

Sowas ist zu begrüßen. Und noch mehr, wenn die zuständigen Mitarbeiter mit Sachverstand und Augenmaß vorgehen.Im Stadtgebiet kontrolliert das Gartenbauamt mindestens ein Mal jährlich. Zumindest die Bäume.
Sowas ist zu begrüßen. Und noch mehr, wenn die zuständigen Mitarbeiter mit Sachverstand und Augenmaß vorgehen.Im Stadtgebiet kontrolliert das Gartenbauamt mindestens ein Mal jährlich. Zumindest die Bäume.
NRW | Kölner Bucht | 8a
NRW | Kölner Bucht | 8a
Oder:Getroffene Hunde bellen ja bekanntlich am lautesten.![]()
(Für mich ein Spruch des Tages!Staudo hat geschrieben:Das Schlimme ist ja, dass man eigentlich nie den eigenen Vorgarten sieht sondern immer nur den vom Nachbarn.
Das ist allerdings ein Argument - wusste ich nicht. *erwägt einen Umzug nach Gageneck in Jöhlingen, Walzbachtal*Diese Zeitschrift richtet sich vorrangig an kommunale Grünflächenämter. Denen darf man schon mal mit etwas mehr Anspruch kommen.
Selten, aber doch: Ich schließe mich dieser Meinung auch an ;)Alle guten und individuellen Gärten, die ich kenne, wären mit Vorgaben nicht möglich. Heimische Gehölze sind in der Regel das Unkraut, das man nicht haben will, was zu groß wird und eh an jedem verwilderten Bahndamm aufgeht. Ein Garten lebt von einer Vielfalt, welche man nicht auf irgendwelche vorgegebenen Listen schreiben kann. Sowas wie Magnolien oder öfterblühende Rosen wäre dann nicht mehr möglich, da nicht heimisch. Vielmehr gäbe es dann Weißdornwüsten oder Monokulturen von Pinus sylvestris. Die wenigen spezialisierten Staudengärtnereien könnten dann auch dichtmachen.Ich bin kein Fan von Steinwüsten und übermannshohen Heckenpflanzungen, ich bin allerdings ein Fan von Individualität und persönlicher Freiheit und käme nie auf die Idee, irgendwelchen Anwohnern vorzuschreiben, wie ihre Vorgärten auszusehen haben - schlicht und ergreifend deshalb, weil ich auch meinen nach meinem eigenen Geschmack gestalten möchte.
Kennst du etwa die dort "ortsüblichen Stauden" ?Ich überlege grade, ob ich bei den hiesigen, ortsüblichen Stauden einen Würgereiz bekomme*erwägt einen Umzug nach Gageneck in Jöhlingen, Walzbachtal*
Und was machst du, wenn sie dir verbieten, Magnolien zu pflanzen? Nicht heimisch, steht aufm Index. Nulltoleranz.Ich befürchte, 99% deines Gartens stünde dann ggf. auf irgendeinem Index 8)Ganz zu schweigen von den unzähligen Fäll- und RodearbeitenGetroffene Hunde bellen ja bekanntlich am lautesten.
Sowas ist zu begrüßen. Und noch mehr, wenn die zuständigen Mitarbeiter mit Sachverstand und Augenmaß vorgehen.Im Stadtgebiet kontrolliert das Gartenbauamt mindestens ein Mal jährlich. Zumindest die Bäume.
