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Denkmalschutz (Gelesen 1225 mal)
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- SouthernBelle
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Denkmalschutz
Ich bin gerade ganz aufgeregt:
im Rahmen der Flurbereinigung soll plötzlich "Denkmal" im Grundbuch stehen (vorher nix). Ist das üblich, das so quasi heimlich zu machen, dh kriegt man keinen Brief ala wir wollen Ihr (was auch immer) als Denkmal eintragen, mit einer Rechtsmittelbelehrung? Und was kann man dagegen tun? Der Zustand ist nicht Original sondern mehrfach, zuletzt um 2000 massiv renoviert, ua neue Fenster und Dacheindeckung. Kann sowas auch ein ewig streitender Nachbar veranlasst haben?
Ach ja, es ist in Nidersachsen.
im Rahmen der Flurbereinigung soll plötzlich "Denkmal" im Grundbuch stehen (vorher nix). Ist das üblich, das so quasi heimlich zu machen, dh kriegt man keinen Brief ala wir wollen Ihr (was auch immer) als Denkmal eintragen, mit einer Rechtsmittelbelehrung? Und was kann man dagegen tun? Der Zustand ist nicht Original sondern mehrfach, zuletzt um 2000 massiv renoviert, ua neue Fenster und Dacheindeckung. Kann sowas auch ein ewig streitender Nachbar veranlasst haben?
Ach ja, es ist in Nidersachsen.
Gruesse
- lerchenzorn
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Re: Denkmalschutz
zum Verfahren in Niedersachsen:
[URL=http://www.dnk.de/_uploads/media/1124_Nieders%C3%A4chsisches%20Denkmalschutzgesetz_aktuelle%20Fassung%202011.pdf]Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz[/url]:
§4 Abs. 4) Vor der Eintragung eines Baudenkmals, eines Bodendenkmals oder eines unbeweglichen Denkmals der Erdgeschichte in das Verzeichnis ist die Gemeinde zu hören, auf deren Gebiet sich das Denkmal befindet. Die Gemeinde teilt dem Landesamt für Denkmal-pflege Namen und Anschrift des Eigentümers des Denkmals nach Satz 1 mit. Das Landesamt für Denkmalpflege hört vor der Eintragung eines Baudenkmals dessen Eigentümer. Das Landesamt für Denkmalpflege unterrichtet die untere Denkmalschutzbehörde, die Gemeinde und den Eigentümer unverzüglich über die Neueintragung oder Löschung des Baudenkmals im Verzeichnis. Das Landesamt für Denkmalpflege unterrichtet die untere Denkmalschutzbehörde über die beabsichtigte Eintragung eines beweglichen Denkmals.
[URL=http://www.dnk.de/_uploads/media/1124_Nieders%C3%A4chsisches%20Denkmalschutzgesetz_aktuelle%20Fassung%202011.pdf]Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz[/url]:
§4 Abs. 4) Vor der Eintragung eines Baudenkmals, eines Bodendenkmals oder eines unbeweglichen Denkmals der Erdgeschichte in das Verzeichnis ist die Gemeinde zu hören, auf deren Gebiet sich das Denkmal befindet. Die Gemeinde teilt dem Landesamt für Denkmal-pflege Namen und Anschrift des Eigentümers des Denkmals nach Satz 1 mit. Das Landesamt für Denkmalpflege hört vor der Eintragung eines Baudenkmals dessen Eigentümer. Das Landesamt für Denkmalpflege unterrichtet die untere Denkmalschutzbehörde, die Gemeinde und den Eigentümer unverzüglich über die Neueintragung oder Löschung des Baudenkmals im Verzeichnis. Das Landesamt für Denkmalpflege unterrichtet die untere Denkmalschutzbehörde über die beabsichtigte Eintragung eines beweglichen Denkmals.
Re: Denkmalschutz
Red mit der unteren Denkmalschutzbehörde...
Vorteile: es gibt Zuschüsse
Nachteile sind besser bekannt.
Der Nachbar hat das Haus nicht gebaut, also wenig Einfluß auf die Einstufung.
Vorteile: es gibt Zuschüsse
Nachteile sind besser bekannt.
Der Nachbar hat das Haus nicht gebaut, also wenig Einfluß auf die Einstufung.
