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Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui" (Gelesen 793789 mal)
Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"
Die Fläche ist ordentlich und gründlich versiegelt, ein Schotterbeet ist ein Schei..dreck dagegen.
So wünscht man sich doch jeden Vorgarten.
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- lord waldemoor
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Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"
ich hätte lust meine auffahrt so zu machen, aber das wird wohl zuviel arbeit für mich
vlt nur den weg rauf, ich habe rasengittersteine, aber da wächst kein rasen drin
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Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"
Grünraumzerstörung/Verunstaltung a la Norderstedt in SH.
https://www.youtube.com/watch?v=d1cERmh5ync
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Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"
Endlich Ordnung! ::)
„Am Ende entscheidet die Wirklichkeit.“ Robert Habeck
Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"
Wo kommen wir hin, wenn jeder Guerilliagardening vor der Haustür betreibt.
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Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"
Das war eher Schrebergardening. ;D
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- lord waldemoor
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Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"
in Ö würde das nicht gehn, wenn man 30 jahre gärtnern würde, würde man es auch weiter dürfen
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Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"
@Lord Waldemoor
Wie immer sind uns die Ösis weit vorraus !!
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Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"
Der gesunde Menschenverstand setzt bei manchen Beamten aus.
Die Einnahmen der Pacht in Relation zur "Betonierung" stehen in krassem Verhältnis zueinander.
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- lord waldemoor
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Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"
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Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"
lord hat geschrieben: ↑4. Feb 2020, 17:08
in Ö würde das nicht gehn, wenn man 30 jahre gärtnern würde, würde man es auch weiter dürfen
so was gibt's doch bei uns auch. Zumindest unsere Garagen wurden vor 40, 50 Jahren ohne Baugenehmigung gebaut. Da die eigentlich Schrott sind, wollten wir einfach neue bauen. Aaber: die alten haben zwar Bestandsschutz, neue würden aber nicht genehmigt werden. Deshalb bekam der alte Schais zunächst ein neues Dach, dann ein neues Tor, dann eine neue Wand...
Ich denke mal, bei dieser Vorgartengeschichte gab es sicher auch ein Gewohnheitsrecht, da hätte wohl nur ein gewiefter Anwalt eingeschaltet werden müssen :-\
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Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"
@Roeschen1: Die Geschichte aus dem Video scheint beileibe kein Einzelfall zu sein. Als hier 2015 die Straße komplettsaniert wurde, fand die Gemeinde im Vorfeld heraus, dass einige Vorgärten (unter anderem auch der von mir) zur Hälfte auf Gemeindegrund liegen. Die Häuser hier wurden in den 1960er-Jahren errichtet, also hat man das auch erst nach 50 Jahren herausgefunden - wer weiß, wie damals der Fehler entstanden sein mag.
Man bot den betroffenen Anwohnern daher an, die Flächen zu kaufen - kulanterweise zum halben Preis des aktuellen Bodenrichtwerts. Immerhin, die fünf oder sechs Betroffenen waren alle bereit, den Kauf zu tätigen, schließlich wurden ohnehin Beiträge für die Sanierung des Bürgersteigs fällig. Die Straße wurde als Kreisstraße nicht in die Berechnung mit einbezogen, so dass die Kosten insgesamt im Rahmen blieben.
Ärgerlich war die Sache aber schon, womöglich hat damals schlicht und einfach jemand einen Fehler beim Zeichnen des Katasterplans gemacht. Ich weiß nicht, ob man ein Gewohnheitsrecht hätte ableiten können, schließlich waren die Gärten schon immer so, und die Gemeinde hatte auch schon damals Straße und Bürgersteig in der richtigen Breite angelegt, so dass jeder letzteres als Grundstücksgrenze annahm. Aber bevor man sich nachträglich noch jede Menge Arger einhandelt, ist mit dem Kauf nun wenigstens alles rechtlich klargestellt.
Man bot den betroffenen Anwohnern daher an, die Flächen zu kaufen - kulanterweise zum halben Preis des aktuellen Bodenrichtwerts. Immerhin, die fünf oder sechs Betroffenen waren alle bereit, den Kauf zu tätigen, schließlich wurden ohnehin Beiträge für die Sanierung des Bürgersteigs fällig. Die Straße wurde als Kreisstraße nicht in die Berechnung mit einbezogen, so dass die Kosten insgesamt im Rahmen blieben.
Ärgerlich war die Sache aber schon, womöglich hat damals schlicht und einfach jemand einen Fehler beim Zeichnen des Katasterplans gemacht. Ich weiß nicht, ob man ein Gewohnheitsrecht hätte ableiten können, schließlich waren die Gärten schon immer so, und die Gemeinde hatte auch schon damals Straße und Bürgersteig in der richtigen Breite angelegt, so dass jeder letzteres als Grundstücksgrenze annahm. Aber bevor man sich nachträglich noch jede Menge Arger einhandelt, ist mit dem Kauf nun wenigstens alles rechtlich klargestellt.
Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"
Hast du nachgerechnet, ob du jetzt den Vorgarten 2 mal bezahlt hast, könnte ja auch sein.
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Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"
Als meine Nachbarin ihr Grundstück kaufte, musste es neu vermessen werden, da es von einem größeren Grundstück abgeteilt wurde. Dabei kam raus, dass hier alle Grundstücke um ca einen halben Meter verschoben sind. Also ihres, an einer Straßenecke, steht einen halben Meter auf öffentlichem Grund, der Nachbar zwischen uns, mit einem halben Meter auf ihrem, ich einen halben Meter beim Zwischennachbarn usw. Da eine Korrektur bedeuten würde, entweder ein ganzes Carrée abzureißen, immerhin weit über hundert Jahre alt, oder einen Ringelpietz auslösen würde, bei dem die Nachbarn sich gegensetitig Halbmeterstreifen abkaufen müssten. verschwand diese Geschichte in irgendwelchen Akten.
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Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"
Roeschen1 hat geschrieben: ↑4. Feb 2020, 20:55
Hast du nachgerechnet, ob du jetzt den Vorgarten 2 mal bezahlt hast, könnte ja auch sein.
Die genauen Details kenne ich nicht, weil mir das Grundstück nicht persönlich gehört, gekauft hatten es seinerzeit meine Großeltern, aktuell gehört es der Erbengemeinschaft, das sind insgesamt neun Erben. Mein Onkel hat den Vorgarten im Namen der Erbengemeinschaft gekauft, als Wirtschaftsprüfer sollte er aber genügend Kenntnisse haben, um zu sehen, ob da alles mit rechten Dingen zugegangen ist. ;)