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Pflanzenvermehrung (Gelesen 3827 mal)
Moderatoren: Nina, Phalaina, cydorian, partisanengärtner
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Pflanzenvermehrung
Hallo liebe Gartenfreunde ; kennt Ihr die Papageienpflanze oder Asclepias syrica , die ist eine besonders interessante Bienentrachtpflanze welche spät im Jahr blüt und sollte in keinem Wildgarten fehlen - leider ist es mir noch nicht gelungen sie einfach zu vermehren -habe über Samen und Stratifikation versucht und nix gelungen villeicht hat ja der eine oder andere gute Tipps vielen Dank im Voraus und frohes Gärtnern Gruss aus Luxemburg
- lerchenzorn
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Re: Pflanzenvermehrung
Hierzulande und noch mehr in Osteuropa gilt Asclepias syriaca als wuchernde Pflanze, die sich an trockenen, sandigen Standorten über kräftige Rhizome und durch Aussaat vermehrt. Da sie aber zum Beispiel in Belgien selten sein soll und meist nur vorübergehend verwildert, kann es sein, dass sie sich im atlantischen Raum sensibler zeigt.
Versuche, an Deinen Pflanzen Samen abzunehmen. Er soll in der Regel schnell und unkompliziert keimen.
Ansonsten teile Deine Pflanze, wenn sie stark genug geworden ist. Sandiger, gut abtrocknender Boden dürfte günstig sein.
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Versuche, an Deinen Pflanzen Samen abzunehmen. Er soll in der Regel schnell und unkompliziert keimen.
Ansonsten teile Deine Pflanze, wenn sie stark genug geworden ist. Sandiger, gut abtrocknender Boden dürfte günstig sein.
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- Sarracenie
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Re: Pflanzenvermehrung
lerchenzorn hat geschrieben: ↑26. Jul 2019, 11:23
Hierzulande und noch mehr in Osteuropa gilt Asclepias syriaca als wuchernde Pflanze, die sich an trockenen, sandigen Standorten über kräftige Rhizome und durch Aussaat vermehrt.
Willkommen bei pur!
Hi,
da die Pflanzen vielerorts in Südeuropa einen hochgradig invasiven Charakter aufweisen steht Asclepias syriaca seit Frühjahr 2018 auf der "europäischen Liste der invasiven Art". Jedliche Art der Vermehrung, auch in Privatgärtenrten, ist seitdem folglich in der gesamten EU verboten ;D - Impatiens glandulifera (indisches Springkraut) ist 2018 auch mit auf die List gekommen, nur die Staaten tun bisher noch nichts zwecks der vorgeschriebender verstärkten Bekämpfung :-X
Re: Pflanzenvermehrung
Offizielle Verordnung der EU:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32014R1143&from=DE
Übersichtliche Liste:
https://www.bfn.de/fileadmin/BfN/service/Dokumente/skripten/Skript490.pdf
ab Seite 9
Da sind außer der Seidenpflanze auch der Götterbaum und der Flieder aufgelistet!
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32014R1143&from=DE
Übersichtliche Liste:
https://www.bfn.de/fileadmin/BfN/service/Dokumente/skripten/Skript490.pdf
ab Seite 9
Da sind außer der Seidenpflanze auch der Götterbaum und der Flieder aufgelistet!
Ich hieß hier mal comora, aber mit vier Enkeln passt das nicht mehr zu mir
- zwerggarten
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Re: Pflanzenvermehrung
zum bfn-link: syringa vulgaris wurde doch aber offenbar nur als in deutschland großräumig vorkommende art in den vergleich miteinbezogen – ein (handels)verbot betrifft die art demnach nicht; anders als bei ailanthus altissima.
hier das thema aus naturschutzsicht, vom nabu
hier das thema aus naturschutzsicht, vom nabu
pro luto esse
moin
"(…) die abstrakten worte, deren sich doch die zunge naturgemäß bedienen muß, um irgend welches urteil an den tag zu geben, zerfielen mir im munde wie modrige pilze." hugo von hofmannsthal – der brief des lord chandos
moin
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- lerchenzorn
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Re: Pflanzenvermehrung
Beides richtig - der Verweis auf die Verordnung und Zwerggartens Hinweis zum Flieder - und mein Tipp zur Vermehrung von Asclepias syriaca war prinzipiell eine Anstiftung zur rechtswidrigen Tat. :-X (*)
Also, Feigenpeter, bitte auf anderes, zulässiges Bienenfutter ausweichen und die Seidenpflanze am besten entsorgen.