- lerchenzorn
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Re: Denkmalschutz
In der Anhörung hast Du Gelegenheit, Deine Sicht auf die Denkmalwürdigkeit darzustellen.
Wichtig für Dich, falls "Du" Denkmal wirst, sind vor allem Paragr. 6 bis 11.
Wichtig für Dich, falls "Du" Denkmal wirst, sind vor allem Paragr. 6 bis 11.
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Re: Denkmalschutz
Ein Denkmal ist eine Chance und eine Auszeichnung, keine Bestrafung!!!
Im Grundbuch stehen - ist mir jetzt nicht bekannt. Sicher, daß es nicht in der Denkmalliste steht?
Im Grundbuch stehen - ist mir jetzt nicht bekannt. Sicher, daß es nicht in der Denkmalliste steht?
Es wird immer wieder Frühling
Re: Denkmalschutz
sonnenschein hat geschrieben: ↑15. Jun 2018, 13:55
Ein Denkmal ist eine Chance und eine Auszeichnung, keine Bestrafung!!!
Das würde ich so pauschal nicht sagen, die Nachteile können deutlich überwiegen. Aufgrund des Fundes von Scherben aus der Bronzezeit war die hiesige Denkmalbehörde schonmal kurz davor, das Grundstück als Bodendenkmal einzutragen. Da musst du dir dann schon diverse Grabe- und Schachtungsarbeiten genehmigen und dokumentieren lassen. :-X
- lerchenzorn
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Re: Denkmalschutz
sonnenschein hat geschrieben: ↑15. Jun 2018, 13:55
Ein Denkmal ist eine Chance und eine Auszeichnung, keine Bestrafung!!!
Im Grundbuch stehen - ist mir jetzt nicht bekannt. Sicher, daß es nicht in der Denkmalliste steht?
So ist das. Dennoch kann auch eine unerwartete Belastung darin liegen. Ich denke, SouthernBelle hat das Recht, zu erfahren, was den Denkmalstatus im einzelnen begründet und welche Einschränkungen oder Belastungen zu erwarten sind. So muss das, vergleichsweise, im Naturschutz dargelegt werden, bevor ein Schutzgebiet ausgewiesen wird. (Begründung, Inhalt und Umfang des Schutzes und vorgesehene Nutzungsbeschränkungen)
- SouthernBelle
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Re: Denkmalschutz
Na sowas sehe ich schon als ziemlich massiven Eingriff an, insbesondere den letzten Satz!
§ 27
Duldungs- und Auskunftspflichten
(1) Bedienstete und Beauftragte der Denk
malbehörden dürfen nach vorheriger Benach-
richtigung Grundstücke, zur Abwehr einer dri
ngenden Gefahr für ein
Kulturdenkmal auch
Wohnungen, betreten, soweit es zur Durchf
ührung dieses Gesetzes notwendig ist. Sie
dürfen Kulturdenkmale besicht
igen und die notwendigen wiss
enschaftlichen Erfassungs-
maßnahmen, insbesondere zur Inventarisatio
n, durchführen. Das Grundrecht der Unver-
letzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Gru
ndgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.
Ich habe zunächst mal die zuständige Behörde angemailt, mal sehen. Von denen habe ich nichts gehört außer der ominösen Eintragung zu den Flurbereinigungsmaßnahmen.
§ 27
Duldungs- und Auskunftspflichten
(1) Bedienstete und Beauftragte der Denk
malbehörden dürfen nach vorheriger Benach-
richtigung Grundstücke, zur Abwehr einer dri
ngenden Gefahr für ein
Kulturdenkmal auch
Wohnungen, betreten, soweit es zur Durchf
ührung dieses Gesetzes notwendig ist. Sie
dürfen Kulturdenkmale besicht
igen und die notwendigen wiss
enschaftlichen Erfassungs-
maßnahmen, insbesondere zur Inventarisatio
n, durchführen. Das Grundrecht der Unver-
letzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Gru
ndgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.
Ich habe zunächst mal die zuständige Behörde angemailt, mal sehen. Von denen habe ich nichts gehört außer der ominösen Eintragung zu den Flurbereinigungsmaßnahmen.
