Leinenpflichten der verschieden Bundesländer für Hund im Wald:Leinenpflicht im Wald besteht in Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Hamburg (hier wird eine kurze Leine gefordert!), in Berlin(ständig außerhalb von gekennzeichneten Auslaufgebieten), in Nordrhein-Westfalen(außerhalb von Wegen) und in Sachsen-Anhalt im Zeitraum vom 01. März - 15. Julisowie in Niedersachsen im Zeitraum vom 01. April - 15. Juli. Letztere zeitlich begrenzteLeinenpflicht gilt in diesen beiden Ländern auch in der freien Feldflur.Die strengsten Bestimmungen nach Jagdgesetz besitzen Sachsen-Anhalt, Saarlandund Brandenburg. Hier gilt Tötungsrecht bereits, wenn sich der Hund nicht imEinwirkungsbereich des Hundführers befindet.Auch Mecklenburg-Vorpommern untersagt denFreilauf außerhalb des Einwirkungsbereiches.Tötungsrecht besteht, wenn der Hund Wild aufsuchtoder verfolgt.In den anderen Ländern (außer Sachsen - hier gibt esim Waldgesetz keine Festlegung über das Mitführen vonHunden im Wald - und Bremen) kann aus demJagdgesetz nicht abgeleitet werden, dass der Hund imEinwirkungsbereich des Hundeführers sein muss,solange er nicht wildert (= Wild nachstellen oder reißen) oder in Nordrhein-Westfalenund Rheinland-Pfalz Wild aufsucht oder in Niedersachsen streunt.Im Landeswaldgesetz nachsehen was de geschrieben steht. In Brandenburg moß der Hund an der Leine geführt werden....Wald spazieren gehen, auch mit unangeleintem Hund, sofern er zuverlässig gehorcht.
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Waldspaziergänge verboten? (Gelesen 7288 mal)
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Re:Waldspaziergänge verboten?
LG Janis
- zwerggarten
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Re:Waldspaziergänge verboten?
zum glück ist waldschrat eine verständige, gemeinsinnige seele und ihr hundi drum auswärts angeleint - dennoch danke für diesen überblick, janis. es könnte vielleicht die/den eine/n oder andere/n hundehaltende/n zum nachdenken bringen.
pro luto esse
moin
"(…) die abstrakten worte, deren sich doch die zunge naturgemäß bedienen muß, um irgend welches urteil an den tag zu geben, zerfielen mir im munde wie modrige pilze." hugo von hofmannsthal – der brief des lord chandos
moin
"(…) die abstrakten worte, deren sich doch die zunge naturgemäß bedienen muß, um irgend welches urteil an den tag zu geben, zerfielen mir im munde wie modrige pilze." hugo von hofmannsthal – der brief des lord chandos
Re:Waldspaziergänge verboten?
ja das ist ersichtlich und sie wissen es ganz genauvermutlich nicht - aber können sie wissen, dass sie privatgelände betreten?... und latschen einfach überall rum![]()
>:(Dürfen die das?

Re:Waldspaziergänge verboten?
Dann schafft euch Hunde an!ja das ist ersichtlich und sie wissen es ganz genauvermutlich nicht - aber können sie wissen, dass sie privatgelände betreten?

LG Janis
Re:Waldspaziergänge verboten?
Es passiert leider viel zu häufig, dass nicht angeleinte Hunde in Rufweite ihrer Besitzer von übereifrigen Jägern erschossen werden! Insofern würde ich im Wald den Hund immer nur an der Leine lassen. Was jedoch der Herr hier in diesem konkreten Fall für Probleme hat, interessiert mich auch sehr. Mal gespannt, ob da tatsächlich eine Anzeige kommt und in welcher "Funktion" er überhaupt im Wald herumfuhr

