News: Problem bei der Anmeldung? Bitte Mail über das Kontaktformular ganz unten! | garten-pur unterstützen mit einer Spende oder über das Partnerprogramm!

Verkauf von selbstangebauten Lebensmitteln - was ist zu beachten? (Gelesen 20568 mal)

Hier bist du richtig, wenn du nicht genau weißt, wohin mit deiner Frage oder deinem Thema!

Moderatoren: Nina, Phalaina, cydorian, partisanengärtner, AndreasR

Antworten
Benutzeravatar
Masche
Beiträge: 282
Registriert: 31. Jan 2011, 19:39
Kontaktdaten:

Verkauf von selbstangebauten Lebensmitteln - was ist zu beachten?

Masche »

Wenn ich im eigenen Garten Kräuter anbaue, diese ernte, trockne und zu Tee´s mache oder Liköre herstelle u.s.w. u.s.w.und ich will diese verkaufen. Wie ist das mit einer Genehmigung, mit den Lebensmittelbestimmungen und überhaupt mit der Vermarktung?Es wäre nur im relativ kleinem Rahmen, bei Freunden und Bekannten im Geschäft oder auf kleineren Märkten.Hat jemand Erfahrung damit???Danke im Voraus und liebe Grüße, Masche
fromme-helene

Re:Wie ist das mit.....?

fromme-helene » Antwort #1 am:

Mit Lebensmittelrecht kenne ich mich nicht aus, wohl aber mit Arzneimitteln u. ä.: Mit einer Heilwirkung dürftest Du keinesfalls werben.
Mufflon

Re:Wie ist das mit.....?

Mufflon » Antwort #2 am:

Um Lebensmittel zu verkaufen braucht man eine Genehmigung.
fromme-helene

Re:Wie ist das mit.....?

fromme-helene » Antwort #3 am:

Um Lebensmittel zu verkaufen braucht man eine Genehmigung.
Es beruhigt mich, das zu lesen.
Benutzeravatar
Masche
Beiträge: 282
Registriert: 31. Jan 2011, 19:39
Kontaktdaten:

Re:Wie ist das mit.....?

Masche » Antwort #4 am:

Also Tee, Likör, Marmelade etc. sind ja Lebensmittel.Ab welcher Menge braucht man einen Gewerbeschein und an welches Amt wendet man sich?LG, Masche
Benutzeravatar
MauerBlümchen
Beiträge: 370
Registriert: 8. Jan 2008, 19:05
Kontaktdaten:

Re:Wie ist das mit.....?

MauerBlümchen » Antwort #5 am:

Hallo Masche,ich selbst habe damit keine Erfahrung, weiss aber, dass die Modalitäten und das zuständige Amt von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind. Im Internet findest Du dazu leicht weiterführende Informationen.Zitat:Die zuständige Behörde für die Ausführung der Gewerbeordnung richtet sich nach Landesrecht und ist deshalb von Bundesland zu Bundesland verschieden.aus: http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbeanmeldungauch hier findest Du viele Infos:Gewerbeschein - Info zu Gewerbeanmeldung und GewerbescheinGewerbeschein - Das Informationsportal über Gewerbeanmeldung und Gewerbeschein für Kleingewerbe, Nebenjobs, Existenzgründer und Freiberufler.www.gewerbe-anmelden.info/gewerbeschein.html Einen Gewerbeschein erhältst Du normalerweise bei der Gewerbemeldestelle des zuständigen Ordnungsamtes oder bei der Gemeindeverwaltung. Den Antrag kannst Du auch telefonisch anfordern oder aus dem Internet herunterladen.Brauchst Du ihn für Sachsen-Anhalt, dann ruf doch einfach mal beim Ordnungsamt Magdeburg an, die geben Dir bestimmt weitere Infos.GrussMablu
Benutzeravatar
Masche
Beiträge: 282
Registriert: 31. Jan 2011, 19:39
Kontaktdaten:

Re:Wie ist das mit.....?

Masche » Antwort #6 am:

Danke für die Mühe. da werd ich dann wohl mal anrufen und mich schlau machen.Einen schönen Abend noch und liebe Grüße, Masche
Benutzeravatar
Santolin
Beiträge: 946
Registriert: 7. Jul 2005, 14:21
Kontaktdaten:

Ich liebe dieses Forum! Klimazone 9

Re:Wie ist das mit.....?

