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Gerodeter Wald (Gelesen 7976 mal)

Obstgehölze, Beerensträucher und Wein (Veredlungen, Unterlagen, Schnitte und Selektionen) sowie Staudenobst (Erdbeeren)

Moderator: cydorian

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carot
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Re: Gerodeter Wald

carot » Antwort #30 am:

Also ich habe keine praktischen Erfahrungen in diesem rechtlichen Bereich. Ich habe versucht mir die Rechtslage über die gesetzlichen Grundlagen zu erschließen. Dies ist nicht ganz einfach wie ich zugeben muss. Die gesamte Materie ist durchaus komplex und man übersieht schnell einmal die Anwendbarkeit abweichender Vorschriften.

In Schleswig Holstein gilt seit dem 1.11.2013 das Gesetz zur Erhaltung von Dauergrünland. In anderen Ländern wurden ziemlich zeitgleich inhaltlich sehr ähnliche Gesetze verkündet.

Danach ist der Umbruch von Dauergrünland verboten, auch wenn es aufgrund der 5-Jahres-Frist von Acker zu Grünland geworden ist. Alle geregelten Ausnahmetatbestände (Erlaubnis nach Antrag) sehen die Schaffung von Ersatzflächen vor bzw. setzen diese voraus.

Das ganze beruht übrigens auf europäischen Vorgaben.

Hier noch ein Link mit der interessanten Entscheidung des BGH zu Schadensersatz, wenn Ackerland durch den Pächter als Grünland bewirtschaftet wird und dadurch die Ackereigenschaft verliert und nur noch in diesem Zustand zurückgegeben werden kann. Ein Schaden wäre nicht gegeben, wenn dieses Grünland einfach hätte wieder umgebrochen werden können. Dies ist nur innerhalb der 5-Jahres-Frist möglich.

http://rsw.beck.de/aktuell/meldung/bgh-bejaht-schadensersatzpflicht-des-paechters-wegen-nicht-rechtzeitiger-umwandlung-von-dauergruenflaeche-in-ackerland
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RosaRot
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Re: Gerodeter Wald

RosaRot » Antwort #31 am:

Staudo hat geschrieben: 10. Mai 2017, 13:28
leonora hat geschrieben: 10. Mai 2017, 13:21Gibt es die noch?


Nein, nur vereinzelt. Die weisen dann oft massive Anfahr-, Mäh- und Verschnittschäden auf.


Die werden/wurden gefällt, weil ja das Obst gefährlich für den Straßenverkehr ist oder die Bäume an sich...(oft gegen massiven Widerstand der Einheimischen)...
so gibt es solche Alleen nicht mehr oder sie wurden durch langweilige Ahörner ersetzt...
Ebenso werden nun in der neuen Zeit selbst die Ränder an Feldwegen (wie dem unsrigen) mit gruseligen "Schreddermaschinen" abgemäht, da bleibt kein Halm gerade und kein Erdfleck ungepflügt... (und Malven, Wegwarte und Co. kommen nicht zum blühen)
Wie konnten wir nur überhaupt all die Jahre an ungemähten Wegen hausen, mit wilden Obstbäumen an den Straßen???
Viele Grüße von
RosaRot
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Staudo
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Re: Gerodeter Wald

Staudo » Antwort #32 am:

Ich pflanzte letzten Herbst 20 Birnbäume entlang einer abgelegenen Straße. Alle, aber ausnahmslos alle älteren Bäume sind mit dem Schlegelmäher beschädigt. Ich habe mir ganz fest vorgenommen, im Rahmen meiner Gewährleistungszeit (5 Jahre) solcherlei Schäden zur Anzeige zu bringen und auf Schadenersatz wegen Totalschaden zu pochen. 8)
„Am Ende entscheidet die Wirklichkeit.“ Robert Habeck
leonora
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Re: Gerodeter Wald

leonora » Antwort #33 am:

RosaRot hat geschrieben: 10. Mai 2017, 14:08

Wie konnten wir nur überhaupt all die Jahre an ungemähten Wegen hausen, mit wilden Obstbäumen an den Straßen???
[/quote]

Ich hab' euch echt darum beneidet, als ich seinerzeit diese Alleen bewundern durfte.

