Alles was unter die Definition Schadnager fällt ist zulässig zu fangen.Alles andere untersteht dem Jagdgesetz - und das unabhängig von den Eigentumsverhältnissen des Grundstückes.Bei besonders geschützten Tieren wie Greifvögeln ist schon das Aufstellen von Fallen strafbar...unabhängig davon ob tatsächlich etwas gefangen wird.
"Schadnager" kennt das Naturschutzrecht nicht bzw. benennt sie als einzelne Arten. Es gibt auch besonders geschützte Wühlmäuse und Mäuse, die nicht gefangen werden dürfen.Nach
WISIA.de sind besonders geschützt:" ... alle heimischen (Säugetier-)Arten ... , mit Ausnahme von Arvicola terrestris (Schermaus), Clethrionomys glareolus (Rötelmaus), Microtus agrestis (Erdmaus), Microtus arvalis (Feldmaus), Mus musculus (Hausmaus), Mustela vison (Amerikanischer Nerz), Myocastor coypus (Nutria), Nyctereutes procyonoides (Marderhund), Ondatra zibethicus (Bisam), Procyon lotor (Waschbär), Rattus norvegicus (Wanderratte), Rattus rattus (Hausratte)"