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Ackerland (Gelesen 18449 mal)

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Montydon

Ackerland

Montydon »

Hallo zusammen,wir haben die Möglichkeit, zusätzlich zu einem Grundstück daran grenzendes Ackerland zu erwerben.Hat jemand von Euch eine Ahnung, wie wir dieses baurechtlich nutzen dürfen?Darf ich dort z.B. Beete anlegen? Oder Wege? Ist ein Komposthaufen in Ordnung? Geht vielleicht gar ein Gartenhaus?Vielen Dank im voraus!GrußMontydon
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findling
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wortkürze gibt denkweite

Re:Ackerland

findling » Antwort #1 am:

servus montydon!weiß nicht genau wo du wohnst, daher folgender tipp: es gibt auf jedem gemeindeamt (magistrat, stadtverwaltung, oä.) jemanden der mit der grundstückwidmung befasst ist; dieser jemand sitzt meist in der abteilung "bauwesen" und kann dir sagen was laut flächenwidmungsplan die zulässige nutzung für ackerland ist. also einfach mal nachfragen.hier in österreich gibt es strenge beschränkungen für den erwerb solcher flächen-wie das bei dir ist, weiß ich leider nicht.grußfindling
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Gülisar
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Re:Ackerland

Gülisar » Antwort #2 am:

Hallo Monty, deine Anfrage entlockt mir ein bitteres Auflachen. Ich weiß ja nicht wo du wohnst.... . Ein ähnliches Anliegen hat mich einige Tage Recherchearbeit gekostet. Vielleicht sind meine Ergebnisse für dich nutzbar. a) Erwerben des Grundstückes: kann sein, dass du als - angenommener - Nichtlandwirt hinter vorrangigen Ansprüchen von LAndwirten zurückstehen mußt und der Verkauf nicht so einfach wird. Hier weiß ich allerdings nicht, wen du dazu befragen kannst, das Problem hatte ich nicht, zum Glück.b) Grundsätzliches zum Bauen im Außenbereich steht im BAugesetzbuch, das ist Bundesrecht. Danach darf im Außenbereich (ob dein Grundstück darin liegt, weiß die Baugenehmigungsbehörde, bei ldw. Flächen ist sicher davon auszugehen) NUR von Landwirten (und was ein Ldw. ist, regelt für diesen Bereich - BAuen - auch das BauGB. In anderen Bereichen wie Steuern etc. gelten andere Definitionen für LAndwirtschaft und ldw. Flächen, es ist komplett irrwitzig)) gebaut werden, Wirtschaftsgebäude, Tierställe etc. Auch Hochsitze, Geräteschuppen, Zäune (!), Klettergerüste gehören dazu. Kann also sein, dass du als Nicht-Ldw. gar nix (!!)) darfst, nicht mal ein RAnkgerüst, bereits dies wäre eine bauliche Einrichtung. Auch einzäunen darfst du dein Grundstück nur, wenn es der Tierhaltung dient.c) Solltest du aber die Kriterien Landwirtsch. Betrieb nach BAuGB erfüllen, DANN gilt weiterhin die Landesbauordnung (bei uns die nds. LBO).- Hierdrin (im ANhang) wiederum ist geregelt, was genehmigungsfrei bzw. mit genehmigung gebaut werden darf, z. B. Gebäude bis x cbm Rauminhalt etc. ohne Feuerstätte im Aussenbereich. Aber halt nur, wenn du Ldw. bist... .Als Landwirtschaft können auch Gartenbaubetrieb etc. gelten. Wie gesagt, das ist BauGB. D) theoretisch ist es möglich, wenn b) nicht zutrifft, eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Dazu BAuvoranfrage bei BAugenehmigungsbehörde dreifach einreichen, diese befragt dann die Gemeinde und die untere Naturschutzbehörde. Kostet alles erstmal Gebühren, ggf. Statiker und Entwurfsverfasser. Ein Wahnsinnsprocedere für ein GArtenhäuschen oder einen ZAun!.- Als ob man eine KFZ-Werkstatt oder eine LAckiererei mitten im Grünen erreichten wollte!e) Was ich dir nicht raten darf, es wäre vermutlich Anstiftung zum Rechtsbruch: Wenn das Grundstück angrenzt, baue möglichst auf schon bebautem (also nicht im sog. Außenbereich gelegenen) Land im Rahmen der genehnigungsfreiheit deiner LBO. Für eine Einzäunung würde ich ggf. auf dorniges Gebüsch und Benjeshecken zurückgreifen - das ist keine bauliche Einrichtung. Gegen das Anlegen von Beeten und Wegen spricht m. W: nix, da es ja landwirtschaftliche Nutzung im erweiterten Sinne ist. ABer wehe, du legst eine Sitzterasse an......Vermutlich klingen meine Worte ein wenig bitter, aber die Erinnerung, wie heiß ich gelaufen bin in dieser Situation läßt mich noch heute hochkochen. Mit 5 (!) Ämtern habe ich gesprochen (Kataster, Finanz, Gemeinde, BAugenehmigung, AMtsgericht!!!) um zu der Erkenntnis zu gelangen dass in D, was genehmigungsfrei (nach LBO) ist, noch lange nicht erlaubt sein muss (nach BAuGB). Und dass in den Ämtern *** en masse sitzen. Letztlich habe ich noch einen halben Vormittag mit den zuständigen Ministerien in HAnnover telefoniert, weil dort die einzigen kompetenten Leute saßen. neugierig, wie es weitergeht, gülisar
Montydon

