Vielleicht weiß jemand bescheid,
muß ich den Grundstückseigentümer um Erlaubnis fragen,
wenn ich ein Foto von einem Baum mache, der auf privatem Grundstück steht
und ich das Foto gewerblich nutzen möchte.
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Veröffentlichung gewerblich von Fotos (Gelesen 11702 mal)
Veröffentlichung gewerblich von Fotos
Grün ist die Hoffnung
- thuja thujon
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Re: Veröffentlichung gewerblich von Fotos
Ohne Gewähr:
ich meine, wenn der Baum von öffentlichem Grund aus einsehbar ist, muss es der Besitzer hinnehmen, solange nicht sein Persönlichkeitsrecht verletzt wird.
Vorher Fragen ist im Zweifelsfall trotzdem kein Fehler.
ich meine, wenn der Baum von öffentlichem Grund aus einsehbar ist, muss es der Besitzer hinnehmen, solange nicht sein Persönlichkeitsrecht verletzt wird.
Vorher Fragen ist im Zweifelsfall trotzdem kein Fehler.
gesundes und krankes Gemüse in Amish-Qualität
- AndreasR
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Re: Veröffentlichung gewerblich von Fotos
Ich denke auch, dass das unter die "Panoramafreiheit" fällt, sofern man die Aufnahme von öffentlichem Grund (Straße, Bürgersteig) aus und ohne Hilfsmittel (Leiter, Drohne o. ä.) macht. Vorher fragen halte ich aber auch für eine gute Idee. Je nachdem, wo man das Foto nutzen möchte (Buch, Kalender o. ä.) freut sich der Eigentümer sicher über ein kostenloses Belegexemplar.
- Quendula
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Brandenburger Streusandbüchse / 7b / 42 m
Re: Veröffentlichung gewerblich von Fotos
Das Thema kommt mir bekannt vor :). Und richtig, vor kurzem hatten wir dazu mal eine intensive Diskussion:
Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Erwarte nichts, doch rechne mit allem!
Re: Veröffentlichung gewerblich von Fotos
Danke erstmal für eure Einschätzung.
Grün ist die Hoffnung