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... nun auch noch zur Dendrophobie (Gelesen 29021 mal)

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lerchenzorn
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Re:... nun auch noch zur Dendrophobie

lerchenzorn » Antwort #195 am:

In der DDR galten ca. 10 cm Durchmesser in 1,50 m Höhe. Da fiel sehr viel darunter.Grundgedanke war, dass diese Bäume das Ortsbild prägen und Bäumen generell eine positive Umweltwirkung unterstellt wurde.Das Thema ist ambivalent. Richtig finde ich, dass es auf örtlicher Ebene geregelt wird und sich höhere Ebenen da kaum noch reinhängen, weil es tatsächlich ein Punkt ist, der in örtliche Gestaltungshoheit gehört.Dass dabei sowohl zuviel als auch zuwenig des Guten getan wird, war auch vordem nicht viel anders.Um mal den Gegenpol zur unbedingten Baumliebe zu bedienen ;) : ich finde es mitunter fragwürdig (im besten Sinne), wenn Gemeindeverwaltungen oder Baumschutzbeauftragte für gefällte Bäume den stets einheitlich bemessenen Ersatz anordnen, unabhängig davon, ob Ortsbild und Umweltfunktionen vom verbleibenden Bestand noch angemessen bedient werden. Nicht selten werden mit der kaum noch irgendwo unterzubringenden Baumschulware die letzten Freiflächen-Splitter zugepflastert, was weder für das Ortsbild noch für den Artenreichtum noch für irgend etwas gut ist. Aber das gehört wohl dazu, als Tribut an die "Vollziehbarkeit" solcher Regelungen.
Querkopf
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Re:... nun auch noch zur Dendrophobie

Querkopf » Antwort #196 am:

... ich finde es mitunter fragwürdig (im besten Sinne), wenn Gemeindeverwaltungen oder Baumschutzbeauftragte für gefällte Bäume den stets einheitlich bemessenen Ersatz anordnen, unabhängig davon, ob Ortsbild und Umweltfunktionen vom verbleibenden Bestand noch angemessen bedient werden. ...
Das fällt für mich unter "Schema F"-Handhabung. Und ich find's "fragwürdig" im schlechten Sinne.
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lerchenzorn
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Re:... nun auch noch zur Dendrophobie

lerchenzorn » Antwort #197 am:

Es stellt halt recht hohe Ansprüche, so etwas flexibel, sachgerecht und dabei gleich im Recht gegenüber allen Betroffenen umzusetzen. Deshalb: fragwürdig, weil der (mitunter überforderte) Bearbeiter es verdient, mit einer Frage einen Anstoß zu bekommen.Es wäre Aufgabe der örtlichen Landschaftspläne oder von Gestaltungssatzungen, so etwas vorzubereiten und im Verwaltungsalltag umsetzbare Maßstäbe und Grundsätze vorzugeben. In denen habe ich Baumschutz-Fragen aber bisher nie in dieser Weise behandelt gesehen.
Amur
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Re:... nun auch noch zur Dendrophobie

Amur » Antwort #198 am:

Das flexibel (und auch das fachgerecht) wird halt schnell zum Bumerang, wenn die Betroffenen Fälle kennen in denen es anders gelaufen ist als bei ihnen. Ohne dass die evtl. andere Hintergründe kennen und nur feststellen, der durfte und wir dürfen nicht. Was glaubt ihr wie schnell da entsprechende Berichte in der Presse wieder allerhand Wirbel machen? Drum wird sich ein Sachbearbeiter so was ganz einfach nicht antun und immer nach Schema F vorgehen. Auch Verständlich oder? Drum das ganze Theater bleiben lassen. Evtl. Einzelschutz öffentlicher Bäume oder Parks und gut ist.
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Mediterraneus
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Re:... nun auch noch zur Dendrophobie

Mediterraneus » Antwort #199 am:

Ihr redet jetzt aber schon ständig über Versäumnisse und Mißstände in Städten, Gemeinden, Verwaltungen etc., oder?Dafür sollten meines Ermessens solche Baumschutzverordnungen gedacht sein; für öffentliche Flächen halte ich das durchaus für sinnvoll.Warum aber soll man aufgrund eigener Nachlässigkeiten und Bauwahn dann den Garten des Privatmanns gängeln? Ist der Privatmann plötzlich für den Umweltschutz und das grüne Image der Stadt verantwortlich?Wie Amur schon sagte, einige Städte nehmen alles mit Stamm und paar Blättern dran in Schutz, was greifbar ist. Da gibt's wie überall gute und schlechte Beispiele, wie das gehandhabt wird.Und wenn man eh mit einiger Beantragerei und Zeitaufwand ne Ausnahmegenehmigung bekommt, frage ich mich, warum man so eine Verwalterei überhaupt bezahlen muss.Puh, wie gut, dass in dieser Hinsicht hier ein freies Land ist 8)
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Re:... nun auch noch zur Dendrophobie

zwerggarten » Antwort #200 am:

vielleicht, weil es scheiße für eine stadt (mit grünem image) ist, wenn alle privatleute kreuz und quer ihre altbäume fällen und keine neuen pflanzen ("dreck", schatten, wurzeln, gefahr)? ::)
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Re:... nun auch noch zur Dendrophobie