Re:Ackerland

Montydon » Antwort #3 am:

Danke für die ausführliche Antwort!Ich werde mich bei der zuständigen Kommune mal schlau machen und Euch auf dem laufenden halten.Vielleicht kann ich zwecks einfacher Baumaßnahmen (Kompost ö.ä) ja auch ein wenig tricksen, habe schließlich einen Landwirt in der Familie. :-X
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Fuchs
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Re:Ackerland

Fuchs » Antwort #4 am:

Das ist schon mal gut. Wenn du es kaufen kannst, verpachte es Papiermäsig an den Bauern. Einen Schopf kann genemigungsfrei von Ihm gebaut werden. Was in dem Schopf drinn ist, ist deine Sache. Halt nicht protzen sondern kleckern.Und sachte vorgehen- net huddle.
knorbs
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Re:Ackerland

knorbs » Antwort #5 am:

@montydoneinschlägig ist das baugesetzbuch (baubg). das gilt bundesweit. schau mal in § 35 baugb, bauen im außenbereich. hier werden die sog. "privilegierten vorhaben" aufgelistet, die im außenbereich genehmigungsfähig sind. gleich vorweg...dein gartenhäuschen kannst dir wohl abschminken....aber...lass doch den landwirt noch vor verkauf eine kleine scheune beantragen + errichten ;) . das zählt dann zum bestandsschutz, wenn du das grundstück übernimmst. mit der einzäunung ist das auch so eine sache...geht normalerweise nicht im außenbereich. müßtest du mal klären, evtl. ist die baubehörde da nicht so streng, wenn der acker direkt neben siedlungsgebiet liegt. aber es gäbe ja noch eine andere möglichkeit. kenn so einen fall aus meiner gegend. mitten im landwirtschaftlich genutzten feldern kenn ich einen garten, da ist der eigentümer hergegangen + hat rings um seinen "acker" dichte hecken mit einheimischen gehölzen gepflanzt....ist besser wie jeder zaun über den ich hopsen könnte (man denke an so liebliche gehölze wie wildrosen, sanddorn + schlehe ;D ). das ist m.e. zulässig, da kein zaun + die umweltbehörde hast du dann eh schon gnädig gestimmt. was du auf deinem "acker" anpflanzst ist deine sache, kann dir niemand was vorschreiben.dem erwerb von ackerflächen steht m.w. nicht dagegen, dass du kein landwirt bist. die ausweisung als landwirtschaftl. nutzfläche bleibt ja. damit verknüpft sind einschränkungen, was die nutzung anbelangt - s. § 35 baugb.also komposthaufen und wege (du wirst ja keine asphaltweg durch dein grundstück legen wollen ;D ) sind da kein thema. schau mal was die landwirte machen...ganze misthaufen legen die in die landschaft + den städter freuts ob der gesunden landluft ;D .noch ergänzt...ein komposthaufen ist doch keine genhmigungspflichtiges bauvorhaben...sowas geht immer. schwierig ist nur gartenhäuschen + einzäunung. fällt mir noch was ein gerade...bekannte von uns haben ein sehr großes grundstück. ein kleiner teil ist bauland, darauf steht deren haus, der rest ist landschaftsschutzgebiet (war mal bäuerliche wiese). links + rechts des grundstücks erstrecken sich hecken bis zu einem bach, der als grundstücksgrenze fungiert. da ging das auch so + zwar ganz offiziell. sie dürfen halt nur nichts bauen in dem teil des grundstücks, das landschaftsschutzgebiet ist...jetzt stehen dort spielgeräte der kinder + gehege für die hasen.
z6b
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Amur
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Re:Ackerland

