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Versicherungspflicht ab 2.500 qm (Gelesen 78048 mal)
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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Dietilia: Ich habe deine Post interessiert gelesen, obwohl ich gar nicht betroffen bin.Für mich hört sich das alles so an, als sich ob hier ein einzelner 'Paragrafen-Reiter' seine Sporen unter allen Umständen verdienen will.Wenn die sich erst mal stur stellen kann man meist nur noch die Zähne zusammenbeissen. Eine übergeordnete Stelle/Person gibt es wohl nicht, wo man mal nachhaken könnte? Wir hatten z.B. mal beim AA Erfolg damit, als der zuständige Sachbearbeiter auf keinen Fall unsere berechtigten Ansprüche anerkennen wollte mit Spitzfindigkeiten. Wir haben uns direkt an den Direktor des hiesigen AA gewandt uns beschwert über die Art der Bearbeitung, unseren Fall vorgetragen, und siehe da - es ging doch.Wenn man liest, dass dann in Bayern jemand abschlägig Bescheid bekommt, der über der angebenen qm-Zahl liegt, fragt man sich wirklich ob die noch alle Tassen im Schrank haben.Mitfühlenden Gruss kat
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Der Zweck heiligt nicht die Mittel.
Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Man möge mir verzeihen, dass ich in diesem Thread nicht alles, sondern nur die ersten 5 und die letzten 5 Seiten gelesen habe.Es scheint ja in den aktuellen posts, als wäre es tatsächlich so, dass ein privater Gartenbesitzer oder -pächter, der alleine auf seinem über 2500 m² großen Grundstück zum Vergnügen herumwerkelt - ohne Helfer und ohne Gewinnerzielungsabsicht - Beiträge an die BG zahlen soll. Ich hoffe, ich verstehe dieses resignierte Fazit richtig.Ich glaube dennoch - aufgrund von Knorbs Zitaten aus dem SGB ganz am Anfang des Threads, und aufgrund eigener Erfahrungen - dass das so nicht stimmen kann.Bei uns hat es die Bau-BG versucht. Wir haben gebaut (d.h. bauen lassen) und einen Teil Eigenleistungen erbracht. Zwei Jahre später schrieb uns die Bau-BG, wir hätten widerrechtlich nicht gemeldet, dass wir selber mitgebaut hätten und dabei natürlich auch Helfer beschäftigt hätten. Sie stellten uns einen Höchstbetrag in Rechnung, mit Fristsetzung. Wir haben Widerspruch eingelegt - mit dem Tenor, dass nur wir beide, die Eigentümer, Hand angelegt hätten - wir hätten keine Helfer beschäftigt. Nach einigem Hin und Her wurde unserem Widerspruch stattgegeben - da eine BG-Versicherungspflicht nur besteht, wenn man Fremdhelfer (und fremd ist auch Onkel Jupp !) beschäftigt.Das ist m.E. auch der Grundgedanke: Einer Berufsgenossenschaft beitreten muss man nur, wenn man (irgendwie) Arbeitgeber ist.Dass einem bei einer Grundstücksfläche von über 25 ar Landwirtschaft unterstellt wird, finde ich pikant. Weil wir nämlich unsere Pläne für unseren halben Hektar verboten bekamen, weil wir eben keine Landwirte sind. Das war wunderhübsch grotesk:Wir haben 5000 m² Gründlandbrache gepachtet. Zu unserer Freude und mit naturschützerischen Hintergedanken: Hier brüten Neuntöter und Sumpfrohrsänger und noch vieles mehr, und wir wollten es so erhalten. Also extensiv mähen usw. Erster Gedanke: Schafe!! Beweidung!Nachgefragt bei der Stadt: Nein, das geht nicht, denn Sie dürfen im Landschaftsschutzgebiet auf Grünland keinen Unterstand (gar kein Gebäude!!) errichten, wenn Sie kein Landwirt sind. Hm.Bei einer Wanderung in der Gegend einen Züchter entdeckt, der Soay-Schafe züchtet, absolut widerstandsfähig, kommen von den Hebriden, werden nicht geschoren, brauchen nichts als eine Hecke zum Schutz. Wieder angerufen beim Herrn von der Stadt: Er war begeistert, tolle Rasse, nie gehört!! Nein, halten dürfen Sie die nicht. Warum denn nicht? Das Tierschutzgesetz schreibt zwingend einen Unterstand vor - auch wenn die Rasse keinen braucht. Und Sie dürfen keinen Unterstand bauen, da Sie ja keine Landwirte sind ................
Herzlichst, Windsbraut
Erfolg verändert den Menschen nicht. Er entlarvt ihn.
