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Erdbeerpflanzen und das "®" hinter dem Sortenname (Gelesen 8257 mal)

Obstgehölze, Beerensträucher und Wein (Veredlungen, Unterlagen, Schnitte und Selektionen) sowie Staudenobst (Erdbeeren)

Moderator: cydorian

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cydorian
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Re:Erdbeerpflanzen und das "®" hinter dem Sortenname

cydorian » Antwort #15 am:

Wie schon gesagt, Hummel hat einer selber gezüchteten Erdbeere den gut eingeführten, allgemein bekannten Namen "Sengana" in Form von "Sengana Selektion" verpasst und dafür gesorgt, dass das kein Anderer tun kann, indem er die Markenrechte für "Senga Sengana" und ähnliche Namen erworben oder selbst angemeldet hat. Er verkauft auch das Original unter "Senga Sengana". Du darfst also ein Auto Senga Sengana nennen (für diese Produktgruppe ist der Name sicher nicht angemeldet), aber nicht deine neu gezüchtete Erdbeere, wenn du sowas heute vorhaben würdest.Wie diese Erdbeere entstanden ist, schreibt Hummel auf der Sortenseite: Eine Kreuzung aus Senga Sengana und irgendeiner anderen Sorte. Sengana Selektion verhält sich zur Original Senga Sengana also so wie Elstar zu Golden Delicious.Ob Hummels Werk ausser Marken- auch noch Sortenschutz hat, weiss ich nicht. Kann sein, ist aber uninteressant.
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Hummelchen
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Re:Erdbeerpflanzen und das "®" hinter dem Sortenname

Hummelchen » Antwort #16 am:

Heißt das nun, ich darf von den "R"-Sorten keine Senker, Ableger, Steckhölzer oder Samen nehmen und mit anderen tauschen?Ich will ja nix vermehren und auf dem Markt gegen teuer Geld verticken.Aber ich habe einige Johannisbeeren, die grade im Eimer bewurzeln und die haben alle ein "R" auf dem Etikett. Stehe ich nun mit einem Bein im Lubera-Gefängnis?
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tiarello
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Re:Erdbeerpflanzen und das "®" hinter dem Sortenname

tiarello » Antwort #17 am:

Es spielt keine Rolle, ob das ® dabeisteht oder nicht. Wenn ein Name angemeldet ist, dann wird er zur Marke, egal ob man dann ein ® dahinterhängt oder nicht.Mit Sortenschutz hat das auch nichts zu tun. Geschützt ist nur der Name für eine bestimmte Warengruppe. Du darfst also keine neue Erdbeere auf den Markt bringen und sie ähnlich oder gar gleich nennen.
Ob deine Sorten geschützt sind kannst du also nicht aus dem ® schließen. Aber selbst wenn sie es sind, ist das Vermehren für private Zwecke meines Erachtens nicht verboten.
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Re:Erdbeerpflanzen und das "®" hinter dem Sortenname

tiarello » Antwort #18 am:

Das Bundessortenamt sagt hierzu folgendes:"Der Sortenschutz hat die Wirkung, dass allein der Sortenschutzinhaber oder sein Rechtsnachfolger berechtigt ist, Vermehrungsmaterial (Pflanzen und Pflanzenteile einschließlich Samen) einer geschützten Sorte zu gewerblichen Zwecken in Verkehr zu bringen, hierfür zu erzeugen oder einzuführen."Daraus schließe ich Hummelchen, dass du darfst :) Aber nochmal: das alles hat nichts mit dem "R" zu tun.
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Hummelchen
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Re:Erdbeerpflanzen und das "®" hinter dem Sortenname

Hummelchen » Antwort #19 am:

Na fein, dann bin ich beruhigt. Ich danke dir.Ich würde es nämlich doof finden, ein Tauschangebot hier rein zu schreiben und die Sorten geheim halten zu müssen. 8)
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cydorian
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Re:Erdbeerpflanzen und das "®" hinter dem Sortenname

cydorian » Antwort #20 am:

Heißt das nun, ich darf von den "R"-Sorten keine Senker, Ableger, Steckhölzer oder Samen nehmen und mit anderen tauschen?
Das weiss ich nicht, weil ich nicht weiss ob für die gemeinte Hummel-Sorte noch Sortenschutz besteht. Das ® hat nichts damit zu tun wie schon gesagt.Sortenschutz hat nichts mit Verkauf zu tun. Auch private Vermehrung, verschenken ohne jeden Geldfluss ist dann nicht mehr erlaubt. Jede Vermehrung, auch die, die nicht dem Inverkehrbringen dient ist zustimmungspflichtig. Sogar Zuflug von Samen ist erfasst. Im Tauschforum selbst vermehrte Pflanzen anzubieten die einem Sortenschutz unterliegen ist definitiv verboten.
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Hummelchen
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Re:Erdbeerpflanzen und das "®" hinter dem Sortenname

Hummelchen » Antwort #21 am:

Also müsste ich den Sortenschutzinhaber fragen.Ich glaub, ich mach das mal.Mal sehen, was "Herr Lubera" sagt, wenn ich seine Johannisbeeren vermehre. 8)
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Paw paw
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Re:Erdbeerpflanzen und das "®" hinter dem Sortenname

