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Nachbarsgarten und Efeu....wer ist zuständig? (Gelesen 15942 mal)

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lissisgarten
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Nachbarsgarten und Efeu....wer ist zuständig?

lissisgarten »

Ich habe eine Frage:Wir haben eine Doppelhaushälfte, der Nachbar verputzt seine Fassade gerade und will auf die Grenze eine Holzsichtwand stellen.In unserem ganzen Stadtteil und speziell zwischen unseren beiden Grundstücken wächst Efeu.Der Nachbar möchte, daß das Efeu nicht an der Fassade entlangklettert. Das kann ich verstehen und kann auch darauf achtten.Und er möchte es auch nicht mehr auf seinem Grundstück und legt deshalb Platten vor die neue Sichtschutzwand.Jetzt bat er uns, das gleiche zu tun...damit wir immer rechtzeittig sehen, wenn sich ein Ausläufer zur Holzwand hinbewegt. Diese darf selbverständlich nicht von unserer Seite begrünt werden.Ähm, ist diese Forderung zulässig?Müssen wir dafür sorgen, daß sich kein Efeu mehr auf sein Grundstück verirrt, obwohl in diesem Bereich der reinste Wildwuchs herrscht und seine Platten bestimmt nicht ausreichen?
thomas

Re:Nachbarsgarten und Efeu....wer ist zuständig?

thomas » Antwort #1 am:

Nein, dazu kann er euch bestimmt nicht verpflichten. Allenfalls darf er, nach vorangehender Warnung, Efeu, das von euch zu ihm rüberwuchert, kappen. Das wärs schon.Grussfisalis
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lissisgarten
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Re:Nachbarsgarten und Efeu....wer ist zuständig?

lissisgarten » Antwort #2 am:

Gibt es dazu irgend welche rechtlichen Bestimmungen? Wo kann man das nachlesen?Benötigt er unsere Zustimmung, um eine Holzschutzwand auf die Grenze zu stellen?Wir möchten uns vor einem möglichst konstruktivem Gespräch mit unserem Nachbarn erkundigen, was unsere Rechte und Pflichten sind.......
Sonnenstrahl
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Re:Nachbarsgarten und Efeu....wer ist zuständig?

Sonnenstrahl » Antwort #3 am:

Also, geregelt ist dies im 'Nachbarschaftsrecht', einem bundesgesetz, gilt also in allen Bundesländern einheitlich. (EVtl. greift auch noch eine städtische Bebauungsortnung, aber bei einem Grenzzaun denke ich nicht)Dort sind eigendlich alle Deine Fragen geklärt.Wirklich sehr gut kenne ich mich jedoch nicht aus, nur soviel:- Der Nachbar darf einen Zaun oder eine Sichtschutzwand aufstellen und zwar auf seinem Grundstück direkt 'an' die Grenze (aber 'an' die Grenze und 'auf' der Grenze... naja, ich denke das ist nicht das Problem).- Wie groß/hoch der zaun sein darf regelt das Nachbarschaftsrecht, ich glaube 2m ist Maximum.- Ansonsten darf der Nachbar euch zu nichts verpflichten, ihr könnt mit eurem Garten machen was Ihr wollt, auch einen reinen Efeugarten.- Der Nachbar ist berechtigt den reinen Überwuchs zu beseitigen, also Efeu der zu ihm kommt, er kann euch jedoch nicht verbieten , an der Grenze Efeu wachsen zu lassen. Was die Beflanzug und Gestaltung eures Grundstücks betriff, hat der Nachbar nichts zu sagen.- Die Berankung der Sichtschutzwand. Hmmm... sicher bin ich mir da nicht wie das geregelt ist. Es ist schließlich sein Eigentum und steht auf seinem Grundstück.Nunja, soweit das rechtliche.Wie ihr das nun nachbarschaftlich regelt ist ja eure Sache und kommt auch auf Euer Verhältniss zueinander an. Falls der Nachbar ein nörgler mit guter Rechtschutzversicerung ist, lieber alles schriftlich festhalten.Aber anders gesagt. So ne Sichtschutzwand kann doch auch recht nett sein. Einigt euch doch darauf, dass ihr ein wenig auf den Efeu achtet, und dafür hübschere Kletter- und Schlingpflanzen an eurer Seite der Holzwand ziehen dürft.Wegen sowas sollte schließlich kein Nachbarschftskrieg entstehen, aber es ist schon gut zu wissen, was 'das Gesetz sagt'.lgSonnenstrahl
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lissisgarten
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Re:Nachbarsgarten und Efeu....wer ist zuständig?

lissisgarten » Antwort #4 am:

Vielen Dank für die Antwort!Ja, das sehe ich alles genau so. Außerdem bin ich ein sehr toleranter Mensch, bin mir aber nicht sicher, wie unser Nachbar das sieht......Er trat sehr energisch auf mit seinem Wunsch, kein Efeu mehr über seine Schwelle zu lassen.Als wir aus unserem Sommerurlaub kamen begrüßte uns eine halbe Hauswand aus Weinblatt-Mumien!!!! Der Nachbar hat einfach den Wein, der von seinem Grundstück aus an unser Haus rankte gekappt! Beim Entfernen der Mumien kam unser Putz stellenweise entgegen. Es sieht so schrecklich aus....ich könnte weinen.Ich hätte so gerne wieder Weinbewuchs an unserer Fassade. Aber da es schwer wird, dem Wein beizubringen, wo die Grenze ist, werden wir wohl darauf verzichten müssen.
callis

Re:Nachbarsgarten und Efeu....wer ist zuständig?

callis » Antwort #5 am:

Müssen wir dafür sorgen, daß sich kein Efeu mehr auf sein Grundstück verirrt, obwohl in diesem Bereich der reinste Wildwuchs herrscht und seine Platten bestimmt nicht ausreichen?
Ja, das müsst ihr. bzw. kann der Nachbar es dann kappen und zu euch rüberwerfen. Rein theoretisch könnte er auch einen Gärtner kommen und das Unkraut beseitigen lassen und euch die Rechnung schicken, natürlich nur, nachdem er euch aufgefordert hat, das Efeu nicht zu ihm rüberwachsen zu lassen und ihr seid der Aufforderung nicht nachgekommen.Das alles mag hart klingen. Aber ich bin efeu- und nachbarngeschädigt ;DSieh es auch mal so: Wenn nun auf seiner Seite Giersch, Quecken oder Winden wüchsen und kämen dauernd zu euch rüber, wenn ihr da gerade ein Staudenbeet anlegen wolltet, würdet ihr ihn da nicht auch bitten, die Pflanzen un Schach zu halten von seiner Seite aus?Warum soll er sich Arbeit machen mit Pflanzen, die er nicht haben will?Und Efeu hat ja nicht nur die Eigenschaft, lange Ausläufer zu treiben, sondern diese bewurzeln sich ja auch noch im Boden, wenn man nicht aufpasst. Ich weiß wovon ich rede, denn ich habe auf meinem Grundstück etliche Quadratmeter Efeufläche und es ist sehr schwer, diese in Grenzen zu halten. Ich kämpfe ständig mit herabfallenden Ziegeln der verrottenden Scheune des einen Nachbarn, mit den Holundern und Schachtelhalmen eines zweiten Nachbarn und dem Grassamen einer weiteren Nachbarin.Der vierte Nachbar beschwert sich dagegen über überhängende Sträucher von mir, die ich dann gleich bechneiden muss, und er hat mir vor 10 Jahren ohne Rücksprache einen alten Efeustam mit der Axt durchgehackt, weil der Triebe an seiner Scheunenwand hochgeschickt hatte.BeiNachbarn ist halt oft des einen Freud des anderen Leid.
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frida
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Re:Nachbarsgarten und Efeu....wer ist zuständig?

frida » Antwort #6 am:

Lissisgarten, das mit dem Wein kann ich so gut verstehen! Kürzlich hat auch unser Nachbar den Efeu gekillt, der zwar auf seiner Seite wurzelte, aber bei uns kletterte. Es sieht doof aus und man steht ja auch irgendwie mit einem Schaden da (in Eurem Fall die häßliche Wand, die verputzt werden muß, in unserem Fall ein Sichtschutzzaun, von dem die Efeu-Reste auch nicht mehr abgehen). Efeu ist tatsächlich von allen Kletterpflanzen die schwierigste, da er zerstörerisch sein kann. Wäre es eine Möglichkeit, sich mit dem Nachbarn zu einigen, daß Ihr eine andere Pflanze (z.B. Clematis, Blauregen o.ä.), die nicht zerstörerisch sind, da sie nur auf Rankhilfen klettern, an der Hauswand und auf dem Sichtschutzzaun wachsen laßt? Ich würde auch versuchen eine Einigung schriftlich zu fixieren - solange es noch im Guten geht, denn das kann sich schnell ändern.Gruß von Frida
Man soll die Dinge nicht so tragisch nehmen, wie sie sind (Karl Valentin)
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lissisgarten
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Re:Nachbarsgarten und Efeu....wer ist zuständig?

lissisgarten » Antwort #7 am:

Wäre es eine Möglichkeit, sich mit dem Nachbarn zu einigen, daß Ihr eine andere Pflanze (z.B. Clematis, Blauregen o.ä.), die nicht zerstörerisch sind, da sie nur auf Rankhilfen klettern, an der Hauswand und auf dem Sichtschutzzaun wachsen laßt?
Leider hält er von Kletterpflanzen generell nichts....Wörtlich meinte er: am liebsten würde er den Garten betonieren! :-[
Sonnenstrahl
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Re:Nachbarsgarten und Efeu....wer ist zuständig?

