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Sachschaden an Stauden berechnen? (Gelesen 14632 mal)

Hier bist du richtig, wenn du nicht genau weißt, wohin mit deiner Frage oder deinem Thema!

Moderatoren: Nina, Phalaina, cydorian, partisanengärtner, AndreasR

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Bignonia
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Re:Sachschaden an Stauden berechnen?

Bignonia » Antwort #45 am:

Wenn ich meinen bescheidenen Beitrag dazu leisten darf, ich glaube leider, daß du "verloren" hast.In einem ähnlich gelagerten Fall habe ich erlebt, daß jemand mehrere kunstvoll geschnittene Buchsbäumchen in seinem Vorgarten hatte. Einer, der sich für Flugzeuge interessierte und so an die 10-15 Buchsbäumchen als Flugzeuge geschnitten hatte.Selbstverständlich über Jahre hinweg.Ob man Flugzeuge, Kugel, Pyramiden oder Plüschhasen aus dem Buchs macht, ist hier irrelevant. Fest steht aber, daß die Teile sehr "wertvoll" waren, weil lange Jahre gepflegt usw usf.Sie wurden zwar ersetzt, aber nur die Pflanzen. Es wurden einfach neue, winzige Buchsstecklinge hingestellt, und das war anwaltlich bombenfest, da war an der Wertschätzung nichts zu drehen. Daher fürchte ich, daß du mit Schätzungen des tatsächlichen Werts deiner Pflanzen nicht weiterkommen wirst.Du kannst dich mit deinem Vermieter lange streiten. Du kannst auch sehr lange vor Gericht ziehen, einen Anwalt hast du offenbar schon und die Rechtslage ist dir klar. Aber das macht deine Pflanzen nicht wieder lebendig. Mir wäre das das wichtigste.Ich würde das Risiko eingehen und alles ausbuddeln, was ich kann. Selbst wenn einige Stauden zu groß dazu sind, kannst du trotzdem einen Teil retten. Und "ein Teil" ist eben besser als "alles weg", und deinen Vermietern - so wie du es schilderst - traue ich durchaus zu, daß sie ganz versehentlich alles zertrampeln oder kübelweise Farbe auf die Pflanzen kippen.Die Pfahlwurzel-Sachen, die Alcea, die werden es möglicherweise nicht aushalten, die Akeleien vielleicht dieses Jahr nicht mehr blühen, aber besser als ganz weg, oder? Die Storchschnäbel dagegen vertragen nach meiner Erfahrung alles, selbst das Ausbuddeln zur total falschen Jahreszeit. Und Buddleia, erst letztes Jahr gepflanzt? Ich würds glatt probieren. Klar, die Jahreszeit ist wohl nicht die beste. Aber umzugsbedingt habe ich schon einiges in meinem Leben riskieren müssen, und Verluste hatte ich am Ende weitaus weniger als befürchtet.Meiner Meinung nach wäre das die für dich nerven-schonendste Lösung.
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lonicera 66
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Re:Sachschaden an Stauden berechnen?

lonicera 66 » Antwort #46 am:

Hallo ihr lieben, ich bin gerührt, was ihr euch für Gedanken macht... :)Hier mal ein paar Fakten1. der Garten ist Bestandteil des Mietvertrags. Ich bin Besitzer, Vermieter ist Eigentümer. Ich habe Hausrecht.2. die Vermieterin ist schon mehrfach aggressiv und ausfallend geworden und versucht, mit Bösartigkeit zurückzuschlagen.Grund: ein Versuch, in unserer Abwesenheit in unsere Wohnung zu gelangen ist fehlgeschlagen. Jetzt ist sie sauer.3. Nette Worte und der Versuch unsererseits deeskalierende Friedensangebote zu machen werden ignoriert. 4. Kommunikationsversuche werden ignoriert.5. anwaltliche Schreiben vom Mieterverein mit Schlichtungsversuchen und gütlichen Vorschlägen werden ignoriert. 6. der Zaun und das Carport wurden LETZTES JAHR mit einem sehr haltbaren Anstrich versehen.Es ist egal, was ich versuche, es wird ignoriert. Sie könnte ja auch einfach die Zaunbretter abschrauben, streichen und wieder anbringen.Tut sie aber nicht, weil sie dann nicht durch meine Beete trampeln kann. Unsere Vermieterin zeigt phasenweise Züge einer Persönlichkeitsstörung, könnte man annehmen.Versteht man mich jetzt?Ich habe heute mit einem Gartensachverständigen gesprochen und ihm meine Not geschildert. Er bat mich um Fotos und eine Auflistung der vorhandenen Pflanzen.Wir werden sodann am Freitag nochmal telefonieren.
liebe Grüße
Loni

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lonicera 66
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Re:Sachschaden an Stauden berechnen?

lonicera 66 » Antwort #47 am:

PS auf sicher werde ich versuchen, die meisten Pflanzen in Kübel zu retten, aber das wird nicht mit jeder Pflanze möglich sein.
liebe Grüße
Loni

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Henki

Re:Sachschaden an Stauden berechnen?