[quote author=Staudo link=topic=60909.msg2868893#msg2868893 date=1494418803]
Ich habe mir ganz fest vorgenommen, im Rahmen meiner Gewährleistungszeit (5 Jahre) solcherlei Schäden zur Anzeige zu bringen und auf Schadenersatz wegen Totalschaden zu pochen. 8)


Ja, tue das. Besser wäre es ja, die Menschen würden aus Einsicht klug, aber manchmal muss man wohl deutlich die Grenzen aufzeigen.

LG
Leo
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Mümmel
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Re: Gerodeter Wald

Mümmel » Antwort #34 am:

carot hat geschrieben: 10. Mai 2017, 13:59
Hier noch ein Link mit der interessanten Entscheidung des BGH zu Schadensersatz, wenn Ackerland durch den Pächter als Grünland bewirtschaftet wird und dadurch die Ackereigenschaft verliert und nur noch in diesem Zustand zurückgegeben werden kann. Ein Schaden wäre nicht gegeben, wenn dieses Grünland einfach hätte wieder umgebrochen werden können. Dies ist nur innerhalb der 5-Jahres-Frist möglich.

http://rsw.beck.de/aktuell/meldung/bgh-bejaht-schadensersatzpflicht-des-paechters-wegen-nicht-rechtzeitiger-umwandlung-von-dauergruenflaeche-in-ackerland
[/quote]

Das Böse ist ja die Begründung für die 98000 Euro Schadensersatz. Pachtausfall der nächsten 25 Jahre, da nicht zu erwarten ist, dass eine Rückumwandlung in Ackerland möglich ist.

Und was wird 1 Woche nach dem Urteil veröffentlicht:
[quote]
Der EU-Agrarausschuss setzt sich für eine gezielte Vereinfachung und einige notwendige Korrektur der GAP-Reform ein. „Beim Thema, Dauergrünland‘ wurde eine praktikable Lösung gefunden. Unabhängig von der 5-Jahre-Frist können Gründlandflächen wieder in den Ursprungszustand versetzt werden, z. B. wenn gepachtetes Land wieder zurückgegeben wird“, berichtet Albert Deß, Berichterstatter des Agrarausschusses und agrarpolitischer Sprecher der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament

https://www.topagrar.com/news/Home-top-News-EU-Agrarausschuss-findet-praktikable-Loesung-beim-Dauergruenland-8170998.html

Wobei fraglich ist ob das für den genannten Einzelfall noch relevant wäre.
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Re: Gerodeter Wald

Isatis blau » Antwort #35 am:

leonora hat geschrieben: 10. Mai 2017, 14:46
Ich hab' euch echt darum beneidet, als ich seinerzeit diese Alleen bewundern durfte.

LG
Leo
Es gibt auch noch im Westen Reste von solchen Alleen. Leider werden die Bäume von den neu eingeschleppten Krankheiten befallen und viele werden jetzt halbtot umgesägt. Mal sehen, was diese Krankheiten mit den Baumwiesen anstellen werden.
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carot
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Re: Gerodeter Wald

carot » Antwort #36 am:

M hat geschrieben: 10. Mai 2017, 14:51
Und was wird 1 Woche nach dem Urteil veröffentlicht:
hat geschrieben: 1. Jan 1970, 01:00
Der EU-Agrarausschuss setzt sich für eine gezielte Vereinfachung und einige notwendige Korrektur der GAP-Reform ein. „Beim Thema, Dauergrünland‘ wurde eine praktikable Lösung gefunden. Unabhängig von der 5-Jahre-Frist können Gründlandflächen wieder in den Ursprungszustand versetzt werden, z. B. wenn gepachtetes Land wieder zurückgegeben wird“, berichtet Albert Deß, Berichterstatter des Agrarausschusses und agrarpolitischer Sprecher der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament

https://www.topagrar.com/news/Home-top-News-EU-Agrarausschuss-findet-praktikable-Loesung-beim-Dauergruenland-8170998.html


Das ist auch sehr interessant. Leider wird die Umsetzung dieser Lösung noch dauern. Erst müssen diese Vorschläge durch die Kommission umgesetzt werden und dann müssen die gerade geänderten deutschen Gesetze wieder angepasst werden. Sie beseitigt dann besondere Härten, wie z.B. in der BGH-Entscheidung aufgetreten. Ansonsten wird die Umwandlung aber wohl verboten bleiben.
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Re: Gerodeter Wald

Floris » Antwort #37 am:

carot hat geschrieben: 10. Mai 2017, 13:59
In Schleswig Holstein gilt seit dem 1.11.2013 das Gesetz zur Erhaltung von Dauergrünland. In anderen Ländern wurden ziemlich zeitgleich inhaltlich sehr ähnliche Gesetze verkündet.

