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Waldspaziergänge verboten? (Gelesen 7306 mal)

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Pewe

Waldspaziergänge verboten?

Pewe »

Ich gehe sehr gern im Wald spazieren, bislang problemlos. Heute ein unangenehmer Vorfall: Ich mit angeleintem Fiffi auf einem Waldweg unterwegs. Ein Jeep-Verschnitt kommt angerauscht, hält, ein männliches Wesen (Pächter?, auf jeden Fall als Anzeigenliebhaber bekannt) entsteigt und fragt wie ich dazu käme, hier zu gehen, hätte hier nix zu suchen. Ich entgegnete, dass ich kein Verbotsschild gesehen hätte (es gibt auch keine, nur hin und wieder eines für Reiter). Er meinte daraufhin, dass praktisch der ganze Wald verboten sei. Ich daraufhin mit stark erhöhtem Blutdruck, dass er, wenn ihm das nicht passe, mich doch anzeigen möge und ging weiter (war schon auf dem Rückweg). Er daraufhin, dass er das auch tun wolle, machte Fotos (damit ich mich nicht herausreden könne) und rief mir noch ein paar Beschimpfungen hinterher. So weit so gut - oder auch nicht. Aber: Darf man im Wald wirklich nicht spazieren gehen? Das wäre mir neu.
fromme-helene

Re:Waldspaziergänge verboten?

fromme-helene » Antwort #1 am:

Da, wo ein Jeep fahren darf, darf sicher auch ein Schrat spazierengehen.Und selbst wenn nicht - was könnte schon passieren? Du wirst sicher nicht gleich im Hungerturm landen... ;)
enigma

Re:Waldspaziergänge verboten?

enigma » Antwort #2 am:

Dem würde ich a) äußerst gelassen entgegensehen und mir b) ggf. vorbehalten, umgekehrt zu gegebener Zeit mal nachzufragen, wie er darauf käme, einfach "Beweisfotos" von Leuten in der Öffentlichkeit zu machen, ohne deren schriftliche Einwilligung zu haben.
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Venga
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Re:Waldspaziergänge verboten?

Venga » Antwort #3 am:

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es verboten ist, die Wege zu benutzen, du bist ja nicht querbeet gegangen.Ich wohne in einem Naturschutzgebiet. Hier gibt es nur Hinweisschilder, dass man ua. auf den Wegen bleiben soll und Hunde an der Leine zu führen sind. Frag den zuständigen Förster. Der kann dir sicher sagen, ob bestimmte Gebiete gesperrt sind.
LG
Venga

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Janis
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Re:Waldspaziergänge verboten?

Janis » Antwort #4 am:

Das ist doch nichts Neues, dass diese Menschen mit Jeep oder Jeep-Verschnitt sich als die Herren aller Wälder betrachten und am liebsten gleich noch mit der Flinte herum fuchteln.Natürlich darf man im Wald spazieren gehen, auch mit unangeleintem Hund, sofern er zuverlässig gehorcht.
LG Janis
fromme-helene

Re:Waldspaziergänge verboten?

fromme-helene » Antwort #5 am:

Frag den zuständigen Förster.
Gute Idee!
enigma

Re:Waldspaziergänge verboten?

enigma » Antwort #6 am:

Schau mal hier:"§ 23 Recht zum Betreten(1) 1 Jeder Mensch darf die freie Landschaft (§ 2 Abs. 1) betreten und sich dort erholen. 2 Dieses Recht findet seine Grenze in einer für die Grundbesitzenden unzumutbaren Nutzung, insbesondere durch öffentliche Veranstaltungen oder eine gewerbsmäßige Nutzung.(2) Nicht betreten werden dürfen1. Waldkulturen, Walddickungen, Waldbaumschulen sowie Flächen, auf denen Holz eingeschlagen wird,2. Äcker in der Zeit vom Beginn ihrer Bestellung bis zum Ende der Ernte und3. Wiesen während der Aufwuchszeit und Weiden während der Aufwuchs- oder Weidezeit.(3) Betreten im Sinne dieses Gesetzes ist das Begehen, das Fahren in den Fällen des § 25 Abs. 1 und das Reiten."Einschränkungen in §31. Ob davon welche zutreffen könnten, müsstest du ersehen können, wenn du den Wald betreten möchtest. Und da war ja offenbar nichts Derartiges.
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Venga
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Re:Waldspaziergänge verboten?

