News: Problem bei der Anmeldung? Bitte Mail über das Kontaktformular ganz unten!

§123 SGB VII wer kennt ihn? (Gelesen 911 mal)

Gartenreisen, Ausstellungen, Veranstaltungen, TV-Termine
Antworten
stephan-1

§123 SGB VII wer kennt ihn?

stephan-1 »

Guten Abend allerseits,Kann mir einer von euch sagen was man darunter versteht. Es geht um Gärten über 2500 m² und deren Versicherung, da ich meinen nächstes Jahr öffnen will ist mir das sehr wichtig. So wie ich das verstanden gehts es da um eine Unfallversicherung die auch bei eignen Verletzung einspringt ist man sonst nicht Versichert bei der Gartenarbeit in einen großen Garten? Danke schon einmal im voraus Stephan
Benutzeravatar
riesenweib
Beiträge: 9052
Registriert: 12. Jun 2004, 22:08
Region: pannonische randlage
Höhe über NHN: 182
Bodenart: schwarzerde, basisch, feucht
Winterhärtezone: 7b: -14,9 °C bis -12,3 °C

windig. sehr windig.

Re:§123 SGB VII wer kennt ihn?

riesenweib » Antwort #1 am:

laut HIER gilt der § für landwirtschaftliche betriebe, ausdrücklich nicht für hausgärten es sei denn,
...sie werden regelmäßig oder in erheblichem Umfang mit besonderen Arbeitskräften bewirtschaftet oder ihre Erzeugnisse dienen nicht hauptsächlich dem eigenen Haushalt. ....
. trifft also eventuell auf Deinen garten nciht zu?lg
will bitte jemand meine tippfehler? Verschenke sie in mengen. danke ;-)
Antworten