Amur » Antwort #6 am:

Das Bebauen im Aussenbereich ist so eine Sache. Wie oben schon beschrieben wird auch die Definition Landwirt oder landwirtschaftlicher Betrieb schon genau definert. Wenn da einer eine kleine Landwirtschaft so nebenbei hat, kriegt er meist schon keine Genehmigung mehr im Aussenbereich. Dafür muß die Landwirtschaft eine große Rolle beim Gesamteinkommen ausmachen. Ansonsten würde sich bei so einem ortsnahen Fall mal ein Blick in die Flächennutzungspläne lohnen. Ist die Fläche dort evtl. aufgenommen? Diese Pläne zeigen ja die geplante Entwicklung für die nächsten xx Jahre in der Gemeinde (Baugebiete, Industriegebiete, Straßen...)mfg
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Gülisar
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Re:Ackerland

Gülisar » Antwort #7 am:

Knorbs, Amur,umgekehrt gefragt: Wenn jemand eine Schutzhütte für Tiere ;-) im genehmigungsfreien Umfang baut und es dann ggf. den Behörden überläßt. nachzuweisen, dass es sich dabei NICHT um Landwirtschaft handelt - was kann dann schlimmstenfalls passieren? Ordnungswidrigkeit? Bußgeld? Rückbauverpflichtung?sehr neugierig, gülisar
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Re:Ackerland

Amur » Antwort #8 am:

....dem erwerb von ackerflächen steht m.w. nicht dagegen, dass du kein landwirt bist. die ausweisung als landwirtschaftl. nutzfläche bleibt ja. damit verknüpft sind einschränkungen, was die nutzung anbelangt - s. § 35 baugb.also komposthaufen und wege (du wirst ja keine asphaltweg durch dein grundstück legen wollen ;D ) sind da kein thema. schau mal was die landwirte machen...ganze misthaufen legen die in die landschaft + den städter freuts ob der gesunden landluft ;D ....
Ganz so einfach ist es nicht. Wenn Nicht-Landwirte ein landwirtschaftliches Grundstück erwerben, muß (oder mußte zumindest bis vor ein paar Jahren) dies von einer Behörde genehmigt (ich meine es war das Landwirtschaftamt)werden. Zumindest war dies beim Kauf einer kleinen Obstwiese bei mir der Fall. Müßte mal nachsehen ob ich die Schreiben noch habe. Evtl. wird dann auch die Auflage des Nutzungserhalts also Verpachtung verlangt. Aber die Details kenne ich nicht. Weis nur noch die Diskussionen beim damaligen Kauf. Augrund der Größe bzw. Kleinheit wurde die Fläche dann aber ohne Auflagen freigegeben.Und auch die Feldmisten dürfen nur eine gewisse Zeit existieren. Daß dann ein Gewand weiter die nächste gemacht wird ist klar, schließlich fällt jedes Jahr dasselbe an. Aber es darf eben kein dauerhafter Misthaufen entstehen, bzw. dieser Bedarf dann einer Genehmigung und aller dazu notwendigen Einrichtungen. Welche Maßnahmen die Behörden ergreifen bei Schwarzbauten? Sehr unterschiedlich. Von Abriß bis zur nachträglichen Genehmigung. Und sehr abhängig vom Status des Geländes. Hier ist inzwischen fast alles Landschaftsschutzgebiet und damit noch wesentlich problematischer. mfg
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Fuchs
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Re:Ackerland

Fuchs » Antwort #9 am:

Das ist wieder so ein Ding,Gülisar. Es besteht die Vorschrift, dass für die Tiere ein Unterstand geschaffen werden muss. Aber die verträgt sich oft nicht mit Bauvorschriften und ..........! Die Katze beißt sich in den Schwanz. Das geht oft bis in die Ministerien. Bei uns muß ein Bauer einen Unterstand für Isländer bauen. Doch die Pferde fühlen sich im eisigsten Winter drausen sichtlich wohl. Selbst Regen und Wind macht denen nichts aus. So eine Superintelligente, selbsternannte, Tierschützerin hat sogar jetzt verschiedene Ämter wegen Untätigkeit angezeigt. Die Pferde würden Nierenschäden bekommen und sterben. Dem Bauern ist noch keines gestorben.
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Gülisar
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Re:Ackerland

Gülisar » Antwort #10 am:

Da graust es einem, in diesem unseren Staate......In dem oben zitierten Fall stehen auf mehreren Gartengrundstücken Lauben / Geräteschuppen. Schon vor dem 2. Weltkrieg erbaut. Auf einem dieser Grundstück OHNE SChuppen soll keiner gebaut werden dürfen, da, wie gesagt, Aussenbereich. Das "Aussenbereich" gilt für alle diese Gärten. Die Härte ist aber, dass die Ämter allen Ernstes der Ansicht sind, dass diese uralt-Schuppen unrechtmäßig sind, da ohne Baugenehmigung (Ausnahmegenehmigung) gebaut. MAn stelle sich das vor - hat jahrzehntelang keinen gestört, war wohl eher sinnvoll, da doch diese großen Gärten viel zur Ernährung der Familien beitrugen und nun trabt ein Amtsschimmel daher, der sich wohl nur aus Mikrowellenfutter ernährt und erklärt diese Schuppen für unrechtmäßig......erzürnt, gülisar
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Fuchs
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Re:Ackerland

Fuchs » Antwort #11 am:

Dieser Wahnsinn ist heute normal. Manchmal frage ich mich wer wirklich BSE hat. Geh in unsere Amtsstuben und schau dieVerortnungen und Bestimmungen an. Dassagt schon alles. Was der eine nicht weiß , reglementiert der nächste.
Urs
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Re:Ackerland

Urs » Antwort #12 am:

Mal abgesehen davon, dass jede Verordnung und jedes Gesetz überspitzt angewendet werden kann, Ausnahmen von einer Regel bei Herausgabe u. U. nicht vorausgesehen wurden, ist ja nun gerade das Verbot einer willkürlichen Bautätigkeit im Außenbereich sehr sinnvoll. Ebenso die Beschränkung des Verkaufs landwirtschaftlicher Nutzfläche an Nichtlandwirte bzw. die Einräumung eines Vorkaufsrechts für Landwirte. Man stelle sich die Auswirkungen vor, wenn es diese Beschränkungen nicht gäbe ...
Wer Tippfehler findet, darf sie behalten.
Raphanus
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Re:Ackerland

Raphanus » Antwort #13 am:

Das Anlegen eines Komposthaufens ist mit Vorsicht zu geniessen...sobald tierischer Dung dabei ist, MUSS das ganze auf einer befestigten Fläche gelagert werden, das hat mit Gewässerschutz zu tun..... und soblad die Fläche befestigt ist, hat sich das mit der Kompost-Produktion eh erledigt!
Viele Grüße - Radisanne
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Gülisar
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Re:Ackerland

Gülisar » Antwort #14 am:

Du siehst, Monty, was für eine blödsinnige Idee, den Garten zu vergrößern!!Geh einfach mehr arbeiten, dann kannst du dir mehr Essen und mehr Blumen im Supermarkt bzw. Gartencenter kaufen! Solltest du nicht arbeiten gehen können, weil es für dich keinen Job gibt, dann kauf dir einfach von deiner Sozialhilfe dein Tütenfutter und verdämmere krank und bewegungslos vor der Glotze. Aber glaub ja nicht, du könntest dir so einfach und problemlos einen Zuwachs an Genuss und Freude, Gemüse und Obst, Bewegung, Entspannung und Gesundheit im GArten verschaffen! Es gibt nix, was nicht verboten ist oder einem gründlich verleidet wird, wenn man lange genug fragt!Wo sind die Smileys? Hier gehört jetz ein Ironie-Smiley hin.gülisar
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