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Volksbegehren Artenvielfalt (Gelesen 44391 mal)
Moderator: partisanengärtner
Re: Volksbegehren Artenvielfalt
Ich habe im letzten Jahr Kontakt zu unserer Gemeide aufgenommen, mit der Bitte,zu prüfen, wie und ob eine Peitschenlaterne, die direkt an unseren Garten grenzt, nachts ggf. ausgeschaltet bzw. durch ein kleineres, weniger helles Exemplar ausgetauscht werden könne.
Antwort :
- ausschalten geht auf keinen Fall!
Warum das nicht geht, ist mir ehrlich gesagt, nicht klar. Es handelt sich um ein kleine Nebenstraße, die nachts quasi null benutzt wird. Diese Absage ist wie ein jahrzehntelang eingeübter Reflex. Ich meine, dass ihn vielen/den meisten Rathäusern, überhaupt nicht mal rechts und links geschaut wird. Innovative Lösungen gibt es kaum. Die Konzepte, die hinter dieser Vollausleuchtung jeglicher Siedlungen stehen, sind völlig überholt, und trotzdem wird einfach so weitergemacht.
Eigentlich hoffe ich tatsächlich , dass es in den nächsten Jahren sooooo offensichtlich wird mit den drastischen Folgen des Klimawandels, dass endlich ein Ausbruch aus diesen ganzen Verkrustungen und eingefahrenen Entscheidungswegen stattfinden kann. Es muss richtig weh tun, damit sich was tut. Und wenn es nur um das Abschalten von völlig überflüssigen, überdimensionierten Lichtquellen geht.
Antwort :
- ausschalten geht auf keinen Fall!
Warum das nicht geht, ist mir ehrlich gesagt, nicht klar. Es handelt sich um ein kleine Nebenstraße, die nachts quasi null benutzt wird. Diese Absage ist wie ein jahrzehntelang eingeübter Reflex. Ich meine, dass ihn vielen/den meisten Rathäusern, überhaupt nicht mal rechts und links geschaut wird. Innovative Lösungen gibt es kaum. Die Konzepte, die hinter dieser Vollausleuchtung jeglicher Siedlungen stehen, sind völlig überholt, und trotzdem wird einfach so weitergemacht.
Eigentlich hoffe ich tatsächlich , dass es in den nächsten Jahren sooooo offensichtlich wird mit den drastischen Folgen des Klimawandels, dass endlich ein Ausbruch aus diesen ganzen Verkrustungen und eingefahrenen Entscheidungswegen stattfinden kann. Es muss richtig weh tun, damit sich was tut. Und wenn es nur um das Abschalten von völlig überflüssigen, überdimensionierten Lichtquellen geht.
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Re: Volksbegehren Artenvielfalt
Staudo hat geschrieben: ↑14. Apr 2019, 06:42
...hat geschrieben: ↑1. Jan 1970, 01:00
Die Gründe dafür sind bekannt: Schädlich für die Bodenflora sind demnach etwa Monokulturen, Rückgang von Grünflächen, Düngung durch Gülleeintrag, Pestizide und zu viel Bodenbearbeitung. In vielen Äckern leben nur drei bis vier, maximal zehn verschiedene Regenwurmarten, hatte die Umweltschutzorganisation WWF in einem Bericht geschrieben.
Gegen zu viel Bodenbearbeitung kann man z.B. Glyphosat einsetzen. Das wäre ja schon mal ein Anfang. :D
Ich halte diesen Bericht für zu plakativ. Die Arten sterben! Die Bauern sind schuld!
Es gibt Hinweise, dass Glyphosat Auswirkungen auf Regenwürmer und Mykorrhiza im Boden hat, welche genau, ist noch gar nicht richtig erforscht.
Pestizide in Europas Flüssen
Der Flächenverbrauch ist klar ein Teil des Problems.
Lichtverschmutzung auch.
Durch die stromsparenden LED ist das Problem größer denn kleiner geworden, weil es billiger geworden ist, viel zu beleuchten.
Wieviel Fläche in Deutschland ist Siedlungs- und Verkehrsfläche?