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Re:Waldspaziergänge verboten?
Schild aufstellen...Privatgelände! Manche Leute meinen, solange kein Schild steht, kann man rumlatschen, wo man willja das ist ersichtlich und sie wissen es ganz genauvermutlich nicht - aber können sie wissen, dass sie privatgelände betreten?
Re:Waldspaziergänge verboten?
Ja, das kenne ich.Manche Leute meinen, solange kein Schild steht, kann man rumlatschen, wo man will

„Am Ende entscheidet die Wirklichkeit.“ Robert Habeck
Re:Waldspaziergänge verboten?
der Hinweis auf der ersten Seite war gar nicht so falsch:in Niedersachsen gibt's im Moment an einigen Stellentatsächlich Waldbrandgefahr.grüsseschalottewas nichts daran ändert, daß Choleriker einfach unerträglich sindNachtrag: heute link-los, weil 2 linke Hände 

im Reihenhausgarten: immer an der Hecke lang
Re:Waldspaziergänge verboten?
Hier ist der link . ;)In Celle sogar Waldbrandgefahrenindex 4 (hoch).Das heisst aber doch noch nicht, dass der Wald nicht betreten werden darf?der Hinweis auf der ersten Seite war gar nicht so falsch:in Niedersachsen gibt's im Moment an einigen Stellentatsächlich Waldbrandgefahr.
LG Janis
Re:Waldspaziergänge verboten?
In Berlin kann die Forstbehörde meines Wissens ab der dritten Stufe das Betreten von Wäldern teilweise oder vollständig verbieten.Ansonsten muss man auf den Wegen bleiben und darf weder rauchen noch grillen.Waldschrat, bin gespannt, ob da noch was kommt.
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Re:Waldspaziergänge verboten?
Es passiert leider noch viel öfter dass Hunde ausserhalb der Rufweiter rumstreunen. Ich habe keinen erschossen und werde keinen erschiessen. Aber ich habe bereits mehrere eingefangen und jedes Jahr werden mehrere Stück Wild gefunden die von Hunden gerissen oder schwer verletzt wurden, in Zäune getrieben wurden etc. Ein Hundebesitzer zu der Tat hat sich noch nie gemeldet. Nö mein Hund - nie, der weis gar nicht wie das geht. Usw. und so fort.Es passiert leider viel zu häufig, dass nicht angeleinte Hunde in Rufweite ihrer Besitzer....!
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Re:Waldspaziergänge verboten?
Es gibt leider überall solche Leut, die sich unheimlich wichtig nehmen und nur Fehler der Anderen suchen.
Ich kenne Euch beide ja nicht, aber es liest sich so, als ob das hier der Fall wäre. Vor solchen Leuten hält man sich einfach besser fern.Aber was Anderes:Um welche Zeit war das ? Wann gehts Du in den Wald?Bei uns hier in Ortnähe ists mittlerweile so, daß schon in aller Herrgottsfrüh bis in die Nacht der Wald bevölkert wird. Das Wild hat nur mehr sehr wenig Ruhe. Das müsste ja auch nicht sein, oder ?

Es gibt einen Unterschied zwischen Wissen und Verstand
Re:Waldspaziergänge verboten?
wen oder was meinst DuEs gibt leider überall solche Leut, die sich unheimlich wichtig nehmen und nur Fehler der Anderen suchen.Ich kenne Euch beide ja nicht, aber es liest sich so, als ob das hier der Fall wäre. Vor solchen Leuten hält man sich einfach besser fern.

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Re:Waldspaziergänge verboten?
Ich meine in diesem Fall den Jeepfahrer. War mir jetzt nicht bewusst, daß man das missverstehen könnte. 

Es gibt einen Unterschied zwischen Wissen und Verstand
Re:Waldspaziergänge verboten?
ich habe nichts missverstanden, sondern gar nicht verstanden, da man dies so anhand Deines Postings auch gar nicht verstehen konnte....Ich meine in diesem Fall den Jeepfahrer. War mir jetzt nicht bewusst, daß man das missverstehen könnte.


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