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Pferdekoppel im Nachbargarten ? (Gelesen 31789 mal)

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wallu
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Re:Pferdekoppel im Nachbargarten ?

wallu » Antwort #60 am:

Nee, die sind früher immer wieder vom Feld in den Garten zugewandert. Seit die Pferde da sind, ist damit Schluß.
Viele Grüße aus der Rureifel
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Annett
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Re:Pferdekoppel im Nachbargarten ?

Annett » Antwort #61 am:

Wenn ich kurz einen Zwischenruf anbringen darf.Gewohnheitsrecht ergibt sich nicht gleich aus 5 Jahren. Meines Wissen nach, wurde dieses Recht sogar ausser Kraft gesetzt. Sicherlich gibt es Ausnahmeregelungen. Aber 5 Jahre ist eine zu kurze Zeit um Gewohnheitsrecht abzuleiten. Genaueres kann ein Anwalt dazu sagen.Ein mündlicher Vertrag ist zwar ebenso bindend, unterliegt aber bei Gericht der Beweiskraft. Das heißt Zeugen, Schriftverkehr etc.. Wenn dazu aber der Vertragspartner verstorben ist, ist der mündliche Vertrag in der Regel hinfällig und erloschen und gilt nicht über den Tod hinaus. Es sei denn Zeugen können belegen (schriftl.) dass es anders war.Ob man Pferde, Kühe oder anders Getier mag oder nicht mag, ist nicht Gegenstand dafür, ob man es dulden muss. Hierfür kann die Gemeinde rechtverbindliche Auskunft geben. Großtiere müssen artgerecht gehalten werden. Wenn nicht, dann ist auch das Veterenäramt oder Tierschutzbund dafür zuständig.Wenn aber jemand einfach glaubt, da die Oma tot ist, kann er sich über Gesetze hinweg setzen - und aufgrund einer mündl. Zusage Zäune einreißen Grundstück für sich nutzen , dann irrt er sich. Wie oben schon gesagt, braucht er dafür einen Vertrag oder Zeugen - da der Vertragspartner verstorben ist.Wenn das Grundstück im Gesamt aber schon das rechtliche Eigentum vom User M ist (Notar und Grundbucheintrag), ist die Sachlage wohl eindeutig und muss nicht diskutiert werden. Falls es zum Rechtsstreit kommt, wird er kurz sein.Für schon vorausgegangene Schäden (Zaun und Bäume) kann nachträglich nichts mehr gemacht werden, es sei denn ein Anwalt sieht da eine Lücke im Gesetzbuch oder "Die Grünen" werden eingeschalten. Aber alles was zukünftig sein wird (der Aufbau der Koppel und Erweiterung des Pferdebestandes) ohne Rechtsgrundlage, ist strafbar und sogar schadenersatzpflichtig .Aber hier kann der Anwalt allein im 1. Beratungsgespräch Auskunft darüber geben und die kostet nicht viel.Aber egal was passiert, ein ernsthaftes Gespräch mit dem Nachbarn sollte immer Vorrang haben und je nachdem wie es ausfallen wird, sollten dann die weiteren Schritte überlegt werden. Denn wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, wird es schwer. Ein gebrochenes Nachbarschaftsverhältnis wird nie wieder richtig zu kitten sein. Es wäre wirklich schade drum.Ich wünsche gute Nerven und die richtige Entscheidung.LGAnnett
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M
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Re:Pferdekoppel im Nachbargarten ?

M » Antwort #62 am:

Kurzes Update :Insgesamt müssen 12 ! Hottehüs im Umkreis von 50-100 Metern untergebracht werden.Die Lage verschärft sich zusehends da viele Alteingesessene (wie wir) aus den bekannten Gründen ( zertrampeln alles, fressen alles, stinken und was sie nicht mögen nehmen die regelmässigen Besucher von den Wiesen mit ) lieber den Bauer umsonst mähen lassen wie für wenig Pacht den Ärger (und kein Obst/Nüsse) zu haben.Eine kurzfristige Lösung ist nicht in Sicht.Ein Nachbar wäre bereit von seinen 5 welche zu verkaufen und seinen Platz unserem Nachbar zu überlassen.Aus dem Gespräch wurde ziemlich klar dass anfangs ja niemand etwas gegen ein zwei Pferde hatte , mit der Zeit wurden es immer mehr. Zudem ist den Besuchern weder mit Schildern noch persönlicher Ansprache klar zu machen dass die Äpfel in der Wiese dem Besitzer gehören ( Dinge die man eigentlich als Kind lernt ) Man fremde Wiesen nicht einfach befährt und schon gar nicht mit Taschen zum ernten kommt.Keiner möchte für viel Geld so groß einzäunen warum auch.Wir sind nun diejenigen die die Koppel haben da es das einzige Stück Land ist was den Nachbarn gehört :-\ Ob wir möchten oder nicht müssen wir schnellstmöglich wieder einen Zaun im oberen Teil ziehen, da nun die Hunde munter hin und her können und ich unseren nicht im Garten angeleint lassen möchte.Am Rande es geht ganz ruhig zu die Frage ist wie lange ::) Das liebe Tier welches ich streicheln "sollte" hat mir in die Hand gebissen :-\ und unser Schoßhund reagiert eher heftig auf auf ihn zurennende Pferde :-\
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Zuccalmaglio
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Re:Pferdekoppel im Nachbargarten ?

Zuccalmaglio » Antwort #63 am:

Ich will hier nichts zur Sache beitragen, möchte aber darauf hinweisen, daß das ein Faden ist, durch den man sich mit viel Energie, Fantasie, Ziet und Nachdenken durcharbeiten muß und trotzdem zu keiner Klarheit kommt. Das nervt.Oder bin ich der einzige, der den Sachverhalt zur Gänze immer noch nicht verstanden hat? Wem gehört was ab welchem Zeitpunkt zu welchen Konditionen? Was waren zu welchem Zeitpunkt die Änderungen und wie ist dem gegenüber die Praxis? Miete, Pacht, Eigentum, Gewohnheit? Alles geht ziemlich durcheinander. Bin ich zu anspruchsvoll, wenn ich verlangen würde, Sachverhaltsbeschreibungen etwas eindeutiger formuliert abzugeben?
Tschöh mit ö
Casa

Re:Pferdekoppel im Nachbargarten ?

Casa » Antwort #64 am:

Oder bin ich der einzige, der den Sachverhalt zur Gänze immer noch nicht verstanden hat?
Nein, bist Du nicht. Mir geht das genau so. Deshalb habe ich auch nichts dazu geschrieben. Ähnliche Situationen habe ich aber schon öfter in Foren erlebt, wenn persönliche Empörung und (vermeintlich) juristische Sachverhalte im Spiel sind.Mir kommt das Ganze ein bisschen so vor wie die Schilderungen der Menschen, die aus der Stadt aufs Land ziehen und sich dann über Hahnengekrähe, quakende Frösche und Güllegeruch beschweren.
Bin ich zu anspruchsvoll, wenn ich verlangen würde, Sachverhaltsbeschreibungen etwas eindeutiger formuliert abzugeben?
Und wieder: Nein, bist Du nicht.
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M
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Re:Pferdekoppel im Nachbargarten ?

M » Antwort #65 am:

Mir kommt das Ganze ein bisschen so vor wie die Schilderungen der Menschen, die aus der Stadt aufs Land ziehen und sich dann über Hahnengekrähe, quakende Frösche und Güllegeruch beschweren.
Wollte das so nicht direkt schreiben aber umgekehrt wird ein Schuh draus ;) Ich bin auf dem Land groß geworden habe ohne Zäune gelernt wem welches Obst ist und wo kaum sichtbare Grenzen liegen.Die Pferdehalter sind aus der Stadt gezogen ( ich rein) weil ja viel Land billig und die wollen alle verkaufen ;) Dem ist nicht so :-\ Daher der Zirkus.Niemand der auf dem Land groß wurde fällt ungefragt Bäume oder macht Zäune um !Ist aber komplett OT wollte es nur nicht so stehen lassen Sachverhalt immer mehr Pferde kein Platz Gemüsegarten in Reihenhauslage wird zur Koppel umgestaltet.Das hat bei mir persönlich nach allem vorher das Faß zum überlaufen gebracht damit hast Du recht !Unser Nachbar Gott hab ihn selig hätte uns ( mit Einverständnis der Eltern und Großeltern ) den Hosenboden versohlt hätten wir mit Tüten und Taschen seine Bäume geleert !Mal gemopst ja Nachbars sind besser aber nicht so !
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Lilo
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Re:Pferdekoppel im Nachbargarten ?

