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Birgit, beeindruckend, was die S5 an Kontrast bewältigt! Und, wie frida anregt, Detailfotos sind natürlich immer eine schöne Ergänzung zu eindrucksvollen Übersichten ...
Ich habe einiges an Portraitmaterial der Sportler, Besucher und meiner Neffen, welche uns begleiteten. Bei diesen Bildern habe ich aber immer Bedenken sie hier einzustellen, wegen der "Rechte am Bild". Ich finde "Streetfotografie" sowieso sehr faszinierend und denke oft an einen eigenen Thread, aber da wird es mit den Bildrechten auch hakelig. Wer von uns schließt schon "Model Releases" ab ::)Gruß BirgitPS: Das Hochkantbild in der unteren Reihe zeigt übrigens die „Aphrodite“, eine Brigg, Baujahr 1994. An Bord dieses Segelschiffes hält Nikon regelmäßig Fotoworkshop ab, da würde ich gerne mal mitsegeln
"Erst wenn es zu spät ist, lernen wir, dass das Wertvollste der flüchtige Augenblick ist" (Francois Mitterand)
Traue keinem Bild welches Du nicht selbst bearbeitet hast.
Hast recht, Fotos von Menschen könnten Probleme machen ... es sei denn, man holt sich schnell die Einwilligung zum Foto. Aber dann ist es meist nicht mehr dasselbe Foto.Ich finde das sehr schade, denn Schnappschüsse / Streetfotografie machen mir beim Fotografieren am meisten Spaß.Liebe GrüßeThomas
Wie ist es eigentlich mit Personen, die als Teilnehmer bei einer Veranstaltung abgelichtet werden? Zum Beispiel die "Römer" bei den Festspielen in Xanten, die "Ritter" bei Mittelaltermärkten, die Ruderer im Drachenboot. Ist das ein schlüssiges Verhalten, welches die Einwilligung stillschweigend erteilt?Sorry für das OT, vielleicht in einen anderen Thread kopieren?Gruß Birgit
"Erst wenn es zu spät ist, lernen wir, dass das Wertvollste der flüchtige Augenblick ist" (Francois Mitterand)
Traue keinem Bild welches Du nicht selbst bearbeitet hast.
Ein wichtiges Thema!Birgit, bei Veranstaltungsteilnehmern, die im Rahmen dieser Veranstaltung öffentlich auftreten, wo sie jeder sehen kann, neige ich dazu, Fotos als erlaubt anzusehen.Aber ich weiß es halt nicht.Bei Fotos in der Öffentlichkeit, auf denen viele Personen zu sehen sind, gibt es ja wohl kein Problem. Wenn das so ist, stellt sich allerdings die Frage: Wie viele sind 'viele'? Reichen drei? Liebe GrüßeThomas
Da gab es doch mal ein Urteil in dem der Richter die Rechte einschränkte, bzw. eben feststellte, wenn nicht die Person, sondern z. Bsp. ein Bauwerk der eigentliche Grund für das Bild ist und die Person nur zufällig drauf ist, dann kann die da raus keine Rechte ableiten.Oder ist das schon wieder überholt?
Ohne Einwilligung erlaubt sind unter Anderem „Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen“ und „Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben“.
Danach müßten Bilder von Personen die Teilnehmer einer öffentlichen Veranstaltung waren, erlaubt sein. Ist z.B. ein Mittelaltermarkt, für den ich Eintritt zahlen muß, eine öffentliche Veranstaltung? Ich muß sicher die AGBs des Veranstalters berücksichtigen, aber wenn diese nichts aussagen?Gruß Birgit
"Erst wenn es zu spät ist, lernen wir, dass das Wertvollste der flüchtige Augenblick ist" (Francois Mitterand)
Traue keinem Bild welches Du nicht selbst bearbeitet hast.
Bei Fotos in der Öffentlichkeit, auf denen viele Personen zu sehen sind, gibt es ja wohl kein Problem. Wenn das so ist, stellt sich allerdings die Frage: Wie viele sind 'viele'? Reichen drei? Liebe GrüßeThomas
Da habe ich gerade eine Aussage zu gefunden. Ab 4 Personen, sind viele...Gruß Birgit
"Erst wenn es zu spät ist, lernen wir, dass das Wertvollste der flüchtige Augenblick ist" (Francois Mitterand)
Traue keinem Bild welches Du nicht selbst bearbeitet hast.
Danach müßten Bilder von Personen die Teilnehmer einer öffentlichen Veranstaltung waren, erlaubt sein. Ist z.B. ein Mittelaltermarkt, für den ich Eintritt zahlen muß, eine öffentliche Veranstaltung? Ich muß sicher die AGBs des Veranstalters berücksichtigen, aber wenn diese nichts aussagen?Gruß Birgit
Das sehe ich, der Nicht-Jurist, genau so. Liebe GrüßeThomas
Ich habe mehrfach gelesen (weiß die Quelle jetzt aber nicht mehr), dass es keine genaue Begrenzung für die Zahl bei Personengruppen gibt.Wenn z.B. der Chor XY eine gemeinsame Reise macht und ich die Gruppe fotografiere, darf ich das nach meinem bisherigen Verständnis nicht veröffentlichen.Anders ist es, wenn auf einem Bild mehrere zufällig an einem Ort auftauchende Personen zu sehen sind und zwischen ihnen nicht gewichtet wird. Beispiel wäre ein Foto in eine belebte Straße, wo zwangsläufig Passanten rumlaufen. Stelle ich jemanden durch Perspektive, Fokus o.ä. besonders heraus, wäre es nicht okay.
Man soll die Dinge nicht so tragisch nehmen, wie sie sind (Karl Valentin)