Paw paw » Antwort #22 am:

Laut Bundessortenamt entspricht der Sortenschutz dem Patentrecht bei gewerblicher Nutzung.Von privater Nutzung ist da keine Rede. Ob für die Erdbeersorte Senga-Sengana (die R kann ich nicht darstellen) Sortenschutz vorliegt konnte ich nicht herausfinden. Die Suchfunktion des Bundessortenamtes bringt kein Ergebnis. Übrigens gibt es für die Erdbeere Senga-Sengana beim Patentamt keinen Eintrag. Für eine Senga gibt es bis 2020 und für eine Sengana bis 2022 ein Patent.Sortenschutz
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Re:Erdbeerpflanzen und das "®" hinter dem Sortenname

tiarello » Antwort #23 am:

Sortenschutz hat nichts mit Verkauf zu tun. Auch private Vermehrung, verschenken ohne jeden Geldfluss ist dann nicht mehr erlaubt. Jede Vermehrung, auch die, die nicht dem Inverkehrbringen dient ist zustimmungspflichtig. Sogar Zuflug von Samen ist erfasst. Im Tauschforum selbst vermehrte Pflanzen anzubieten die einem Sortenschutz unterliegen ist definitiv verboten.
Das kann so irgendwie nicht stimmen. Hatte ganz vergessen, dass ich vor einem Dreivierteljahr schon eimal recherchiert habe:Ab hier und folgende Posts.
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Re:Erdbeerpflanzen und das "®" hinter dem Sortenname

andreasNB » Antwort #24 am:

Ja, irgendwie müssen die Rechtsverdreher ja ihr Geld verdienen ::) Immer wieder aufs Neue kommt es zu den gleichen Mißverständnissen.Das BSA schreibt das ein Patent "vergleichbar" dem Sortenschutz ist und nicht das es diesem "entspricht". Aber von Patent war hier auch nicht die Rede (und ist eine andere Baustelle), sondern vom Markenschutz. Bei einer Marke darf das Wort, Logo & dergleichen nicht von Anderen verwendet werden. Aber selbstverständlich darfst Du Schokocreme zwischen zwei runde Kekse quetschen, diese dann aber nicht als "Prinzenrolle" vermarkten ;) Hat also eine Pflanzensorte keinen Sortenschutz, sondern nur einen Markennamen, kannst Du sie selbstverständlich vermehren und unter einen anderen Namen vermarkten - außer es gibt jemanden der ein Patent auf sie hat.Alles klar ? 8) Was die private Vermehrung (und Weitergabe) einer Pflanze mit Sortenschutz (!) angeht, schließe ich mich der Aussage von tiarello und dem genannten Zitat vom BSA an.Wie das aber bei einem Patent ist - keine Ahnung.Mal ganz davon abgesehen das hier für den Rechteinhaber der Aufwand vor Gericht, im Vergleich zum Nutzen, viel zu gering wäre. Ich sehe da aber z.B. beim Tausch eine Grauzone. Wer mehr als 1-2 Pflanzen mit Sortenschutz zum Tausch anbietet, dem könnte man ja eine Gewinnabsicht unterstellen.
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Re:Erdbeerpflanzen und das "®" hinter dem Sortenname

Nemesia Elfensp. » Antwort #25 am:

............. (die R kann ich nicht darstellen) ................
ich habe das "®" auch nur kopiert und in die Anführungszeichen gesetzt - könnte das evtl. auch auf Deinem Rechner funktionieren?..........oder schreibst Du vom Handy?
Paw paw hat geschrieben:Laut Bundessortenamt entspricht der Sortenschutz dem Patentrecht bei gewerblicher Nutzung.Von privater Nutzung ist da keine Rede.
........privat sind wir ohne Zweifel
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Re:Erdbeerpflanzen und das "®" hinter dem Sortenname

Nemesia Elfensp. » Antwort #26 am:

Ja, irgendwie müssen die Rechtsverdreher ja ihr Geld verdienen ::) Immer wieder aufs Neue kommt es zu den gleichen Mißverständnissen.Das BSA schreibt das ein Patent "vergleichbar" dem Sortenschutz ist und nicht das es diesem "entspricht".
Hallo Andreas,Danke für die Hervorhebung von "vergleichbar" und "entspricht".
.......................Ich sehe da aber z.B. beim Tausch eine Grauzone. Wer mehr als 1-2 Pflanzen mit Sortenschutz zum Tausch anbietet, dem könnte man ja eine Gewinnabsicht unterstellen.....................
was wollte man denn gewinnen? bei 3-4 Pflanzen (statt 2-3) entsprechend 2 - 3 Pflanzen mehr im Tausch............hier mal eine schöne Erfolgsgeschichte, was bei ungeregelter Weitergabe von Pflanzmaterial früher herausgekommen ist (aus diesem link)(leider ist die Formatierung etwas "sperrig" ::)
Führung durch die ARCHE NOAH Beerensammlung7Prominente Abkömmlinge der Kirschjohannisbeeren sind „Rote Versailler“und „Fay ́s new prolific“.Die Kirsch-Johannisbeere tritt in zahlreichen verschiedenen Spielartenauf, die zum Teil wohl auf Zufallssämlinge und Selektion zurückgehen.Eine solche Lokalsorte ist die „Kritzendorfer Ribisel“. Die Sorte stammtaus Niederösterreich, es handelt sich um eine Selektion aus demFormenkreis der Kirschjohannisbeeren , entstanden in der 2. Hälfte des19. JahrhundertJohannisbeeren sind, im Vergleich zu Apfel oder Birne, eine relativjunge Kulturart und in ihrer Herkunft und Geschichte oft detailreichüberliefert. Von der „Kritzendorfer Ribisel“ wird berichtet, dass um1850 ein gewisser Hofrat J. Schmiedt den ersten Strauch dieser angeblichaus Italien eingeführten Sorte in seinem Garten pflanzte. DieJohannisbeere mit ihren großen dunkelroten Früchtenunterschied sichdeutlich von der damals in der Gemeinde kultivierten „Weißstieler“,einer kleinfrüchtigen Sorte. Die „Kritzendorfer“ ist langtraubig und hatgroße, kirschrot gefärbte Beeren, die auch in der vollen Reife nochsäuerlich sind. Die fremdartige Johannisbeere entwickelte sich rasch zueiner begehrten Johannisbeeresorte und Hofrat Schmiedt versorgte in dennächsten Jahren sämtliche Nachbarn mit Steckhölzern . Um 1860 warenbereits 5 bis 6 Joch (ca 3ha) mit der „wälischen Ribisel“, wie sie vonden Kritzendorfern genannt wurde, ausgepflanzt (welsch = italienisch).Die Baumschule der frisch gegründeten höheren Lehranstalt für Wein- undObstbau in Klosterneuburg am Kreindlhof übernahm die Vermehrung dieserSorte. Am Wiener Markt war die aromatische Johannisbeere als Tafelfruchtsehr begehrt und wurde als „Kritzendorfer Ribisel“gehandelt. DerJohannisbeereanbau in Kritzendorf erreichte durch den Niedergang desWeinbaus eine Ausdehnung von 50 Joch (ca. 25 ha), wobei die„Kritzendorfer Ribisel“ die Hauptsorte darstellte.Aufgrund ihrerEntwicklungsgeschichte kann die „Kritzendorfer Ribisel“ als regionalangepasste Selektion bezeichnet werden, die sich durch die laufendeStockauslese, die bei der „unkontrollierten“ Weitergabe von Steckholzvon Bauer zu Bauer üblich war, aus einer unbekannten Sorte entwickelte.Später taucht sie in Baumschulkatalogen auf und fand überregionaleBedeutung.
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Re:Erdbeerpflanzen und das "®" hinter dem Sortenname

Hummelchen » Antwort #27 am:

Ich hab bei Lubera angefragt, ich schätze, ich bekomme im Lauf der nächsten Woche eine Antwort.Auszug aus meiner Mail:Sehr geehrte Damen und Herren,...Darf ich die von Ihnen gekauften Johannisbeeren über Stecklinge vermehren und anderen Gartenfreunden zum Tausch anbieten?Es geht nur um Tausch, kein Verkauf.Ich weiß, dass, wer viel fragt, auch viel Antwort bekommt, aber ich will es halt genau wissen.Schützt das "®" nur den Namen, die genetischen Eigenschaften der Sorte oder auch die Vermehrung und den Vertrieb?... Für eine Antwort danke ich Ihnen herzlich.Freundliche Grüße
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Re:Erdbeerpflanzen und das "®" hinter dem Sortenname

cydorian » Antwort #28 am:

Nach Sichtung der Paragrafen muss ich mich korrigieren: § 10 SortSchG regelt die mit Sortenschutz verbundenen Rechte, § 10a schränkt sie aber wieder ein: "Die Wirkung des Sortenschutzes erstreckt sich nicht auf Handlungen nach § 10 Abs. 1 im privaten Bereich zu nicht gewerblichen Zwecken (...)"Mit dem ® hat das natürlich immer noch nichts zu tun. Sortenschutz und Markenrecht sind nach wie vor verschiedene Paar Schuhe.
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Re:Erdbeerpflanzen und das "®" hinter dem Sortenname

Nemesia Elfensp. » Antwort #29 am:

Nach Sichtung der Paragrafen muss ich mich korrigieren: § 10 SortSchG regelt die mit Sortenschutz verbundenen Rechte, § 10a schränkt sie aber wieder ein: "Die Wirkung des Sortenschutzes erstreckt sich nicht auf Handlungen nach § 10 Abs. 1 im privaten Bereich zu nicht gewerblichen Zwecken (...)"Mit dem ® hat das natürlich immer noch nichts zu tun. Sortenschutz und Markenrecht sind nach wie vor verschiedene Paar Schuhe.
Ich wollte mal dankeschön sagen weil sich hier so viele Leute so viel Mühe geben mit dem Thema. Dankeschön :D !LGNemesia
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