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... In RarePlants "Terms of Business" steht:"Unless insurance is requested & and paid for plants travel at the buyer's risk"
oh. gilt das denn wirklich, bzw. welches recht gilt hier? bisher bin ich davon ausgegangen, dass der verkäufer in jedem fall verantwortlich für seinen vertragsteil ist, also die (erfolgreiche) lieferung der ware. mir ist genau sowas mal mit mozartkugeln aus salzburg passiert - angeblich von der konditorei abgeschickt und danach abgebucht, aber angeblich nicht zu kontrollieren, dabei leider nie (bei mir jedenfalls nicht) angekommen. aussage stand gegen aussage! das kreditkartenunternehmen hat das nach meiner dann doch vor ärger über die wurstigkeit getanen beschwerde bearbeitet und (nach rücksprache der bank mit mir/prüfung) hatte ich irgendwann mein geld wieder zurückgehabt.
"Unless insurance is requested & and paid for plants travel at the buyer's risk"
na, ganz so einfach isses nicht, RP muss schon nachweisen, dass sie was geschickt haben - und wohin. Es wird ja alles unterschrieben, sollte also nachzuvollziehen sein.
Nur langweilige Naturen sind frei von Widersprüchen. (Erich Mühsam 1878-1934)
Irm, hoffnungslos ist es bei PC noch nicht. Siehe #658.Es gibt hier im übrigen auch bereits einen ähnlichen Thread. Vielleicht kann man beide zusammenführen.
Es kommt drauf an, welches Recht gilt (deutsches/britisches).Dann kommt es drauf an, wer gewerblich/privat ist, ob es AGB gibt, ob diese im Allgemeinen gültig und im Besonderen für einen Käufer aus D bindend sind, sehr schwierig, das Ganze!Davon ab: bloß keinen internationalen Rechtsstreit aufkommen lassen, da gibts nur loser (die beiden Parteien) und die Gewinner sind die damit befassten Anwälte.
Irm, hoffnungslos ist es bei PC noch nicht. Siehe #658.Es gibt hier im übrigen auch bereits einen ähnlichen Thread. Vielleicht kann man beide zusammenführen.
Danke aber ich habe jetzt per e-mail die Ranz. und Paris japonica bei Kevock bestellt, bei denen ich noch eine Bestellung von sommerblühenden Zwiebeln offen habe. Die werden Mitte/Ende März geliefert. In kürzester Zeit hatte ich eine Rückmail, dass beide Bestellungen zusammengefasst worden sind und das Porto daher nur einmal anfällt. So ein Service gefällt mir besser Sollte von RP doch noch was kommen, dann habe ich halt die beiden Pflanzen doppelt, auch wurscht, dann gibts wenigstens vielleicht mal Samen.
Nur langweilige Naturen sind frei von Widersprüchen. (Erich Mühsam 1878-1934)
Es kommt drauf an, welches Recht gilt (deutsches/britisches).Dann kommt es drauf an, wer gewerblich/privat ist, ob es AGB gibt, ob diese im Allgemeinen gültig und im Besonderen für einen Käufer aus D bindend sind, sehr schwierig, das Ganze!Davon ab: bloß keinen internationalen Rechtsstreit aufkommen lassen, da gibts nur loser (die beiden Parteien) und die Gewinner sind die damit befassten Anwälte.
Um das alles kümmert sich doch die VISA Karten Gesellschaft. Die wollen doch, dass ihre Kunden zufrieden sind Das Formular, das die Bank für mich heute ausgefüllt hat, hatte schon eine Rubrik "ich hab bezahlt, aber nix bekommen". Man sagte mir aber, dass das seeeehr lange dauert.
Nur langweilige Naturen sind frei von Widersprüchen. (Erich Mühsam 1878-1934)
aber ich habe jetzt per e-mail die Ranz. und Paris japonica bei Kevock bestellt, bei denen ich noch eine Bestellung von sommerblühenden Zwiebeln offen habe. Die werden Mitte/Ende März geliefert. In kürzester Zeit hatte ich eine Rückmail, dass beide Bestellungen zusammengefasst worden sind und das Porto daher nur einmal anfällt. So ein Service gefällt mir besser
Exakt so lief das bei mir bei Kevock auch - beide Lieferungen wurden auf meine E-Mail, die sofort beantwortet wurde, anstandslos zusammengefasst.Bei zwei anderen Anbietern - bulk und simon - warte ich hingegen nach mehrmaliger Anfrage über die Lieferbarkeit von Pflanzen bis heute auf eine Antwort. Eine der Anfragen liegt inzwischen Monate zurück und hat sich für mich erledigt.