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Geräteschuppen im Außenbereich (Nds) (Gelesen 1717 mal)
Moderatoren: Nina, Phalaina, cydorian, partisanengärtner, AndreasR
Geräteschuppen im Außenbereich (Nds)
Guten Tag, in den Baurechtsforen habe ich keine Antwort gefunden, vielleicht eher hier.Ich beabsichtige, im Aussenbereich (!) auf ein Gartengrundstück ein kleines Gerätehaus zu setzen. Es existiert bisher keines, die benachbarten Gärten haben Schuppen, teilweise 60 – 70 Jahre alt. Meine Nachforschungen, ob das Vorhaben überhaupt zulässig, genehmigungsfähig oder -frei ist bei Landkreis und Gemeinde liefen bisher ergebnislos, weil kein Sachbearbeiter befähigt oder ausreichend charakterstark ist, eine verbindliche Aussage zu treffen. Hat jemand ähnliches (in Niedersachsen) erlebt und ist erfolgreich zu einem Gartenschuppen gekommen?Manchmal hört man Aussagen wie „:.. alles unter 3m x 3m ist genehmigungsfrei“ oder „.... was in einem Tag wieder abgerissen werden kann, ist erlaubt....“. Ob sich derlei wohl in irgendeiner Rechtsnorm findet??Entnervt – die Autorin
Re:Geräteschuppen im Außenbereich (Nds)
Hallo Gülisar!Vermutlich findest du hier die Lösung deines Problems. Achte aber auf Außengebiet oder nicht Außengebiet. Viel Erfolg!