News: Problem bei der Anmeldung? Bitte Mail über das Kontaktformular ganz unten! | garten-pur unterstützen mit einer Spende oder über das Partnerprogramm!
Sachschaden an Stauden berechnen? (Gelesen 14678 mal)
Moderatoren: Nina, Phalaina, cydorian, partisanengärtner, AndreasR
Re:Sachschaden an Stauden berechnen?
Angesichts der Vorgeschichte, die Loni hier geschildert hat, würde ich davon abraten. Da käme als Nächstes womöglich der Vorwurf, das wäre nicht fachgerecht ausgeführt worden und müsste nun auf ihre Kosten nachgebessert werden.
- partisanengärtner
- Garten-pur Team
- Beiträge: 19097
- Registriert: 27. Jan 2009, 08:22
- Kontaktdaten:
-
Qualitatives Wachstum hat keine Grenzen. 6b
Re:Sachschaden an Stauden berechnen?
Würde ich auf jeden Fall probieren. Das würde ich aber auch schriftlich machen, oder wenigstens ein paar nichtverwandte Zeugen dabeihaben.Ich galube aber das sie sich drauf nicht einlassen.
Wer zuviel jätet raubt sich manche Überraschung.
Axel
Axel
Re:Sachschaden an Stauden berechnen?
Das Ganze mutet wie eine Realsatire an.Sobald die Maler kommen, nimmt man sie beiseite und spendet denen entweder ein paar Mal ein deftiges Frühstück und/oder einen Kasten Bier und/oder drückt jedem ein paar Scheine in die Hand mit der Bitte, besonders achtsam zu sein. Kann durch persönliche Anwesenheit gefördert werden. Hat bei mir sogar bei Gerüstbauern geklappt, die bekanntlich zu einer besonders robusten Sorte von Handwerkskräften zählen.Alles preiswerter als einen Anwalt zu beschäftigen. Wenn dennoch der fast schon typisch deutsche Weg eingeschlagen werden soll, dann empfehle ich mehrere Anwälte (Mietrecht/Vertragsrecht/Öffentliches Recht) incl. Handwerkskammer und Obmänner.
Re:Sachschaden an Stauden berechnen?
Das Problem ist wohl, dass keine Handwerker kommen, sondern die Vermieter selber handwerken. Wenn sie nicht wollen, wollen sie nicht.
„Am Ende entscheidet die Wirklichkeit.“ Robert Habeck
Re:Sachschaden an Stauden berechnen?
Dann allerdings hilft nur eine AK-47resp. einfach die Miete kürzen um eine großzügige Schadensbemessung. Dann abwarten, was passiert.
-
- Master Member
- Beiträge: 17899
- Registriert: 2. Jun 2005, 07:24
- Kontaktdaten:
-
Hamburg-Altona, Whz 8a
Re:Sachschaden an Stauden berechnen?
Ich befürchte, das ein Schadensersatz von Seiten des Mieters gegenüber dem Vermieter in diesem Falle nicht geltend gemacht werden kann, da Pflanzen nach § 94 (1) BGB nach dem einpflanzen ein "wesentlicher Bestandteil" des Grundstücks werden und somit eigentlich in den Besitz des Vermieters übergehen und somit die Grundlage für Schadensersatzforderungen fehlen. Ich würde zum vorrübergehenden auspflanzen raten.
Ein schattiger Garten ist mehr als ein Garten ohne Sonne.
- Herr Dingens
- Beiträge: 3926
- Registriert: 18. Mär 2011, 18:02
Re:Sachschaden an Stauden berechnen?
Ja. Wenn nicht mietvertraglich eine abweichende Regelung getroffen worden war.
Viele Grüße aus Nan, Thailand
-
- Master Member
- Beiträge: 17899
- Registriert: 2. Jun 2005, 07:24
- Kontaktdaten:
-
Hamburg-Altona, Whz 8a
Re:Sachschaden an Stauden berechnen?
Wurde glaube ich nicht erwähnt...Ja. Wenn nicht mietvertraglich eine abweichende Regelung getroffen worden war.