Sonnenstrahl » Antwort #8 am:

Es mag ja sein, dass dein Nachbar generell nichts von Kletterpflanzen hält, muss er ja auch nicht; Soll er sich doch Beton in den Garten schütten, is doch seine Sache.Schau mal, solche (Holz)Schutschutzwände kosten nicht viel Geld, bei OBI gibts die ab 12 € 180x180 cm. Stell halt auf Deinem Grundstück notfalls auch so ne Wand auf und begrüne die, da kann der Nachbar auch nichts machen.Übrigens gibt es auch eine Menge einjähriger Schlingpflanzen und sehr viele Clematissorten können jedes Jahr geschnitten werden, sodass nie eine so gewaltige Pflanze entsteht die ein Gestell oder einen Zaun angreifen könnte.Auch kannst Du an die Fasade Deines Hauses ein Klettergerüst anbringen an dem Du Clematis und/oder Kletterrosen ziehst.Die greifen den Putz nicht an, vertragen Schnitt sehr gut und können im Fall der Fälle entfernt werden.Lass Dir Deinen Garten nicht vermiesen! :)lgsonnenstrahl
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Gartenopa Gerhard
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Re:Nachbarsgarten und Efeu....wer ist zuständig?

Gartenopa Gerhard » Antwort #9 am:

Ja die lieben Nachbarn. Denke immer daran: Du bist auch ein Nachbar vom Nachbarn.Es soll heißen, wenn jeder sich in die Lage des anderen versetzt, kann er seine Wünsche und Handlungen daran messen. Ich habe auch so einen netten Nachbarn, der hinter meinem Holzzaun einen 2,40 m hohen grünen Gitterzaun gesetzt hat, dazwischen wuchert Unkrau. Wem gehört das Unkraut, mir oder ihm?Mich regt dieser Zaun schon nicht mehr besonders auf. Der hohe (übrigens so hoch nicht erlaubt) Zaun bewirkt, dass ich ihn(den Nachbarn) nicht mehr sehe. Wenn er was zu verbergen hat oder nicht von mir angesprochen werden möchte, dann soll er sich einmauern.
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Silvia
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Re:Nachbarsgarten und Efeu....wer ist zuständig?

Silvia » Antwort #10 am:

Willkommen im Forum, Gartenopa Gerhard! Ich glaube, das Thema ist nicht mehr aktuell. ;)
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst.
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zwerggarten
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Re:Nachbarsgarten und Efeu....wer ist zuständig?

zwerggarten » Antwort #11 am:

diese neue frage könnten wir aber durchaus diskutieren:
... Wem gehört das Unkraut, mir oder ihm? ...
;)aus meiner sich gehört das unkraut demjenigen, auf dessen grundstück es wächst. egal, woher es kommt.
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"(…) die abstrakten worte, deren sich doch die zunge naturgemäß bedienen muß, um irgend welches urteil an den tag zu geben, zerfielen mir im munde wie modrige pilze." hugo von hofmannsthal – der brief des lord chandos
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Nina
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Re:Nachbarsgarten und Efeu....wer ist zuständig?

Nina » Antwort #12 am:

Ich glaube, das Thema ist nicht mehr aktuell. ;)
Ich denke das Thema ist immer aktuell sobald jemand etwas dazu zu sagen hat. :)
Gartenopa Gerhard
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Re:Nachbarsgarten und Efeu....wer ist zuständig?

Gartenopa Gerhard » Antwort #13 am:

Leider ist es immerwieder aktuell. Denn jahrelang geht es gut und auf einmal fällt einem Nachbarn etwas auf, wofür es zu scheinbar lohnt zu streiten.Vor allem wenn jeder denkt, ich will das und jenes und der Nachbar hat das zu dulden.Sagt man was und schon ist Streit da. Habe ich auch schon alles durchgestanden.Jetzt bin ich 70 und sehe dem gelassen entgegen. Wenn der Nachbar nicht mit mir redet oder nicht mir reden darf (weiles die Frau nicht will oder so?), dann lässt er das und ich habe meine Ruhe. Ich gehe in den Garten, mich kann man ruhig beobachten (ich habe nichts zu verbergen). Was soll es ? Meistens ist es docj nur Neid und nochmal Neid. Die Leute kommen zu mir und schauen sich meinen Garten an (auchn im Internet) und das schürt vielleicht auch Neid. ???
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Gartenopa Gerhard
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Re:Nachbarsgarten und Efeu....wer ist zuständig?

Gartenopa Gerhard » Antwort #14 am:

Habe einmal ein Foto zur Verdeutlichung gemacht.BildNeben meinem Gartenzaun wurde vom Nachbarn ein 2,40 m hoher neuer Zaun gesetzt.
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