Henki » Antwort #48 am:

Versteht man mich jetzt?
Nein. Denn all die Energie und Kraft und Nerven die du aufwendest, solltest du in die Suche und Bemühungen nach einer neuen Wohnung investieren, anstatt diesen schon mehrfach hier geäußerten und berechtigten Rat damit abzutun, dass es keine andere Wohnung gäbe. Du hast keine Kraft für einen weiteren Umzug? Dann hast du noch nicht die leiseste Vorstellung, wieviel Kraft Nachbarschaftskriege über viele Jahre kosten. Ich weiß leider, wovon ich spreche. Du hast bei diesem ganzen elenden Spiel einen einzigen Trumpf: Du KANNST ausziehen!
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lonicera 66
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Re:Sachschaden an Stauden berechnen?

lonicera 66 » Antwort #49 am:

Hausgeist, aus der Ferne klingt Deine Argumentation schlüssig, nur ist es komplizierter, als ich es hier darstellen kann.Viele Faktoren machen einen Umzug unmöglich. Ich kann und will hier auch nicht meine gesamten privaten Umstände darlegen, damit jemand das versteht. Es geht einfach nicht, aus verschiedenen Gründen. Wäre meine Situation eine andere, hätte ich mich schon längst auf Wohnungssuche begeben.Wir sind erst vor 11 Monaten hier eingezogen.
liebe Grüße
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Herr Dingens
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Re:Sachschaden an Stauden berechnen?

Herr Dingens » Antwort #50 am:

Klar gibts Gründe, die einen Umzug unmöglich erscheinen lassen.Aber die Perspektive, mit Deinem VM einen jahrelangen Krieg zu führen, den Du nicht gewinnen kannst, und die tägliche Angst vor dem Abend, dem nächsten Tag, dem Gang zum Briefkasten, ... DAS kann Dich kaputt machen. Definitiv kaputt, sodass Du ein Wrack wirst, und am Ende nicht mehr in der Lage bist, einen Liter Milch einkaufen zu gehen.Denk' da mal drauf rum!
Viele Grüße aus Nan, Thailand
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lonicera 66
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Re:Sachschaden an Stauden berechnen?

lonicera 66 » Antwort #51 am:

Denk' da mal drauf rum!
Habe ich längst. Maximale Wohnzeit hier: 3-7 Jahre. Danach wollen wir sowieso umziehen, das hier ist nur ein Zwischenstopp.Wohnungssituation derzeit hier im Umkreis 30Km:97% private Vermieterin jeder 2. Anzeige: keine Hunde, Kinder, RaucherWohnungen um die 60qm : seltenCourtage: fast immerMiete bis 550€ warm: seltenDu kannst hier Häuser kaufen zuhauf, etwas mieten kaum.Ist ja nicht so, daß ich mich nicht informiert hätte...nützt nur nix'
liebe Grüße
Loni

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Quendula
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Re:Sachschaden an Stauden berechnen?

Quendula » Antwort #52 am:

Um die Sache mit den im Boden verwurzelten und damit dem Eigentümer gehörenden Pflanzen zu umgehen, pflanze soviel wie möglich in Kübel ;) . Ein paar Jahre halten die bestimmt dadrin aus.Deine Situation klingt doof :-\ und ich glaube, Du hattest vor einem Jahr geschildert, wie lange Du gesucht hattest, um diese Wohnung zu finden. Irgendwo bei den Gartenmenschen, " Mein neuer Waldgarten" oder so ??? (oder war das jemand anderes?) ... Ich wünsch Dir viel Durchhaltevermögen und Langmut.
Erwarte nichts, doch rechne mit allem!
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lonicera 66
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Re:Sachschaden an Stauden berechnen?

lonicera 66 » Antwort #53 am:

Danke Quendula, ja die suchende war ich .Ich hoffe, daß die Vermieterin sich das reiflich überlegt, ob sie den Antsrich wirklich durchführen will.Es kommen ja noch zusätzliche Kosten auf sie zu, hat ihr der Anwalt geschrieben. Ich schätze sie so ein, daß ihr das dann zu teuer wird und sie es lassen wird.Die Hoffnung stirbt zuletzt.
liebe Grüße
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Dunkleborus
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Re:Sachschaden an Stauden berechnen?

Dunkleborus » Antwort #54 am:

Und noch ein kleiner Tip am Rande: Wenn Phlox jetzt massiv zurückgeschnitten wird, schafft er es, später zu blühen. Buddleja verträgt auch einen gewissen Rückschnitt. Wenn Wohnungssuche keine Option ist, würde ich zu Augen zu und durch raten. An Mietgärten kann mein sein Herz nicht hängen. Bekannte haben hier in der Gegend einen gemieteten Villengarten mit Billigung und Begeisterung der Vermieterin gestaltet und bepflanzt, er wurde lokal fast berühmt.Und dann kam die Tochter der Vermieterin. Und dann war es ganz schnell aus mit dem Paradies. Mach dich nicht verrückt. Und Kübel sind für ein paar Jahre nicht schlecht. :D
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Galeo
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Re:Sachschaden an Stauden berechnen?

