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Waldspaziergänge verboten? (Gelesen 7287 mal)
Moderatoren: Nina, Phalaina, cydorian, partisanengärtner, AndreasR
Re:Waldspaziergänge verboten?
Vor allem hätten bei Verbot dann doch auch Schilder stehen müssen.
Re:Waldspaziergänge verboten?
Wenn der Pächter (?) Waldschrat als Anzeigenliebhaber bekannt ist, wird er ihn vermutlich per Namen kennen?Weiss man denn, aus welchen Gründen dieser Mensch in früheren Fällen Anzeige erstattet hat?Nötigung und Beleidigung kann Waldschrat mangels Zeugen nicht beweisen, die Fotos kann der Pächter (?) verschwinden lassen.
LG Janis
- Bienchen99
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Re:Waldspaziergänge verboten?
nicht das es nachher eine Kirschplaume istGeh' zur Tagesordnung über oder mach zur Beruhigung einen Spaziergang an der frischen Luft, zum Beispiel im Wald.Mach ich - aber erst mal schnell ne Mirabelle pflanzen. Die Birne ist schon raus.

Re:Waldspaziergänge verboten?
Ne, per Namen kenne ich ihn nicht, aber per Pkw. Der fährt öfter mal Patrouille. Aus welchen Gründen er früher Anzeigen erstattet hat, entzieht sich meiner Kenntnis. Und eigentlich wünsche ich mir zwischenzeitlich, dass er Anzeige erstattet. Dann könnte das ganz offiziell ein für allemal geklärt werden. Wir werden uns sicher noch öfter begegnen und ich mag mich nicht jedes Mal anmachen lassen.Wenn der Pächter (?) Waldschrat als Anzeigenliebhaber bekannt ist, wird er ihn vermutlich per Namen kennen?Weiss man denn, aus welchen Gründen dieser Mensch in früheren Fällen Anzeige erstattet hat?Nötigung und Beleidigung kann Waldschrat mangels Zeugen nicht beweisen, die Fotos kann der Pächter (?) verschwinden lassen.
Re:Waldspaziergänge verboten?
Der kann Dir gar nix, Gesetzeslage ist klar. Wenn nicht gut sichtbar abegsperrt ist (Holzfällarbeiten, Krötenwanderung, etc.) oder Naturschutzgebiet zieht das Betretungsrecht der freien Landschaft. Anmachen kann er Dich nur wenn der Weg verlassen wurde und das auch nur bedingt (siehe Gesetzeslage). Hat wohl Probleme mit Hunden. Ein kleine Retourdrohung sollte reichen um den Eifer ein zu bremsen.
Staudige Grüße vom Chiemsee!
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Re:Waldspaziergänge verboten?
Bristlecone hat die rechtliche Seite ja schon gezeigt. Das nächste Mal fragst du ihn, weshalb er auf die Idee käme, dass man hier nicht mehr laufen darf. Sogar neben dem Weg darf man laufen. Wobei es da in den nördlichen Bundesländern manchmal noch Sonderbedingungen für Brut- und Setzzeiten gibt, die ich nicht kenne. Darf er denn da fahren? Ein Geländewagen ist noch lange keine Genehmigung, dass man auf Feldwegen fahren darf.
nördlichstes Oberschwaben, Illertal, Raum Ulm
Re:Waldspaziergänge verboten?
Richtig, dem könnte man auch noch nachgehen und die Genehmigung verlangen.Bristlecone hat die rechtliche Seite ja schon gezeigt. Darf er denn da fahren? Ein Geländewagen ist noch lange keine Genehmigung, dass man auf Feldwegen fahren darf.

