News: Problem bei der Anmeldung? Bitte Mail über das Kontaktformular ganz unten!

Nachbars japanischer Knöterich, Fallopia japonica (Gelesen 12203 mal)

Hier bist du richtig, wenn du nicht genau weißt, wohin mit deiner Frage oder deinem Thema!

Moderatoren: Nina, Phalaina, cydorian, partisanengärtner, AndreasR

Antworten
leonora
Beiträge: 2409
Registriert: 26. Apr 2010, 10:37

Re:Nachbars japanischer Knöterich, Fallopia japonica

leonora » Antwort #30 am:

Es gibt im Internet juristische Einschätzungen zur Beeinträchtigung von Nachbargrundstücken durch Wurzelausläufer und Rhizome, z. B. hier durch Essigbäume oderhier durch Bambusrhizome.Mit Sicherheit gilt analoges für ähnlich invasive Stauden wie z.B. besagten Knöterich.Auch für das Überwuchern von Gehölzen durch Kletterpflanzen aus Nachbars Garten (z. B. durch Clematis vitalba oder Schlingknöterich, evtl. auch Hopfen?) wird Entsprechendes gelten.Die Frage ist nur: Auch wenn mein Nachbar durch Nichtstun zeigt, dass ihm das nachbarschaftliche Verhältnis zumindest gleichgültig ist - soll ich dann mit der juristischen Keule kommen?Vielleicht dann, wenn im Garten oder am Haus tatsächlich ein echter Schaden eintritt, z.B. durch Bambusrhizome, die meine Terrasse anheben. Sonst würde ich in den meisten Fällen äußerst zurückhaltend sein. Oft ist so etwas der Start eines langjährigen Kleinkriegs, an dessen Ende es nur Verlierer gibt.
Die Schweizer machen es vor, wie es gehen könnte.Breitet sich eine Pflanze vom Nachbargrundstück unterirdisch auf den eigenen Garten aus, wie das etwa der Bambus tut, kann man sich auf die Eigentumsschutzbestimmung nach dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) berufen und vom Nachbarn Maßnahmen verlangen, die ein zukünftiges Überwachsen verhindern.Und nicht nur künftiges Überwachsen muss verhindert werden. Klar, dass der Verursacher auch bereits entstandene Schäden reparieren/sanieren muss.Klare rechtliche Rahmenbedingungen können ja durchaus auch erzieherisch wirken. Wenn sich erst mal rumspricht, dass man für die Schäden seines Bambus haftet, wird vielleicht sorgsamer damit umgegangen. LGLeo
Hemsalabim
Benutzeravatar
fars
Beiträge: 14750
Registriert: 23. Sep 2005, 21:45

Re:Nachbars japanischer Knöterich, Fallopia japonica

fars » Antwort #31 am:

Liest man den Artikel durch, sind auch die Schweizer Regelungen nicht ganz eindeutig. Wie hier in D.Es kommt halt darauf an:1. Was da wächst2. Wie es wächst3. Ob es Schaden anrichtet4. Wie das Gericht es bewertet.Inzwischen spielt auch die Ökologie eine bedeutende Rolle, so dass Kappungs- oder Beseitigungswünschen nicht mehr so ohneweiteres entsprochen wird. Mit anderen Worten: Heute ist unter Umweltgesichtspunkten eine Grundstücksbeeinträchtigung eher zumutbar, als noch vor einigen Jahren.
Benutzeravatar
SusesGarten
Beiträge: 1173
Registriert: 24. Dez 2010, 15:02
Kontaktdaten:

Unterer Niederrhein, linke Seite, NRW, 8a, 23 m NN

Re:Nachbars japanischer Knöterich, Fallopia japonica

SusesGarten » Antwort #32 am:

Wir haben im letzten Jahr ein neues Haus gesucht. Wir hatten eins im Wald gefunden. Es war eine wunderschöne Lage an einer großen Wiese. Im sehr großen Garten große Eichen und massenhaft Riesenknöterich. Der kam an jeder Ecke, auch schon direkt an der Hausmauer raus.Ich bin so froh, dass wir das Haus nicht genommen haben. Wir wären dem Knöterich nie Herr geworden.Gruß, Susanne
Viele Grüße, Susanne
Benutzeravatar
Gänselieschen
Beiträge: 21629
Registriert: 9. Jun 2005, 12:18
Region: Ost - Brandenburg
Höhe über NHN: ca. 40 m ü. NHN
Bodenart: Sand Sand Sand Sand
Winterhärtezone: 7a: -17,7 °C bis -15,0 °C

Es gibt nichts Gutes, außer, man tut es.

Re:Nachbars japanischer Knöterich, Fallopia japonica

Gänselieschen » Antwort #33 am:

Nie würde ich nicht sagen - aber ihr hättet auf lange Sicht schuften müssen - und im Grunde hat man ja in seinem Leben auch noch was anderes vor, als nur im Dreck zu wühlen.L.g.
Antworten