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Volksbegehren Artenvielfalt (Gelesen 44044 mal)
Moderator: partisanengärtner
Re: Volksbegehren Artenvielfalt
Polemik, Nebelkerzen und Mäntelchen sehe ich in größerem Maße bei Bauernverband, Jägern und Anglern.
- thuja thujon
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Re: Volksbegehren Artenvielfalt
Manche haben mit sowas ja schon Erfahrung weil sie das tagtäglich machen. 4 oder 5 gliedrige Fruchtfolgen kann man fordern, erhöhen aber nicht die Artenvielfalt, sondern lediglich die Bodengesundheit eines Betriebes. Das ist aber nicht der einzige Pfeiler, mit dem die Landwirte umgehen müssen. Die müssen auch Ernten einfahren, die sie gewinnbringend verkaufen können. Welche 4 oder 5 gliedrige Fruchtfolge bietet sich hierzu deiner Meinung nach auf Brandenburger Böden an? Zuckerrüben?lerchenzorn hat geschrieben: ↑20. Mai 2019, 22:23Die im Feld arbeitenden Landwirte und -wirtinnen sind vermutlich besser beraten, sich nicht allzu sehr hinter ihren Verbändefunktionären zu verstecken, sondern mit ihrer eigenen persönlichen Bereitschaft zum wirksamen Handeln zu denen zu gehen, die gute und Erfolg versprechende Empfehlungen haben. Dann kann man anfangen, das Machbare auszuloten.
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- thuja thujon
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Re: Volksbegehren Artenvielfalt
Ja, die haben ein Kommunikationsproblem.Bristlecone hat geschrieben: ↑20. Mai 2019, 22:29
Polemik, Nebelkerzen und Mäntelchen sehe ich in größerem Maße bei Bauernverband, Jägern und Anglern.
Es darf sich gerne jeder selbst fragen: wann hat man das letzte mal wirklich angepackt für den Naturschutz auf einer Fläche in der Nähe und wann hat man das letzte mal auf andere geschimpft, sie sollen es doch anders oder besser machen?
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Re: Volksbegehren Artenvielfalt
dmks hat geschrieben: ↑20. Mai 2019, 22:27
@lerchenzorn
Wie gesagt: Je nach Wissen oder Wollen muß sich jeder seinen Standpunkt bilden. Und vertreten.
Zusammenarbeit wäre auch nicht schlecht.
Zweifellos. Schön wären aber auch einmal kritische und durchaus nicht zu leise Nachfragen und Forderungen der "tatsächlich in der Landschaft arbeitenden Bauern" an ihre Verbandsspitzen. Man darf dort schon mal klar machen, dass man nicht nur neuer Sorgen und Pflichten ledig gehalten werden möchte, sondern tatsächlich Hilfe auf dem Weg zu einer besseren Landwirtschaft erwartet. Mit dem, was da ausgebrütet wurde, bekommt die ganz sicher nicht.
@thuja-t
Lies noch mal genau. Ich weiß, dass man mit Fruchtfolgegestaltung keine völlig andere Artenvielfalt erreicht. Das möchten uns aber die Agrarfunktionäre weiß machen, weil es eine der Methoden ist, mit denen heute bereits Agrarumweltprogramme geschickt "ausgestaltet" werden, ohne tatsächlich an Erträgen und Produktionsflächen nachlassen zu müssen.
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Re: Volksbegehren Artenvielfalt
Errichtung von Koordinierungsstellen der Forschung, Einbeziehung des Städtischen Raumes und Vertragsnaturschutz halte ich für konkret, nicht für Deckmäntelchen.Bristlecone hat geschrieben: ↑20. Mai 2019, 22:29
Polemik, Nebelkerzen und Mäntelchen sehe ich in größerem Maße bei Bauernverband, Jägern und Anglern.
PS: Neben Bauern, Jägern und Anglern; der Landesimkerverband ist auch dabei.
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Re: Volksbegehren Artenvielfalt
Zum Vertragsnaturschutz hatte ich oben geschrieben. Ich erkenne da nichts konkretes. Ich erkenne Ansprüche auf Geldtöpfe bei gleichzeitiger Erklärung, dass dafür keine zu anspruchsvollen Maßnahmen erwartet werden dürfen. Das ist, gelinde gesagt, frech.
Das Beisein des Imkererbandes macht es leider nicht mehr besser.
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Re: Volksbegehren Artenvielfalt
lerchenzorn hat geschrieben: ↑20. Mai 2019, 22:47
Zum Vertragsnaturschutz hatte ich oben geschrieben. Ich erkenne da nichts konkretes.
Kurzer Überblick mit Rechtsgrundlage und Kontaktdaten für ernstgemeinte Rückfragen hier:
https://mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.311938.de
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Re: Volksbegehren Artenvielfalt
Die Richtlinie und die Maßnahmen sind mir bekannt. Ich vermisse konkretes und sehe illegitime Ansprüche in dem Forderungspunkt (5.) der Landnutzer-Verbände.
