News:Problem bei der Anmeldung? Bitte Mail über das Kontaktformular ganz unten! | garten-pur unterstützen mit einer Spende oder über das Partnerprogramm!
riesenweib: öhm, ja, gern geschehen! macranthas hinweis finde ich sehr sehr gut. vor allem, weil ich gern bereit bin, diesen aufwand zu betreiben. und - hurra! - ich hätte da noch geeignetes "mineralisches" material im garten in eimern rumzustehen, das ich sonst aus dem garten hätte tragen müssen. das ganze hochbeet aufzulösen oder die fichte gleich zu fällen - beides nicht so schicke optionen. deshalb - vielen dank!
Ist das überhaupt erlaubt, einen so hohen Baum an die Grundstückgrenze zu pflanzen? Das Nachbarschaftsrecht Baden-Württembergs würde das meines Wissens jedenfalls verbieten. Aber - andere Länder, andere Sitten ... :-)
Wenn sich kein Nachbar beschwert oder man sich mit denen einigt, wird es niemand unterbinden, einen Baum so dicht an die Grundstücksgrenze zu pflanzen.Das Nachbarschaftsrecht gibt ja nur einen Anspruch, den man aber nicht durchsetzen muss.
galanthus: der baum ist zu ddr-zeiten als "kleiner weihnachtsbaum" dorthin gepflanzt worden; damals hat sich darüber niemand gedanken gemacht. die situation heute ist eigentlich ganz vorteilhaft: in unserem gartenlandgebiet bekommen wir recht anstandslos fällgenehmigungen für solche potentiellen monster, da das grünflächenamt sehr deutlich sehen kann, daß insbesondere die großgewordenen fichten eine gefahr für die gartenhäuser darstellen und nicht in unsere kleinen gärten passen.man kann also stehenlassen (und trägt natürlich das risiko, daß so ein baum umfällt) oder fällen.