Mediterraneus » Antwort #201 am:

vielleicht, weil es scheiße für eine stadt (mit grünem image) ist, wenn alle privatleute kreuz und quer ihre altbäume fällen und keine neuen pflanzen ("dreck", schatten, wurzeln, gefahr)? ::)
Du meinst, dann fällt es mehr auf, dass man die Streuobstwiesen vor der Stadt für ein Industriegebiet geopfert hat, die Alleebäume Parkplätzen weichen mussten, der Friedhof wegen moderner Gestaltung baumfrei ist und das neue Bonzenviertel nun eine ungetrübte Aussicht in die Ferne hat?Da können doch die Privatleute nicht einfach abholzen, das geht doch nicht!
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Re:... nun auch noch zur Dendrophobie

zwerggarten » Antwort #202 am:

jaja, immer wieder dein lieblingsmantra, die böse verwaltung, die bösen bonzen, die bösen anderen – "freie fahrt für freie bürger!" ::) [size=0]möge dir mal ein anderes, auch so egoman überzeugt rechtsbefreites bürgi irgendwie schön querkommen. z.b. eine pappel- oder fichtenreihe auf süd setzen. dann aber bitte nicht jammern und aufs nachbarschaftsrecht pochen und nach vater staat und mutti justiz rufen. :P [/size]
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Mediterraneus » Antwort #203 am:

jaja, immer wieder dein lieblingsmantra, die böse verwaltung, die bösen bonzen, die bösen anderen – "freie fahrt für freie bürger!" ::) [size=0]möge dir mal ein anderes, auch so egoman überzeugt rechtsbefreites bürgi irgendwie schön querkommen. z.b. eine pappel- oder fichtenreihe auf süd setzen. dann aber bitte nicht jammern und aufs nachbarschaftsrecht pochen und nach vater staat und mutti justiz rufen. :P [/size]
Wie ich schon sagte, Nachbarschaftsrecht ist wichtig. Keiner darf durch Nachbarn dauerhaft belästigt werden (Lärm, Grenzabstände, morsche Bäume).Was hat das aber bitteschön mit einer Baumschutzverordnung zu tun?
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lerchenzorn » Antwort #204 am:

Die Öffentlichkeit ist auch Dein Nachbar.Medi, ich glaube, Du siehst das sehr eng und urteilst nach den Verhältnissen bei Dir vor Ort. Vielleichst sorgst Du Dich dann auch besser mehr um die Verhältnisse bei Dir vor Ort als um den Baumschutz auf der ganzen weiten Welt.
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Mediterraneus » Antwort #205 am:

Man merkt halt, dass hier nicht Preußen ist und man das übermäßige walten und verwalten nicht so gewohnt ist ;)
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Mediterraneus » Antwort #206 am:

Vielleichst sorgst Du Dich dann auch besser mehr um die Verhältnisse bei Dir vor Ort als um den Baumschutz auf der ganzen weiten Welt.
Ich sorge mich vielleicht mehr um Baum- bzw. Landschaftsschutz, als man so denken könnte ;)Aber alles am rechten Fleck. Oft ist es auch die Natur, die vor dem Baum geschützt werden muss (Stichwort Magerrasen).Private Gärten sollten aber privat innerhalb ihrer Grenzen bleiben.
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zwerggarten » Antwort #207 am:

sind sie aber nicht, und nicht nur nicht in preußen, und das ist auch gut so! ;D
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andreasNB » Antwort #208 am:

Der Baum fällt unter das Baumschutzgesetz, wir müssen also ca. 14.000 Euro Ausgleichszahlung an die Stadt zahlen (ca.1100 Euro pro 15 cm Stammumfang), plus Antragsgebühren, plus Kosten der Fällung.Wie wir von einem Steinmetz gehört haben, wurden in den letzten zwei Jahren hunderte Bäume auf den Friedhöfen gefällt, egal ob gesund oder nicht, die die letzten Jahrzehnte von der Friedhofsverwaltung toleriert wurden. Seit sie offiziell aus der Stadtverwaltung ausgelagert und als GmbH geführt wird, herrscht die Kettensäge.
Dein Bericht hört sich für mich stark nach Geldschneiderei und Haushaltsanierung an. Für eine ungewollte aber angeordnete Fällung diese hohe Ausgleichszahlung zu verlangen - ziemlich frech :o Da tät sich eine Rechtschutzversicherung lohnen...
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Re:... nun auch noch zur Dendrophobie

andreasNB » Antwort #209 am:

@Medi,Ah ja, weil "die Anderen" schlecht sind darf "Ich" in meinen 4 Wänden auch machen was ich will. Ich meckere ja auch oft genug über unsere politische "Elite" und Behörden, aber diese Einstellung ist ::) BS-Satzungen bitte nicht mit Grünordnungsplänen (wohl oft Schema F) verwechseln. Bei letzteren wird die Pflanzung großkroniger Laubbäume in Neubaugebieten mit Winzgrundstücken vorgeschrieben - wenn der GP eben schlecht gemacht ist. BS-Satzungen, wie oben schon von anderen erklärt, sind Regelungen zum Umgang mit dem vorhanden Baumbestand. Sie greifen erst ab einem bestimmten Stammdurchmesser. Und hier liegt der Hund begraben. ABER, bei halbwegs vernünftigen Regelungen fallen die selbst gepflanzten Bäume erst nach mehreren Jahrzehnten darunter. Wenn es z.B. keinen pauschalen STD gibt, sondern zwischen Langsam- und Schnellwachsern unterschieden wird.So wird in deine persönliche Gestaltungsfreiheit keinesfalls eingegriffen, aber die Allgemeinheit auch vor dem unnötigen Fällen ortsbildprägender Bäume auf privaten Grund geschützt. Ja, nicht nur morsche Bäume und zu naher Grenzabstand sind eine Belästigung der Nachbarn, sondern z.B. auch die Fällung eines gesunden 80jährigen Baumes an dem sich die Nachbarn erfreut haben.30-40 Jahre Bedenkzeit nach Pflanzung sollten doch auch Dir genügen ;D
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