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche (SuV-Fläche) ist die drittgrößte Nutzungsart. Sie nahm Ende 2016 13,8 % – also 49.254 km² – der Gesamtfläche in Anspruch
Wieviel Fläche ist in landwirtschaftlicher Nutzung in Deutschland?
51,1 Prozent (%) der Gesamtfläche wurden landwirtschaftlich genutzt.
Das ist ziemlich viel Fläche, die durch Nutzung entweder negativ oder auch positiv hinsichtlich Artenvielfalt beeinflusst werden kann.
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Erich Kästner, (1933/46), Ein alter Mann geht vorüber
“Frei zu sein bedeutet nicht nur seine eigenen Ketten abzulegen, sondern sein Leben so respektvoll zu leben, dass es die Freiheit anderer steigert.“ Nelson Mandela
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Re: Volksbegehren Artenvielfalt
Yogini hat geschrieben: ↑14. Apr 2019, 12:21
Ich habe im letzten Jahr Kontakt zu unserer Gemeide aufgenommen, mit der Bitte,zu prüfen, wie und ob eine Peitschenlaterne, die direkt an unseren Garten grenzt, nachts ggf. ausgeschaltet bzw. durch ein kleineres, weniger helles Exemplar ausgetauscht werden könne.
Antwort :
- ausschalten geht auf keinen Fall!
...
Da fängt so langsam an, sich was zu tun.
Es gibt erste Planungen für Straßenbeleuchtung, die sich durch Bewegungssensoren einschaltet, wenn wirklich jemand sich darauf zubewegt und danach dann wieder ausschaltet, sobald keiner mehr auf dem Weg unterwegs ist.
Dafür müssen natürlich alle Straßenlaternen, für die das überhaupt in Frage kommt, umgerüstet werden, was wieder ein Kostenfaktor für die Gemeinden und somit den Steuerzahler ist.....
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Re: Volksbegehren Artenvielfalt
Ja, das ist ja ein guter Weg, wenn sich die Kommunen dahingehend bei ihren Umrüstungen bewegen. Top. Aber trotzdem könnte doch mal kurzfristig der pragmatische Weg eingeschlagen werden und das Licht auf den Nebenstraßen nachts zwischen 22/23 und 5 Uhr ausgeschaltet werden. Das würde erst einmal nichts kosten, nur einsparen. Und technisch möglich müsste das doch sein...
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Re: Volksbegehren Artenvielfalt
Wahrscheinlich verhindert das eine nicht ganz unbegründete Angst vor Haftung, juristischen Komplikationen, politischen Beben und ähnlichem, wenn durch fehlende Beleuchtung "was passiert".
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Re: Volksbegehren Artenvielfalt
Nicht nur Angst; die Gesetzeslage schreibt das vor.
hat geschrieben: ↑1. Jan 1970, 01:00(1) 1Den Gemeinden obliegt es im Rahmen des Zumutbaren als öffentlich-rechtliche Pflicht, Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten zu beleuchten, ...
Erwarte nichts, doch rechne mit allem!
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Re: Volksbegehren Artenvielfalt
Kein Allheilmittel - aber auch ein weiterer Ansatz: Begrünungspflicht für Flachdächer.
http://www.taz.de/!5559895/
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Heute war gut!
Morgen - sehen wir dann.
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Re: Volksbegehren Artenvielfalt
Quendula hat geschrieben: ↑14. Apr 2019, 14:00
Nicht nur Angst; die Gesetzeslage schreibt das vor.hat geschrieben: ↑1. Jan 1970, 01:00(1) 1Den Gemeinden obliegt es im Rahmen des Zumutbaren als öffentlich-rechtliche Pflicht, Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten zu beleuchten, ...