Venga » Antwort #7 am:

Wenn "Obermotzer "Willi Wichtig" dir mal wieder begegnet und dir Vorschriften machen will, hau ihm das Gesetz und den Paragraphen um die Ohren und droh ihm mit Anzeige, wegen Belästigung und stalking(Fotos machen).Weißt du, ob er überhaupt ein Amt bekleidet und dich maßregeln darf?Amtsmissbrauch wäre auch eine Option. *ich bin heute ein wenig agressiv :-X ;D
LG
Venga

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Janis
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Re:Waldspaziergänge verboten?

Janis » Antwort #8 am:

Wenn man mit Hund unterwegs ist, empfiehlt es sich, die „Willi Wichtigs“ nicht zu sehr auf die Palme zu bringen.Schon oft genug ist ein Hund nur wenige Meter von seinem Besitzer entfernt erschossen worden.Zwar bekam der Schütze (meistens Jagdpächter, NIE Förster) dann höchstselten Recht und hatte die Konsequenzen auszubaden, aber der Hund war tot.
LG Janis
Henki

Re:Waldspaziergänge verboten?

Henki » Antwort #9 am:

Habt ihr aktuell eine Waldbrandwarnstufe? Das ist hier, glaube ich, die einzige Einschränkung beim Begehen der Wälder. Ansonsten genau im Gegenteil hier gab es in der Vergangenheit mal Ärger, weil ein Waldbesitzer Wege sperrte.
Pewe

Re:Waldspaziergänge verboten?

Pewe » Antwort #10 am:

Wenn "Obermotzer "Willi Wichtig" dir mal wieder begegnet und dir Vorschriften machen will, hau ihm das Gesetz *ich bin heute ein wenig agressiv :-X ;D
Ich auch, ganz urplötzlich ;D Wenn wirklich ne Anzeige eintrudelt, werde ich ja sehen, mit wem ich es zu tun habe. Förster könnte ich in der Tat mal anrufen die Woche. Allerdings weiß ich, dass die schwer zu erreichen sind und klare Aussagen bekommt auch nicht zwangsläufig. Mal schaun. Dank Euch. Waldbrandstufe haben wir hier aktuell, soweit ich weiß, nicht.Und meinen Fiffi habe ich außerhalb des Grundstückes grundsätzlich an der Leine.
enigma

Re:Waldspaziergänge verboten?

enigma » Antwort #11 am:

Geh' zur Tagesordnung über oder mach zur Beruhigung einen Spaziergang an der frischen Luft, zum Beispiel im Wald. ;D
Pewe

Re:Waldspaziergänge verboten?

Pewe » Antwort #12 am:

Geh' zur Tagesordnung über oder mach zur Beruhigung einen Spaziergang an der frischen Luft, zum Beispiel im Wald. ;D
;D Mach ich - aber erst mal schnell ne Mirabelle pflanzen. Die Birne ist schon raus.
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michaelbasso
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Re:Waldspaziergänge verboten?

michaelbasso » Antwort #13 am:

also aus meinem studium weiß ich noch, das es nicht erlaubt ist wald (die wege) ohne triftigen grund zu sperren. die weiter oben genannten gesetzesgrundlagen sind da die orientierung. generell ist es umgekehrt, der der sperren möchte gründe haben und im zweifelsfalle sich darlegen muß.wenn da also eine anzeige kommen sollte, (hat er deinen namen und adresse?) dann aus einem anderen (fadenscheinigem grund) und dann kannst du immer noch mit einer anzeige, wegen beleidigung kontern...:)die wiegt garantiert schwerer...
Lüneburg, Niedersachsen
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lerchenzorn
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Re:Waldspaziergänge verboten?

lerchenzorn » Antwort #14 am:

Sehe ich genauso. Viel eher hätte er sich wegen Nötigung zu verantworten. Beim nächsten Mal solltest Du Dir deutlich wahrnehmbar sein Nummernschild notieren. Falls er "Begehungsscheininhaber" oder Mitglied einer Pächtergemeinschaft ist, dürfte es für ihn peinlich werden, wenn er den Ruf der örtlichen Jägerschaft gründlich ruiniert.
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