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Versicherungspflicht ab 2.500 qm (Gelesen 77288 mal)
Moderatoren: Nina, Phalaina, cydorian, partisanengärtner, AndreasR
Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Tja - aber was tun. Ein vorerst (noch nicht rechtskräftig stand dort) gewonnener Fall - wie in Tiarellos Link - ist ja wohl wie ein 6er im Lotto mit Zusatzzahl. Ob man aus der Nummer raus kommt wenn man einen Teil pro forma verpachtet?
Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
vielleicht - aber eigentlich gehört diesem drachen der kopf abgeschlagen und nicht der blick verschleiert. 

Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
ich könnte wirklich schreien vor unverständnis, wut und verzweiflung, dass privatgärten angeblich rechtmäßig als landwirtschaftliche unternehmen gelten sollen!
Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Das kann man...laut Anwaltsauskunft... jederzeit machen.Ob man aus der Nummer raus kommt wenn man einen Teil pro forma verpachtet?
Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Ja, machen kann man das sicher. Aber erkennen das auch die Wegelagerer an oder pochen die evtl. drauf, dass es immer noch Eigentum ist.
Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Irgendwer muss denen doch diese ungeheuerlichen und aus meiner Sicht höchst fragwürdigen Rechte eingeräumt haben. Verstehen tu ich das allerdings nicht - auch nicht nach so vielen Seiten. Wenn sie im Schadensfall wenigstens zahlen würden. Aber wenn ich richtig gelesen habe, tun sie das auch nicht. Nur abkassieren.ich könnte wirklich schreien vor unverständnis, wut und verzweiflung, dass privatgärten angeblich rechtmäßig als landwirtschaftliche unternehmen gelten sollen!
Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Genauso sehe ich das auch, darum versuche ich gerade einige Leute zu mobilisieren. Die schnellste Öffentlichkeit, die man schaffen könnte, wären die Offenen Gärten. Da kann man viele erreichen, wenn man an den Aktionswochenenden informiert, denn laut Berufsgenossenschaft ist ja jeder Garten ab 2500 qm betroffen und kleinere Gärten, wenn deren Hilfen eine bestimmte Anzahl an Arbeitsstunden erreichen. Nur leider kann ich das Verhalten zumindest zweier Organisatorenteams, die entweder gar nicht reagieren oder das Problem den betroffenen Gartenbesitzern überlassen, nur so deuten, dass man nicht Gefahr laufen will, dass Gartenbesitzer abspringen oder sich neue finden, die an dieser Veranstaltung teilnehmen möchten.vielleicht - aber eigentlich gehört diesem drachen der kopf abgeschlagen und nicht der blick verschleiert.
Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Wie jetzt - man will keine neuen?Gibt es nicht so was wie Sammelklagen?
Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Im Fall einer Verpachtung kann man sein Eigentum nicht mehr nutzen, da man das jemand anderem überlassen hat, was dem Pächter auch die Verpflichtungen einhandelt, die sonst beim Eigentümer wären. Und wie gesagt, darf man laut Anwalt über sein Eigentum zu jederzeit frei verfügen.Ja, machen kann man das sicher. Aber erkennen das auch die Wegelagerer an oder pochen die evtl. drauf, dass es immer noch Eigentum ist.
Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Oh...entschuldigung. Vor Aufregung über dies Thema, hab ich mich gedanklich verfusselt. Es soll natürlich heißen "oder sich keine neuen finden..."Wie jetzt - man will keine neuen?
Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
hm, das richtet sich eigentlich gegen die rechtmäßigkeit/verfassungsmäßigkeit eines gesetzes - zuvor festzustellen wäre aber wohl, ob wir hier dem sgb oder einer rechtsauffassung der gartenbau-bg entgegenstehen... 
