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Fällaktionen und Nachbarn (Gelesen 2354 mal)

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Pewe

Fällaktionen und Nachbarn

Pewe »

Gestern wurde bei mir eine größere Fällaktion durchgeführt. Da die Zuwegung zu meinem und den Nachbargrundstücken sehr schmal ist, wurde die zur Bearbeitung erforderliche Strecke mit rot/weißem Bändern abgesperrt. Alle Nachbarn konnten aber ihre Grundstücke erreichen, brauchten nur einen Weg weiter resp. vorher einbiegen und ums Eck fahren. So weit, so gut. Nun wohnt hier aber ein ganz besonders nettes Pärchen. Die Dame des Hauses sah gleich am Morgen nach dem Rechten, ob nicht etwa eine Zaunbeschädigung durch die Bandabsperrung erfolgt sei - da es sich um flächige Bretteranbringung handelte wurde das Band mit 2 Reißzwecken befestigt und hat m.M.n. dem Zaun nicht geschadet. Gegen Abend - da von oben nix mehr kam, wir waren schon beim Schreddern und die Bändchenabsperrung war schon entfernt, musste aber der Herr des Hauses unbedingt die Strecke befahren, blieb bei mir stehen, Fenster auf, brabbelte irgendwas von Anzeige und Strafe (hab ich aber akustisch nicht wirklich gut verstanden) und erkundigte sich, ob ich das nicht früher hätte mitteilen können. Ich hasse Ärgernisse mit Nachbarn und entgegnete, dass ich beim nächsten (hoffentlich nicht mehr erforderlichen) Mal daran denken wolle. Wie sieht aber nun die Rechtslage aus? Hätte ich wirklich diese Fällaktion öffentlich bekannt machen müssen und in welcher Form? In der Zeit, in der der Hubsteiger auf dem Weg stand, hätte ohnehin kein Fahrzeug mehr durchgepasst, der Hubsteiger allein hatte schon Platzprobleme. Im Gegensatz zu besagten Nachbarn bin ich kein Streithansel, möchte aber auch nicht unnötig kleine Brötchen backen. Hier zur Ansicht mal der fragliche Weg - schon beim Aufräumen:beim aufräumen
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fars
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Re:Fällaktionen und Nachbarn

fars » Antwort #1 am:

Das kommt ganz darauf an...ob dies ein öffentlicher Weg ist und dieser Weg von den Nachbarn regelmäßig frequentiert wird. Wenn ja, hätte es m.E. sogar einer kommunalen Genehmigung mit einem entsprechendem "Schilderwald" bedurft.Ob man deshalb die Nachbarn noch im Einzelnen benachrichtigt, ist eine Frage der nachbarlichen Höflichkeit (Lärmbelästigung, Einschränkungen, ggf. Gefährdung). Meine Kinder haben bei nächtlicher Privatdisco zwei Tage zuvor Entschuldigungszettel verteilt.
Pewe

Re:Fällaktionen und Nachbarn

Pewe » Antwort #2 am:

Tja, dann hätte ich es wohl tun müssen ::) Es handelt sich um einen Weg in einem WE-Gebiet, der von den wenigen Anwohnern schon frequentiert wird, von besagten Nachbarn 2- bis 3x tgl., bzgl. der Gefährdung wurde das Band angebracht.An die Lärmbelästigung habe ich, das muss ich gestehen, überhaupt nicht gedacht. Hier wird ständig irgendwo gesägt ohne das irgendjemand Bescheid sagt. Offensichtlich habe ich mich falsch verhalten und werde das in Zukunft berücksichtigen. Danke, Fars.
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Groundhog
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Re:Fällaktionen und Nachbarn

Groundhog » Antwort #3 am:

;DWas will er denn anzeigen ? Wo, bei der Polizei ? Beim Ordnungsamt ? Am Montag, wenn die Chose gestern schon gelaufen, aufgeräumt, der Hubwagen weg und die (temporäre) Absperrung (durch Flatterband) zur Unfallverhütung schon wieder weg ist ? Wo er jederzeit sein Grundstück hat problemlos erreichen (nicht so wichtig) oder verlassen (das ist wesentlich !) können ? Manche Menschen tun mir echt leid ! ::) Bei unserem Ordnungsamt würde dem Herrn deutlich erklärt werden, was er zu gegebener Zeit hätte tun können, (und was er wen sonst noch kann, schönen Tach auch ...). Was die Kollegen in Grün sagen würden, weiß ich nicht, aber daß einer mit so einem Sch*** kommt und dann auch noch drei Tage später, das finden die nicht so lustig. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen brauchen die nämlich wirklich nicht. :P Maximal wäre m.E. eine Ermahnung vom Ordnungsamt wegen des "amtlichen Schilderwalds" möglich, diesen doch bitte das nächste Mal vorher anzufordern. Halte ich aber bei einem WE-Gebiet (also kein Wohngebiet mit Quell- oder Durchgangsverkehr) auch eher für unwahrscheinlich. Das wäre dann max. eine OWI (so 20 €), wenn überhaupt.Insgesamt absolut richtig: "ja, Entschuldigung, ging leider nich anders, weil Hubwagen kurzfristig frei, das nächste Mal vorher, werden dran denken, nochmal ´tschuldigung und schönen Tach auch".Da kommt nix mehr nach.Gruß und einen schönen Sonntag noch,G.
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Amur
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Re:Fällaktionen und Nachbarn

Amur » Antwort #4 am:

Da das ganze nach dem 1.3. war und keine forstliche Massnahme sondern im Garten könnte es dadurch Ärger geben.
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Querkopf
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Re:Fällaktionen und Nachbarn

Querkopf » Antwort #5 am:

Hallo, Amur,das hängt vom jeweiligen Landesrecht ab - die Brut- und Setzzeit, während derer Baumfällaktionen verboten sind, wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich definiert. Hier bei uns beginnt sie nach dem Buchstaben des Gesetzes erst am 1. April. Wer Baumarbeiten bis 31.3. erledigt, hat kein Problem. Schöne GrüßeQuerkopf
"Eine Gruppe von ökologischen Hühnern beschloss, jenes Huhn zu verbannen, das goldene Eier legte, weil Gold nicht biologisch abbaubar sei." Aus: Luigi Malerba, "Die nachdenklichen Hühner", Nr. 137

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quercus
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Re:Fällaktionen und Nachbarn

quercus » Antwort #6 am:

Die Bäume sind dieses Jahr erst neu hinzu gekommen und das auf Bundesebene nun ist die Frage in wie weit die einzelnen Länder hierzu schon entschieden haben.
lG quercus
Querkopf
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Re:Fällaktionen und Nachbarn

Querkopf » Antwort #7 am:

Hallo, Quercus,das hab' ich nicht ganz verstanden. Heißt das, dass es neue bundes rechtliche Regelungen zum Thema gibt, die erst seit 2010 gelten? (Mein vorheriger Beitrag bezog sich in der Tat auf den Stand von 2009. Da musste ich zwei nicht mehr standsichere Bäume fällen lassen und war heilfroh, dass ich bei einer entsprechenden Firma auf den letzten Drücker, nämlich am 31.3., einen Termin bekam. Hätte das nicht geklappt, dann hätte ich entweder bis zum Herbst warten oder aber eine Sondergenehmigung einholen müssen. Letztere bekommt man aber nur, wenn einem akut was auf den Kopf zu fallen droht...) Schöne GrüßeQuerkopf
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BuckarooBanzai
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Re:Fällaktionen und Nachbarn

BuckarooBanzai » Antwort #8 am:

Solche Nachbarn gibt es immer jaja.Wenn du die arbeiten von einer Firma hast durchführen lassen hätte die sich um die erforderlichen Genehmigungen kümmern müssen. Du bist da fein raus, hast ja nicht gefällt.Mit der Brut und Setzzeit ist es bei uns in Braunschweig egal. Im Städtischen Bereich auf Privatgrundstücken kann immer gefällt werden. Problöem gibt es auf Gewerbe und Industrieflächen sowie bei großen Fällaktionen zwecks Baumaßnahmen.In vielen Kreisen sind aber die Fällzeiten wegen der langen kalten Witterung vom Umweltamt um 2 Wochen verlängert worden.
Erst muss sich der Gärtner mit dem Spaten mühen dann kann der Baum im Garten blühen.
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