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Kirschbaum vom E-Werk freigeschnitten oder verstümmelt? (Gelesen 2651 mal)
Moderator: AndreasR
Kirschbaum vom E-Werk freigeschnitten oder verstümmelt?
Um die Stromkabel freizuschneiden war eine vom Elektrizitätswerk beauftragte Firma in unserem Garten und jetzt sieht unser Kirschbaum so aus wie auf dem Bild unten.Ist das in Ordnung, daß der Baum so geschnitten wurde, daß die Stümpfe z. T. 30cm lang in den Himmel ragen ?Darf die Firma ohne jede Ankündigung - an dem einzigen Tag in der Woche, an dem niemand zuhause ist - meinen Garten betreten und den Baum beschneiden ? Daß sämtliche Stauden, die unter dem Baum gepflanzt sind, abgeknickt sind, daß 2 junge Sträucher, die in der Nähe des Baumes stehen, keinen einzigen unversehrten Ast mehr haben, kann ich verschmerzen, aber um den Baum mache ich mir schon Sorgen.Kann ich selbst etwas tun, um den Baum zu retten ?Für jeden Tip bin ich dankbar.herzliche Grüße Merry
Re:Kirschbaum vom E-Werk freigeschnitten oder verstümmelt?
Hallo!Das empfinde ich ja als Frechheit! Am Anfang des Jahres haben sie das mit unseren (mal schön aussehenden) Tannen gemacht, die an der Straße stehen. Ohne Rücksicht auf verlußte sind sie dort mit einem Schneidegerät entlang gefahren. Informiert wurden wir nicht darüber!Da wir jedoch leider keinen Kirschbaum haben, kann ich Dir nichts zur Rettung des Baumes sagen. Die Frage ist nur, ob sie einfach so in Euren Garten gehen durften, ohne daß ihr da wart! Da kann man ja fast Schadensersatz fordern!
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Re:Kirschbaum vom E-Werk freigeschnitten oder verstümmelt?
bei uns in Ö tun sie das auch. damit sie zu dem einen ast kommen, den sie schneiden mussten (wir haben den baum immer selber nach den angaben eines für den schnitt verantwortlichen mannes geschnitten, dessen angaben für seinen nachfolger falsch sind, die abstände baum-leitungen müssten grösser sein
) haben sie für ihre plattform 3 andere hauptäste ganz knapp am stamm gekappt.in Ö gibts keine möglichkeit dagegen was zu tun.lg, brigitte

will bitte jemand meine tippfehler? Verschenke sie in mengen. danke ;-)
Re:Kirschbaum vom E-Werk freigeschnitten oder verstümmelt?
Schau mal ins Grundbuch. Wenn dort ein Überleitungsrecht eingetragen ist, verbindet sich das möglicherweise auch mit einem jederzeitigen Betretungsrecht des Grundstücks. Was ja auch im Prinzip sinnvoll ist. Dennoch wäre es ein Leichtes gewesen, sich mit dir zuvor ins Benehmen zu setzen. Ich habe bei anderer Gelegenheit mal sofort die Polizei geholt, als Handwerker während meiner Abwesenheit auf meinem Grundstück rumstapften, um am Nachbarhaus etwas zu reparieren. Latschten mir da durch wertvolle Pflanzen. Interessiert doch einen Dachdecker nicht, was da unter seinen Füßen zu Brei wird.Deinem Kirschbaum (Sauerkirsche?) wird die Stutzaktion recht wenig ausmachen. Kirschen sind Überlebenskünstler und schlagen wieder kräftig aus. Dennoch würde ich mir einen Fachmann holen (Gartenbauverein?), der die Kirsche noch einmal besser stutzt.Darf die Firma ohne jede Ankündigung - an dem einzigen Tag in der Woche, an dem niemand zuhause ist - meinen Garten betreten und den Baum beschneiden ?
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Re:Kirschbaum vom E-Werk freigeschnitten oder verstümmelt?