Hier ist es in den Seitenstraßen von 2 Uhr bis 5 Uhr stockdunkel. Es ist also "zumutbar" . :)
"Um ernst zu sein, genügt Dummheit, während zur Heiterkeit ein großer Verstand unerlässlich ist." Shakespeare
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Re: Volksbegehren Artenvielfalt
@dmks, einer der wenigen wirklich guten Aktionen des rotgrünen Senats in Bremen, diese Dachbegrünungsauflage, aber auch das Bremer
Vorgehen gegen die Verschotterung der Vorgärten, ansonsten hat sich der Bau- und Umweltsenator Lohse nicht mit viel nachhaltig-ökologischen Ruhm bekleckert, sondern betreibt munter unter dem Diktat der Wohnungsnot die Versiegelung der weniger freien Flächen
in Bremen weiter.
Auch im direkten niedersächsischen Umland wird eine wertwolle Fläche nach der anderen zur Bebauung freigegeben, weil Bremen und Niedersachsen um jeden Neubürger sprich Steuerzahler massiv buhlen ( Bremen sollte aus ökologischer Sicht also eine niedersächsische
Kreisstadt werden )
Vorgehen gegen die Verschotterung der Vorgärten, ansonsten hat sich der Bau- und Umweltsenator Lohse nicht mit viel nachhaltig-ökologischen Ruhm bekleckert, sondern betreibt munter unter dem Diktat der Wohnungsnot die Versiegelung der weniger freien Flächen
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Auch im direkten niedersächsischen Umland wird eine wertwolle Fläche nach der anderen zur Bebauung freigegeben, weil Bremen und Niedersachsen um jeden Neubürger sprich Steuerzahler massiv buhlen ( Bremen sollte aus ökologischer Sicht also eine niedersächsische
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Re: Volksbegehren Artenvielfalt
Hier die Ergebnisse vom runden Tisch: http://www.bayern.de/wp-content//uploads/2019/04/rundertisch_bericht_glueck_190426_final.pdf
Kann jemand etwas über die wegen des Volksbegehrens gerodeten Streuobstwiesen im Kreis Forchheim oder auch anderswo berichten? Mich konnten die Berichte nicht wirklich aufklären um was es dort geht.
https://www.infranken.de/regional/forchheim/infoveranstaltung-ueber-biotopkartierung-im-landkreis-forchheim-erlebt-gigantischen-besuch;art216,4161628
Kann jemand etwas über die wegen des Volksbegehrens gerodeten Streuobstwiesen im Kreis Forchheim oder auch anderswo berichten? Mich konnten die Berichte nicht wirklich aufklären um was es dort geht.
https://www.infranken.de/regional/forchheim/infoveranstaltung-ueber-biotopkartierung-im-landkreis-forchheim-erlebt-gigantischen-besuch;art216,4161628
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Re: Volksbegehren Artenvielfalt
Obstwiesen sind in Bayern bisher nicht als geschützte Biotope geführt, für die ein genereller Schutz gilt, unabhängig davon, ob sie im einzelnen als Schutzgebiet ausgewiesen wurden oder anderweitig amtlich festgestellt wurden.
Die Kartierung dient (jedenfalls hierzulande, in Brandenburg) lediglich der Dokumentation und besseren Nachvollziehbarkeit des Bestandes geschützter Biotope, ist aber keine Voraussetzung für die Wirksamkeit des gesetzlichen Schutzes.
Das bayerische Volksbegehren hat, soweit ich erkennen kann, nur extensiv genutzte Obstwiesen im Blick, keine intensiv genutzten Obstbaugebiete. Was genau künftig in den Biotopschutz fällt, müsste wohl eine Verwaltungsvorschrift oder Biotopschutz-Verordnung regeln. Für Brandenburg, wo Streuobstbestände von Beginn an (seit 1991) geschützt waren, ist das zum Beispiel in der Biotopschutz-Verordnung im Punkt 4.2. geregelt.
Wenn in Bayern noch kein näher bestimmter, gesetzlicher Schutz greift, kann es sein, dass einzelne Eigentümer in Panik verfallen und lieber schon einmal abholzen. Dem beugt man in der Regel damit vor, dass man, bis zum Erlass wirksamer Regelungen, einstweilige Veränderungssperren ausspricht. Ob das in Bayern mit Annahme des Volksbegehrens passiert ist, weiß ich nicht.