Santolin » Antwort #7 am:

Einen Gewerbeschein brauchst du, sobald du etwas verkaufst. Auf Wochenmärkten wird regelmäßig von der Gewerbeaufsicht und der Lebensmittelpolizei kontrolliert. Da ist dann schnell ein Bußgeld fällig. Aber Gewerbe anmelden kostet wenig. Das teurere wird die Küche sein, in der du das herstellst. Da wird auch sofort danach gefragt und dann auch nachgesehen. Vielleicht kennst du jemand mit abgenommener Küche, bei dem du stundenweise deine Sachen herstellen kannst.
Benutzeravatar
Lilo
Beiträge: 3426
Registriert: 11. Aug 2009, 10:22
Kontaktdaten:

Ich liebe meinen Garten

Re:Wie ist das mit.....?

Lilo » Antwort #8 am:

Nein,wer Produkte verkauft, die überwiegend aus Produkten des eigenen Anbau bestehen, verkauft Produkte aus einer Urproduktion und benötigt keinen Gewerbeschein.Und solange die Produkte nicht eiweißhaltig sind, wird keine Küche kontrolliert. Es reicht der Nachweis über eine Belehrung durch das Gesundheitsamt.Seit Jahren stelle ich Brotaufstriche her und gebe sie an einen Marktstand in Komission. Ich habe die Herren von der Gewerbeaufsicht gefragt: "Wann kommen Sie vorbei und schauen sich meine Küche an?" Die haben nur gelacht und meinten, dass sie meine Küche nicht interessieren würde.
Benutzeravatar
freitagsfish
Beiträge: 2438
Registriert: 11. Feb 2008, 13:30

Re:Wie ist das mit.....?

freitagsfish » Antwort #9 am:

wer Produkte verkauft, die überwiegend aus Produkten des eigenen Anbau bestehen, verkauft Produkte aus einer Urproduktion und benötigt keinen Gewerbeschein.
das ist ja sehr interessant! danke! weißt du eine quelle, wo man mehr über diese regelung erfahren kann?
Benutzeravatar
Lilo
Beiträge: 3426
Registriert: 11. Aug 2009, 10:22
Kontaktdaten:

Ich liebe meinen Garten

Re:Wie ist das mit.....?

Lilo » Antwort #10 am:

hier vielleicht? - und da
Benutzeravatar
fars
Beiträge: 14750
Registriert: 23. Sep 2005, 21:45

Re:Wie ist das mit.....?

fars » Antwort #11 am:

Benutzeravatar
fars
Beiträge: 14750
Registriert: 23. Sep 2005, 21:45

Re:Wie ist das mit.....?

fars » Antwort #12 am:

Wenn Marmelade verkauft wird (das Urprodukt wurde also verändert) = Gewerbe.Auch wenn die Marmelade nicht in der Wohnung/auf dem Hof verkauft wird = Gewerbe
Benutzeravatar
freitagsfish
Beiträge: 2438
Registriert: 11. Feb 2008, 13:30

Re:Wie ist das mit.....?

freitagsfish » Antwort #13 am:

vielen dank an lilo und fars!
Benutzeravatar
Lilo
Beiträge: 3426
Registriert: 11. Aug 2009, 10:22
Kontaktdaten:

Ich liebe meinen Garten

Re:Wie ist das mit.....?

Lilo » Antwort #14 am:

Ich war bei der Gewerbeaufsicht mindestens 5 Mal und habe sie ausgequetscht, nein ich brauche für Brotaufstriche welche zu mehr als zur Hälfte aus dem Obst meines Gartens bestehen kein Gewerbeschein. Dass ich für meine Sirupe, welche zum größten Teil aus Zucker bestehen, mittlerweile doch einen habe, ist eine andere Geschichte. Gewerbe anmelden ist absolut unkompliziert und kostet bei Kleingewerbe ca. 10€.Und falls du recht haben solltest fars, was soll man denn sonst noch tun als diejenigen, welche die Regeln kennen müssten, auszufragen und auf deren Rat zu hören?
Antworten