Max Frisch
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Max Frisch
Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Amur: Das ist keine Sache, die je nach Bundesland geregelt wird, wenn ich dich richtig verstanden habe. Die Gartenbau-Berufsgenossenschaft ist bundesweit zuständig und Gärten unter 2500 qm interessiert sie nicht. Allerdings haben sie auch keine Handhabe alle Gärten ab dieser Größe zu erfassen, obwohl doch alle versicherungspflichtig wären...laut deren Aussage.kat: Es handelt sich hier leider um mehr als einen Paragraphenreiter. Wir sind schon einige Gartenbesitzer, die Sachbearbeiternamen ausgetauscht haben.Den Vorgesetzten, also den Vorstandsvorsitzenden der Sozialversicherungsträger des Gartenbaus habe ich angeschrieben und meine Einwände vorgetragen. Er hatte es nicht nötig mir zu antworten, stattdessen bekam ich einen Brief von einer Frau aus dem Geschäftsbereich Rechtsbehelfe/Rechtsmittel, die mir mitteilte, dass der Berufsgenossenschaft neben den Unternehmen der Erwerbsgartenbaues auch die private Park- und Gartenpflege unterliegt, wenn es um mindestens 2500 qm geht. Dem Versicherungsschutz unterliegen Tätigkeiten wie Rasenmähen, gießen, Anpflanzungen und so weiter. Man kann also ohne die nicht mehr in seinem eigenen Garten schalten und walten. Und wie bitteschön soll man beim Gießen zu Schaden kommen?kat, ich bin ehrlich immer froh, wenn jemand sieht, dass das mit dem gesunden Menschenverstand nicht zu schlucken ist.Windsbraut: Ich habe mal herumgehört, wie andere Berufsgenossenschaften arbeiten und was sie für die Versicherungspflicht voraussetzen. Die Gartenbau-Berufsgenossenschaft ist aber die einzige, deren alleiniges Argument die Gartengröße ist. Alles andere wird von ihr abgebügelt.Mal ganz platt ausgedrückt...da schlendere ich jeden Tag in meinen Garten und mache, wonach mir gerade ist oder was getan werden muss und nach den vielen Jahren weiß man, was man kann oder lieber einem Profi überlässt...was ich machen würde, käme ich mal in die Situation. Was also hat eine Gartenbau-Berufsgenossenschaft mit mir zu tun, wenn das meine Hobby oder meine Leidenschaft ist und nicht mein Beruf. Und warum bin ich plötzlich in deren Augen ein Unternehmer, wenn ich nichts unternehme, was diesen ausmacht?
Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Mit einem guten (!) Rechtsschutz ausjudizieren lassen?
Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Das würde ich sofort in Angriff nehmen, wäre mein Etat entsprechend.
Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Gegen bestehende Gesetze zu prozessieren ist nahezu aussichtslos. Dietilia, Du musst auch Verständnis haben. Knickst Du beim (privaten) Gang durch die Stadt mit dem Fuß um und musst ins Krankenhaus, zahlt Deine Krankenversicherung die Behandlung. Passiert Dir gleiches beim (privaten) Gang durch den Garten, zahlt die BG für den Gartenbau die Behandlung; vorausgesetzt, Du bist dort gemeldet. Bist zu dort nicht gemeldet, landest Du bei den selben Ärzten und Deine Krankenkasse zahlt die Behandlung. Ist das nicht ein Grund, bei der BG einzuzahlen?
„Am Ende entscheidet die Wirklichkeit.“ Robert Habeck
Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Diese "da kann man halt nix machen"-Mentalität ist die Basis für weitere illegale "Gesetze".Die zuständigen Gerichte heben laufend Gesetze auf, die eben nicht korrekt sind. Meist eine mühsame Prozedur.....Gegen bestehende Gesetze zu prozessieren ist nahezu aussichtslos.
Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Und spaziere ich zusammen mit meiner Nachbarin durch den Garten und knicke um, fällt das Ganze unter Nachbarschaftshilfe und dann ist die Berufsgenossenschaft nicht mehr zuständig.Passiert Dir gleiches beim (privaten) Gang durch den Garten, zahlt die BG für den Gartenbau die Behandlung; vorausgesetzt, Du bist dort gemeldet.
Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Das ganze Konzept ist in sich schlüssig.

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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Die gesetzlichen Grundlagen stammen aus der Zeit um 1880. Irgendwie hat die BG-Behörde eine Anpassung an die Neuzeit erfolgreich verhindert.
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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Also zumindest bei den Webauftritten sind die Formulierungen für die Mitgliedschaft doch anders.So betont die LSV für S-H: "Die Größe der bewirtschafteten Fläche ist nicht ausschlaggebend. Dies hat zur Folge, dass selbst für kleinste Bodennutzungen, die mitunter nur hobbymäßig bewirtschaftet werden, Versicherungs- und Beitragspflicht besteht. Entgegen dem allgemeinen Sprachgebrauch ist der Begriff des „Unternehmens“ hier nicht mit Gewerblichkeit oder Gewinnerzielung (wie beim Steuerrecht) verknüpft."In BW wird beiläufig erwähnt, dass die Versicherung nicht an Betriebsgrößen gebunden ist. Das dürfte zumindest ein wenig aufzeigen dass man da nicht drauf erpicht ist jeden größeren Krautgarten zu versichern. Im übrigen schreibt auch S-H in seiner Seite Zuständigkeit "Lediglich Haus-, Zier- und Kleingärten gelten unter bestimmten Voraussetzungen nicht als landwirtschaftliche Unternehmen". Da würde ich doch mal nach den bestimmten Voraussetzungen fragen.Amur: Das ist keine Sache, die je nach Bundesland geregelt wird, wenn ich dich richtig verstanden habe. Die Gartenbau-Berufsgenossenschaft ist bundesweit zuständig und Gärten unter 2500 qm interessiert sie nicht. Allerdings haben sie auch keine Handhabe alle Gärten ab dieser Größe zu erfassen, obwohl doch alle versicherungspflichtig wären...laut deren Aussage....
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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Es gibt die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften (länderspezifisch) und es gibt die BG für den Gartenbau. Letztere ist bundesweit und nach eigenem Bekunden für alle Gärten von über 2500 m² zuständig.
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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Siehe hier.
Die Regierung hat auf das Volk zu hören und nicht das Volk auf die Regierung. (Friedrich Schorlemmer, DDR-Bürgerrechtler)
Herzl.Gruß aus der Schorfheide
netrag
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