Staudige Grüße vom Chiemsee!
Re:Waldspaziergänge verboten?
Hier gibt es nur die Auflage der Leinenpflicht während der Brut-und Setzzeiten.Ich weiss allerdings nicht, ob das in ganz Niedersachsen so ist.Waldschrat, das hab ich auch schon gedacht, in deinem Interesse wäre eine Anzeige gar nicht so schlecht.Aber was soll er vorbringen? Du hast ja nichts Rechtswidriges getan.Meistens muss dann in solchen Fällen leider der Hund her halten, bestimmt war Fiffi gerade dabei, sich sein Mittagessen zu besorgen…Aber ich glaube auch eher, dass du nichts von ihm hörst und sein Auftritt nichts als Angabe war.Wobei es da in den nördlichen Bundesländern manchmal noch Sonderbedingungen für Brut- und Setzzeiten gibt, die ich nicht kenne.
LG Janis
Re:Waldspaziergänge verboten?
schrati, darf ich mich kurz anhängen? Ich hab nämlich sehr große Probleme damit wenn irgendwelche wildfremde Leute meinen, sie könnten auf unserem Grundstück umherspazieren und alles auskundschaften >:(Booah ich krieg da son Hals das sind nur Leute die nix zu tun haben und meinen sie dürften kucken was bei und alles passiert und latschen einfach überall rum
>:(Dürfen die das?


Re:Waldspaziergänge verboten?
Da ich Deine/Eure Situation nicht kenne, kann ich natürlich nix dazu sagen. Ein als solches erkennbares Hofgrundstück, Ackerflächen, Wiesen oder so würde ich niemals einfach so betreten. Oder meinst Du ein Waldgrundstück?Janis: Nein, mein Fiffi hat sich keineswegs sein Mittagessen besorgt. Wie ich oben schon schrieb, ist Fiffi außerhalb meines Grundstückes grundsätzlich angeleint.Brut- und Setzzeit ist noch nicht - natürlich müssen da alle Hunde angeleint sein - keine Frage.Ob der Herr nun mit seinen Pkw fahren darf, weiß ich nicht. Könnte ich mir aber vorstellen, zumindest wenn er Pächter oder so ist. Es gibt ja auch Futterstellen im Wald, die irgendwie versorgt werden müssen / werden.schrati, darf ich mich kurz anhängen? Ich hab nämlich sehr große Probleme damit wenn irgendwelche wildfremde Leute meinen, sie könnten auf unserem Grundstück umherspazieren und alles auskundschaften >:(Booah ich krieg da son Hals das sind nur Leute die nix zu tun haben und meinen sie dürften kucken was bei und alles passiert und latschen einfach überall rum![]()
>:(Dürfen die das?
Re:Waldspaziergänge verboten?
Nein, es geht um Wiesen/ das Gelände um unser Haus
Re:Waldspaziergänge verboten?
ICH unterstelle dir das ja auch nicht!! ;)Dass Hunde während der Brut-und Setzzeit Leinenzwang haben, ist nicht ganz so selbstverständlich.In Baden-Württemberg kennt man das nicht.Janis: Nein, mein Fiffi hat sich keineswegs sein Mittagessen besorgt. Wie ich oben schon schrieb, ist Fiffi außerhalb meines Grundstückes grundsätzlich angeleint.Brut- und Setzzeit ist noch nicht - natürlich müssen da alle Hunde angeleint sein - keine Frage.
LG Janis
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Re:Waldspaziergänge verboten?
vermutlich nicht - aber können sie wissen, dass sie privatgelände betreten?... und latschen einfach überall rum![]()
>:(Dürfen die das?
pro luto esse
moin
"(…) die abstrakten worte, deren sich doch die zunge naturgemäß bedienen muß, um irgend welches urteil an den tag zu geben, zerfielen mir im munde wie modrige pilze." hugo von hofmannsthal – der brief des lord chandos
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Re:Waldspaziergänge verboten?
Im Landeswaldgesetz nachsehen was de geschrieben steht. In Brandenburg moß der Hund an der Leine geführt werden....Wald spazieren gehen, auch mit unangeleintem Hund, sofern er zuverlässig gehorcht.
Die Regierung hat auf das Volk zu hören und nicht das Volk auf die Regierung. (Friedrich Schorlemmer, DDR-Bürgerrechtler)
Herzl.Gruß aus der Schorfheide
netrag
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Re:Waldspaziergänge verboten?
Lebst Du nicht in Holland? In den Vereinigten Staaten kann es in einigen Ländern passieren das man erschossen wird. . Dort geht auch niemand einfach so in der Wildnis spazieren. Ein Freund von mir wollte, glaube ich, in Texas ein bisschen hiken. Seine Gastgeber hielten ihn für verrückt.Die Rechtslage ist überall anders.
Wer zuviel jätet raubt sich manche Überraschung.
Axel
Axel