(*) Es scheint bisher bei Bund und Ländern kein starkes Bestreben zu geben, Bestände der in der Unionsliste geführten Arten in privaten Gärten zu begrenzen. Die Umsetzung von Artikel 7 der EU-Verordnung scheint für den Umgang mit bestehenden, privaten Anpflanzungen noch nicht völlig geklärt zu sein. So enthält zum Beispiel dass aktuelle Maßnahmenblatt des Bund-Länder-AK wie auch das Blatt für die Gelbe Scheinkalla lediglich Hinweise oder Empfehlungen zur Beseitigung in privaten Gärten, aber keine Hinweise auf eine strikte gesetzliche Pflicht.
Bei wortgetreuer Anwendung von Art. 7 wäre die bloße Haltung von Arten der Liste im Garten aber bereits eine Ordnungswidrigkeit.
Also, Feigenpeter, bitte auf anderes, zulässiges Bienenfutter ausweichen und die Seidenpflanze am besten entsorgen.
(*) Es scheint bisher bei Bund und Ländern kein starkes Bestreben zu geben, Bestände der in der Unionsliste geführten Arten in privaten Gärten zu begrenzen. Die Umsetzung von Artikel 7 der EU-Verordnung scheint für den Umgang mit bestehenden, privaten Anpflanzungen noch nicht völlig geklärt zu sein. So enthält zum Beispiel dass aktuelle Maßnahmenblatt des Bund-Länder-AK wie auch das Blatt für die Gelbe Scheinkalla lediglich Hinweise oder Empfehlungen zur Beseitigung in privaten Gärten, aber keine Hinweise auf eine strikte gesetzliche Pflicht.
Bei wortgetreuer Anwendung von Art. 7 wäre die bloße Haltung von Arten der Liste im Garten aber bereits eine Ordnungswidrigkeit.
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Re: Pflanzenvermehrung
Hmm, wenn ich mich nicht stark täusche, haben unsere Stadtgärtner letztes Jahr noch Pennisetum setaceum in einem neuen Beet gepflanzt. Vielleicht sollte ich mal die Schergen vom Ordnungsamt darauf aufmerksam machen. Aber es bleibt ja quasi in der Familie, wenn die Stadt dafür eine Ordnungsstrafe zahlen muss ;D
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Re: Pflanzenvermehrung
Eben bin ich über diesen Artikel gestolpert. Danach wäre Pennisetum setaceum ‘Rubrum’ doch kein Neophyt und dürfte weiter gepflanzt werden.
WühlmausGrüße
"Das Schiff ist sicherer, wenn es im Hafen liegt. Aber dafür wurde es nicht gebaut." Paulo Coelho
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- lerchenzorn
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Re: Pflanzenvermehrung
Ja. Das Thema hatten wir hier schon. Eines der wenigen Beispiele, in denen sich die Staudengärtner um einen neuen Namen für eine alte Pflanze förmlich gerissen haben. ;)
- Sarracenie
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Re: Pflanzenvermehrung
ähnlich ist ja mit Gunnera tinctorio auf der List.
da dürfen laut Gesetz zur Aufnahme in die "europäische Liste der invasiven Art" auch nur solche außereuropäischen Pflanzen/Tiere aufgeführt werden die einen beweisbaren Schaden an/in der europäischen Fauna und Flora hervorrufen. Von Gunnera tinctoria sind aber bisher aus keinem einzigen der EU-Staaten Wildvorkommen in der freien Natur und ein beweisbarer Schaden nachgewißen :o
da dürfen laut Gesetz zur Aufnahme in die "europäische Liste der invasiven Art" auch nur solche außereuropäischen Pflanzen/Tiere aufgeführt werden die einen beweisbaren Schaden an/in der europäischen Fauna und Flora hervorrufen. Von Gunnera tinctoria sind aber bisher aus keinem einzigen der EU-Staaten Wildvorkommen in der freien Natur und ein beweisbarer Schaden nachgewißen :o