Eine Fortsetzung, wie auch immer, folgt bestimmt.

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Eine Fortsetzung, wie auch immer, folgt bestimmt.
Die Gartenbau-BG ist bundesweit organisiert und hat ihren Sitz in Kassel.Das Gesetz (Landesgesetz Ba-Wü?)
Das ist so nicht richtig. Reine Haus- und Ziergärten sind nicht versicherungspflichtig! § 123 Abs. 2 SGB VIIIch habe mich gerade bei der landwirtschaftlichen BG informiert und mir wurde der folgende Darstellung gegeben, nach dem ich auf den §123 Abs. 2 hinwies:Im Falle reiner Haus- und Ziergärten, die grundsätzlich auch über 2500 m² nicht versicherungspflichtig seien, werde der Vorgang an die Gartenbau BG weitergegeben, die ab einer Fläche von über 2500 m² prüfen würde, ob die Einschätzung als reiner Haus und Ziergarten zutreffend ist.Die Gartenbau BG in Kassel erweckt hier allerdings den Eindruck, als bestünde eine Versicherungpflicht gundsätzlich ab 2500 m².Ich hab' anschließend die Gartenbau BG in Kassel angerufen und sie nach ihrer Einschätzung befragt.Mdl. Auskunft der Gartenbau BG kurz zusammengefasst: Die Auslegung des Sozialgesetzbuches VII folge dem Gesetzeskommentar Bereiter-Hahn / Mehrtens, Kommentar zur Unfallversicherung und der interpretiere die Haus- und Ziergärten über 2500m² grundsätzlich als landwirtschaftliche Unternehmen.Andere interpretieren das offenbar andersDas Gesetz (Landesgesetz Ba-Wü?) sieht aber vor, dass für Besitzer von Gärten, die größer sind als 25 ar, grundsätzlich eine Zwangsmitgliedschaft besteht.
Offenbar kann sie das leider auch.... dass sie sich ... aufführt, als könne sie machen, was sie will. ..