Genau das geht hier in der Stadt nicht. Dazupflanzen ist meines Wissens nach hier absolut möglich. Aber fällen eben nicht. Und wenn gefällt werden muss, dann benötigt man eine Fällgenehmigung und bekommt dann i.d.R. eine Auflage zur Neupflanzung. Dabei kann man aus mehreren Baumarten aussuchen. Der nachgepflanzte Baum steht dann automatisch unter Baumschutz.Nach meinen Erfahrungen kann man mit den Leuten vom Gartenbauamt aber absolut reden. Vermutlich lassen sie auch Bäume zu, die nicht auf der Liste stehen, wenn es nicht gerade Robinien o.ä. sind... Aber genau weiß ich es nicht, ich habe bisher noch keine Auflage zur Neupflanzung bekommen. Meine Douglasie steht allerdings unter Baumschutz, darf ich also nicht fällen.Aber das ist ja jetzt eigentlich schon OT.Ganz zu schweigen von den unzähligen Fäll- und Rodearbeiten
Wildschweine :DAber mein Vorgarten ist auch nicht eingezäunt. Bis jetzt haben sie ihn noch nicht durchgegraben. Sind offensichtlich keine Eicheln drin verbuddelt.Wozu überhaupt Einzäunungen? Zur Abwehr von Hunnenhorden? Oder dass einem fremdes Volk nicht durch die Rabatten trampelt?
Ein Kind auf Besuch aus der Nachbarschaft hat ca. 50 Pflanzschilder rausgezogen und säuberlich um die Wedel eines Baumfarns gewickelt. Tja.
Bristlecone, meine Bemerkungen bezogen sich eher darauf. Da ging es nicht nur um Einzäunungen, sondern Vorgaben im Bebauungsplan über Außenanlagen. Da gehört der vorgeschriebene Baum auch dazu.Und ich bleibe dabei, ich möchte in meinem Garten pflanzen und fällen, was ich will. Mit irgendwelchen Vorgaben wäre mein naturnaher Garten mit all seinen Raritäten, so wie er ist, nicht möglich. Ich müsste viele seltene Pflanzen entfernen, weil sie nicht heimisch sind und die irgendeine Behördenkraft, auch wenn sie sich botanisch auskennen sollte, gar nicht alle kennen kann.Und ich wüsste gar nicht, was von der nächsten Pflanzenbörse mitbringen könnteMachen sie. Ob ich darüber so glücklich wäre, weiß ich nicht.Auszug aus dem Bebauungsplan Gageneck in Jöhlingen, Walzbachtal:Karla Krieger: "Sollten nicht Behörden im Bebauungsplan eine gärtnerische Gestaltung der Außenanlagen fordern?"Ja, sollten sie!"2.2. EinfriedungenZur öffentlichen Verkehrsfläche sind Einfriedungen nur bis zu einer Höhe von 1,00 m und nur als durchlässiger Zaun und/oder als lebende Hecke zulässig. Zwischen Doppelhäusern dürfen Einfriedungen im Vorgarten bis zu einer Höhe von 1,0 m errichtet werden, auch massiv. Im rückwärtigen Bereich sind Einfriedungen bis zu einer Höhe von 1,80 m nur als durchlässiger Zaun und/oder als Hecke zulässig. Darüber hinaus sind auch Sichtschutzzaunelemente bis zu einer Gesamtlänge von 4,0m zulässig; ihre Höhe darf 1,80m nicht übersteigen. Einfriedungen aus Drahtgeflecht sollen mit Heckengehölzen oder Kletterpflanzen eingegrünt werden. Diese Vorschrift gilt nicht entlang des Bahngeländes. Bezugshöhe für diese Maße ist die Höhe der Geländeoberfläche. Bei Eckgrundstücken ist der höher gelegene Bezugspunkt maßgeblich.2.3. Vorgartenbereiche, VorplätzeBei der Artenauswahl für die Bepflanzung der Vorgartenbereiche (Fläche zwischen der Erschließungsstraße und den Gebäuden) sollen die in Anhang A.1 genannten Gehölzarten berücksichtigt werden. Daneben sind vorwiegend ortstypische Stauden anzupflanzen. Die Vorgärten dürfen nicht als ArbeitsoderLagerflächen genutzt werden. Stellplätze im Vorgartenbereich sind gärtnerisch in geeigneter Form in die Außenanlage einzubinden (Fahrspur, Rasengitter o. ä.). Der Mindestabstand von Garagen zur öffentlichen Verkehrsfläche beträgt auf der Zufahrtsseite 5 m. Bei überdachten Stellplätzen (Carports) beträgt der Mindestabstand 2 m."