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Frage zu Glyphosat (Gelesen 804623 mal)

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Cryptomeria
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Re: Frage zu Glyphosat

Cryptomeria » Antwort #2145 am:

Bei Tests hier oben in SH lagen die Prozentzahlen in diesem Jahr bei den Honigproben auch teils deutlich über den Grenzwerten.
VG Wolfgang
bristlecone

Re: Frage zu Glyphosat

bristlecone » Antwort #2146 am:

Hat jemand eine Quelle, aus der der Gesetzes- oder Verordnungstext hervorgeht, wo der überall zitierte Grenzwert von 50 µg/kg Honig festgelegt ist?

In den Honig gelangt Glyphosat offenbar durch die Sikkation von Getreide mit Glyphosat. Wenn auf den so behandelten Flächen Kornblumen etc. blühen, tragen die Bienen von den noch blühenden Pflanzen Nektar und/Pollen ein.
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Staudo
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Re: Frage zu Glyphosat

Staudo » Antwort #2147 am:

bristlecone hat geschrieben: 6. Sep 2016, 18:36
Hat jemand eine Quelle, aus der der Gesetzes- oder Verordnungstext hervorgeht, wo der überall zitierte Grenzwert von 50 µg/kg Honig festgelegt ist?


Im Internet findet man die Rückstandshöchstmengenverordnung von 2008. Honig ist dort nicht aufgeführt. Für "andere pflanzliche Lebensmittel' ist ein Grenzwert von 0,1 mg/kg aufgeführt. Das ist der niedrigste aller angegebenen Werte.
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bristlecone

Re: Frage zu Glyphosat

bristlecone » Antwort #2148 am:

Der Wert geht offenbar auf eine EU-Festlegung zurück. Den Wortlaut habe ich aber im Gewirr der Verordnungen immer noch nicht gefunden.

Dafür aber diesen Untersuchungsbericht (pdf) von Quality Services International GmbH, einem Betrieb, der unter Anderem Lebensmittel auf Rückstände untersucht.

Zitat:

"Laut einer aktuellen Studie [nicht in der EU], in deren Rahmen 69 Honigproben analysiert wurden, konnte in 59% der
Proben Glyphosatgehalte über der Bestimmungsgrenze (17-163 μg/kg, im Mittel 61 μg/kg)
nachgewiesen werden. Darüber hinaus überschritten 22 Proben (32%) den EU-Grenzwert für
Glyphosat in Nicht-Bio-Honig (50 μg/kg).
Zusammengefasst enthielt jeder dritte Honig in dieser Studie zu hohe Mengen an Glyphosat und
wäre in der EU nicht marktfähig.
In eigenen Messungen (siehe Grafik), in denen 103 Honigproben analysiert wurden, konnten in
55,3% der Proben Glyphosatgehalte über der Bestimmungsgrenze (LOQ: 10 μg/kg) nachgewiesen
werden. Darüber hinaus überschritten 25% der Proben den EU-Grenzwert für Glyphosat."

Mir scheint, der Höchstwert von 50 µg/kg Honig orientiert sich schlicht und einfach an der Bestimmungsgrenze.
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Staudo
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Re: Frage zu Glyphosat

Staudo » Antwort #2149 am:

Orientiert man sich an den Höchstgrenzen für Getreideprodukte, die man üblicherweise in deutlich höheren Mengen zu sich nimmt als Honig, würde ich die Funde nicht überbewerten.
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bristlecone

Re: Frage zu Glyphosat

bristlecone » Antwort #2150 am:

Hier findet sich der besagte Wert: EU Pesticides Database - Current MRL values:

Honey and other apiculture products: 0.05*

Jetzt müssen wir bloß noch rauskriegen, was das * zu bedeuten hat.



Und die Erklärung findet sich auch: Über das kleine "i" auf der verlinkten Seite kommt man zu einer weiteren Seite:
Commission Regulation (EU) No 293/2013 of 20 March 2013 amending Annexes II and III to Regulation (EC) No 396/2005 of the European Parliament and of the Council as regards maximum residue levels for emamectin benzoate, etofenprox, etoxazole, flutriafol, glyphosate, phosmet, pyraclostrobin, spinosad and spirotetramat in or on certain products Text with EEA relevance

Die kann man sich auf Deutsch anzeigen lassen: VERORDNUNG (EU) Nr. 293/2013 DER KOMMISSION

vom 20. März 2013

zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Rückstandshöchstgehalte für Emamectinbenzoat, Etofenprox, Etoxazol, Flutriafol, Glyphosat, Phosmet, Pyraclostrobin, Spinosad und Spirotetramat in oder auf bestimmten Erzeugnissen
(Text von Bedeutung für den EWR)



Dort gibt es Tabellen, ganz unten findet man den besagten Wert für Glyphosat in Honig, eben die 0,05 m/kg, mit dem Zusatz (7).
Der bedeutet: "Untere analytische Bestimmungsgrenze."

Mit anderen Worten: In Honig soll/darf kein Glyphosat nachweisbar sein.
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Staudo
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Re: Frage zu Glyphosat

Staudo » Antwort #2151 am:

Ich habe das hier gefunden:


hat geschrieben: 1. Jan 1970, 01:00Höchstmengenfestsetzung für Honig

Die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 sieht vor, dass in Zukunft Höchstmengen für Honig festgesetzt werden. Zwei Wege sind dabei möglich: Höchstmengenfestsetzung auf der Basis von Überwachungsdaten und Höchstmengenfestsetzung auf der Basis von Rückstandsversuchen. Dies soll bei der Änderung der Datenanforderungen in der Richtlinie 91/414/EWG berücksichtigt werden. Ein vom BVL entwickeltes Guidance Document beschreibt ein Versuchsprotokoll (Kulturen, Anwendung, Durchführung etc.) für die Erarbeitung von Rückstandsdaten. Der Entwurf des Guidance Document ist hier abrufbar.


Quelle
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Re: Frage zu Glyphosat

bristlecone » Antwort #2152 am:

Der Wert von 50 µg/kg ist jedenfalls einfach ein Wert, der sich daran orientiert, was man mit üblichen Verfahren noch nachweisen kann.
Irgendeine gesundheitliche Beeinträchtigung ist damit nicht verbunden.
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Staudo
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Re: Frage zu Glyphosat

Staudo » Antwort #2153 am:

Und wenn ich das richtig verstanden habe, scheidet man die aufgenommenen Glpyhosatmoleküle auch wieder aus.
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Re: Frage zu Glyphosat

bristlecone » Antwort #2154 am:

Ja, vollständig.
Eva

Re: Frage zu Glyphosat

Eva » Antwort #2155 am:

Verkehrsfähig (verkäuflich) ist das Zeug dann aber trotzdem nicht. :-\
bristlecone

Re: Frage zu Glyphosat

bristlecone » Antwort #2156 am:

Ja, aus rein rechtlichen Gründen.
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Staudo
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Re: Frage zu Glyphosat

Staudo » Antwort #2157 am:

Und wenn die EU dann eine Höchstmenge von beispielsweise 5 mg/kg festlegt, gibt es den nächsten Aufschrei. :-\
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dmks
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Re: Frage zu Glyphosat

dmks » Antwort #2158 am:

Honig hat sich demnächst sowiso erledigt

https://www.youtube.com/watch?v=QNqMDcmdhBo
Heute war gut!
Morgen - sehen wir dann.
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Staudo
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Re: Frage zu Glyphosat

Staudo » Antwort #2159 am:

Hoffenlich gucken sich das Frau Gold und Conni an! >:(
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