Lilo » Antwort #66 am:

Hallo M,bitte nur mit "ja" oder "nein" antworten.Bist du der Eigentümer des Grundstücks auf dem sich die Koppel befindet?
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lonicera 66
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Re:Pferdekoppel im Nachbargarten ?

lonicera 66 » Antwort #67 am:

Die Lage verschärft sich zusehends da viele Alteingesessene (wie wir) aus den bekannten Gründen ( zertrampeln alles, fressen alles, stinken und was sie nicht mögen nehmen die regelmässigen Besucher von den Wiesen mit ) lieber den Bauer umsonst mähen lassen wie für wenig Pacht den Ärger (und kein Obst/Nüsse) zu haben.Eine kurzfristige Lösung ist nicht in Sicht.
Tut mir leid, M, Du schreibst für mich so unzusammenhängend, das ich, wie die anderen Poster hier auch, kaum eine Kernaussage herauslesen kann.Trotzdem zu Deinem Thema: Egal, wem jetzt was gehört, oder nutzen darf:Die Wiese muß ordentlich gepflegt werden, wenn dort Pferde ´draufstehen.- Pferdeäppel sammelt man täglich ab (dann stinkt es auch nicht)- der Bodenverdichtung durch die Tiere muß regelmäßig entgegengewirkt werden- das Gras will gepflegt sein, wenn die Tiere sich davon ernähren sollen, auf Dauer wird das von Dir genannte Grundstück zur Ernährung der Tiere sowieso nicht reichen.- der anfallende Mist muß (zumindest bei uns in Niedersachsen)regelmäßig abtransportiert werden, darf nicht als Misthaufen an der Weide gelagert werden.- bei Haltung von Hengsten ist eine Mindesthöhe des Koppelzauns einzuhalten (hier 1,80m)-die Tiere müssen wenigstens einen Unterstand auf der Weide haben(Vorschrift in NS), dafür bedarf es wieder einer Baugenehmigung.Du siehst, ein Pferdehalter hat vieles zu bedenken, somit liegt die Vermutung nahe, das es sich bei der Weidenutzung um eine Übergangslösung handelt. Also ist ein Dauerzustand wohl eher nicht zu erwarten. Kläre das doch mal...bevor Du auf "agro" gehst.Ich befinde mich in der selben Situation wie Du, meine Nachbarin hält ebenfalls 5 Pferdchen auf einem ähnlich großen Grundstück neben uns. Da sie eine sog. Offenstallhaltung betreibt, sind die Tiere nur im Winter am Haus untergebracht, im Sommer bleiben sie auf der benachbarten Weide. Da die Pferde nur über Winter hier sind, und ich im Winter nicht beim Kaffee im Garten sitze, stört mich auch der Misthaufen direkt an meinem Zaun nicht.Und noch etwas: Pferde sind FLUCHTTIERE, keine alles niedertrampelnden Killermaschinen....Wenn Dich die Hunde und Katzen des Nachbarn in Deinem Garten stören, bist Du sogar selbst verpflichtet, dafür zu sorgen, das diese nicht auf Dein Grundstück gelangen und wenn Du die Pferde nicht sehen willst, ziehe einen 1,80m hohen Sichtschutzzaun...in diesem Sinne...
liebe Grüße
Loni

Ich bin der Schatten, der die Nacht durchflattert und nicht "Everybodys-Darling"

Auch wenn ich bald 60 werde... Du kannst trotzdem auf meine Schuhe aufpassen, wenn ich auf der Hüpfburg bin.
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