Das ist ein Beispiel für die Vielfalt in Deutschland, das ist nicht überall gleich.
Schleswig-Holstein gehört zu den Bundesländern, in denen in der vorletzten Förderperiode massiv Grünland zu Ackerland umgenutzt wurde, so dass es zu einem erheblichen Rückgang des Grünlandanteils kam. Die EU hat dann den besonderen Schutz des Grünlandes formuliert, woraufhin S-H (und andere) Gesetze zum Umbruchverbot erliessen.
In Hessen (um auf Paulches Frage zurück zu kommen) war das nicht so, der Grünlandanteil an der Landwirtschaftlichen Nutzfläche nahm hier nicht ab, es gab also auch keinen Grund für ein Verbotsgesetz. Diese 5-Jahresregelung wurde dort, wie schon erwähnt, vom Verwaltungsgericht eher indirekt verfügt, kein Wunder, dass schon wieder dran rumgebastelt wird.

Deshalb lässt sich in Hessen ein Umbruchsverbot von Grünland nur aus dem Bundesnaturschutzgesetz und nur für bestimmte Standorte oder Lebensräume ableiten. Die 5-Jahresregelung und die Ersatzschaffung gilt nur für Landwirte und dort auch nicht mal für alle. Es ist also jedem Landwirt möglich, aktuelles Grünland auf Standorten die ackerfähig sind und auf denen sich keine schützenswerten Lebensräume befinden und auf denen kein Schutzgebiet ausgewiesen ist, mit einigermaßen erträglichem Aufwand wieder als Acker zurückzugeben. Geht allerdings nicht ohne Antragsformular.
Aus dem Naturschutzgesetz leitet sich auch die Ausgleichsregelung ab, wonach für einen Eingriff in Natur- und Landschaft, ein Ausgleich zu erbringen ist. Das gilt auch für Privatleute.
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Staudo
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Re: Gerodeter Wald

Staudo » Antwort #38 am:

Auf dem umgebrochenen Grünland wird dann Mais für Ökostrom angebaut. Das nenne ich gelungenen Umweltschutz.
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carot
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Re: Gerodeter Wald

carot » Antwort #39 am:

Eine solche flexible Lösung halte ich grundsätzlich auch für sachgerecht. Sie sind natürlich für die Verwaltung auch aufwändiger umzusetzen/zu prüfen als starre Regelungen.
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Bufo
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Re: Gerodeter Wald

Bufo » Antwort #40 am:

leonora hat geschrieben: 10. Mai 2017, 13:21Was ist eigentlich aus den herrlichen Obstbaumreihen entlang mitteldeutscher Orts- und Landstraßen geworden? Gibt es die noch?


Die gibt es durchaus noch und das Obst schmeckt sehr lecker. :D

Irgendjemand hat im letzten Jahr Totalernte gemacht und ich ging leer aus. >:(
Beste Grüße Bufo
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landfogt
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Re: Gerodeter Wald

landfogt » Antwort #41 am:

teilweiße gibt es die bei uns auch noch.leider sägt das Straßenbauamt alle jahre skrupellos an den bäumen herum.solange bis kaum mehr ein ast dran ist.dann werden die bäume komplett abgesägt.weil die umstürzgefährdet und im stamm kaputt sind.komischer weiße sind die stümpfe totat gesund und nicht hohl.da bekommt jeder einen anfall wenn man das anschauen muss.ich sage da nur arbeitsbeschaffungs maßnahmen >:(
es gibt tage da verliert man und es gibt tage da gewinnen die anderen
schwach anfangen und dann ganz stark nachlassen
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