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Rechtliche Fragen bei Fotos (Gelesen 2702 mal)

Pflanzen und Tiere, Landschaften, Jahreszeiten und Stimmungen, Technik, Ausrüstung und Komposition

Moderator: thomas

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birgit.s
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Re:Rechtliche Fragen bei Fotos

birgit.s » Antwort #15 am:

Juristisch wird es gehen (ohne Gewähr), fotografisch :-\Gruß Birgit
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frida
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Re:Rechtliche Fragen bei Fotos

frida » Antwort #16 am:

Nun kann ich das Foto sehen - Ich finde das Foto sehr ansprechend, man kann es sich lange angucken und sich Geschichten dazu ausdenken, von daher ist es ein sehr gutes Bild. Ohne das Gesicht der Frau funktkoniert das aber nicht wirklich.Was ich über Kunst gesagt habe, die der Kunstfreiheit unterliegt, dürfte hier aber leider doch nicht gelten, siehe nachfolgender Auszug (nach Wikipedia):
§ 201a StGB [Bearbeiten]Am 6. August 2004 trat jedoch § 201a Strafgesetzbuch (StGB) („Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“) in Kraft[9], der unter bestimmten Umständen schon für das bloße Erstellen eine Kriminalstrafe vorsieht. Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer * (1) von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt. * (2) Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht. * (3) Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, wissentlich unbefugt einem Dritten zugänglich macht und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. * (4)…
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Luna

Re:Rechtliche Fragen bei Fotos

Luna » Antwort #17 am:

Geht das juristisch? Und geht das fotografisch, oder ist das jetzt scheußlich?
Juristisch ist das Bild okay aber es hat keinen Inhalt mehr.
birgit.s hat geschrieben:Dieses Bild auch vom Weihnachtsmarkt sicher und würde ich nicht ohne Absprache veröffentlichen.
Juristisch gesehen, dürfte das Bild ohne Zustimmung veröffetlicht werden, da sich die Dame auf öffentlichem Grund befindet, Strassenbilder sind frei.Alle anderen Bilder von Personen, die auf privatem Grund wie Museen, Restaurants, botanischen Gärten etc. aufgenommen werden, dürfen nicht ohne deren Zustimmung veröffentlicht werden.
birgit.s
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Re:Rechtliche Fragen bei Fotos

birgit.s » Antwort #18 am:

Juristisch gesehen, dürfte das Bild ohne Zustimmung veröffetlicht werden, da sich die Dame auf öffentlichem Grund befindet, Strassenbilder sind frei.Alle anderen Bilder von Personen, die auf privatem Grund wie Museen, Restaurants, botanischen Gärten etc. aufgenommen werden, dürfen nicht ohne deren Zustimmung veröffentlicht werden.
Das ist nicht richtig. Eine Person hat immer ihr Recht am Bild, ob sie nun auf öffentlichem Grund steht oder nicht. Sobald die Person erkennbar ist und die Person eindeutig zur zentralen Bildaussage gehört muß die Erlaubnis zur Veröffentlichung vorliegen (§22KUG in der BRD) Es sei denn es handelt sich um absolute Personen der Zeitgeschichte.Gruß Birgit
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Querkopf
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Re:Rechtliche Fragen bei Fotos

Querkopf » Antwort #19 am:

Hallo, Thomas,Birgit hat Recht: juristisch ist das Bild ohne Zustimmung der abgebildeten Frau nicht okay.Du hast von außen nach innen fotografiert, richtig? Dann bist du mit der Kamera in den Privatbereich eingedrungen, und Veröffentlichung geht nur mit ausdrücklicher Genehmigung der dargestellten Person. "Kunst" hebelt das Persönlichkeitsrecht nicht aus. Gleiches würde im Fall deines Fotos aber auch dann gelten, falls du von innen nach außen fotografiert hättest. Denn es ist nur eine Einzelperson sichtbar. Und das Persönlichkeitsrecht ist auch auf der Straße geschützt. Ausnahmen sind einzig "Personen des öffentlichen Lebens": Promis als "absolute P.d.ö.L." genießen im öffentlichen Raum, z. B. Straße, keinen solchen Schutz. "Relative P.d.ö.L.", etwa exponierte Akteure bei einem öffentlichen Volksfest, einer Sportvorführung, einem Fastnachtsumzug o.ä., darf man in entsprechendem Kontext ebenfalls ungefragt ablichten. Fällt aber der Kontext aus irgendwelchen Gründen weg (Tele-Aufnahme, Bildschnitt, kein adäquater Bildtext o.ä.), ist wiederum Erlaubnis nötig. Anders sieht es aus, wenn du mehrere Menschen bei einer öffentlichen Veranstaltung fotografierst oder auf der Straße. Zeigt ein solches im öffentlichen (Außen-)Raum entstandenes Bild drei oder mehr Personen, darf es ohne ausdrückliche Genehmigung der Abgebildeten veröffentlicht werden. Zeigt es Einzelne, bedarf es aber wieder der Erlaubnis. Birgits Weihnachtsmarktfotos aus #13 sind das perfekte Beispiel dafür: Bild 1 geht völlig problemlos, Bild 2 nur mit Genehmigung der Abgebildeten. Schöne GrüßeQuerkopfedit: Schlusssatz ergänzt
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thomas
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Re:Rechtliche Fragen bei Fotos

thomas » Antwort #20 am:

Hallo Querkopf,danke für den Beitrag. Aber woher weißt du das, bzw. wie ist deine Kompetenz in dieser Angelegenheit?Lieben GrußThomas
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thomas
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Re:Rechtliche Fragen bei Fotos

thomas » Antwort #21 am:

Ich habe mir eben mal den Wikipedia-Artikel Recht am eigenen Bild durchgelesen.Hervorhebenswert erscheinen mir diese Aspekte, die mir so nicht bewusst waren:
Es genügt aber auch, wenn der Abgebildete – mag auch sein Gesicht kaum oder gar nicht zu erkennen sein – durch Merkmale, die sich aus dem Bild ergeben und die gerade ihm eigen sind, erkennbar ist oder seine Person durch den beigegebenen Text oder durch den Zusammenhang mit früheren Veröffentlichungen erkannt werden kann (vgl. BGH NJW 1979, 2205 – Fußballtorwart; Prinz/Peters, Medienrecht, Rz. 827).
Damit ist auch mein Foto mit dem retuschierten Gesicht bereits ein Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild, denn durch die Örtlichkeit und die Kleidung könnte jemand hier aus der Gegend die Frau identifizieren. Werde es deshalb gleich entfernen.Es ist u.U. sogar das bloße Erstellen eines Fotos einer Person strafbar, auch wenn man es nicht veröffentlicht:
Am 6. August 2004 trat jedoch § 201a Strafgesetzbuch (StGB) („Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“) in Kraft[9], der unter bestimmten Umständen schon für das bloße Erstellen eine Kriminalstrafe vorsieht.
Ergänzend zitiere ich hier noch den Passus des deutschen Kunsturheberrechts (KUG), der formuliert, wann denn Fotos von Personen auch ohne deren ausdrückliche Einwilligung zulässig sind und verbreitet werden dürfen:
* (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden: 1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte; 2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen; 3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben; 4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient. * (2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
Liebe GrüßeThomas
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Re:Rechtliche Fragen bei Fotos

birgit.s » Antwort #22 am:

Ich war eigentlich davon ausgegangen das das Fenster zu einem Laden oder einem Museum gehört, aber das hast du ja nirgendwo geschrieben :-[Dann greift der Passus der "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs" natürlich in jedem Fall.Gruß Birgit
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Re:Rechtliche Fragen bei Fotos

frida » Antwort #23 am:

Ich hatte das schon in #16 zitiert:"Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, wissentlich unbefugt einem Dritten zugänglich macht und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."Der Schutz der Wohnung hat hohe Geltung. Wenn dies hier nicht der Fall wäre, könnte ich mir vorstellen, dass man argumentieren könnte, dass "die Verbreitung oder Schaustellung (des Fotos) einem höheren Interesse der Kunst dient" - denn es ist ja sehr künstlerisch angelegt.
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Re:Rechtliche Fragen bei Fotos

thomas » Antwort #24 am:

Birgit, das Fenster gehört zu einer Yogaschule. Dort wird nie ein Sichtschutz angebracht, d.h. es kann jeder aus unseren und anderen Büros, in denen auch Publikumsverkehr herrscht, dort ungehindert hineinsehen. Insbesondere im Winter, wenn nachmittägliche Veranstaltungen dort bei Licht stattfinden, kann man noch viel besser hineinsehen als das auf meinem Foto der Fall war.Liebe GrüßeThomas
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Re:Rechtliche Fragen bei Fotos

birgit.s » Antwort #25 am:

Ist zu heikel, gut das Du das Bild entfernt hast.Gruß Birgit
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Re:Rechtliche Fragen bei Fotos

Querkopf » Antwort #26 am:

Hallo, Thomas,
... woher weißt du das, bzw. wie ist deine Kompetenz in dieser Angelegenheit?...
beruflich habe ich regelmäßig mit solchen Fragen zu tun. Die juristischen Grundlagen dazu hast du ja schon selber in #21 aus dem Wikipedia-Artikel über das "Recht am eigenen Bild" zitiert. Das hier:
...wenn du mehrere Menschen bei einer öffentlichen Veranstaltung fotografierst oder auf der Straße. Zeigt ein solches im öffentlichen (Außen-)Raum entstandenes Bild drei oder mehr Personen, darf es ohne ausdrückliche Genehmigung der Abgebildeten veröffentlicht werden. ...
ist die gängige juristische Auslegung (Richterrecht, "herrschende Meinung") zu diesen beiden Spezialfällen des Kunsturheberrechtsgesetzes:
Thomas hat geschrieben:
* 2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen; 3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben; ...
Mit der "mindestens drei Personen"-Variante ist man da auf der sicheren Seite.Ausnahme, das hatte ich in #19 vergessen, sind Bilder von Kindern: Für Minderjährige gilt ein extrem strenger Persönlichkeitsschutz. (Aus guten Gründen :).)Schöne GrüßeQuerkopf
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Re:Rechtliche Fragen bei Fotos

thomas » Antwort #27 am:

Danke für deine Antwort und Erklärung, Querkopf!Liebe GrüßeThomas
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