Peace-Lily hat geschrieben:
Mich irritiert nur, dass es heißt die doppelte Nulluns sei verboten und andere sagen man solle den gelbrünen einfach nicht anschließen. Wie geht denn im Idealfall die Erdung wenn man nur zwei Drähte hat? https://www.youtube.com/watch?v=UzZJun3IIBU
[size=14pt]Genullt wird vor dem Schalter an der Wand oder in der existierenden Abzweigdose, die sich über oder unter dem Schalter befinden sollte im Abstand von 30 cm von Decke oder Fussboden.
Wenn dann Tote in der Wohnung oder dem Gewächshaus rum liegen, schiebt man die Todesursache auf den meditierenden Vermieter.[/quote]
Um das Thema anzureichern, wären wir damit bei der Erdung der Fundamentarmierungen und Metalllgerüste von Gewächshäusern. Die Gewächshauslieferanten sind bei dem Thema sehr dünnlippig.
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Bristlecone hat geschrieben: ↑16. Jul 2018, 20:25 Das "Nullen" wird spätestens dann bedenklich, falls mal jemand auf die Idee kommen sollte, im Zuge von Installationsarbeiten im Haus die bisherigen Anschlüsse von Nulleiter und Phase zu vertauschen.
... und diese Vertauschung geschieht wg. fortgeschrittener Installationsignoranz recht häufig beim Austausch von altmodischen Drehschaltern durch moderne Kippschalter. Wobei Serien- und Wechselschalter ein Sonderfall sind.
"Richtig" (regelkonform) erden kann man nur mit drei Drähten, eben aus dem Grund wird ja bei Modernisierungen die Verkabelung auch gleich erneuert, weil alles andere nicht mehr zulässig ist. Früher hat man eben einen "Nullleiter" verwendet, quasi eine Kombination aus Neutralleiter und Schutzleiter, aber nicht ohne Grund ist man davon abgekommen. Da man aus der Ferne kaum abschätzen kann, wie der Kronleuchter aufgebaut ist, und ob das Metallgehäuse vernünftig geerdet ist, ist das Hinzuziehen eines Fachmanns auf jeden Fall ratsam, wenn Du Dir nach wie vor unsicher bist. Alles andere ist "auf eigene Gefahr" und womöglich lebensgefährlich - mit Strom ist echt nicht zu spaßen...
Peace-Lily hat geschrieben:
Mich irritiert nur, dass es heißt die doppelte Nulluns sei verboten und andere sagen man solle den gelbrünen einfach nicht anschließen. Wie geht denn im Idealfall die Erdung wenn man nur zwei Drähte hat? https://www.youtube.com/watch?v=UzZJun3IIBU
[size=14pt]Genullt wird vor dem Schalter an der Wand oder in der existierenden Abzweigdose, die sich über oder unter dem Schalter befinden sollte im Abstand von 30 cm von Decke oder Fussboden.
Wenn dann Tote in der Wohnung oder dem Gewächshaus rum liegen, schiebt man die Todesursache auf den meditierenden Vermieter.
Um das Thema anzureichern, wären wir damit bei der Erdung der Fundamentarmierungen und Metalllgerüste von Gewächshäusern. Die Gewächshauslieferanten sind bei dem Thema sehr dünnlippig.[/size][/quote]
Ach so geht das. Na dann haben die vielen Menschen die das ohne Intnernet nicht wussten totales Glück gehabt, dass sie wenn sie den Krieg überlebt haben, auch ihre Elektroinstallation überleben. Ich habe meinem Vermieter schon ein paarmal deswegen kontaktiert, aber er beruft sich auf das Bestandsrecht. Was kostet es denn so eine Nullung am Schalter vom Elektriker machen zu lassen?
Und das mit den Gewächshäusern und dünnlippig meditierenden Händlern ist auch interessant. Was passiert denn bei den Gewächshäusern?
Stromschläge der Waschmaschine gab es hier auch schon, bei älteren Waschmaschinen.