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Re: Volksbegehren Artenvielfalt
Nächster Punkt der Forderungen der Landnutzerverbände, der sprachlos macht: 3.1. "... Blühflächen, Grünstreifen und Blühinseln als geeigneter Lebensgrundlage für Honigbienen und Insekten ... "
Also genau das für die heimische Artenvielfalt unwirksame, sogar verdrängende Maßnahmengebräu, das sich mit normalem Gerät und gewohnter Anbaugestaltung unterbringen lässt, keinen ungewohnten Aufwand für eine sorgsame Flächenpflege erfordert und einen üppigen, zusätzlichen Geldregen erwarten lässt. Auch hier: keinerlei Anforderungen an Qualität und Struktur der Flächen. Alles schön offen gelassen, damit am Ende nur ja nichts verpflichtendes abzuleiten ist.
Dass es längst einen Punkt im Vertragsnaturschutz zur Förderung von Segetalarten gibt, in dem heimische Pflanzengesellschaften und, bei sachgerechter Umsetzung, strukturreiche Standorte gefördert werden können - davon ist keine Rede. Ebenso wenig, dass Brachen wieder gefördert werden können, die sich in vielen Untersuchungen als besonders artenreiche und produktive Insektenhabitate zeigen. Und so weiter.
Also genau das für die heimische Artenvielfalt unwirksame, sogar verdrängende Maßnahmengebräu, das sich mit normalem Gerät und gewohnter Anbaugestaltung unterbringen lässt, keinen ungewohnten Aufwand für eine sorgsame Flächenpflege erfordert und einen üppigen, zusätzlichen Geldregen erwarten lässt. Auch hier: keinerlei Anforderungen an Qualität und Struktur der Flächen. Alles schön offen gelassen, damit am Ende nur ja nichts verpflichtendes abzuleiten ist.
Dass es längst einen Punkt im Vertragsnaturschutz zur Förderung von Segetalarten gibt, in dem heimische Pflanzengesellschaften und, bei sachgerechter Umsetzung, strukturreiche Standorte gefördert werden können - davon ist keine Rede. Ebenso wenig, dass Brachen wieder gefördert werden können, die sich in vielen Untersuchungen als besonders artenreiche und produktive Insektenhabitate zeigen. Und so weiter.
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Re: Volksbegehren Artenvielfalt
Die versuchen den Spagat zwischen Überleben und Natur. Das was sie kennen. Konkreteres kam von den Naturschutzverbänden ja nie, die waren die letzten 30 Jahre mit Aluhut beschäftigt.
Das Land Brandenburg sollte die Landwirte anstellen und Naturschutz betreiben lassen.
Erdbeeren gäbe es dann aus Spanien, Kartoffeln aus Ägypten. Wenn das der normale Bürger möchte, sollte man ihm auch durch eine Steuer ermöglichen, dies zu finanzieren.
Zum Plastiktütenverbot im Supermarkt sollte es auch die Auflage geben, dass 20% des Einkaus Bio ist.
Nachhaltigkeit ist nicht nur Natur, sondern auch soziales und monetäres.
Das Land Brandenburg sollte die Landwirte anstellen und Naturschutz betreiben lassen.
Erdbeeren gäbe es dann aus Spanien, Kartoffeln aus Ägypten. Wenn das der normale Bürger möchte, sollte man ihm auch durch eine Steuer ermöglichen, dies zu finanzieren.
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Re: Volksbegehren Artenvielfalt
Ich werfe mal als letztes (dann geh ich für heut) die Forderung der Begrenzung des Flächenverbrauches von täglichen 60.000 Quadratmetern in Brandenburg auf den Plan. Forderung 6 des Volksbegehrens.
Halte ich auch für konkret und wichtig. Täglich wird diese Fläche versiegelt für Straßen, Industrie, Logistikzentren, Wohngebiete und Freizeittempel. Was der Mensch braucht - das soll er haben!
Oder bedarf es auch mal Überlegungen zum Umgang damit? Auch wenn's wehtut.
Halte ich auch für konkret und wichtig. Täglich wird diese Fläche versiegelt für Straßen, Industrie, Logistikzentren, Wohngebiete und Freizeittempel. Was der Mensch braucht - das soll er haben!
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Re: Volksbegehren Artenvielfalt
Ich sag jetzt einfach mal gute Nacht.
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Re: Volksbegehren Artenvielfalt
Ja, die halten alle für wichtig, die nicht gerade bauen. ;)
Im Ernst: es gab in den letzten Jahren genau eine wirklich erfolgreiche Gesetzesänderung zur Minderung der Verluste von Landwirtschaftsflächen.
