Falls woanders besser passt, gerne verschieben.
In einer Anzeige für ein Grundstück, was ich potentiell interessant (wenn auch zu teuer) finde, heißt es:
hat geschrieben: ↑1. Jan 1970, 01:00Es ist deutlich darauf hinzuweisen, dass es sich um eine zweckgebundene landwirtschaftliche Fläche in einem Natur- und Wasserschutzgebiet handelt. Eine Bebauung oder Einzäunung mit einem künstlichen Zaun ist aus diesem Grund nicht erlaubt.
Eine Nutzung als Wiese, Acker, Weide, Streuobstfläche, Bienenwiese, Garten oder ähnlichen naturnahen Verwendungszwecken ist selbstverständlich erlaubt.
Soweit ich es sehen kann, liegt das Grundstück nicht in einem Natur- oder Landschaftsschutzgebiet, sondern in einem Naturpark (wie fast der komplette Landkreis).
Weiß jemand, was das genau bedeutet? Dürfte ich ein solches Grundstück (auf den Bildern sieht es nach Acker aus) in einen Garten umwandeln, also mit Beeten, Beerenobst usw.?
In einem Landschaftsschutzgebiet darf z.B. Grünland nur in eine Streuobstwiese "umgewandelt" werden. Teilweise hab ich Geschichten gehört, wo es schon Stress mit der unteren Naturschutzbehörde gab, weil die Bäume nicht 10 x 10 m sondern nur 8 x 8 gepflanzt waren. Oder wenn der Kronenansatz zu tief war ("ist dann kein Hochstamm, also auch keine Streuobstwiese").
Hat hier jemand eigene Erfahrungen oder weiß sonst, wie die rechtliche Lage ist? Die Definitionen, die ich zu Naturpark finde, sind für mich leider wenig aussagekräftig.