die Hausbesitzer versichern jedem glaubhaft, dass sie so etwas nie wieder ohne präzise Verträge machen. Es ist sicher die Ausnahme und äußerst selten, aber wenn man in so etwas hineingerät, auch nervtötend. Gruß Birgit
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Re:Rechtliche Fragen bei Fotos

thomas » Antwort #11 am:

Danke für eure Kommentare zum Foto der jungen Frau am Fenster (Post #86) und zu den (möglichen) juristischen Problemen. Ich habe das Foto jetzt mal entfernt. Ob es nun den Aufwand wert ist, das Gesicht der Frau zu retuschieren, bezweifle ich, aber ich schau mal. Denn das Foto ist jedenfalls ein gutes Beispiel dafür, was die D 700 leisten kann - wenn man denn solche Fotos schießen möchte.Liebe GrüßeThomas
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frida
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Re:Rechtliche Fragen bei Fotos

frida » Antwort #12 am:

Das Amselfoto gefällt mir, Frank.Mit den Bildrechten ist es wirklich kompliziert. Bei tagesaktueller journalistischer Berichterstattung ist ein Modelrelease in der Regel nicht nötig. Da darf der Fotograf also z.B. die Besucher eines Weihnachtsmarktes, über den berichtet wird, ohne ihr explizites Einverständnis ablichten und das auch veröffentlichen. Ebenso verhält es sich bei Kunst. Wenn man also glaubhaft machen kann, dass es sich bei einem beanstandeten Foto um Kunst handelt, ist man aus dem Schneider (sei denn, es ist diffamierend, beleidigen etc.).
Man soll die Dinge nicht so tragisch nehmen, wie sie sind (Karl Valentin)
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Re:Rechtliche Fragen bei Fotos

birgit.s » Antwort #13 am:

Das Amselfoto gefällt mir, Frank.Mit den Bildrechten ist es wirklich kompliziert. Bei tagesaktueller journalistischer Berichterstattung ist ein Modelrelease in der Regel nicht nötig. Da darf der Fotograf also z.B. die Besucher eines Weihnachtsmarktes, über den berichtet wird, ohne ihr explizites Einverständnis ablichten und das auch veröffentlichen. Ebenso verhält es sich bei Kunst. Wenn man also glaubhaft machen kann, dass es sich bei einem beanstandeten Foto um Kunst handelt, ist man aus dem Schneider (sei denn, es ist diffamierend, beleidigen etc.).
Ja, wenn man eine "Menschenmenge" fotografiert, pickt man sich eine einzelne Person heraus wird es schon wieder schwierig.Dieses Bild stellt sicher kein Problem dar.Dieses Bild auch vom Weihnachtsmarkt sicher und würde ich nicht ohne Absprache veröffentlichen.Vielleicht wäre zu dem Thema ein eigener Thread sinnvoll, zwecks wiederfinden.Gruß Birgit
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Re:Rechtliche Fragen bei Fotos

thomas » Antwort #14 am:

Hier ist jetzt der eigene Thread zu diesem wichtigen Thema.Und hier ist das überarbeitete Foto: Das Gesicht ist unkenntlich gemacht. Und außerdem, einen gewissen 'künstlerischen' Anspruch würde ich auch erheben, wenn es denn hilft.
* überarbeitetes Foto ebenfalls entfernt, da die fotografierte Person durch die Begleitumstände identifizierbar wäre *
Geht das juristisch? Und geht das fotografisch, oder ist das jetzt scheußlich?Liebe GrüßeThomasEdit: Foto entferntThomas
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