Normalerweise hatte man früher über den Nullleiter geeredet, d.h. die Stromzuführung zum Haus war nur zweipolig. So war das in dem Bungalo, den mein Sohn gekauft hat. Er hat alles erneuern lassen und hat jetzt einen dreipoligen Anschluß. Dreipolig heißt, eines der Kabel ist gtün/gelb = Erdung. Wenn Dein Vermieter von Bestandsschutz redet, dann ist wohl nur ein zweipoliger vorhanden. In diesem Fall war der Nullleiter in der Regel gegen die Wasserleitung geerdet. Das ist heute nicht mehr so gut, da die meisten Wasserleitungen im Erdbereich aus Plastik sind. Die paar Messinkupplungen die vielleicht noch da sind , sind eine schlechte Erdung. Bei uns war früher der Nullleiter auch noch zusäzlich im E-Werk geerdet. Darüber müßte Dir eigentlich jeder ortsansässige Elektriker Auskunft geben können. Wenn Du nicht alle Leitungen gegen dreipolige austauschen willst, bleibt Dir nichts anderes übrig, als das Metall des Kronleuchters am Nullleiter zu erden. Aber Vorsicht, wenn Du dabei die Phase, d.h. das stromführende Kabel, erwischt gibt es ein nicht sehr lustiges Feuerwerk
Sämtliche Metallteile, wie etwa Silos, müssen geerdet werden.
Die Leute früher sind durchaus auch an Stromschlägen gestorben, vor allem aber brennt die Bude ab. Wurde für Deine Küche eine neue Steckdose gesetzt? Ab da muß meines Wissens erneuert werden.
Seit 1997 ist eine regelmäßige Überprüfung der elektrischen Anlagen gesetzlich gefordert. Bei privat genutzten Räumen ist dies alle vier Jahre, bei gewerblich genutzten Räumen, die der BGV A2 unterliegen, alle zwei Jahre. Den technischen Inhalt und Umfang der Prüfungen legt VDE 0100 Teil 610 fest.
Gerade bei Altbauten bestehen häufig bedenkliche Mängel der elektrischen Anlage, so fehlt z. B. der mindestens für das Bad vorgeschriebene Fehlerstromschutzschalter (RCD, früher FI-Schutzschalter genannt). Außerdem findet man in Altbauten hin und wieder noch die sogenannte "klassische Nullung". Hierbei gibt es keinen separaten Schutzleiter, in der Steckdose sind Schutzleiter und Neutralleiter gebrückt. Lampenauslässe haben oftmals überhaupt keinen Schutzleiter, auch bei Herdanschlüssen fehlt er gelegentlich. Aus verschiedenen Gründen ist diese Art der Installation seit 1.5.1973 verboten. Ebenso ist seit dem 1.5.1984 ein RCD mit einem Auslösestrom von maximal 30 mA für Räume mit Dusche oder Badewanne zwingend vorgeschrieben.
Da seit dem 1.5.1973 sind nun mehr als 30 Jahre vergangen sind, fallen diese Anlagen auch nicht mehr unter den Bestandsschutz, d. h., daß Anlagen mit klassischer Nullung spätestens bei Mieterwechsel zwingend erneuert werden müssen. Wohnungen mit alter Elektrik, die noch eine klassische Nullung haben, dürfen in diesem Zustand nicht mehr neu vermietet werden.
In Alarmbereitschaft sollte man versetzt werden, wenn bei Lichtauslässen (z. B. an der Decke) nur zwei Leitungen zu sehen sind, in der Regel in den Farben schwarz und grau. Ist kein grün-gelb isolierter Leiter zu sehen, so kann man davon ausgehen, daß das Objekt noch in klassischer Nullung ausgeführt ist und einer Generalsanierung bedarf. Eine Neuvermietung dieses Objektes ist dann nicht mehr zulässig.
In jedem Fall sollten Sie spätestens beim Mieterwechsel einen Fachbetrieb hinzuziehen und eine Überprüfung nach VDE 0100 Teil 610 durchführen lassen.