Hallo, Merry,
wenn sowas NICHT im Grundbuch steht, darf niemand ohne deine Zustimmung das Grundstück betreten (Ausnahme: brandakute Gefahr, etwa eine durch Sturm gerissene Stromleitung oder ein vom Umkippen bedrohter Leitungsmast oder Dachständer) geschweige denn irgendwas an deinem Eigentum - Baum, Garten etc. - verändern. Schon das bloße Betreten ist Hausfriedensbruch und strafbar (allerdings kein "Offizialdelikt", das Polizei und Staatsanwalt von sich aus verfolgen; hier tun sie's erst dann, wenn du Anzeige erstattest). Wenn das unerlaubte Betreten deines Grundes zu Schäden führt - wie du sie ja schilderst -, kann das auch zivilrechtliche Folgen haben, sprich: Schadensersatzansprüche begründen. Bei uns gibt's Freileitungen und keinerlei Grundbucheinträge; da sind die Stromversorger-Leute vorsichtig, ohne vorherige Absprache riskieren sie nix. War nicht immer so, vor Jahren haben sie versucht, sich "hoheitlich" aufzuführen; aber wir haben ihnen damals die Rote Karte gezeigt, seither geht's. Hortus Rat, den Baum nachschneiden zu lassen, ist gut. Zusätzlich solltet ihr unbedingt alle Garten-Schäden fotografisch dokumentieren und den Baumpfleger um ein schriftliches Statement zu der Sägeaktion bitten. Für den Fall, dass die Sache ein juristisches Nachspiel kriegt - oder auch für die Lokalzeitung, die das sicher auch interessiert. Schöne GrüßeQuerkopfSchau mal ins Grundbuch. Wenn dort ein Überleitungsrecht eingetragen ist, verbindet sich das möglicherweise auch mit einem jederzeitigen Betretungsrecht des Grundstücks. ...
"Eine Gruppe von ökologischen Hühnern beschloss, jenes Huhn zu verbannen, das goldene Eier legte, weil Gold nicht biologisch abbaubar sei." Aus: Luigi Malerba, "Die nachdenklichen Hühner", Nr. 137
"Wer für alles offen ist, kann nicht ganz dicht sein." (NICHT von Kurt Tucholsky)
"Wer für alles offen ist, kann nicht ganz dicht sein." (NICHT von Kurt Tucholsky)
Re:Kirschbaum vom E-Werk freigeschnitten oder verstümmelt?
Re:Kirschbaum vom E-Werk freigeschnitten oder verstümmelt?@merry,ich wäre froh, wenn bei mr jemand meinen inzwischen ins riesenhafte gewachsenen süßkirschenbaum ein stückchen absäbeln würde. und auch noch umsonst. ich muß das immer selbst tun und es ist nicht ganz ungefährlich, mit der motorsäge hoch oben in der krone...jedenfalls machen das inzwischen viele besitzer älterer, großer kirschbäume, daß sie ihre bäume alle paar jahre ein paar meter kappen. das erleichtert die ernte ungemein, und den bäumen scheint das nicht zu schaden.gruß
Re:Kirschbaum vom E-Werk freigeschnitten oder verstümmelt?
Hallo Merry,ich habe im Grundbuch (Zweite Abteilung) ein Freileitungsrecht stehen.Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die einfach so Dein Grundstück betreten dürfen.Bei mir sollten mal Vermesser aufs Grundstück für den Straßenbau. Das wurde im Amtsblatt für alle betroffenen Grundstücke veröffentlicht.Nach irgendeinen §§ ist man verpflichtet, Zugang zum Grundstück zu gewähren.Ich würde mich mal informieren, ob in Deinem Fall die Sache bekannt gegeben worden ist.Auf jeden Fall würde ich mich über die nicht fachgerechte Entfernung der Äste beschweren. Der Baum sieht ja wirklich gruselig aus.LGCaro