Ein schattiger Garten ist mehr als ein Garten ohne Sonne.
- Herr Dingens
- Beiträge: 3926
- Registriert: 18. Mär 2011, 18:02
Re:Sachschaden an Stauden berechnen?
Ja, deswegen muss/sollte Lonicera im MV nachlesen.
Viele Grüße aus Nan, Thailand
- schwarze Tulpe
- Beiträge: 953
- Registriert: 14. Mai 2013, 22:37
Re:Sachschaden an Stauden berechnen?
Eine traurige Geschichte über eine verlorene Beziehung.Du hast noch Zeit, Leonicera, nutze sie zum Reden. Gehe nie davon aus, nur die andere Partei ist schuld. Beziehungen sind wie Eisberge, da gibt es unterirdisch längst Zusammenstöße, Verletzungen, die angeblich keiner bemerkte, die aber wehtun. Wenn ich Deine Texte so lese, kann ich mir vorstellen, dass manch einer nicht so gut mit deiner Art zurechtkommt. Vielleicht geht es den Vermietern so. Vielleicht ist es einfach ein Missverständnis, ist doch in den meisten Fehden der Auslöser.Wenn dir an einer neutralen Beziehung zum Vermieter gelegen ist, dann investiere. Spring über deinen Schatten, lass die Aufrechnungen, du kriegst nur Ärger und Anwälte dein Geld. Du investierst und verlierst Lebensqualität.Nimm eine Flasche Sekt und selbst gebackenen Kuchen und ab zum Vermieter. Kein Bestehen auf Forderungen, sondern der Versuch zu verstehen. Aber auch zugeben, dass man selbst sehr empfindlich ist und überreagiert. Ohne diese Öffnung werden deine Vermieter dich nicht akzeptieren. Du könntest sagen, dass du in Sorge über deine Pflanzen rot gesehen hättest. Vielleicht fürchtest Du, dass deine Kraft nicht ausreicht oder so ähnlich. Aber nun wäre Klarheit in Dir, deshalb der Besuch. Wie wäre die Frage an die Vermieter: Was meinen Sie, welche Pflanzen stören Sie besonders bei der Arbeit? Welche sollte ich ausgraben? Oder reicht es eine Malerfolie drumzulegen: Kommen Sie doch mal in den Garten, dass wir das besprechen können. Du willst weiter im Haus leben, ohne dein Entgegenkommen wird es dein Leben beschatten. Das lohnt nicht.
Fürs Wochenende gibt es eine herrliche Literaturempfehlung:
Die verschollenen Tagebücher des Adrian Moll von Sue Townsend - ich fand es im Bücherschrank und lachte und lachte viel
Die verschollenen Tagebücher des Adrian Moll von Sue Townsend - ich fand es im Bücherschrank und lachte und lachte viel
Re:Sachschaden an Stauden berechnen?
wenn dem so wäre, dürfte lonicera66 aber nicht mehr ohne zustimmung des vermieters ausbuddeln, wenn die pflanzen bestandteil des grundstücks wurden, da sie sonst ohne recht in fremdes eigentum eingreift. dann greift auch kein schadensersatz wg. beschädigung, denn der eigentümer kann mit seinen sachen umgehen wie es ihm beliebt.da gibt es aber noch den § 95 BGB ("vorübergehender zweck": ...wenn es in ausübung eines rechts an einem fremden grundstück vom berechtigten mit dem grundstück verbunden wurde). aus meiner sicht wäre zu klären, ob im mietvertrag geregelt oder gestattet ist, den bereich durch den mieter zu bepflanzen. eine mietvertragl. regelung den gartenbereich zu benutzen reicht m.e. nicht.allerdings könnte die vermieterseite einwenden, dass die bepflanzung auch im hinblick auf das spätere größenwachstum der pflanzen so hätte erfolgen müssen, dass ein jederzeitiger ungehinderter unterhalt der zaunanlage gewährleistet bleibt. denn das recht zum ordnungsgemäßen unterhalt seiner zaunanlage hat der eigentümer nun mal.schwierige sache...rechtlich hat lonicera66 wohl sehr schlechte karten. die rechtliche schiene scheint mir in dem fall auch nicht der geeignete weg zu sein. von daher war wohl auch das eingangs erwähnte rechtsanwaltsschreiben kontraproduktiv. ich würde mir andererseits wg. der pflanzen keine sorgen machen. die werden in mitleidenschaft gezogen + das sieht erstmal schlimm aus, aber sie erholen sich schnell wieder....da Pflanzen nach § 94 (1) BGB nach dem einpflanzen ein "wesentlicher Bestandteil" des Grundstücks werden und somit eigentlich in den Besitz des Vermieters übergehen und somit die Grundlage für Schadensersatzforderungen fehlen.
z6b
sapere aude, incipe
sapere aude, incipe
Re:Sachschaden an Stauden berechnen?
Loni tut mir wirklich leid
Von anderer Seite habe ich aber ein ähnliches Problem.Wie berechnet man einen angelegten Garten übergeben zu haben ( Iris , ein riesiger über 30 Jahre alter Buchs , Flieder Forsythie...) und eine hüfthohe Wiese / Chaos zurück zu bekommen ?? Natürlich ohne zu fragen
Das Versprechen nach meinem geschockten Gesicht als ich den Schredderberg sah den Garten neu anzulegen musste einer neuen Liebe weichen.Und nun ? Guter Rat teuer ...




Re:Sachschaden an Stauden berechnen?
Erhellt die Angelegenheit, wird aber wohl kaum erfreuen:http://recht.mein-schoener-garten.de/?seite=content/200302/02016/index.html
Re:Sachschaden an Stauden berechnen?
Vielleicht hilft eine lockere Hecke aus Giftsumach am Zaun? Jetzt wäre noch Pflanzzeit
nee im Ernst: Du hast mein aufrichtiges Beileid dass Du Dich mit diesen Leuten herumärgern musst. Bleib tapfer!

Viele Grüße aus dem Ermstal !
-
- Master Member
- Beiträge: 17899
- Registriert: 2. Jun 2005, 07:24
- Kontaktdaten:
-
Hamburg-Altona, Whz 8a
Re:Sachschaden an Stauden berechnen?
Da ich keine der beiden Parteien kenne, halte ich mich mit solchen Beurteilungen zurück...
Grundsätzlich sind Gärten in Mietverhältnissen immer eine unsichere Sache und von vielen Faktoren beeinflußt. Ich verstehe mich mit meinem Vermieter zum Glück sehr gut und gärtnere auch mit ihm zusammen. Mir ist aber sehr bewußt, das das eine glückliche Fügung und eher eine Ausnahme ist. 


Ein schattiger Garten ist mehr als ein Garten ohne Sonne.