Galeo » Antwort #55 am:

Etwas verstehe ich nicht:Die Frau ist doch kein Elefant. sperrige Pflnzen kann man zusammenbinden, mit Malerfolie verhüllen (ala Christo) so wie Viele es bei drohendem Frost machen. Kleine bodennahe Sachen kann man ausgraben. Der Frau würde ich den Triumpf, dich rausekeln zu können, nicht liefern.LG Galeo
Dumme rennen,
Kluge warten,
Weise gehen in den Garten.
Rabindranath Thakur
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lonicera 66
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Re:Sachschaden an Stauden berechnen?

lonicera 66 » Antwort #56 am:

Galeo,Die Maßnahme der Vermieterin, Carport und Zaun zu streichen ist nur ein Vorwand.Sie will nur Unanehmlichkeiten verursachen.Sie will nur in das Carport hinein, weil sie weiß, das wir nicht wissen, wohin mit den dort gelagerten Sachen. (Was sie VOR Abschluß des Mietvertrags genehmigt hat) Der Zaun ist so dicht am Beet, daß man zwangsläufig dort in den Blumen herumtreten MUß. Das ist der Sinn und Zweck der Maßnahme.Sie hat heute unserem Anwalt geatwortet, ist auf die Argumentation des Anwalts nicht eingegangen und übt weiter Druck aus. Ich habe bereits einige Stauden eingekübelt, alles wird nicht herausnehmbar sein.Morgen kommt der Gartensachverständige.
liebe Grüße
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Eva

Re:Sachschaden an Stauden berechnen?

Eva » Antwort #57 am:

Bei mir sind bei der Fassadenrenovierung (Eigentum, aber Hausgemeinschaft. Die Hausverwaltung hatte den Handwerwkern ausdrücklich schriftlich zugesichert, dass sie für Schäden in den Gärten nicht haften müssen) einige Maler/Gerüstarbeiter... durch den Frühlings-Garten getrampelt. Ja, das gab für mich einige Situationen in denen ich hyperventiliert habe, geheult, gebrüllt. Und ein Jahr später stand der Garten fast da, als wäre nix gewesen. Nur gelegentlich findet sich in irgendeinem Beet noch eine Styroporflocke oder ein Dübel von der Isolierung. Im Zweifelsfall würde ich also der Vermieterin die Aktion dadurch vermiesen, dass du dich einfach nicht ärgern lässt 8)
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zwerggarten
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Re:Sachschaden an Stauden berechnen?

zwerggarten » Antwort #58 am:

zu spät. :-\
pro luto esse

moin

"(…) die abstrakten worte, deren sich doch die zunge naturgemäß bedienen muß, um irgend welches urteil an den tag zu geben, zerfielen mir im munde wie modrige pilze." hugo von hofmannsthal – der brief des lord chandos
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schwarze Tulpe
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Re:Sachschaden an Stauden berechnen?

schwarze Tulpe » Antwort #59 am:

Nichts ist zu spät. Messerwetzen lohnt nicht.Kann es sein, dass du es eskalieren lassen willst, weil du meinst, du wärst stärker? Bevor irgendwas geschehen ist, schaltest du einen RA ein, lässt du den Sachverständigen kommen. Damit unterstellst du den Vermietern, dass sie deine Pflanzen zerstören wollen. Hast du sie gefragt, ob das ihre Absicht ist?Druck erzeugt Gegendruck. Ihr schaukelt euch hoch. Ein typischer Machtkampf von Parteien, die sich die gegenseitige Achtung verwehren. Keiner wird siegen, ihr werdet alle leiden. Und immer mehr zuschlagen. Und Geld hinterherwerfen.Hast du dir mal überlegt, wie es deinen Vermietern geht? Beim Vorstellen zeigt jeder seine beste Seite. Danach entdeckten die Vermieter, dass du nicht die Person bist, die sie sich als Mieterin gewünscht haben. Die Vermieterin ist sehr enttäuscht. Sie will sich ein Bild von dir machen, darf nicht in ihr Eigentum. Ihr Eigentumsbegriff ist wohl sehr eng gefasst. Jedes Mietobjekt hat eine emotionale Geschichte für den Eigentümer. Die Frau hat Angst um ihr Eigentum. Sie traut dir nicht. Und du hilfst ihr nicht, dass sie dir trauen kann.Vielleicht streicht sie, damit sie einen Blick in die Wohnung werfen kann? Versuche dich mal in die Situation der Vermieter zu versetzen. Ohne Empathie läuft kein Aufeinanderzugehen. Die Vermieter als Monster darzustellen, zeigt deine starre Haltung, deine Verletzung. Beide Parteien haben Wunden. Verstehe doch: Beide Parteien.Krieg führen ohne verstehen, ist unmenschlich.
Fürs Wochenende gibt es eine herrliche Literaturempfehlung:
Die verschollenen Tagebücher des Adrian Moll von Sue Townsend - ich fand es im Bücherschrank und lachte und lachte viel
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