Die Kartierung dient (jedenfalls hierzulande, in Brandenburg) lediglich der Dokumentation und besseren Nachvollziehbarkeit des Bestandes geschützter Biotope, ist aber keine Voraussetzung für die Wirksamkeit des gesetzlichen Schutzes.
Das bayerische Volksbegehren hat, soweit ich erkennen kann, nur extensiv genutzte Obstwiesen im Blick, keine intensiv genutzten Obstbaugebiete. Was genau künftig in den Biotopschutz fällt, müsste wohl eine Verwaltungsvorschrift oder Biotopschutz-Verordnung regeln. Für Brandenburg, wo Streuobstbestände von Beginn an (seit 1991) geschützt waren, ist das zum Beispiel in der Biotopschutz-Verordnung im Punkt 4.2. geregelt.
Wenn in Bayern noch kein näher bestimmter, gesetzlicher Schutz greift, kann es sein, dass einzelne Eigentümer in Panik verfallen und lieber schon einmal abholzen. Dem beugt man in der Regel damit vor, dass man, bis zum Erlass wirksamer Regelungen, einstweilige Veränderungssperren ausspricht. Ob das in Bayern mit Annahme des Volksbegehrens passiert ist, weiß ich nicht.
Re: Volksbegehren Artenvielfalt
lerchenzorn hat geschrieben: ↑29. Apr 2019, 09:49
Dem beugt man in der Regel damit vor, dass man, bis zum Erlass wirksamer Regelungen, einstweilige Veränderungssperren ausspricht.
Besser wäre es, den Besitz und die Pflege schützenswerter Biotope lukrativ zu machen. ;)
„Am Ende entscheidet die Wirklichkeit.“ Robert Habeck
Re: Volksbegehren Artenvielfalt
Die Obstbäume, die noch stehen, stehen auf ungünstigen Grundstücken, sind Ausgleichspflanzungen oder gehören seltsam-verschrobenen Typen. Alles andere ist meistens längst gerodet. In den 70ern gabs dafür Prämien....
- Mediterraneus
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- Registriert: 7. Feb 2011, 11:41
- Region: Südspessart
- Höhe über NHN: Ort: 195-450m, Garten: 310-315m
- Bodenart: Roter Buntsandstein
- Winterhärtezone: 7a: -17,7 °C bis -15,0 °C
Re: Volksbegehren Artenvielfalt
Die Ausgleichspflanzungen stehen ja auch nicht lange, weil sich keiner drum kümmert. Das soll sich ja bessern, wenn ich das richtig aus dem Text gelesen habe.
Ansonsten versteh ich die Panik in der Fränkischen Schweiz auch nicht. Wenn etwas unter Schutz stehen soll, dann muss es auch irgendwie gefördert werden, damit es so erhalten werden kann.
Im Idealfall bekomme ich dann Geld für meine Streuobstwiese, für die ich bisher nichts bekommen habe.
Voreiliges Absägen von Hundertjährigen Baumveteranen versteh ich nicht, solche Leute haben mit Natur nichts am Hut. Keinen Respekt. Die verkaufen sicher auch ihre Großmutter meistbietend.
Ansonsten versteh ich die Panik in der Fränkischen Schweiz auch nicht. Wenn etwas unter Schutz stehen soll, dann muss es auch irgendwie gefördert werden, damit es so erhalten werden kann.
Im Idealfall bekomme ich dann Geld für meine Streuobstwiese, für die ich bisher nichts bekommen habe.
Voreiliges Absägen von Hundertjährigen Baumveteranen versteh ich nicht, solche Leute haben mit Natur nichts am Hut. Keinen Respekt. Die verkaufen sicher auch ihre Großmutter meistbietend.
LG aus dem südlichen Main-Viereck
Mediterraneus
Andere haben schließlich auch irgendeine Ahnung
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Re: Volksbegehren Artenvielfalt
Quark. Streuobstwiesen sind für die meisten Besitzer nur Last. Dass geschützte Biotope gefördert werden, passiert in Einzelfällen durchaus. Die Regel ist es nicht.
„Am Ende entscheidet die Wirklichkeit.“ Robert Habeck