Dreimal raten?
Begrenzung neuer Versiegelungen für Siedlung und Verkehr? Nein.
Beschränkung der Flächenverluste durch Flächensolaranlagen und Windkraftanlagen? Nein.
Beschränkung von Maßnahmen des Naturschutzes in Landwirtschaftflächen?
Bingo. Das haben die Agrarfunktionäre schon vor einigen Jahren durchgesetzt - § 15 Absatz 3 Bundesnaturschutzgesetz.
Noch Fragen? Soll ich denen wirklich eine Vorreiterrolle im Kampf gegen Flächenverbrauch zubilligen?
Ich mach jetzt noch was schönes. Und dann: Gute Nacht!
Im Ernst: es gab in den letzten Jahren genau eine wirklich erfolgreiche Gesetzesänderung zur Minderung der Verluste von Landwirtschaftsflächen.
Dreimal raten?
Begrenzung neuer Versiegelungen für Siedlung und Verkehr? Nein.
Beschränkung der Flächenverluste durch Flächensolaranlagen und Windkraftanlagen? Nein.
Beschränkung von Maßnahmen des Naturschutzes in Landwirtschaftflächen?
Bingo. Das haben die Agrarfunktionäre schon vor einigen Jahren durchgesetzt - § 15 Absatz 3 Bundesnaturschutzgesetz.
Noch Fragen? Soll ich denen wirklich eine Vorreiterrolle im Kampf gegen Flächenverbrauch zubilligen?
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Re: Volksbegehren Artenvielfalt
Für alle die nicht Gockeln wollen:
"(3) Bei der Inanspruchnahme von land- oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ist auf agrarstrukturelle Belange Rücksicht zu nehmen, insbesondere sind für die landwirtschaftliche Nutzung besonders geeignete Böden nur im notwendigen Umfang in Anspruch zu nehmen. Es ist vorrangig zu prüfen, ob der Ausgleich oder Ersatz auch durch Maßnahmen zur Entsiegelung, durch Maßnahmen zur Wiedervernetzung von Lebensräumen oder durch Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen, die der dauerhaften Aufwertung des Naturhaushalts oder des Landschaftsbildes dienen, erbracht werden kann, um möglichst zu vermeiden, dass Flächen aus der Nutzung genommen werden."
Heißt: Wenn Flächen für Versiegelung in Anspruch genommen wurden - dann ist bei den entsprechenden Ausgleichmaßnahmen (zB. Vogelschutz- oder Baumpflanzungen) besser minderwertige Flächen zu verwenden als gutes Ackerland. Bisher ist es üblich für versiegelte (betonierte) Flächen als "Ausgleich" Flächen aufzuwerten, also beispielsweise Landwirtschaftsflächen in Biotope umzuwandeln.
(Wer ist hier eigentlich krank? Mach aus Grünland Autobahn - dafür machst Du aus anderem Grünland anders Grünland und alles ist gut?)
Das Volksbegehren setzt davor an - Vermeidung von Versiegelung und damit auch von diversen Ausgleichsmaßnahmen. ;)
"(3) Bei der Inanspruchnahme von land- oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ist auf agrarstrukturelle Belange Rücksicht zu nehmen, insbesondere sind für die landwirtschaftliche Nutzung besonders geeignete Böden nur im notwendigen Umfang in Anspruch zu nehmen. Es ist vorrangig zu prüfen, ob der Ausgleich oder Ersatz auch durch Maßnahmen zur Entsiegelung, durch Maßnahmen zur Wiedervernetzung von Lebensräumen oder durch Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen, die der dauerhaften Aufwertung des Naturhaushalts oder des Landschaftsbildes dienen, erbracht werden kann, um möglichst zu vermeiden, dass Flächen aus der Nutzung genommen werden."
Heißt: Wenn Flächen für Versiegelung in Anspruch genommen wurden - dann ist bei den entsprechenden Ausgleichmaßnahmen (zB. Vogelschutz- oder Baumpflanzungen) besser minderwertige Flächen zu verwenden als gutes Ackerland. Bisher ist es üblich für versiegelte (betonierte) Flächen als "Ausgleich" Flächen aufzuwerten, also beispielsweise Landwirtschaftsflächen in Biotope umzuwandeln.
(Wer ist hier eigentlich krank? Mach aus Grünland Autobahn - dafür machst Du aus anderem Grünland anders Grünland und alles ist gut?)
Das Volksbegehren setzt davor an - Vermeidung von Versiegelung und damit auch von diversen Ausgleichsmaßnahmen. ;)
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Re: Volksbegehren Artenvielfalt
Skandal. Die Agrarfunktionäre wollen lieber guten Boden bewirtschaften um Brotweizen für mich zu ernten statt mit viel Mist und Gülle die kargen Böden nährstoffreicher zu machen.
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