Gruesse
- Gartenlady
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Re: Denkmalschutz
sonnenschein hat geschrieben: ↑15. Jun 2018, 13:55
Ein Denkmal ist eine Chance und eine Auszeichnung,
@SouthernBelle, sei froh, dass die Fenster erneuert und das Dach neu gedeckt ist, sonst würde man Dir Vorschriften machen, welche Materialien Du verwenden darfst und wie es auszusehen hat. Diese Veränderungen müssten eigentlich den Denkmalstatus verhindern.
Das Denkmal ist sicher eine Auszeichnung, aber eine, die mit großen Verpflichtungen und Kosten verbunden ist. Die Zuschüsse kann man vergessen, es sind ca. 10% der Kosten, wobei ich allerdings nicht weiß inwieweit das variieren kann. Zu der teuren Restaurierung eines Jugendstilzaunes gab es 10% in Hessen.
Re: Denkmalschutz
Eigentum verpflichtet. Isso, ob man das will oder nicht.
Wenn ich hier statt Kunststoff- Holzfenster eingebaut hätte ( im Nachhinein hätte ich es besser getan, da war an einen kompletten Austausch der Fenster noch nicht gedacht), dann hätte mich das pro Fenster 50 € mehr gekostet, bei 450 € pro Fenster (ohne Einbau). Das macht nicht viel aus. Dieser Unterschied ist aber genau das, was hier bezuschußt wird. Renovieren hätte man jaeh müssen, wie jeder "normale" Hausbesitzer.
Wenn ich hier statt Kunststoff- Holzfenster eingebaut hätte ( im Nachhinein hätte ich es besser getan, da war an einen kompletten Austausch der Fenster noch nicht gedacht), dann hätte mich das pro Fenster 50 € mehr gekostet, bei 450 € pro Fenster (ohne Einbau). Das macht nicht viel aus. Dieser Unterschied ist aber genau das, was hier bezuschußt wird. Renovieren hätte man jaeh müssen, wie jeder "normale" Hausbesitzer.
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Re: Denkmalschutz
Bei dem Jugendstilzaun zu DM-Zeiten standen den Kosten von 20 000.- Zuschüsse von 2000.- gegenüber und bei den Fenstern geht es nicht um Holz oder Kunststoff, sondern um das genaue Aussehen, was u.U. handgefertigte Fenster erfordert.
@SouthernBelle, vielleicht geht es ja bei Deinem Grundstück gar nicht um das Haus, sondern um besondere Gegebenheiten des Grundstückes, die nicht verändert werden sollen. Es ist kaum zu glauben, dass Du nichts davon erfahren hast.
@SouthernBelle, vielleicht geht es ja bei Deinem Grundstück gar nicht um das Haus, sondern um besondere Gegebenheiten des Grundstückes, die nicht verändert werden sollen. Es ist kaum zu glauben, dass Du nichts davon erfahren hast.
- SouthernBelle
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Re: Denkmalschutz
Ich hoffe auf Erleuchtung von der Denkmalschutzbehörde...
Das erste und einzige was ich gesehen habe, war in der vorher(nix von Denkmal)-nachher(Denkmal) Zusammenstellung im Flurbereinigungsplan.
Vor dem Kauf habe ich es seinerzeit natürlich abgefragt, das Haus/Grundstück stand nicht unter Denkmalschutz.
Ich will ja gar nichts vermurksen, aber daß mir ein Amt weitreichende Vorschriften machen könnte, gefällt mir nicht.
Das erste und einzige was ich gesehen habe, war in der vorher(nix von Denkmal)-nachher(Denkmal) Zusammenstellung im Flurbereinigungsplan.
Vor dem Kauf habe ich es seinerzeit natürlich abgefragt, das Haus/Grundstück stand nicht unter Denkmalschutz.
Ich will ja gar nichts vermurksen, aber daß mir ein Amt weitreichende Vorschriften machen könnte, gefällt mir nicht.
Gruesse
- lerchenzorn
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Re: Denkmalschutz
Flurbereinigungsplan und Grubdbucheintrag? Was genau hast Du denn zugeschickt bekommen?
Es kann nicht sein, dass Du etwas falsch gelesen hast? In Flurbereinigungsverfahren werden eigentlich nur bestehende Denkmäler nachrichtlich übernommen.
Es kann nicht sein, dass Du etwas falsch gelesen hast? In Flurbereinigungsverfahren werden eigentlich nur bestehende Denkmäler nachrichtlich übernommen.